Hummelstrasse
Special-use plan · Frauenfeld
Document
- Number
- 1393
- Kind
- Special-use plan
- Subkind
- Building line plan
- Commune
- Frauenfeld
- Canton
- Thurgau
- Level
- Communal
- Authority
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approved by
- RRB
- Procedure
- Genehmigung Ersterlass
- Adopted
- Jun 25, 1934
- In force since
- Jun 25, 1934
- Source
- ÖREBlex, canton Thurgau
Map
4 plan features, from the canton's land-use plan data (geodienste.ch).Open the full map
Files
10425-E-1.pdfOpen in a new tab
Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates
iKOPIE
er:
...
·--
des Kantons Thurgau
....~.
&a~~~--r"'illi79~~ Nr 3 oor jgj· ................--·······--···-· I
Show the full text
vom
25. Juni 1934. .
'·-~--·--·--
Nr.
1393-
Der Gemeinderat Frauenfeld legt mit Schreiben vom·9. Nov. 1933 auch e~ne . Anzahl Strassen- una·Baulinienpläne der _ehemaligen Ortsgemeinde Kurzdorf, jetzt Frauenfeld-Kurzdorf, zur Prüfung und Genehmigung vor. Es zeigt_ sich ganz besonders eindringlich bei diesen Plänen und den gegen sie eingereichten Beschwerden von Strassenanstössern, wie sehr sich eine früher vernachlä"ssigte systematische Bebauungspolitik im städtischen Gemeinwesen rächt. Die Strass·en wurden ohne. Trottoiranlagen erstellt. Selbst an bedeutenden Strecken mit Durchgangsv~ kehr glaubte nan sich mit dem minimalen Bauabstand begnügen zu dürfen. Heute; wo der Verkehr fast täglich wächst und wo man sich bemüht, die Verkehraentwicklung in der Zukunft voPauszusehen und sich ihm schon in der heutigen Gestaltung des städtischen Verkehrsgebietes einigermassen anzupass-en, muss m.an feststell~n, dass zu wenig Raum offen g~l~sen· wurd~'-- d~s.s dieser Verkehr eingeengt und gefährdet ist. Es bleibt nichts anderes übrig, wie die früher gemachteiire.hler e1nzuges.t ehen und sie wenigstens heute schon und nicht ·erst in der ferneren Zukunft)" wenn die Hindernisse noch grössere sein werden, wieder gut~ zu machen, soweit dies noch möglich . ist und· das zulässigeMassder Beanspruchung .p rivater Interessen es erlaubt. Nur bei einem kleinen Teil von Strassen kann man heute auf eine- Trottviranl-age . verzichten. Sie ist e-in Ge bot der Sicherheit, das sich mit dem lmwachsen d.h. mit der Intensität des Verkehrs mehr und .. mehr aufdrängt. So bedauerlich es ist, wenn in vielen Fällen die ohnehin--schon -scbiD.aien Vorgfj..rten der Häuser·_ für d.er·arttg notwendig~· AJ:ü.~.a im Öffentlichen Interesse in Anspruch~g~~ommen_~erden mÜssen~ kqnnen doch private Beschwerden, die die gegebenen Ver~ältnisse f~ gen~end erachten möchten, nicht gesChützt werden. Es geht nicht an, dass das von · heutige Verkehrsbild allein massgebend. ist in der Beurteilupg . Strassen- und Baulinien. . . Der Gemeinderat Frauenfeld hat in dieser Einsicht einen bemerkenswerten Weitblick an den Tag gelegt, doch ist auCh bei den j~tzi• ~en Vorlagen wie bei vielen -andern bereits gene~gten der E~nwand
nicht von der Hand zu weisen, dass im einen und andern Falle wiederum zu schematisch vorgegangen Wurde und berechtigte Einsprachen privater Grundbesitzer ohne nähere materielle Prüfung abgewiesen wurden. Für folgende Strassen -liegen die Pläne zur Prüfung vor: Rheinstrasse (Schaffhauserstrasse-Bahnhofstrasse), Schaffhauserstrasse Ellikonerstrasse Laubgasse Burgerholzstrasse Dorfstrasse Hanfäckerstrasse Kurzenerchingerstrasse Kurzfeldstrasse Eisenwerkstrasse Gaswerkstrasse Sehnlidgasse Industriestrasse St. Johannstrasse Neuhofstrasse Niede~iesenstrasse
