Schlössli Gaissberg
Special-use plan · Kreuzlingen
Document
- Number
- 2413
- Kind
- Special-use plan
- Subkind
- Design plan
- Commune
- Kreuzlingen
- Canton
- Thurgau
- Level
- Communal
- Authority
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approved by
- RRB
- Procedure
- Genehmigung Ersterlass
- Adopted
- Oct 1, 1963
- In force since
- Oct 1, 1963
- Source
- ÖREBlex, canton Thurgau
Map
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Text
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|»R Okt 1553 } u. F %
REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU
AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL
N
vom -1, Off. 1063 nA Batzifft: Einzelgentaltungenlan Der Stadtrat Kreuglingen hat auf Grund von Art. 21, lit. b BR einen Hinzeleostaltungsplan mit besonderen Bedingungen für das Areal "Sohlössii Gelssberg" erstellen lassen. Das Schlössli Gaissberg soll abgebrochen werden, und se ist eine Veberbauung mit einem B-geschonsigen höheren Haus, 3 Wohnbauten von 4 Geschossen, sowie einen 3-geschonsigen Block, vorgesehen. Dabei lat der Yaumbsstand am Süd- und Westrand der Parzellen nach Möglichkeit zu erhalten, Die öffentliche Planauflage erfolgte in der Zeit vom il. bis 15. Juli 1963, Es sind keine Einsprachen eingereicht worden. Der Stadtrat ersucht nun um die Genehmigung dieses Einzelgestaltungsplanes. Der Regierungsrat zieht in
. rwägung:
Es ir bedauerlich, dass sin eltern historinches Gebäude, nor Sommersitz der
_ Aebte den Klosters Kreuzlingen und ihre Begräbnisstätte, einer Neubebauung zu weichen hat. Vorgängig des Abbruches des Schlösslis sollen von diesem noch Planaufnahmen angefertigt werden. Ebenso sind die Begräbnisstätten der Aabte durch Ausgrabungen zu erforschen, Der Eigentümer hat sich damit einverstanden erklärt, diese Arbeiten zu' ermöglichen. Die Planaufnahmen des Schlösslis sollen noch in diesen Jahr vor dessen Abbruch erstellt und die Ausgrabungen der Aebtegrüber, im Bereich des jetzigen Gartenhäuschens, in den Prühjahrsferien 1964 abgeschlossen werden, Der im Grabungsgebiet liegende Block Ü wird erst nach Beendigung der Ausgrabung begonnen werden, hingegen können die anderen Gebiude früher in Angriff genommen werden. Der Einselgestaltungsplan sichert eine offene Veberbauung in parkartiger Landschaft. Dazu trägt ebenfalls die als verbindlich erklärte Anlage einer unterirdischen Sammelgarage bei. Einer ne dos Binzelgestaltungsplanes steht nichts entgegen,