Oberdorf
Special-use plan · Sirnach · Repealed Dec 13, 1994
Document
- Number
- 1411
- Kind
- Special-use plan
- Subkind
- Neighbourhood plan
- Commune
- Sirnach
- Canton
- Thurgau
- Level
- Communal
- Authority
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approved by
- RRB
- Procedure
- Genehmigung Ausserkraftsetzung
- Adopted
- Dec 13, 1994
- In force since
- Dec 13, 1994
- Repealed
- Dec 13, 1994
- Source
- ÖREBlex, canton Thurgau
Map
The canton publishes no perimeter for this document. The map shows Sirnach with its building zones.Open the full map
Files
6-E-1.pdfOpen in a new tab
Text
DER REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU Protokoll vom
1 3. Dez. 1994
Nr. /t///
Ausserkraftsetzung Quartierplan «Oberdorf» I OG Sirnach I Genehmigung
Mit Beschluss Nr. 2159 genehmigte der Regierungsrat am 19. Oktober 1976 den Quartierplan ccOberdorf" der Gemeinde Sirnach. Mit Schreiben vom 31. August 1994 ersucht die Ortsbehörde von Sirnach nun um Genehmigung seiner Ausserkraftsetzung. Aufgrund der Akten ist zu schliessen, dass die Ausserkraftsetzung ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Der Aufhebungsbeschluss der Ortsbehörde ist beim Departement für Bau und Umwelt nicht angefochten. Im Rahmen der Genehmigung des Zonenplans wurde die Genehmigung der ReserveWohnzone WE u.a. im Bereich der Parzellen Nrn. 521 und 531 sistiert. Diesbezüglich wird auf Ziffer 1 lit. e des Regierungsratsbeschlusses Nr. 1254 vom 3. Oktober 1989 verwiesen. Im Rahmen der unlängst von der Gemeinde beschlossenen Revision der Ortsplanung, welche sich zur Zeit im regierungsrätlichen Genehmigungsverfahren befindet, werden die sistierten Gebiete der sonderbauordnungspflichtigen 2geschossigen Wohnzone zugewiesen. Im Rahmen einer Sonderbauordnung können insbesondere die Probleme, welche zur vorgenannten Sistierung führten (u.a. Lärm etc.) gelöst werden. Ferner kann dem Koordinationsblatt Nr. 2.1 0.2 des geänderten Richtplans entnommen werden, dass die im aufzuhebenden Quartierplan enthaltene rückwärtige Erschliessung mit einem Bügel nicht mehr nötig sei. Die Überlegungen zur Aufhebung des Quartierplans ccOberdorf" erscheinen sachgerecht. Aus kantonaler Sicht ist die Ausserkraftsetzung vertretbar.
Auf Antrag des Baudepartementes beschllesst der Regierungsrat: 1.
Die von der Ortsbehörde Sirnach am 18. April 1994 beschlossene Ausserkraftsetzung des Quartierplans ccOberdorf" wird im Sinne der Erwägungen genehmigt.
511.04/10000/131092
Show the full text
-2-
2.
Mitteilung an: Ortsvorsteherschaft Simach, 8370 Sirnach Amt für Denkmalpflege Amt für Umweltschutz und Wasserwirtschaft Departement für Bau und Umwelt Tiefbauamt Amt tür Raumplanung unter Beilage der Akten Für richtige Ausfertigung Der Staatsschreiber