Gampergässli Maiholzstrasse. . ht et en E.1nsprac · hen abgewlesen. . . 'Th.urstrasse.. Der G-emelnaerat nat dle an. l.hn gerlc Davon sind dann die folgenden in Form von Bes.chwerden an den Regierun rat gelangt: Rheinstrasse: Frau Wwe. Senn; Major A. Nater; F. Zwicky-Guggenbühl; Thurstrasse: Gottl. Meyer; Burgerholzstrasse: A. Chilante; Dorfstrasse: ·Major A. Nater; Hanfäckerstrasse: Major A. Nater; Kurzfeldstrasse: Major C. Meier; Eisenwerkstrasse: . K~·Schilling, Gärtner. Ueber die einzelnen Pläne kann folgendes ausgeführt werden, ~obei die eingegangenen ·Beschwerden von~all zu Fall zur Behandlun~ konn:n.en::1.. Rheinstrasse im BrufuL~ofstrasse-Schaifhauserstrasse. - - Abschnitt . . . . Sie gilt als Hauptstrasse mit erheblichem Durchgangsverkehr. Für. Frauenfeld ist sie eine wichtige Ausfallstrasse, indem sie den Verkek in Richtung Schaffhausen vermittelt. Die Breite der Fahrbahn bleibt mit 6. 50 m unverändert bis zur Gabelung mit Schaffhaus er- und Thurstrasse. Ebenso sind die Trottoirs beidseits beibehalten und durchweg: auf 2m Breite angelegt. Die Baulinien sind gleichmässig überall in · '
5 m Abstand vom äussern Trottoirrand gezogen. Frau Wwe Senn, Wirtschaft & Bäckerei führt Protest gegen die geplante Trottoiranlage vor ihrem Haus und insbesonde~e gegen die Abrundung bei der E.inniündung der Laubgasse in die Rheinstrasse, durch welche die Kegelbahn abgeschnitten wird. Major A. Nater beklagt sich wegen der Baulinie, die sein Grundstück derart beschneid.e , dass bei Zerstörung sei~es Hauses durch Naturereignis ein Neubau nicht mehr möglich wäre. F. Zwicky hält den Baulinienabstand· von 5 malsweit übertrieben. Insbesondere sei er für .sein Gri.mdstück unhaltbar~ da bei der Ueberbauung desselben noch Rücksicht zu nehmen sei auf den Fabrikkanal. Die seinerzeitige Einsprache der Frau V/We. Senn wurde vom Gemeinderat zurückgewiesen mit der Begründung, die· spitzwinklige Einmündung der Laubgasse in die Rheinstrasse bilde ~egen der Unübersichtlichkeit eine bemerkenswerte· Verkehrsgefahr und nüs~- Ullbedingt behobeJ weraen. Eine Kegelbahn sei ein Bauobjekt, das dem Bestreben, der Oeffentlichkeit Verkehrssicherheit zu schaffen, weichen müsse. Nun hat aber diese Kegelbahn der ~we. Senn eine gewisse Bedeutung für das Haus und ist von nicht untergeordnetem .Wert. L'!I!merhin "!J.Üsste cler .Ansicht de; . Gemeinderates zugestimmt werden, wenn es nicht . eine zufri~4en~te~lend~ . ·-· Lösung gäbe, die private und öffentliche Interess.en .weitgehend berücksichtigt. Die Anlegung des äussern Trottoirrand.es beim Eirigang in die Laubgasse airekt an die Ecke der Kegelb~~ kruL~ ruhig gestattet ·werden: wen..'rl. für eine Verkehrsregelung auf dem Platz vor der Liegenschaft Senn gesorgt wird. Eine diesbezügliche Lösung ist die EiDBchaltung einer . Verkehrsinsel in die Rheinstrasse bei gleichzeitiger VerbreiterUJJ.g der-. ~.elben auf Kosten der Gartenanlage gegenüber de-r Vliri.schaf..t _Senn. Die ~?