Romanshornerstrasse-Besmer

Special-use plan · Kreuzlingen · Repealed Jul 17, 2015

Document

Number
611
Kind
Special-use plan
Subkind
Site development plan
Commune
Kreuzlingen
Canton
Thurgau
Level
Communal
Approved by
RRB
Procedure
Genehmigung Ersterlass
Adopted
Apr 6, 1983
In force since
Apr 6, 1983
Repealed
Jul 17, 2015

Map

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Text

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8. April fQR')

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Stadt Kreuzlingen Arealüberbauungsplan "Romanshornerstrasse/Besmerstrasse", Genehmigung

1. Mit Schreiben vom 9. Februar 1983 ersucht der Stadtrat Kreuzlingen um Genehmigung des Arealüberbauungsplanes "Romanshornerstrasse/Besmerstrasse". Den Beilagen der Stadt ist zu entnehmen, dass beim Planauflage- und Beschlussesverfahren den formellen Anforderungen des Baugesetzes entsprochen wurde. Während der Auflage wurde eine Einsprache eingereicht, die der Stadtrat mit Schreiben vom 27. Januar 1983 ablehnte. Da weder eine Beschwerde beim Regierungsrat eingereicht noch eine Gemeindeabstimmung verlangt wurde, steht in formeller Hinsicht der Genehmigung nichts entgegen. 2. Das Areal ist im rechtsgültigen Zonenplan teils der Wohnzone W 3 und teils der Wohnzone W 4 zugewiesen; zudem gilt für die in der W 4 liegende Parzelle die Gestaltungsplanpflicht. Das Einzugsgebiet umfasst 5 273 m2; der Stadtrat gewährt vollwnfänglich den möglichen Bonus, so dass total eine max. Bruttogeschossfläche von 3 860 m2 erreicht wird. Die heutige Nutzung auf dem Areal ist gemischt; der bestehende Betrieb wird mit der projektierten Arealüberbauung angemessen erweitert, was gesetzeskonform ist.

- 2 3. Das Areal liegt in der Strassengabelung Romanshornerstrasse/Besmerstrasse. Es weist grosse Höhenunterschiede auf. Die Arealüberbauung ermöglicht eine Gesamtüberbauung, in welcher die Betriebe der Firma Arber Söhne AG zusammengelegt und, abgewandt vom Verkehr auf der Hauptstrasse, Wohnungen geschaffen werden. Die Realisierung ist in zwei Etappen vorgesehen (gemäss Plänen 3 und 4). 4. Durch den Arealüberbauungsplan werden die Dimensionen der Bauten bestimmt. Der Stadtrat sichert sich ein Mitspracherecht bei der Gestaltung in bezug auf Form und Farbe. Im weiteren legt der Plan die Baulinien entlang den Strassen (Plan 3) fest und ordnet in der südöstlichen Ecke des Areals einen Grünbereich an (Plan 2) , der allen Benützern der Gesamtüberbauung zugänglich ist. Die gemischte Nutzung erfordert eine grosse Anzahl von Parkplätzen für den ruhenden Verkehr.

Insgesam~

werden 59 Parkplätze verlangt, die in

einer Tiefgarage, in Einstellboxen und in oberirdischen Parknischen angeordnet sind. Die Parzellen Nr. 362 und 897 werden von der Besmerstrasse aus rückwärtig erschlossen; die Erschliessung der Eckparzelle erfolgt von der stark befahrenen Romanshornerstrasse. Das Tiefbauamt wünscht daher, dass die Ein- und Ausfahrt vis-a-vis der Kamorstrasse auf einen klar definierten Bereich von 8-10 m beschränkt wird. 5. zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der Arealüberbauungsplan aus planerischer Sicht den erhöhten Anforderungen einer Sonderbauordnung gemäss § 109 Baugesetz gerecht wird. Es wird eine Gesamt-

lösung angestrebt, die von städtebaulicher Qualität zeugt. Der Arealüberbauungsplan ist zweckmässig; er kann daher genehmigt werden.

- 3 -

Der Regierungsrat beschliesst:

1 . Der Arealüberbauungsplan "Romanshornerstrasse/Besmerstrasse ", Kreuzlingen, wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. 2. Mitteilung an: - Stadtrat Kreuzlingen, 8280 Kreuzlingen,unter Beilage von 2 Plandossiers mit Genehmigungsvermerk - Baudepartement - Amt für Denkmalpflege - Tiefbauamt Amt für Raumplanung (2) unter Beilage eines Plandossiers mit Genehmigungsvermerk sowie der Akten

Für richtige Ausfertigung

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