Staatsstrasse Station - neue Post
Special-use plan · Erlen · Repealed Aug 16, 2022
Document
- Number
- 1773
- Kind
- Special-use plan
- Subkind
- Building line plan
- Commune
- Erlen
- Canton
- Thurgau
- Level
- Communal
- Authority
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approved by
- RRB
- Procedure
- Genehmigung Ersterlass
- Adopted
- Aug 5, 1969
- In force since
- Aug 5, 1969
- Repealed
- Aug 16, 2022
- Source
- ÖREBlex, canton Thurgau
Map
The canton publishes no perimeter for this document. The map shows Erlen with its building zones.Open the full map
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Text
~ REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL
vom
Betrifft:
... 5, Aug,
19S9
. Nr.
1jJf3
Baulinienplan für Teilstück der Staatsstrasse Station - neue Post in Erlen.
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Die Ortskonunission von Erlen ersucht mit Schreiben vom 30. !.Jai 1969 um Genehmigung des Baulinienplans für das Teilstück der Staatsstrasse zwischen Station und neue Post. Der Plan \mrde vom 25. April bis 17.
~'lai
1969 öffentlich aufge-
legt; Einsprachen erfolgten keine. Die Ortsbehörde hiess den ·Plan mit Beschluss vom 20. Nai 1969 gut;, Besch\•erden ~>!Urden dem Regierungsrat nicht eingereicht. Die Baulinien iiUrden gemäss dem von:· kaütonalon Tiefbauamt genehmig~en
Projekt ausgearbeitet. Sie halten in der Regel vom
Rand des neu zu erstellenden.Trottoirs einen Abstand von vier Hetern ein; der Abstand beider Baulinien beträgt in der Regel
19 Heter. Beim Restaurant Lö1·ren und bei der Post wurd.en sie bestehenden llauten angepasst. Das kann ausnahmSi•reise verantwortet vrerden, i•ieil durch die korrigierte und verbreiterte Strasse das bestehende Ortsbild eine Veränder~~g erleidet, die zur Veru:.flstal tung i·TÜrde, ;qenn man in dieser Kurve alle Bauten auf einen Baulinienabstand von 19 r.:etern zurückdrängen v;ürde. Aus verkehrstechnischer dicht ist die R-npas,sung der Baulinien an die bestehende Bebauung verantvJOrtbar, ioJeil sieben fiieter durchgehende Strassenbreite und ZHeiseitige Trottoirs von zv;ei l"letern Breite auf vreiteste Sicht allen Anforderungen genügen, die an diese Strasse gestellt vrerden.
- 2 -
.)
Der Regierungsrat beschliesst:
1. Die Baulinien an der ::Jtaatsstrasse zvrischen Station und
neuer Post in Erlen Herden genehmigt. 2. Iütteilung an:
- Ortsbehörde Erlen, 8586 }~rlen unter Beilage eines Baulinienplans mit Genehmigungsvermerk. Strassen- und Baudepartement
(3-fach)
Tiefbauamt Regionalplanungsamt unter Beilage eines Baulinienplans mit Genehmigungsvermerk ru1d der Akten.
Der Präsident des Regierungsrates:
Der·Staatsschreiber:
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