-tspi"''e-ohen.d vorzunehmende Korrektur ist im. Plan blau eingezeichnet. Die Einsprache Vtwe. Senn wird.damit geschützt. Der Einwan.d von 11a.j or Nater· ist nicht ric~t~g. Qe:mäss ·Ein·fÜh,pungsgesetz zum --Z.-G.B. ·§ 86'- Abs·;-.:3. ist der Grundbesitzer ~~rerechtigt, innerhalb 2 Jab.r•~n nach. Zerstörüng des Gebäudes auf a·en alten Grl.Uld. :mauern: wie_der, aufzubauen, wenn ·nicht G.ie. Gemeinde den Moment für gekorn.. . ... .. men erachtet, den Bauherrn auf die neue Baulinie zu verweisen. In diese Falle hätte eine entsprechende Entschädi~~g für den Minderwert der Liegenschaft zu erf olgen, d~ren Höhe event. auf de~ Expropriationswege festzulegen wäre. Der Grundbesitzer erleidet auf keinen Fall eine wese~ liehe Schädigung finanzieller Natur, sodass dessen Beschwerde abgewiese. '
~
•'
werden kann. Nun ist es allerdings richtig, dass alle Häuser aui der Süd· wes.tseite der Rheinstrasse ·von der S.B.B. bis Liegenschaft Senn nur 2 m Abstand vom äussern Trottoirrand a~fweisen, eine Folge der nachträglichen Trottoirbaute, die den gesetzlich vorgeschriebenen Abstand an der Staatsstrasse derart reduzierte. Nach der neuen Vorlage resultiert ein gegenseitiger Baulinienabstand von 20~ · m, was bei offener Bauweise und der Höhe der hier in Betracht kommenden Bauten als reich .. lieh gelten darf~ .Die Reduktion 1lill einen Meter zugunsten des südwest.:. liehen. Ba.ulinienabstandes kann verantwortet werden. Dieser wird auf 4: festgelegt und d~Li t die B_eschwerde F. Zwic!cy teilvieise geschützt. Von · dieser Korrektur profitiert eine Reihe anderer Hausbesitzer, auch der Beschvverdeführer lrfaj or Nater. 2. Thurstrasse; Verbindung Rheinstrasse Richtung Rohrerbrücke, eine Staatsstrasse I. Klasse innerhalb des thurgauischen Strassennetztes, gilt allerdings nicht als Hauptstrasse nach eidg. Verzeich~~s. Sie ist für Frauenfeld eine Ausfallstrasse von eiP~ger Bedeutu.~, weshalb eine Fahrbahnbreite von 6.50 m, einseitiges Trottoir von 2.50 ~ Breite 1L~d beidseitige Baulinienabstände von je 5 B sich rechtfertigen. Die Beschv;erde 'Gottl. Meyer richtet sich gegen die Korrektior der Einmünd u.11g der Verbindungsstrasse ZUI!J. Alternat t' sehen V/uhr in die Thurstrasse. Dieselbe war zwar schon in Verbauungsplan 1925 gene}n-:-.i gt, doch scheint die Situation tatsächlich derart zu sein, dass auf die Beschwerde eingetretenwaden kann. Die neue Strasse würde ~en grössten Teil des Gartens 1leyer beanspruchen, iVährenddeiJ der:-~ ~-rachbar- auf- der Gegenseite (Schönig) nicht nur kein L'a:nd g~no~c:en, sondern noch. ~in_ . . freiwerdender Streifenzugemarkt würde. Das Bauinspektor~t hat an1äss:lich --eines Augenscheine~ ko!lstatiert' dass .die Strasse Sehr war~ UD· . 3 m nach . Süden verschoben werden ka.n..11 Und z;::at' s ow6hl östlich. wie . .· W~stlich der Thurstrasse. Auf der Ostseite ergibt sich· damit eine ge- rechtere Verteilung j..n der BeanspruchuTI.g privater_ Interessen, aui der Vlestseite hat erne Verbaumig n~ch niQht stattgefünden. J~rt muss auf jeden Fall das ·sch=lale Grundstück Nr ~ 32 rrJ. t de~ südlich ansclüiessenden Parzelle zus~~mengelegt werden. - Die Beschwerde 1L }leyer wird ge -· schützt, inden diese· Verbindungsstrasse zUB Altenmatt'schen Wuhr und ~uch im weiternVerlauf westlich der 'Ihurstrasse 3 n gegen Süden ver~choben wird.
