Nutzungsplanung (2007) Änderung GB 1388 (Häldeli)
Zoning plan · Stein am Rhein
Document
- Number
- 15/230
- Kind
- Zoning plan
- Commune
- Stein am Rhein
- Canton
- Schaffhausen
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeinde
- Approved by
- Kt. RR
- Adopted
- Apr 22, 2009
- In force since
- Apr 22, 2009
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Text
Kanton Schaffhausen Regierungsrat
Beschluss vom 22. April 2009
Stein am Rhein, Ergänzung zur Nutzungsplanungsrevision (Zo nenplan und Bauordnung), Parzel le GB Nr. 1388; Genehmigung
Protokoll-Nr. 15/230
1. Der Einwohnerrat Stein am Rhein hat am 23. Februar 2007 die revidierte Nutzungsplanung, umfassend den Zonenplan und die Bauordnung sowie das Denkmäler-Inventar gemäss dem Gesetz über den Natur- und Heimatschutz vom 12. Februar 1968 (NHG, SHR 451.100), be schlossen. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 27. April bis 22. Mai 2007. Es sind insgesamt neun Re kurse beim Regierungsrat eingegangen, wovon die Rekurse von meinschaft
und Erbenge
zurückgezogen und formlos abgeschrieben wurden. Auf die Rekurse
von
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sowie
und
ist der Regierungsrat nicht eingetreten, da der Gegenstand des vorliegenden Verfah rens nicht die Ausscheidung von Grund- und Quellwasserschutzzonen, sondern die vom Ein wohnerrat einstimmig geänderte Nutzungsplanung von Stein am Rhein ist. Eine Verwaltungs gerichtsbeschwerde wurde von keiner Partei erhoben. Von den restlichen vier Rekursen betrafen drei denkmalpflegerische Aspekte. Der vierte Re kurs betraf die Einzonung einer Teilfläche der Parzelle GB Nr. 1388, «Häldeli». Der Einwoh nerrat Stein am Rhein hat der Zuweisung dieser Teilparzelle zur Freihaltezone zugestimmt. Die Besitzer dieser Teilfläche,
und
, rekurrierten gegen
diese Zuweisung mit dem Anliegen, die Teilfläche der Parzelle GB Nr. 1388 sei nicht der Frei haltezone, sondern der Wohnzone W2 zuzuweisen, damit das Grundstück überbaut werden könne. Aufgrund dieses Rekurses wurde die Zonenzuweisung der Teilfläche Parzelle GB Nr. 1388 einstweilen von der Genehmigung der Nutzungsplanung ausgenommen (Regierungs ratsbeschluss vom 18. Dezember 2007). Am 27. Januar 2009 hat der Stadtrat Stein am Rhein die strittige Teilparzelle GB Nr. 1388, «Häldeli», käuflich erworben. Somit ist das Grundstück vom vormaligen Eigentum der Rekur renten
und
Stein am Rhein übergegangen.
in das Eigentum der Einwohnergemeinde
Gestützt auf den Stadtratbeschluss vom 11. Februar 2009 und das Schreiben von Rechtsan walt Dr. Gion Hendry (Vertreter der Rekurrenten) vom 17. März 2009 wird das Rekursverfah ren form- und kostenlos abgeschrieben. Demzufolge kann der vom Einwohnerrat am 23. Februar 2007 verabschiedete revidierte Zo nenplan auch bezüglich der Parzelle GB Nr. 1388, Zuweisung der südlichen Hälfte, entlang der «Charregass» nach der Kurve auf einer Bautiefe von 30m (südöstliche Ecke) bis 45m (südwestliche Ecke) ab Strassenrand, zur Wohnzone W2, überlagert mit archäologischer Schutzzone und Zuweisung der restlichen Parzelle GB Nr. 1388 zur Freihaltezone, überlagert mit archäologischer Schutzzone und Baumschutz, genehmigt werden. 11. Auf Antrag des Baudepartements wird b e s c h l o s s e n: 1.
Der vom Einwohnerrat Stein am Rhein am 23. Februar 2007 verabschiedete Zonen plan wird bezüglich der Parzelle GB Nr. 1388, «Häldeli», genehmigt.
2.
Mitteilung an: Stadtrat, 8260 Stein am Rhein Baudepartement Planungs- und Naturschutzamt Grundbuchamt Rechtsdienst des Baudepartements Vermessungsamt Bauinspektorat Amt für Grundstückschätzung Amt für Lebensmittelkontrolle und Umweltschutz Landwirtschaftsamt / Melioration Tiefbauamt Hochbauamt Denkmajp� KNHK EKS Rheinstrasse 37, 8200 Schaffhausen
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Legal bases
SHR 700.100 · Baugesetz · Cantonal
SHR 700.101 · BauV · Cantonal
SHR 814.100 · Einführungsgesetz zum USG · Cantonal
SHR 814.101 · Kantonale Umweltschutzverordnung, USGV · Cantonal
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Federal
SR 814.41 · LSV · Federal