Schutzplan und Schutzinventar
Protection plan · Diessenhofen
Document
- Number
- 1838
- Kind
- Protection plan
- Subkind
- Cultural objects
- Commune
- Diessenhofen
- Canton
- Thurgau
- Level
- Communal
- Authority
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approved by
- RRB
- Procedure
- Genehmigung Ersterlass
- Adopted
- Nov 25, 1986
- In force since
- Nov 25, 1986
- Source
- ÖREBlex, canton Thurgau
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Text
408-E-1.pdf
EXEfv1PLAR j~RP TG REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU PROTOKOLL
vom
Nr.
/cfl (f
Stadtgemeinde Diessenhafen Revision der Ortsplanung, bestehend aus Baureglement mit integriertem Altstadtreglernent, Zonenplan, Richtplan (Karte und Bericht), Schutzplan und Schutzinventar, Genehmigungsgesuch 1. Mit Schreiben vorn 18. Februar und 14. August 1986 ersucht der Stadtrat Diessenhafen um Genehmigung der vollständig revidierten Ortsplanung. Er legt nicht nur einen neuen Zonenplan vor, in welchem die Bauzonen erheblich reduziert wurden, sondern auch ein neues Baureglernent, in welchem ein Spezialbaureglement für die Altstadt integriert ist, ferner einen vollständigen Richtplan
~it
Karte und Bericht sowie
'
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einen Schutzplan mit zugehörigem Schutzinventar. Die Stadtgemeinde Diessenhafen erliess die erste Ortsplanung im Jahre 1958; diese wurde 1963 revidiert. 1971 wurde sie erstmals vollständig überholt und dabei das Rheinufer östlich der Stadt, das nach altern Recht überbaubar war, weitgehend ausgezont. Seither beschloss die Gemeinde lediglich kleine Zonenplanänderungen und zusätzlich drei Quartierpläne, die für die Gestaltung des Ortsbildes teilweise wesentlich sind. Obschon die Qualität der rechtsgültigen Ortsplanung, verglichen mit dem allgerneinen Standard der thurgauischen Ortsplanungen, keinewegs als unbedingt revisionsbedürftig
be~eichnet
werden muss, entschloss sich die Gemein-
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de zu einer vollständigen Revision, weil sie schon längere Zeit an einem Altstadtreglement arbeitete und in diesem Zusammenhang erkannte, dass sich Aenderungen des Zonenplans aufdrängten. Auch besass sie keine Richtplanung. Mit der vorliegenden Revision ist die Ortsplanung in jeder Hinsicht umfassend und entspricht allen Anforderungen des übergeordneten Rechts. 2. In formeller Hinsicht ist festzuhalten, dass nicht nur bei der öffentlichen Auflage bzw. Bekanntmachung ·der Ortsplanung den gesetzlichen Vorschriften des kantonalen Baugesetzes (BauG) entsprochen wurde, sondern dass auch der Information und Mitwirkung der B.:=völkerung (Art. 4 des Raumplanungsgesetzes, RPG) breiter Raum gewährt wurde. Bei den Akten liegt eine Zusammenstellung der Unterlagen, die einen vollständigen Ueberblick über Publikationen und Auflageverfahren gibt. Insgesamt gingen 10 Einsprachen ein, von denen eine. vollständig und vier teilweise gutgeheissen wurden, während fünf abgewiesen werden mussten. Gegen die Einspracheentscheide wurden beim Baudepartement zwei Rekurse eingereicht, wovon einer durch Entscheid des Baudepartementes (Nichteintreten) erledigt wurde und der andere gleichzeitig mit dem Genehmigungsverfahren vom Baudepartement behandelt wird. An der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 1985 wurde die Ortsplanung von den Stimmbürgern mit grossem Mehr im wesentli.chen gutgeheissen. Auf Grund eines Antrages wurde lediglich ein Teil der Reservebauzone im Gebiet Schupfenzälg bei der Beschlussfassung ausgeschlossen und der Stadtrat beauftragt, eine andere Einzonung vorzubereiten. Der Richtplan samt Bericht und der Schutzplan mit Inv.entar wurden vom Stadtrat am 10. Dezember 1985 beschlossen. In formelle·r Hinsicht steht der Genehmigung der Ortsplanung nichts entgegen.