a. Schaffhauserstrasse als Fortsetzung der Rheinstrasse nach der Liegenschaft Senn Richtung Uesslingen gilt ·als HauEtstrasse Bit Vortrittsrecht und weist einen bemerkenswerten Durchgangsverkehr auf. Sie zerfällt nach Verke~rsbedeutung und Lage in 3 Teile. Auf den Abschnitt Rheinstrasse bis Ellikonerstrasse sind neben 6 m Fahrbahnbreite beidseitige Trottoirs von je 2. m Breite vorgesehen. Von da weg erwei-. tert sich die Fahrbahn auf 6.50 m, dagegen is.t nur noch ein einseitiges Trottoir von 2.50 n Breite angebracht. Diese Verhältnisse sind bis zur Uesslinger Grenze beibehalten, Dieser Abschnitt wi:t>d .aber unterbrochen, indem die Strasse auf einer längern Strecke auf NiedeM~ilergebiet ~er läuft. Um Einheitlichkeit für den durchgehep~en Verlauf der Strasse bis zur Gre~ze Frauenield-Uesslingen zu erhalten, wird die Ortsgenei~~e Niederwil aufgeforJert, die Schaffhauserstrasse soweit sie in ihren Gemeindebann liegt hinsichtlich der Festle~g von Strassen- und Baulinien gleich zu behandeln, d.h. den Strassen- und Baülirti.errpia:rr-v-onFrauenfeld als Vorbild zu nehmen.- Die Baulinienabst~~de ~~ der Schaffhauserstrasse sind einheitlich auf 5 m beidseits festgelegt . Die Kurve in Rargenbach wird stark enveitert und danit genügend Uebersicht gewormen. Einsprachen sind gegen diesen Pla..,.'"l keine erfolgt. 4. Ellikonerstrasse: Verbindung Schaffhauserstrasse-Osterhalden-Gran- · ze Niederwil rJe ist durchwegs 6.50 m Fahrbahn und ein einseitiges Trottoir von 2.50 m Breite auf. Die Baulinien liegen überall in einheitlichem Abstand von 5 m von der Strass~n- b~v. äussern Trottoirgrenze, was zu eine!!l se hr reichlich bemessenen gegenseitigen Baulinienabstand von19m f~rt. ~a ke~ne Beschwerden eingegangen sina. und die pri~aten Irrtepessen auc.li effektiv. nur . unwesentlich ' berih~rt werden, kann gegen die grasszügige · G~.staltung dieser immerhin nicht ·w.-:bed.eutenden Nebenstrasse io Bebauungsgebiet Frau~nfeld nichts eingewendet werden. 5. Laubgasse: Verbindung Oberwiesenstrasse-Schaffhauserstrasse bil~et eine Art Umgeh~~gsstrasse ins Stadtinnere 1U~ter-Meidung aer Eisenb~lL~ schienen. Allerdings . ist sie dies nur in einge~chräP-~e2 Masse, vor~ nehmlich für Ortskundige. Es ist eine Verbrei t-erUn.g der Fahrbahn auf 6 m Ünd ein einseitiges Trottoir von 2· E vorgesehen. Die Baulinien sind in ÄbständBn von ·5 m von der Strassengrenze gezogen. Gegen diesen Plan ist nichts einzuwenden, da .er den Verhältnissen a,.""lgepas st ist. Die Beschwerde Frau ~we. Senn Wurde bei der Behandl·~g der Rheinstrasse berücksichtigt. 6. Burgerholzstrasse: Verbindung Scha·i fhauserstrasse-Burgerholz zer-
fällt in zwei Abschnitte, Im ersten Abschnitt bis zur Maiholzstrasse ist eine Fahrbahn von 6 m'Breite und ein einseitig?s Trottoir, 2m breit, geplant. Die Baulinien li~gen zu beiden Seiten die üblichen 5 m zurüak. Es ist hier den Verhältnissen Rechnung getragen. ~ In der Fortsetzung der Strasse nach dem Burgerholz bekommt diese typischen Quarti~rcharakter. Der Verkehr wird hier nie ein sehr grosser werden. Dementsprechend ist die Fahrbahn auf 5.50 m ~erjüngt, dagegen sowohl das Trottdir wie die Baulinienabstände beibehalten. Eine Beschwerde A. Chilanti-, welcher Besitzer eines neuen Gebäudes auf der südlichen Strassenseite ist, rlchtat sich gegen die vom Gemeinderat geübte Baupolitik. Als das Haus iw Jahre 1928 gebaut wurde, ist der Bauherr angewie.:o>en worden,· 5 m Baulip.ienabstand einzuhalten. Noch während der Bauzeit beschloss der Gemeinderat die Verbreiterung der Str~sse von 4.50 auf 5.50 munddie Anlage eines 2 ·m breiten ·r rottoirs auf der Strassensüdseite. Dar:U t kam der äussere ?rß-tteirfl&.Bd bis auf 2 n parallel der Hausfront zu liegen und die neue Baulinie verläuft 3m dahinter. Chilante hat dann seinerzeit gegen die !fussnahmen des Gemeinderates protestiert, ·worauf ih."'rl für das benötigte Land zur . . Verbreiterung des Strassenraumes Fr. 9.50 pro~ u_na Fr; 500.- für 1Jinderwert der Liegenschaft . .zugesprochen ~:vurden.-.. bie Neuauflage de.s Baulinienplanes hat dem Hausbesitzer Gelegenheit gegeben,- sich in ein~r Beschv1erde gegen die Massna:hmen des Gemeinderates zur Wehre zu setzen. Er · betrachtet die Entschädigungssu_rnme für V!ertverminclerung als zu gerin! \7lll aber liebe·r auf jegliche Entschädigung verzichten und erreichen, dass andere Strassen- und Baulinien für die reine Quartierstrasse mit geringem Verkehr festgelegt w.e rden. Er wünscht eine Kürzung des Baulinienabstandes ·alif 3 m- und Reduktion der Trottoirbreite auf l Meter unter gleichzeitiger Vers_chmäler~.. der Strasse auf die früher_en .4% :n. Es muss -hier festgestellt werden, dass ._sich _die Parteien seinerzeit, nachdem der Gemeinderat zugeben musste, dass für das Haus Chilante eine ~~cht - unbefriedigende Lösung sich .ergeben_hatte auf ein~ Entschädigungs· und WiedergutmachungssUmme geeinigt hatten, ~enn auch .zugegeben werden muss, dass die~e Summe zu bescheiden ausgefallen war. Der Regierungsrat ist aber nicht in der Lage, jene Vereinparung rückgängig zu machen und die heutigen Forderungen des· Beschwe.rdeführers anzuerkennen.· Dies umso weniger, als unterdessen ~uf . ~erselben Strassenseite eine Anzahl weiterer Häuser entstanden sind, alle in Anp~ssung an rrie neue Baulinie ..... ~lne Reduktion von Strassen~ und Trottoi~breite wäre mit sehr grossen .
