Bach bei Dosenfabrik Sauter AG
Special-use plan · Ermatingen
Document
- Number
- 1107
- Kind
- Special-use plan
- Subkind
- Building line plan
- Commune
- Ermatingen
- Canton
- Thurgau
- Level
- Communal
- Authority
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approved by
- RRB
- Procedure
- Genehmigung Ersterlass
- Adopted
- Jun 16, 1981
- In force since
- Jun 16, 1981
- Source
- ÖREBlex, canton Thurgau
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4 plan features, from the canton's land-use plan data (geodienste.ch).Open the full map
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Text
EXEMPLAR ARP TG R·EGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU PROTOKOLL
vom
16. Juni 1981
Nr.
)lor
Gemeinde Ermatingen Baulinienplan "Dosenfabrik" Genehmigung
1. Mit Schreiben vom 8. April 1981 ersucht der Gemeinderat Ermatingen um Genehmigung des Baulinienplans "Dosenfabrik". Den Akten ist zu entnehmen, dass beim Planauflage- und Beschlussverfahren den formellen Anforderungen des Baugesetzes entsprochen wurde. Da weder das fakultative Referendum ergriffen, noch eine Einsprache eingereicht wurde, steht einer Genehmigung in formeller Hinsicht nichts entgegen. 2. Die Firma Louis Sauter A.G., Ermatingen, beabsichtigt, auf die bestehende Bauflucht einen Ersatzbau zu stellen. Da die gesetzlichen Abstände einen Neubau nicht erlauben würden, liess die Behörde den vorliegenden Baulinienplan ausarbeiten. Die Baulinien, die mehrheitlich um.die bestehenden Gebäude gezogen wurden, berücksichtigen die öffentlichen Interessen. Das Areal ist entweder von Gemeindestrassen oder vom Dorfbach umgeben. 3. Allgemein ist zu sagen, dass Baulinien im grösseren Zusammenhang erstellt werden sollten. Im vorliegenden Fall wurde nur auf der einen Seite des Baches die Baulinie ausgeschieden. Entlang der Gewässer im Baugebiet ist es sinnvoll, wenn auf beiden Seiten die Baulinien gezogen werden, um die Bauabstände längs des Gewässers nach einheitlichen Kriterien zu ordnen. Die vorliegende Baulinie ermöglicht knapp den Zugang für den Unterhalt des Dorfbaches.
29680/5000
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Es sollte für die gegenüberliegende Seite im gleichen Sinne ein Baulinienplan ausgearbeitet werden. 4. Im westlichen Teil führt die Baulinie um die alten Bauten herum, was aus ortsbildpflegerischer Sicht sehr zu begrüssen ist. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der Baulinienplan zweckmässig ist und genehmigt werden kann.
Der Regierungsrat beschliesst : l. Der Baulinienplan "Dosenfabrik", Ermatingen, wird im Sinne der
Erwägungen genehmigt. 2. Mitteilung an Gemeinderat Ermatingen, 8272 Ermatingen, unter Beilage eines Planes mit Genehmigungsvermerk Amt für Umweltschutz und Wasserwirtschaft Baudepartement (2) Amt für Raumplanung (2) unter Beilage eines Planes mit Genehmigungsvermerk und den Akten. Für richtige A~t::::igung DER STAATSSC~ER