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3. Ueber das arn 13. Dezember 1985 nicht einbezogene Gebiet sowie eine kleine Ergänzung des Baureglementes (betr. die Art. 22 und 55 BauR) stimmte die Gemeinde in der Folge arn 27. Juni 1986 ab. Dabei ergaben sich im Abstimmungsverfahren Schwierigkeiten wegen der Einzonung des nördlichen Bereichs der Parzellen Nrn. 633 und 636. Formell war von den Stimmbürgern im Dezember nur das nördlich der Steinerstrasse liegende Areal aus der Beschlussfassung ausgenommen worden. Die Behörde legte den Stimmbürgern bei ihrem neuen Vorschlag aber auch eine Aenderung für die der Reservezone zugewiesenen Teile der Parzellen Nrn. 633 und 636 vor. Diese sollten gernäss stadträtlichem Vorschlag ausgezont und im Riebtplan als zukünftiges mögliches Baugebiet bezeichnet werden. Im weitern wurde vorgeschlagen, einen Teil des nördlich der Strasse liegenden Areals, der näher bei der Stadt liegt, ebenfalls nur noch im Riebtplan als künftiges mögliches Baugebiet auszuweisen. Der Aenderung von Zonenplan und Riebtplan nördlich der Steinerstrasse erwuchs keine Opposition, ' wohl aber der Auszonung südlich der Strasse.
Ein RÜckkommensantrag des Stadtrats, es sei dieser Bereich auch in die Beschlussfassung einzubeziehen, wurde nur durch Stichentscheid des Präsidenten gutgeheissen. Da die ansebliessende Gesamtabstimmung sämtliche genannten Parzellen betraf, muss das Genehmigungsverfahren für diesen Teil von Zonenplan und Riebtplan bis zur Erledigung der hängigen Rekurse und einer allfälligen ·neuen Beschlussfassung sistiert werden.
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4. Die Ortsplanung wurde in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen Amtsstellen überarbeitet. Ein Vorprüfungsbericht, den das Baudepartement am 9. Mai 1985 erstattete, wurde in allen wesentlichen Teilen berücksichtigt. Um die Durchführung der Revision zu sichern, wurde im Oktober 1982 eine Bausperre erlassen und zweimal verlängert. Den speziellen Hinweisen zu den einzelnen Planungsinstrumenten seien einige generelle Bemerkungen zur _Ortsplanung vorangestellt. Diessenhofen, an bevorzugter Lage in der Hochrheinlandschaft, besitzt eine sehr gut erhaltene Altstadt. Die Entwicklung war in den letzten Jahrzehnten nicht so stürmisch, w1e man sie beim Erlass des Zonenplans von 1971 vorausgesehen hatte. Vor allem wurden die grossen Reservebauzonen 1m Süden und Südosten nicht in Anspruch genommen. Es war deshalb möglich, bei dieser Revision das Baugebiet, das bei der 1971er-Revision schon verkleinert unter anderem durch die Schaffung der Schutzzone am Rheinufer, noch weiter zu reduzieren. Im weiteren
wurde~
wurde das Nichtbaugebiet in der neuen Planung vollständig bearbeitet; neu sind einige wesentliche Landschaftsschutzgebiete. Die Schutzzone am Rheinufer wurde wesentlich erweitert. Für die bereits bestehende Altstadtzone wurden die zugehörigen Vorschriften neu gefasst und ein Erhaltungsperimeter Altstadtrand ausgeschieden. 5. Zum Baureglement ist - w1e schon im Vorprüfungsbericht erwähnt - ein geringfügiger Vorbehalt anzubringen. Es ist richtig, dass die in kursiver Schrift gedruckten Reglementsteile wörtlich oder sinngernäss wiedergegebenes, durch die Gemeinde nicht abänderbares übergeordnetes
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Recht enthalten. Die Praxis ist aber noch nicht in allen Fällen so weit, dass sie mit letzter Sicherheit sagen kann, ob eine Bestimmung des Baugesetzes und der dazugehörenden Verordnung (BauV) zwingend oder nachgiebig sei. Nach der heutigen Praxis enthält das Reglement in dieser Hinsicht allerdings keine Mängel. Eines der wichtigsten Ziele der Raumplanung ist die haushälterische Nutzung des Bodens. Diesem Grundsatz trägt das Baureglement Rechnung, indem in den Zonen W2, -W2/3 und WG2/3 die verdichtete Bauweise ermöglicht wird. In allen drei Zonen kann dabei die Ausnützung auf 0,5 erhöht werden. Sämtliche Zonenvorschriften sind, verglichen mit dem alten Baureglement, neu gefasst. Besondere Beachtung verdient der Zonenbeschrieb für die Altstadt mit den zugehörigen, sehr griffig formulierten Bauvorschriften. Sie erübrigen den Erlass eines besonderen Altstadt-Baureglernents. '