.
I
.
,
Kosten verbunden. Dabei ist die Frage, ob an .einer Quartierstrasse ein Trottoir notwendig sei, zweifellos zu bejahen. Und wenn schon ein Trottoir, dann ein genügend breites, das wenigstens das Kreuzen zweier Personen anstandslos gestatt~t .. Es ist auch -hier mit Bedauern festzuhalten; dass der Gemeinderat zu spät an die Notwendigkeit einer Trottoiranlage dachte. Er hat aber den Fehler eingesehen und ihn auch gleich korrigiert. Etwas anderes ist es mit ~er Baulinie auf der Seite des Trottoirs. Hier an der Burgerholzstrasse, an der sich ausschlie.ss·lich Kleinwohnhäuser, 1~-stöckige Gebäude befinden und wo diese Häuser noch in relativ grossen Abständen auseina:J.dcrliegen, genügt ein gege;nseitiger Baulinienabstand von 15~ m. Die Häuser werden so noch genügenc belichtet. Die Baulinie auf der Südseite der Strasse ist somit von 5 auf 3m Abstand von äussern Trottoirrand zu verlegen. Die paar Häuser, die vor der Einmündung in die }:1aiholzstrasse auf die neue Baulinie zurückgesetzt sind, er?Teisen sich nicht als Nachteil, we±l ~t die Uebersicht in die Maiholzstrasse nur besser gewahrt ist. 7. Dorfstrasse: Verbindung Rheinstrasse-Laubgasse erhält eine durc~ gehend gleichmässige Fahrbahnbreite von 6 ~-Dabei sind . an verschiedenen Orten Korrektionen nötig, weil einige Stellen breiter sind. Als Ersatz der Verschmälerung v:ird ein einseitiges Trott cir von 2 :rn. Breite gepla."1.t. Der Baulinienab.stand beträg·i: beid.sei ts 5 m. Beim Kleinkinderschulhaus ist die Jmpassung an diese Strassen~- und Baulinien bereits praktisch erfclgt. - Die Be3chwerde !·,~j er Nate r ist bei der Behandlung C.er Rheinstrasse erledigt worC.on, indem dort die glei-chlautenden Gründe widerlegt wurden. Ein nochmaliges Eintreten auf dieselben erübrigt sich 8. Hanfäckerstrasse: Verbindung Dorfstrasse-K~rzfeldstrasse, eine aus gesprochene Qu9:rtierstrasse. mit geringem Verkeh:>. Von einen Trottoir wurde- hier ausnahmsweise abge8ehen, was sich als Grenzfall :ve.r~tworten lässt. Dagegen sind die beidse2. t'l"gen Bauii.Tli en notwe:J.d.igerweise aui je 5 m Abstand v~~ Strassenrand· geplau~; sodass ihr gegenseitiger Abstand bei minimaler Fahrbahnbreite von 5. n noch 15 ~beträgt~ -Die Beschwerde Major Nater richtet sich wied~ gegen die Baulinie, von der er behauptet, sie·,beeinträchtige zusa.ID.Ilan mit der B~uli~e an der Dorfstrasse sein Grundstück über Gebüh~. Es ist aber festz-~alten, dass der Beschwerdeführer aucn UP~er Berücksichti5~g der neuen·Baulinien au~ seinem Grundstück noch immer ein schönes und g~: osses Eaus von 17 auf 13 Iil Grundfläche erstellen :.ca:D~""l. Mehr wie dieses eine Haus hätte unter keinen Umständen Platz :;efund.e:1. Die Be~chwerde wird abgewiesen.
