Blaues Haus

Special-use plan · Kreuzlingen · Repealed Jul 1, 2016

Document

Number
208
Kind
Special-use plan
Subkind
Site development plan
Commune
Kreuzlingen
Canton
Thurgau
Level
Communal
Approved by
RRB
Procedure
Genehmigung Ersterlass
Adopted
Feb 8, 1983
In force since
Feb 8, 1983
Repealed
Jul 1, 2016

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Text

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/REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU FK an BV Bauchef

vom

• 8. Feb. 1983-

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Nr.

J/CJJ'

Stadt Kreuzlingen Arealüberbauung "Blaues Haus", Genehmigung

1. Mit Schreiben vom 2. Dezember 1982 ersucht der Stadtrat Kreuzlingen um Genehmigung des Arealüberbauungsplans "Blaues Haus". Den Akten ist zu entnehmen, dass beim Planauf lage- und Beschlussesverfahren den formellen Anforderungen des Baugesetzes entsprochen wurde. Während der Auflagefrist ging eine Einsprache ein, die auf dem Verhandlungswege erledigt werden konnte. Da keine Gemeindeabstimmung über den Arealüberbauungsplan verlangt und keine Beschwerde beim Regierungsrat. eingereicht wurde, steht der Genehmigung in formeller Hinsicht nichts entgegen. 2. Das Areal liegt in den Wohnzonen W4 und W2, wobei für den Teil in der W4 zusätzlich die Gestaltungsplanpflicht gilt. Auf der Nordseite steht die als wertvoll eingestufte Liegenschaft "Blaues Haus". Mit dem Arealüberbauungsplan wird der charakteristische Riegelbau erhalten; zusätzlich ist ein 7-teiliges Reihenhaus geplant, das sich in Lage und Grösse dem "Blauen Haus" anpasst. Für die Parzellen in der W4 beträgt die Ausnützung 0,7 und für die Parzelle Nr. 2622 in der W2 ist eine maximale Ausnützung von 0,4 zulässig. Es wird kein Bonus beansprucht; die Ueberbauung hält sich im

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Rahmen der reglementarischen Nutzungsintensität. Im weitern wird im vorliegenden Plan die Erschliessung der gefangenen Parzelle Nr. 2622 (W2) geregelt. 3. Mit Plan Nr. 4 werden zum Teil die Baulinien den heutigen Verhältnissen angepasst. Da sie aber nicht vermasst sind, muss die Plangenauigkeit von 1

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in Kauf genommen werden, was in einem Baustreit zu Schwierigkeiten führen kann. Mit der Genehmigung der Baulinien wird die Mehrwertsklausel für den Umbau des "Blauen Hauses" hinfällig. 4. Die Flächen für den Verkehr sind minimal. Für den ruhenden Verkehr sind 26 Parkplätze vorgesehen, damit werden auch die Auflagen der Verfügung erfüllt, die im Zusammenhang mit dem Restaurant-Umbau erlassen wurden. Die Sichtverhältnisse bei der Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage in die Besmerstrasse sind ungenügend. Im Baugesuchsverf ahren muss von der Stadt eine Verbesserung der Uebersicht verlangt werden. Das ist möglich, wenn mindestens je ein Parkfeld der Längsparkierung freigehalten wird. Im Plan Nr. 3 sind die Grünflächen und Fussgängerbereiche festgelegt. 5. Die architektonische Qualität der Arealüberbauung erwächst aus dem Gegensatz des alten "Blauen Hauses" und des Neubaus. Einerseits wird das "Blaue Haus" hervorgehoben und anderseits wird mit dem Reihenhaus eine zeitgemässe und haushälterische Ueberbauung ermöglicht. Zudem wird ein dem Strassenverkehr abgewandter Wohnbereich · mitten in Kreuzlingen geschaffen. Die Reihenhäuser sind gestaffelt und stark gegliedert; es sind Giebeldächer vorgesehen.

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6. Mit dem Arealüberbauungsplan wird in verschiedener Hinsicht eine Gesamtlösung ermöglicht. Sowohl Pläne als auch Text sind gut. In materieller Hinsicht steht einer Genehmigung nichts entgegen, da der Arealüberbauungsplan eine Verbesserung gegenüber der Regelbauweise darstellt und zweckmässig ist.

Der Regierungsrat beschliesst:

1. Der Arealüberbauungsplan "Blaues Haus", Kreuzlingen, wird im Sinne der Erwägungen genehmigt; dadurch werden folgende Teile verbindlich: - Lage und Grösse der Bauten - Erschliessungskonzept mit Tiefgarage - Grünflächen und Fusswege - Baulinien gemäss Plan 4 im Massstab 1

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2. Mitteilung an: - Stadtrat Kreuzlingen, 8280 Kreuzlingen, unter Beilage von 2 Plandossiers mit Genehmigungsvermerk - Ing. Büro P. Schreck & N. Filz, 8598 Bottighofen - Baudepartement - Amt für Denkmalpflege - Tiefbauamt Amt für Raumplanung (2) unter Beilage eines Plandossiers mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten Für richtige Ausfertigung DER STAATSSCHREIBER L V. Der d'unkt