Schwanzwiesen 1
Special-use plan · Diessenhofen
Document
- Number
- 28
- Kind
- Special-use plan
- Subkind
- Design plan
- Commune
- Diessenhofen
- Canton
- Thurgau
- Level
- Communal
- Authority
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approved by
- DBU
- Procedure
- Genehmigung Ersterlass
- Adopted
- May 20, 2010
- In force since
- May 20, 2010
- Source
- ÖREBlex, canton Thurgau
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Text
6494-E-1.pdf
Departement für Bau und Umwelt
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Thurgau~~ Frauenfeld, 20. Mai 2010
Entscheid Nr. 28 0039/201 0/DBU/ARP
Politische Gemeinde Diessenhafen - Erschliessungsrichtplan "Schwanzwiesen 1 :2500" - Gestaltungsplan "Schwanzwiesen 1" '
1. Mit Schreiben vom 18. Februar 2010 ersucht der Stadtrat Diessenhafen um Genehmigung der im Titel etwähnten Vorlagen. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Planungs- und Beschlussverfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen den Gestaltungsplan keine Rekurse hängig. 2. Aufgrund eines konkreten Bauvorhabens im Gebiet "Schwanzwiesen" soll mit dem zur Genehmigung eingereichten Gestaltungsplan "Schwanzwiesen 1" die Erschliessung geregelt und sichergestellt werden. Zudem steht eine mögliche Etweiterung der Gewerbezone sowie der Wohn- und Gewerbezone im Gebiet "Schwanzwiesen" zur Diskussion. Um die Verkehrserschliessung und insbesondere die Entwässerung im Hinblick auf eine weitere bauliche Entwicklung sicherzustellen, wurde vom Stadtrat der Erschliessungsrichtplan "Schwanzwiesen 1 :2500" beschlossen und bekannt gemacht. Sowohl der Gestaltungsplan als auch der Erschliessungsrichtplan wurden durch das Amt für Raumplanung informell vorgeprüft Die im Mail vom 20. Januar 2010 enthaltenen Vorbehalte und Hinweise wurden bei der weiteren Planung hinreichend berücksichtigt. Der Gestaltungsplan "Schwanzwiesen 1" sowie der Erschliessungsrichtplan "Schwanzwiesen 1:2500" entsprechen den Anforderungen von§ 33 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) und können genehmigt werden.
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Der vom Stadtrat Diessenhafen am 21. Januar 2010 beschl'ossene Gestaltungsplans "Schwanzwiesen 1" sowie der Erschliessungsrichtp'lan "Schwanzwiesen 1:2500" werden. genehmigt. 2. Mitteilung an: - Stadtrat Diessenhofen, Rathaus, Postfach 233, 8253 Diessenhafen unter Beilage von je vier Exemplaren des Gestaltungsplans "Schwanzwiesen 1" und des Erschliessungsrichtplans "Schwanzwiesen 1:2500", je mit Genehmigungsvermerk
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Thurgau~~ 2/2
-Amt für Umwelt - Tiefbauamt . - Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst -Amt für Raumplanung unter Beilage eines Gestaltungsplans "Schwanzwiesen 1" und eines Erschliessungsrichtplans "Schwanzwiesen 1:2500", je mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:
2 0. Mai ZDJD
6494-S-1.pdf
Stadtgemeinde Diessenhofen, Gestaltungsplan « Schwanzwiesen 1"
15.02.10 Genehmigung
Ingress Der Stadtrat Diessenhafen erlässt, gestützt auf§ 37 PBG, den folgenden Gestaltungsplan "Schwanzwiesen 1".
Bestimmungen
1. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Zweck
Der Gestaltungsplan bezweckt im Sinne von§ 37 PBG, die Erschliessung des Gebietes im Hinblick auf eine gesamtheitliehe Lösung für das ganze, noch unerschlossene Baugebiet Schwanzwiesen zu regeln und baureif zu machen.
Art. 2 Inhalt
Der Gestaltungsplan besteht aus folgenden Teilen: -
Bestimmungen
-
Plan 1: Erschliessung 1:1 '000
Art. 3 Geltungsbereich, Verbindlichkeit
1 Der Gestaltungsplan gilt für das im Situationsplan umgrenzte Gebiet. 2 Wo gegenüber der Regelbauweise keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten die Bestimmungen des Baureglements der Stadtgemeinde Diessenhafen (BauR).
2. Erschliessung
Art. 4 Verkehrserschliessung
Die Lage der Zu- und Wegfahrten in resp. aus dem bebaubaren Areal des Gestaltungsplangebiets sind in Plan 1 schematisch festgelegt.
Art. 5 Werkerschliessung, Kanalisation
Die generelle Linienführung der öffentlichen Werk- und Kanalisationsleitungen richten sich nach dem Plan 1. Derengenaue Lage und Ausbaustandard werden durch den Stadtrat im Rahmen des Ausführungsprojekts festgelegt.
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Stadtgemeinde Diessenhofen, Gestaltungsplan « Schwanzwiesen 1"
15.02.10 Genehmigung
3. Schlussbestimmungen
Art. 6 Gültigkeit
Der Gestaltungsplan tritt mit der Genehmigung durch das Departement für Bau und Umwelt in Kraft.
16.12.09/wz, Rev.: 23.12.09, 15.01.10, 21.01.10
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