AWB Detailplan Nr. 4
Static forest boundary · Weinfelden
Document
- Kind
- Static forest boundary
- Commune
- Weinfelden
- Canton
- Thurgau
- Level
- Cantonal
- Authority
- Forstamt Kanton Thurgau
- Approved by
- Gemeinderat
- Procedure
- Öffentliche Auflage
- In force since
- Dec 14, 1998
- Source
- ÖREBlex, canton Thurgau
Map
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Text
Forstamt
Die In-Kraft-Setzung der Abgrenzung Wald-Bauzone erfolgt gemäss § 11 Abs. 3 Waldverordnung (RB 921.11) mit Ablauf der Auflagefrist, sofern keine Einsprache erfolgt. Es sind deshalb 2 Fälle zu unterscheiden: Keine Einsprache eingegangen Die In-Kraft-Setzung erfolgt automatisch gemäss Verordnung, es existiert in diesem Fall kein formeller Entscheid. In diesem Fall gilt das Enddatum der Auflagefrist. Einsprache(n) eingegangen Die In-Kraft-Setzung erfolgt mit Erledigung der letzten Einsprache. In diesem Fall gilt das Datum des entsprechenden DBU-Entscheides / Gerichtsurteils. Ab dem 01.04.2014 gilt die revidierte Waldverordnung, worin für alle künftigen Festlegungen ein Inkraftsetzungsentscheid verlangt wird.