Pfaffenfeld
Special-use plan · Bottighofen · Repealed Sep 23, 2026
Document
- Number
- 786
- Kind
- Special-use plan
- Subkind
- Design plan
- Commune
- Bottighofen
- Canton
- Thurgau
- Level
- Communal
- Authority
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approved by
- RRB
- Procedure
- Genehmigung Änderung
- Adopted
- May 19, 1987
- In force since
- May 19, 1987
- Repealed
- Sep 23, 2026
- Source
- ÖREBlex, canton Thurgau
Map
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Text
Kanton Thurgau Gemeinde Bottighofen
GESTALTUNGSPLANUNG nPFAFFENFELDn vorn Regierungsrat genehmigt am 4. Oktober 1983 mit RRB Nr. 1701
ERGAENZUNG ZU DEN GESTALTUNGSVORSCHRIFTEN von der Behörd.lbe•ch' -ssen am 14. Januar 1987 Der 0 rtsvorsteher: Die gemeindeschreiberin:
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Oeffentliche Auflage vom 19. Januar bis 18. Februar 1987
Vorn Regierungsrat genehmigt am~/J'. <). mit RRB Nr.
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Gemeinde Bottighofen Gestaltungsplanung •pfaffenfeld•
ERGÄNZUNG Z'U DEN GESTALTUNGSVORSCHRIFTEN
S. PLAN GESTALTUNG 5.1 Bauliche Gestaltung I Sonderregelungen - In den HOhnzonen Wl und W2 dürfen Dach- und Kellergeschosse im Rahmen der Ausnützungsziffer voll genutzt werden. - In der Wohnzone W2 muss das Obergeschoss unter dem Dach angeordnet werden. Auf der Hangseite darf der Kniestock maximal ~,0 m betragen.
- Ländliche Gestaltung mit symmetrischen Steildächern zwischen 30° und 40° a.T. - Einheitliche Stellung der Bauten (Orientierungsrichtung gernäss Plan). - Offene Bauweise (Einzelbauten und Doppelhäuser mit integrierten oder separaten Garagen) im Bereich der Wl. - Offene und halboffene Bauweise im Bereich der W2. - Fixierung der Höhenlage der Bauten: Das Erdgeschoss darf in der Gebäudemitte das gewachsene Terrain nicht mehr als 1,1 m überragen. Der Nachweis hiefUr ist anhand eines beglaubigten Höhenkoten- oder Höhenkurvenplanes 1:100 zu erbringen, als integrierender Bestandteil des Baugesuches.
- Bedachung der Bauten mit Tonziegeln. - Dacheinschnitte sind nicht zulässig. - Dachflächenfenster sind nur bis 0,2 m2 zulässig. - Einzelantennen sind unter der Dachfläche anzuordnen. - Die Gebäude sind in der Gestaltung sowie bezüglich Material und Farbgebung auf die jeweilige umgebende Bebauung abzustimmen. Dabei dürfen grelle und glänzende Fassadenfarben und Materialien nicht verwendet werden. Die Aussenwände sind in hellen Erdtönen zu verputzen oder als Sichtbacksteinmauerwerk auszubilden. Die Verschalung grösserer Teilflächen in Holz ist zulässig.
J<muar 49.87
ORTSBEHOERDE BOTTIGHOFEN
Bearbeitung: Ingenieure Planer Geometer AG Werner Keller Hauptstrasse 84, 8280 Kreuzlingen
GestaItungsplanung llf P affenfeld II Skizze zu den Gestaltungsvorschriften in der Wohnzone "W2"
1
max I.Om
Dochgeschoss
max 2.8m
Erdgeschoss gewachsenes oder in zulässiger Weise 1 gestaltetes Terrain I
I
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r------...J 1 Kellergeschoss /// I.._
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