Eine recht wesentliche Neuerung enthält Art. 11 im Abschnitt Erschliessung. In Abs. 3 wird festgelegt, dass bei Erlass eines Quartierplans ein Gestaltungskonzept ausgearbeitet werden muss. Diese Regelung spielt bei ganz oder mehrheitlich noch unüberbauten Gebieten; sie soll ermöglichen, den Boden haushälterisch zu nutzen und durch Gestaltung des öffentlichen und halböffentlichen Raums bessere Siedlungsstrukturen zu erwirken. Eine derartige Regelung wurde bisher noch in keiner thurgauischen Gemeinde getroffen. Zu erwähnen sind schliesslich die dem Baureglement beigefügten Gestaltungsrichtlinien sowohl für die Pflege von Altbauten als auch für die Planung von Neubauquartieren, die ergänzt sind durch Bilder von guten und schlechten Beispielen. Für Bauherren und Architekten sind sie eine wertvolle Hilfe.
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6. Bemerkenswert am Zonenplan ist die erhebliche Verkleinerung der Bauzone von 1971. Ausgezont wurden die Bereiche Neuguet und Schwanzwiesen, beides Zonen WG3 im Süden der Stadt beidseits der Basadingerstrasse sowie die grossen Wohnreservezonen Gratwal und Riguet beidseits der Steinerstrasse im Südosten. Das Nichtbaugebiet wurde sehr sorgfältig behandelt; es ist unterteilt in Landwirtschafts-, Landschaftsschutz-, Naturschutz- und - innerhalb der Bauzonen Freihaltezonen. Dazu kommen als Spezialnutzungen die Camping- und die Abbauzone sowie Forstzone und Ufergehölz. Oie bisherige Rheinuferschutzzone wurde erweitert; sie ist neu Landschaftsschutzzone. Neue grössere Landschaftsschutzgebiete wurden vor allem entlang dem Geisslibach, bei der Chlosterlinde und beim Eichbühl ausgeschieden. Der wichtige Trenngürtel zwischen Altstadt und den umgebenden Bauzonen ist einer Freihaltezone zugeordnet. Weiher und Gehölz Diony~li
bilden das einzige Naturschutzgebiet. Bestehende
Abbaubetriebe und bereits bewilligter Kiesabbau wurden der Abbauzone zugeteilt, wobei das Gebiet Hüerbühl zugleich als Bauschuttdeponie bezeichnet wurde. Innerhalb der Bauzonen wurde weitgehend die alte Bauzonenstruktur übernommen. Bemerkenswert ist jedoch, dass die Altstadtzone, die im Umfang gleich blieb, dank griffigen Gestaltungsvorschriften eine weit bessere Erhaltung, Pflege und Belebung des Kerns ~rmöglicht. Allerdings darf auch erwähnt werden,
dass dank der neuen Umfahrungsstrasse die Altstadt nun vom Durchgangsverkehr entlastet ist, was die Pflege wesentlich erleichtert. Bemerkenswert ist ferner, dass über die Freihaltezone hinaus im weiteren Umkreis der Altstadt ein Gestaltungsperimeter Altstadt
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festgelegt wurde, der ergänzt ist durch einen Baumschutzperimeter. Im ganzen Bereich, wo Bauvorhaben in einer optischen Beziehung zur Altstadt stehen, gelten nun strengere Einpassungsvorschriften. So dÜEfen Einzelbäume, Baumgruppen und Gebüsche nur in zwingenden Fällen beseitigt werden und sind zu ersetzen. Soweit einzelne Objekte des Ortsbild- und Landschaftsschutzes nicht bereits durch Baureglement und Zonenplan gesichert sind, gibt ein Schutzplan mit zugehörigem ·Bericht Auskunft über Bedeutung und anzustrebenden Schutz. 7. Im Nachgang zur Gemeindeabstimmung vom 10. Dezember 1985 wurden von den Stimmbürgern am 27. Juni 1986 einige Ergänzungen der Ortsplanung beschlossen. Die nördlich der Steinerstrasse liegende grosse Reservezone Schupfenzälg, die zur Ueberprüfung zurückgewiesen worden war, ist nach dem neuen Beschluss erheblich reduziert. Südlich der Strasse kam für Teile der '
