AWB Detailplan Nr. 4

Static forest boundary · Warth-Weiningen

Document

Kind
Static forest boundary
Commune
Warth-Weiningen
Canton
Thurgau
Level
Cantonal
Approved by
Gemeinderat
Procedure
Öffentliche Auflage
In force since
Jul 12, 2000

Map

The canton publishes no perimeter for this document. The map shows Warth-Weiningen with its building zones.Open the full map

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Text

Forstamt

Die In-Kraft-Setzung der Abgrenzung Wald-Bauzone erfolgt gemäss § 11 Abs. 3 Waldverordnung (RB 921.11) mit Ablauf der Auflagefrist, sofern keine Einsprache erfolgt. Es sind deshalb 2 Fälle zu unterscheiden: Keine Einsprache eingegangen Die In-Kraft-Setzung erfolgt automatisch gemäss Verordnung, es existiert in diesem Fall kein formeller Entscheid. In diesem Fall gilt das Enddatum der Auflagefrist. Einsprache(n) eingegangen Die In-Kraft-Setzung erfolgt mit Erledigung der letzten Einsprache. In diesem Fall gilt das Datum des entsprechenden DBU-Entscheides / Gerichtsurteils. Ab dem 01.04.2014 gilt die revidierte Waldverordnung, worin für alle künftigen Festlegungen ein Inkraftsetzungsentscheid verlangt wird.