Hörsedel

Special-use plan · Bussnang

Document

Number
36
Kind
Special-use plan
Subkind
Site development plan
Commune
Bussnang
Canton
Thurgau
Level
Communal
Approved by
DBU
Procedure
Genehmigung Änderung
Adopted
Apr 20, 2007
In force since
Apr 20, 2007

Map

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Text

Departement für Bau und Umwelt

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Thurgau~~ Frauenfeld, 20. April 2007

Entscheid Nr. 36 0048/2007/DBU/ARP

Politische Gemeinde Bussnang Änderung Arealüberbauungsplan Hörsedel

1. Mit Schreiben vom 13. April 2007 ersucht das Bauamt der Politischen Gemeinde Bussnang im Auftrag des Gemeinderats um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlage. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Vorlage keine Rekurse eingegangen. 2. Mit Beschluss Nr. 1083 vom 17. Oktober 1995 hat der Regierungsrat den A~eal­ überbauungsplan "Hörsedel" genehmigt. Das gesamte Planungsgebiet lag entgegen den Aussagen im Planungsbericht bereits 1995 in der Wohn- und Gewerbezone. Das Planungsgebiet ist in drei sogenannte Parzellenteile A, B und C unterteilt, in welchen unterschiedliche Ausnützungsziffern, abhängig vom Gewerbeanteil, festgelegt wurden. Mit der Teilrevision der Ortsplanung der Politischen Gemeinde Bussnang vom 7. Juli 2006 wurde die Ausnützungsziffer für die Wohn- und Gewerbezone generell geringfügig auf 0.4 erhöht. Das dem Arealüberbauungsplan zu Grunde liegende Bebauungskonzept von 1995 sah auf den Parzellenteilen A und B in erster Linie den Bau von Reihen- und Doppeleinfamilienhäusern vor. Gernäss Planungsbericht haben sich die Bedürfnisse zwischenzeitlich insofern geändert, als dass die Nachfrage nach Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern im Vordergrund steht. Auf dem Arealüberbauungsgebiet sollen deshalb im westlichen Teil der Parzelle Nr. 202 zwei Mehrfamilienhäuser mit je fünf Wohneinheiten realisiert werden. Aus diesem Grund sollen die bestehenden Ausnützungsziffern auf den Parzellenteilen A (bisher 0.42) und 8 (bisher 0.42 - 054, je nach Gewerbeanteil) auf einheitliche 0.48 angepasst werden. Mit der Anpassung der Ausnützungsziffer in Art. 6.2 der Sonderbauvorschriften kann nach wie vor eine haushälterische und zweckmässige Nutzung des einbezogenen Areals sichergestellt werden. An den übrigen Sonderbauvorschriften, welche ein besseres architektonisches und ortsbauliches Ergebnis sicherstellen, ändert sich nichts. Weitere zum Verständnis der Genehmigungsvorlage notwendigen Aussagen können dem Planungsbericht entnommen werden. Die Änderung von Art. 6.2 der Sonderbauvorschriften des Arealüberbauungsplans "Hörsedel" kann genehmigt werden.

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Thurgau~~ 2/2

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Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:

1. Die vom Gemeinderat Bussnang am 11. Dezember 2006 beschlossene Änderung des Gestaltungsplans "Hörsedel" wird genehmigt. 2. Mitteilung an: Gemeinderat Bussnang, 9565 Bussnang, unter Beilage von drei Änderungen Arealüberbauungsplan "Hörsedel"; je mit Genehmigungsvermerk (charge) Amt für Raumplanung, unter Beilage einer Änderung Gestaltungsplan "Hörsedel" mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten

Departement für Bau und Umwelt

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Regierungsrat H.P. Ruprecht

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:

2 !'J. April 20~7