Parzellen Nrn. 633 und 636 ein Beschluss nicht zustande; für diesen Bereich wird die Genehmigung vorläufig sistiert. Bis ein weiterer Beschluss der Gemeinde vorliegt, gilt das Areal im Sinne von § 29 BauG als ''Uebriges Gebiet''. Die am gleichen Tag beschlossenen Aenderungen des Baureglements dienen der Präzisierung; sie können problemlos in die Genehmigung eingeschlossen werden. 8. Die wesentlichen Aussagen des Richtplans beziehen sich auf die Bereiche Siedlung und Landschaft. Die im Abschnitt Zonenplan erwähnten Auszonungen Riguet und Schwanzwiesen können bei Bedarf später der Bauzone zugewiesen werden; die frühere Bauzone Gratwal ist nur noch teilweise künftiges mögliches Siedlungsgebiet, und das Areal Neuguet bleibt auch im Richtplan Landwirt-
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schaftszone. Erweiterungsmöglichkeiten für das Gewerbe sind zwischen Schlattingerstrasse und SBB vorgesehen. Insgesamt sind die Baugebietsreserven im Zonenplan und Richtplan für die Stadt auf längere Sicht genügend; sie betragen 23 % in der definitiven Bauzone, 20 % in der Reservebauzone und 34 % im Richtplangebiet. Im Nichtbaugebiet sind die Festsetzungen für die künftige Nutzung der Abbauzonen von Bedeutung. Das Abbaugebiet Hüerbühl wird vorerst nach beendetem Abbau als Deponie benutzt und muss nachher wieder -aufgeforstet werden. Das Areal Totenmaa soll nach beendetem Abbau Landwirtschaftszone werden. Man könnte später dort die
Schiessanl~ge
einrichten, wenn der
heute bestehende Schiessstand nach Einzonung des Richtplangebiets Schlattinger Gasse nicht mehr benutzt werden kann. Die übrigen Aussagen des Richtplans zum Schutz von Ortsbild und Landschaft sind nicht relevant, weil sie im Zonenplan und Baureglement grundeigentümerverbindlich festgelegt wurden. Auch die Aussagen zum Bereich Verkehr bedürfen keines Hinweises. Zu lösen sind lediglich Parkplatzprobleme, dies vor allem am Rand der Altstadt. 9. Die neue Ortsplanung entspricht grundsätzlich dem genehmigten kantonalen Richtplan. Das Hochrheingebiet ist als Landschaft von übergeordneter Bedeutung gut gesichert. Im Bereich des Siedlungsgebietes wurden erhebliche Teile der Gebiete mit zu prüfender Nutzung der Landwirtschaftszone zugeteilt, und die Abgrenzung der Siedlungsgebiete aus übergeordneten Interessen ist übernommen. Die Altstadt, ein besonders wertvolles Ortsbildschutzgebiet, hat nun - samt Umgebung - einen genügenden Schutz; sie kann im Kantonalen Richtplan als
A~sgangslage
bezeichnet werden. Das gleiche gilt
für das Naturschutzgebiet Dionysli. Als Einzelobjekt
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ist nun auch die Chlosterlinde gesichert; sie kann deshalb auch als Ausgangslage in den Kantonalen Richtplan Übernommen werden, ebenso wie die besonders wertvollen Kulturobjekte, die sich alle in der Altstadt befinden. Sie sind durchwegs im Schutzplan und im zugehörigen Schutzinventar enthalten. Nicht berücksichtigt sind in der Ortsplanung die im Kantonalen Richtplan festgesetzten archäologischen Fundstellen. Das Vernehmlassungsverfahren bei den kantonalen Amtsstellen ergab keine Einwände. Selbstverständlich -muss das bestehende Generelle Kanalisationsprojekt an die neue Planung angepasst werden; das Amt für Umweltschutz und Wasserwirtschaft wünscht, dass das innert eines Jahres erfolgt. Die vom Kantonsforstamt gewünschte spätere Wiederaufforstung des Abbaugebietes Hüerbühl ist im Richtplan behördenverbindlich festgelegt. Insgesamt ist die neue Ortplanung von Diessenhofen in jeder Hinsicht zweckmässig. Der Genehmigung steht '
nichts entgegen.