9. Kurzenerch.inger'strasse: Verbindung Altweg tmd Rebstrasse-Scha:f;fhauserstrasse (Auf Gebiet· der .Ortsgemeinde .Frauenfeld) weist auf der ganzen Länge eine Fahrbahnbreite von 6 m, ein einseitiges Trottoir von 2 m tmd beidseitig Baulinienabstände. von 5 m auf. Die ·.Anlage ist den Verhältnissen angepasst, vor allem auch die Einmündtmg in die Schaffhauserstrasse durch ~veckmässige Erweiterung. 10. Kurzfeldstrasse: Verbindung Rheinst rasse-1Iaiholzstrasse Zeeigt schon heute das zweckmässige Strassen- tmd Baulinienbild, 6 m Fahrbahn· breite, 2 m einseitiges Trottoir und .je 5 m Baulinienabstand zu beiden Strassenseiten. Eine kleine Korrektur ist einzig angebracht bei der Einmündung in die Maiholzstrasse, womit die begrüssenswerte bessere Uebersicht gewon..Tlen wird. - Die Beschwerde Major Meier richtet sich gegen die Strassen- und Baulinien des namenlosen Strässchens, das an seiner Liegenschaft vorbei führt . und in die Kurzfeldstra.sse· einmündet .. Die F~~rbahn wird auf 6 m verbreitert und ein Trottoi~ auf~ OstseitE angebracht, Tias eine Versc~iebtmg der Baulinie bis an die Fassade des dem Beschwerdeführer gehörenden ·Hauses bedingt. Der letztere macht geltend, dass es ihm nicht mehr möglich sei, an s~inen Gebäude eine Veranda anzubringen. Dem gegenüber verweist der Gemeijillerat auf das Recht, ei~ solche Veranda in einer Auskragung von 1.50 m ü~er. ftie Bau· linie hinaus zu erstellen. . -··Der Quartierplan orientiert über die Be.. '. deutung dieses n2.menlosen 11 Strässchens't. Es handelt sich um eine Parallelstrasse v~r Laubgasse als Verbindung von der Oberwiesenstrasse zur Schaffhauserstrasse. Es wäre falsch, von · e.inem Strässchen zu reden. DiE Länge dies er Verbindung und der auf der Strasse zu erwartende -Verkehr rechtfertigen die geplante Anlage, weru~ auch ohne wesentliche Beeint rächtigung auf der Seite d~s Trottoirs eine Verkür ~~g des Baul~nien- . abstandes von 5 auf 4 m e-r folgen kann. Da diese M?-ssnabne für die -privE ten Int~ressen- ·v.on Nutzen ist, eine Schädigu.llg ·aer öffentli eher( Interessen aber nicht eintritt, wird sie als endgültig betrachtet und dem Gemeinderat zv1ecks Ausfü.llrllil.g . unt er·b-rei tet. Deni Bes chwarG.~führ~r wird da.mi t ermöglicht, seine Vera~da 2·. 50 m. breit zu erstellen. · ni.e Eing~pe gilt in diesem -Sinne als erledigt. . 11. Eisenwerkstrasse als Verbindung Industriestrasse-Gaswerkstrasse vorgelegt, soll eine Fahrbahnbreite von 6 m, beidseitiges Trottoir von fc 2 m. und beidseitige Baulinienabstände -von je ~ m. erhalten. Diese . Strasse erhält eine grössere Bedeutung, wenn einmal die geplante ~urg brücke erstellt ist, wo sie daQ~ in der geraden Fortset r üng zusammen
mit der Fabrikstrasse, ausgehend!VOn der Schaffhauserstrasse eine schienenfreie Zufahrt zum Kasernenareal und zum Bahnhof darstellt. Die Beschwerde Dr. Kramer, eingebracht im Namen Gärtner Schilling stell fest, dass die Strasse das Grundstück seines Klienten durchschneide und fü~ ihn eine Existenzgefährdung bede~te. Die Anlage der geplanten Murgbrücke wird als technisch falsch be~ichnet, weil diese in der Längsachse der Schrnidgasse und nicht in derjenigen der Eisenwerkstrasse liege. Der Beschwerdeführer glaubt, dass dieser technische Mangel behoben werden könne durch Verlegung der Brücke ca. 25m murgaufwärts. Der Plan wurde im Jahre 1931 schon einmal aufgelegt und ist damals la.ut Beschluss Nr. 574 vom 15. :WJ.