AWB Detailplan Nr. 1

Static forest boundary · Weinfelden

Document

Kind
Static forest boundary
Commune
Weinfelden
Canton
Thurgau
Level
Cantonal
Approved by
Gemeinderat
Procedure
Öffentliche Auflage
In force since
Dec 14, 1998

Map

The canton publishes no perimeter for this document. The map shows Weinfelden with its building zones.Open the full map

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Text

Forstamt

Die In-Kraft-Setzung der Abgrenzung Wald-Bauzone erfolgt gemäss § 11 Abs. 3 Waldverordnung (RB 921.11) mit Ablauf der Auflagefrist, sofern keine Einsprache erfolgt. Es sind deshalb 2 Fälle zu unterscheiden: Keine Einsprache eingegangen Die In-Kraft-Setzung erfolgt automatisch gemäss Verordnung, es existiert in diesem Fall kein formeller Entscheid. In diesem Fall gilt das Enddatum der Auflagefrist. Einsprache(n) eingegangen Die In-Kraft-Setzung erfolgt mit Erledigung der letzten Einsprache. In diesem Fall gilt das Datum des entsprechenden DBU-Entscheides / Gerichtsurteils. Ab dem 01.04.2014 gilt die revidierte Waldverordnung, worin für alle künftigen Festlegungen ein Inkraftsetzungsentscheid verlangt wird.