Auf Antrag des Baudepartementes beschliesst der Regierungsrat: 1. Die von der Stadtgemeinde Diessenhofen am 13. Dezember 1985 und 27. Juni 1986 beschlossene Ortsplanung, bestehend aus Baureglement, Zonenplan, Schutzplan und Schutzinventar, wird abgesehen von den in Ziffer 3 erwähnten Bereichen genehmigt. 2. Der vom Stadtrat Diessenhofen am 10. Dezember 1985 und 18. März 1986 beschlossene Richtplan mit zugehörigem Bericht vom 29.
S~ptember
1985 wird abgesehen von
den in Ziffer 3 erwähnten Bereichen genehmigt.
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3. Die Zonenzuweisung der Parzellen Nrn. 309 - 312 in der Schupfenzälg, der nördlichen Teile der Parzellen Nrn. 633 und 636 entlang der Steinerstrasse sowie die entsprechenden Teile im Richtplan werden sistiert; sie gelten vorläufig im Sinne von § 29 BauG als ''Uebriges Gebiet''. 4. Die neue Ortsplanung erfüllt abgesehen von den archäologischen Fundstellen alle Vorgaben des Kantonalen Richtplans und kann übernommen werden. 5. Der Stadtrat wird ersucht, innert Jahresfrist das Generelle Kanalisationsprojekt mit Kanalisationsrichtplan an die neue Ortsplanung anzupassen. 6. Der Stadtrat wird ersucht, dem Amt für Raumplanung zwei faltbare Zonenpläne zuzustellen. 7. Mitteilung an: - StadtratDiessenhofen, 8253 Diessenhofen, unter Bei~age von: Baureglement 1985 im Doppel mit Genehmigungsvermerk - Zonenplan 1985, einfach, mit Genehmigungsvermerk - Richtplan 1985, einfach, mit Genehmigungsvermerk - Richtplanbericht 1985, im Doppel, mit Genehmigungsvermerk - Schutzplan 1985, im Doppel, mit Genehmigungsvermerk - Schutzinventar 1985, im Doppel, mit Genehmigungsvermerk - Zonenplan Ergänzung Schupfenzälg 1986, einfach, mit Genehmigungsvermerk betreffend die Wohnzone W2 im Bereich der Rheinperle (Parzellen Nrn. 317 - 328) Für die Parzellen Nrn. 309 - 312 und die nördlichen Teile der Parzellen Nrn. 633 und 636 ist ein Sistierungsvermerk anzubringen. - Richtplan Ergänzung Schupfenzälg 1986, einfach, unter Ausklammerung der nördlichen Teile der Parzellen Nrn. 633 und 636 sowie der Parzellen Nrn. 309 - 312 in der Schupfenzälg, mit Genehmigungsvermerk - Baureglement Ergänzung 1986, einfach, mit Genehmigungsvermerk
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Bericht zur Revision der Ortsplanung, im Doppel, ohne Genehmigungsvermerk - Bericht über Publikation, Auflage- und Einspracheverfahren, im Doppel, ohne Genehmigungsvermerk - Bericht zur Ergänzung und Korrektur der Ortsplanung 1985, einfach, ohne Genehmigungsvermerk - Herrn H. Gloor, dipl. Arch. ETH/SIA, Dorfstr. 33, Rheinklingen, 8256 Etzwilen - Grundbuchamt und Notariat des Kreises Diessenhofen, 8253 Diessenhafen - Kantonsforstamt - Landwirtschaftsamt - Meliorationsamt Industrie- und Gewerbeinspektorat - Baudepartement - Amt für Umweltschutz und Wasserwirtschaft - Tiefbauamt - Amt für Denkmalpflege -
