Luxburg Schilfweg
Special-use plan · Egnach · Repealed Sep 5, 2025
Document
- Number
- 38
- Kind
- Special-use plan
- Subkind
- Design plan
- Commune
- Egnach
- Canton
- Thurgau
- Level
- Communal
- Authority
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approved by
- DBU
- Procedure
- Genehmigung Ersterlass
- Adopted
- Mar 25, 1997
- In force since
- Mar 25, 1997
- Repealed
- Sep 5, 2025
- Source
- ÖREBlex, canton Thurgau
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Text
DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT DES KANTONS THURGAU ENTSCHEID
Frauenfeld,
38
EX'EMPLAR ARP TG
25. März 1997
EG Egnach Gestaltungsplan "Luxburg Schilfweg" Der Gemeinderat Egnach ersucht das Departement für Bau und Umwelt mit Schreiben vom 13. Februar 1997 um Genehmigung des im Titel erwähnten Gcstaltungsplancs. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann gefolgert werden, dass das Planungsverfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Der Gestaltungsplan "Luxburg Schilfweg" umfasst die gernäss dem Zonenplan (RRB Nr. 114 vom 24.1 .94) der definitiven 2-gcschossigcn Wohnzone zugewiesenen Parzellen Nm. 2638 und 2013. Entsprechend § 37 PBG ordnet der Plan die Erschliessung der unerschlossenen Parzellen. Des weitem enthält der Plan einige Sonderbauvorschriften zur Gestaltung der künftigen Bauten. Der Planungsbericht enthält die zum Verständnis des Planes notwendigen Detailinformationen. Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung sind keine Vorbehalte angemeldet worden. Der Gestaltungsplan "Luxburg Schilfwcg" erscheint rechtmässig. Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Der vom Gemeinderat Egnach am 7. Januar 1997 beschlossene Gestaltungsplan "Luxburg Schilfweg" wird genehmigt 2.
Mitteilung an: - Gemeinderat Egnach, 9315 Neukirch-Egnach, unter Beilage von zwei Gestaltungsplänen, je mit Genehmigungsvermerk, (charge) - Departement für Bau und Umwelt - Amt für Umweltschutz und Wasserwirtschaft - Amt für Denkmalpflege Amt für Raumplanung (3), unter Beilage eines Gestaltungsplanes mit Gcnehmigungsvermcrk, sowie der übrigen Akten DEPARTEMENT FÜR ~U UND UMWELT
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Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann inncrt 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8500 Fraucnfcld, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert: . 229093/1500
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