ärz auch genehmigt worden. Wenn auch die Beschwerde Schilling formell zu Recht besteht, weil eine Neuauflage des Planes erfolgt ist, kann auf deren materielle Begründung unmöglich eingetreten werden. Die Stellung der Brücke ist den bestehenden ~a~ strassen links- -~~d rechtsufrig angepasst und dass auf sie Rücksicht genomrr.en werqen musste, ist einleuchtend. Die Platzgestaltung .vor der Brü~cke links der Murg ist s.o geplant, dass sie einen absolut flüssigen Verkehr gew~rleistet. lieberdies hätte eireVerlegungder Brücke für den Beschwerdeführer binsichtlich Aufteilung seiner Gartenanlage zu'Bauzwecken keinerlei Vorteile. · Die Beschwer~e Schilling wird abgewiesen. ~2. Gaswerkstrasse: Verbindung Rheinstras.se-Schrnidgas se ist in ihrem ersten ·T eil schon heute mit einer 6 m. breiten Fahrbahn und einem e'i nseitigen Trottoir von 2 m Breite verseh€n. Die Baulinien sind beidseits in einem Abstand von 5 m angebracht. Die~er Strassenteil soll parallel der Murg fortgesetzt werden bis zum 1L11.schluss an die. geplante 1fu.rgbrücke. Der zweite Teil der Gaswerkstrasse, welcher die V~rbindung nit de~ Schmidgasse herstellt, weist nur.eine-FahrbabJlbreite von 4 m auf. Ein Trott.oir fehlt, dagegen sind die Baulinien beidseits auf' 5 m. von Strassenrand festgelegt. Die Bedeutung dieses Strassenabsc~~ttes als mehr untergeordnete ~rtierstrasse rechtfertigt diese _Wage als Grenz fall.- Die Heschwerde Gärtner Schilling bezieht sich a~~h auf diese~ Strassenzug. Da'aber diBselben Gründe wie für die Eisenwerkstrasse geltend gemacht sind, kann auf ein nochmaliges Eintreten auf dieselben verzichtet werden~Die Lage der Brücke bedingt hier die Lage der Strass 13. Schmidgasse: Verbindung St. Johartilstrasse-Militärstrasse bei der neuprojektierten Murgbrücke, weist eine Fahrbahnbreite von nur 4 m und beidseitige Baulinien~bstänae von je 5 n auf. Die Strasse hat ·einen se~, geringen Verkehr,. indem die Fortsetzung über die MUrg heute nur ein
Fussgängersteg ist. Im obernAbschnitt ist eine Korrektion vorgesehen, durch welche eine . Einkni9kung der Fahrbahn in eine Gerade verlegt wird~ Im untern Teil von der.geplanten Murgbrücke bis nach der Gaswerkstrasse wird die .·S trasse ausgebaut, denn sie bildet hier gleichzeitig den .Anschluss ~er neuprojektierten und schon früher genehmigten 11Schmidstrasf an den Murgübergang. Diese schlanke Verbindungsstrasse zur Thurstrasse erhält 6 m Fahrbahnbreite, einseitiges Trottoir ~on 2 m Breite und 5 m Baulinienabstände peidseits. Sie wird, wenn ~inmal gebaut, den Verkehr auf der Schmidgasse noch mehr reduzieren, sodass dann die 4 m Fahrbahn· breite auch nach der Erstellung der Murgbrücke in alle Zukunft hinein genügen dürfte. - Die Beschwerde .:M. Meyer. wurde bei der Thurstrasse . behandelt und geschützt. +Gleichbedeutend mit dem bei Behandl~g der Thurstrassegenannten namenlosen Strassehen 14. Industriestrasse: Die Verbindung Kheinstrasse/Gaswerkstrasse zur Sc~dgasse als. Teilstück dieser Industriestrasse weist 6 m Fahrbahnbreite, einseitiges Trottoir von 2m Breite und je 5 m Baulinienabstm beidseits der Strassengrenzen auf. In ihrer Verlängerung mündet diese Strasse in die neuauszubauende Schrnidstrasse und verläuft ·dann weiter nordwärts Richtung Weberei Altermatt als schon genehmigter Strassenzug. Bis zur Schmidgasse ist die Industriestrasse nach den oben genannten Grössenmassen ausgebaut. 15. St. ·Johannstrasse: Der Verlauf dieser reinen Quartierstrasse vollzieht sich ziemlich unregelmässig von· der· Gaswerkstrasse zur Thurstrasse. Bis zur Einmündung in die Rheinstrasse südl. des Friedhofes Kurzdorf sind die Baulinien an der 5 m breiten Strasse in Abständen vo1 .ebenfalls 5 ~ g~zogen. Im weitern Verlauf aber bis zur Einmündung in die ThuFstrasse sind minima],_e Baulinienabstände von 3 m .vorgesehen. Im südlichen Teil zwischen Fabrikkanal und der Kreuzung mit der zukü.nfti- . gen Fabrikstrasse und bis zur Einmüftüung der Sc~dgasse wird diese Strasse stark korrigiert und ihr damit eine einheitlichere und scblan- · kere Führung beigebracht. 16. Neuhofstrasse ist ein kurzes Verbi:fidungsstück von der Schaffh_auserstrass-e direkt westl. der Unterzentrale Kurzdorf zur Umgehungsst~asf ·am obern südl~chen Rande der - ~einen Allmend. In ihrem Charakter ist sie typische Quartierstrassa. Eine 5 m breite Fahrbahn nebst einseitigem 2 m breitem Trottoir und 5 m Baulinienabstand.;genügen deshalb vollkommen. beidseit s 17. Ni'ederwiese:nstrasse, eine mir ca. 70 m lange Stragsenabzweigung von der Thurstrasse in Richtung Weberei Altermatt soll gernäss Quartier~