Am~ __:für _I.<aumplanung_ unter Beilage derselben Ortsplanungsunterlagen wie für die Gemeinde, alles im Doppel, sowie. der übrigen Akten
Für richtige Ausfertigung DER STAATSSCHREIBER
408-S-1.pdf
EXEMPLAR ARP TG
SCHUTZINVEN T AR
VOM STADTRAT BESCHLOSSEN AM
10.DEZEMj3ER 1985
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
VOM 12.8.1985 BIS
VON DER GEMEINDEVERS~LUNG GENEI-NIGT
1*1: ß.DEZEMBER 1985
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12.9.1985
DER STMJTPI'W\N~ DER STMJTSCHREI~
VOM REGIERUNGSRAT GENEI-MIGT AM: 2.J: AJoo._A9/G
DER STAATSSCHREIBER:
MIT RRB NR . _A'J?~f'
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ALTSTADT VORBESTEHENDER SCHUTZ : Ortsbild von nationaler Bedeutung im Kulturgüterschutzverzeichnis SCHUTZMASS~1E/SCHUTZUMFANG:
Ausscheidung einer besonderen Altstadtzone mit speziellen Bau- und Gestaltungsvorschriften . (vgl . Baureglement 1985 Art. 23-27,68,7o-82).
ZWECK:
BEREICH DER ALTSTADTZONE
Die Altstadtzone bezweckt den Erhalt und die Pflege der Altstadt in ihrem Gesamtbild, ihrer Struktur und in i hrer historischen Substanz .• (vgl . Art . 23 BR).
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BAUZONEN
IM OPTISCHEN RANDBEREICH DER SCHÜTZENSWERTEN ALTSTADT
VORBESTEHENDER SCHUTZ:
SCHUTZMASSNAHME
AUSSCHEIDUNG EI NES GESTALTUNGSPERIMETERS
ZWECK
Der Perimeter bezweckt den Schutz des äusseren Stadtbildes durch eine optimale Einpassung der Bauvorhaben in diesem Bereich. Die überlagerte Zone umfasst diejenigen Siedlungsbereiche welche i n einer optischen Beziehu ng zur historischen Altstadt stehen . (vgl . Art. 42 und 70 ff . BR. )
SCHUTZUMFANG
Die Baugesuche in diesem Bereich werden dem Kant.Amt für Den kmalpflege zur Stellungnahme unterbreitet.
BEREICH DES GESTALTUNGSPERIMETERS
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OBJEKT
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BAUMBESTAND LÄNGS ALTSTADTRAND UND ALTSTADTZUGÄNGEN
VORBESTEHENDER SCHUTZ:
SCHUTZMASSNAHME:
Ausscheidung eines Baumschutzperimeters
ZWECK:
Die Ausscheidung eines Baumschutzperimeters bezweckt innerhalb des damit umgrenzten Gebietes einerseits die Erhaltung der markanten, flussseitigen Stadtbildsilhouette mit dem charakteristischen Wechselspiel zwischen Naturlandschaft und historischer Stadtanlage und andererseits den Erhalt des markanten Baumbestandes am landseitigen Altstadtrand als wesentliche Gliederung des Siedlungsbildes.