plan einmal das letzte Teilstück der verlängerten Industriestrasse werden. Strassenbreite und Baulinienabstand stimmen aber mit ·der letztern nicht überein, was nicht ver_standen werden kann. Irgend ein Grund für die ungleiche Behandlung ist nicht ersichtlich, weshalb dieser Pl~ noch einmal an den Gemeindera~ zurückgewiesen wird zur erneuten Prüfun. 18." G~pergässli: Verbindung zwischen Kurzenerchingerstrasse und Lau: gasse. Dieses Quartier.s trässchen misst kaum· 100 m in der Länge, weist 4 m Strassenbreite und beidseits 5 m Baulinienabstand auf. Eine Verbre terung der Fahrbahn wäre später immer noch möglich auf Kosten der Bau-· abstände, womit auch gegen diese Anlage nichts einzuwenden ist. 19. Maiholzstrasse: Verbindung Schaffhauserstrasse-Oberwiesenstrasse.· eine Dia...gonalverbindung in der Baublockeinteilung zwischen S .B .B. und: Schaffhauserstrasse •.Sie weist durchgehend eine Fahrbahnbreite von 6 ~ und ein einseitiges Trottoir von 2 m auf .. Auch hier sind die Baulinien abstände auf 5 m festgelegt. Die Anlage wird den Verhältnissen und det Bedeutung dieser Strasse gerecht. Wo sich Einmündungen und Kreuzungen von Strassen finden, wurde durchwegs Rücksicht genommen auf die Schaffung von ausreichender Uebersicht, indem die Baulinien meistenorts ge·brochen und die ·strassenlinien bei den Strassenübergängen abgebogen wurden. Zum Schluss sei auch hier noch bemerkt, dass Hausbesitz&r . Um- und Aufbauten an ihren Häusern weiterhin vornehmen können, ~uch wenn diese über die Baulinie hinaus, nicht aber in öffentliches Strassengebiet hineinragen, ohne irgendwie für die Zukunft eine materielle Schä~igung zu befürchten. Für diese bauliqhen Aenderungen gilt die Mehrw~rtsklausel des § 33 des städtischen Baureglementes als ~ufgehobe Es wird 9eschlossen: Die vorgelegten Strassen- und Baulinienpläne der ehemaligen Ortsgemeinde Kurzdorf wer~en mit den in den Motivierungen genannten .Abänderungen· genehmigt. Einzig der Plan für die Niederwiesenstr-asse . geht zur noch!laligen Prüfung und. Neuauflage an den C-e:m.einderat zurück .. 2. Alle früher genehmigten Bebauungs- und Baulinienpläne, die im Widerspruch zu' den jetzigen Vorlagen .stehen, werden aufg&.hob~n. . 3·. Der Ge:meinclerat hat die verlangten Korrekturen .;.orzunehm.e.n und de~ Regierungsrat (Baud~partement) je eine Kopie der korrigierten Pläne zuzustellen. · 4. Die Einsprachen gelte'n entsprechend den Motiven als erledigt. 1~
5. Die durch die Planänderungen im nachteiligen Sinne getroffenen. Anstösser sind durch den Gemeinderat von den betreffenden Korrekturen am-Strassen- bevw. Baulinienplan in Kenntnis · zu setzen. 6. Mitteilung an den Gemeinderat Frauenfeld; an die Ortsbehörde. Niederwil; an die BeschwePdeführer: Frau WWe.· Senn, Bäckerei und Wirtschaf_t; Major A. Nater, Rheinstrasse; F. Zwicky-Guggenbühl, Rheinstrasse; Gottl. Meyer; Thurstrasse; A. Chilante, Burgerholzstrasse; . Major C. Meier, Kurzfeldstrasse; K. Schilling, Eisenwerkstrasse; alle Frauenfeld, an das Bauinspektorat und an das Strassen- und Baudeparte-· ment. Der Präsident des Regierungsrates:
4~~
Für den Staatsschreiber Der Registrator: (f/ V'/J . tTC'Vfl (//6- .
hst
--------------·~