SCHUTZUMFANG:
Gebüsch- und Baumgruppen sowie Einzelbäume dürfen nur in zwingenden Fällen und nur mit Zustimmung des Stadtrates beseitigt werden und sind zu ersetzen. Die gesetzlichen Stassenund Grenzabstände können im Interesse der Erhaltung des Baumbestandes mi t Bewilligung der zuständigen Behörde unterschritten werden . (vgl:. Art . 41 BR, § 112 SauG+ § 95 Abs.2 StrG )
BEREICH DES BAUMSCHUTZPERIMETERS 1
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EINZELNE KULTUROBJEKTE
4OBJEKT NO
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OBJEKT : Gasthaus Schupfen EIGENTÜMER:
Privat
BESTEHENDER SCHUTZ:
BESCHRIEB: Grosser, 2- geschossiger Fachwerkbau auf massivem Sockelgeschoss mit Giebeldach und einfachem, stockwerkweise abgebundenem Fachwerk. Aeusserlich noch recht ursprünglich wirkendes Gebäude mit gut integriertem , neuen Küchenanbau. Z.T. bemerke nswerte Innenausstattung wie Wirtsstube mit datierter Holzdecke von 1557. Gesamthaft guter Erhaltungszustand.
EINSTUFUNG DES OBJEKTES: EIGENWERT : Seit dem 14. Jh. mehrmals als Ziegelei belegt; heutiger Baubestand (Gru ndsubstanz) vermutlich aus der 2.Hälfte des 16. Jh. Charakteristischer Vertreter eines frühen Fachwerkbaus in der Ostschweiz .
STELLENWERT : Grosser Stellenwert als markantes Einzelelement auf schmalem Hangstreifen zwischen Wald und Fluss in der sonst unverbaut wirkenden Uferlandschaft. Reizvolle Wechselwirkung zwischen Gebäude, Gehölz und Rheinufer.
SCHUTZMASSNAHMEf SCHUTZUMFANG : - Die Wechselwirkung Landschaft- Gebäude soll nicht beeinträchtigt werden, d.h. notwendige Anlagen (Parkierung,Beleuchtung) sind durch Bepflanzung abzuschirmen. - Für bauliche Veränderunaen ist die Stellungnahme der kant. Denkmalpflege einzuholen .
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OBJEKT : Riegelhaus Bleiche EIGENTÜMER:
Privat
BESTEHENDER SCHUTZ: -- --
BESCHRIEB: 1-geschossige Fachwerkkonstruktion auf massivem Erdges choss-Sockel unter steilem, durchlaufendem Satteldach. Fachgerecht renovie rtes und ursprünglich wirkendes Wohnhaus eines grösseren, intakten Bauerhofes im Uferhang.
EI NSTUFUNG DES OBJEKTES: EIGENWERT : Gut erhaltener, regionaltypischer Vertreter eines bäuerlichen Einzweckhauses des 18./19. Jh. Ausserhalb der Siedlung gelegenes Gebäude, in dessen Umgebung einst das Rohmaterial für Textilien zum Bleichen ausgelegt worden ist.
STELLENWERT : Hoher Stellenwert von Wohnhaus und Geh6ft durch dessen Wechselwirkung mit der sonst unverbauten Rheinuferlandschaft und dem umgebenden Obstbaumbestand.
SCHUTZMASSNAHME/ SCHUTZUMFANG : - Erhalten der Wechselwirkung Landschaft-Hofanlage,d.h. Gartenanlage und umgebende Obstbäume sind zu erhalten. Für bauliche Veränderungen ist die Stellunonahme der kant. Denkmalpflege einzuholen.
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OBJEKT NO,: 3 OBJEKT : Bahnhofgebäude EIGENTÜMER: Schweizerische Bundes bahnen SBB BESTEHENDER SCHUTZ:
BESCHRIEB: Vermutlich 1894 zusammen mit dem Bau der Bahnlinie Schaffhausen-Etzwilen erstellter Landbahnhof . 2- geschossiger,leicht vorgezogener Putzbau mit Krüppelwalmdach und zwei flankierend angeordneten, eingeschossigen Seitenflügeln mit Flachdach. Bahnseitig offene Vorhal le i n Eisenkonstruktion .
EI NSTUFUNG DES OBJEKTES : EIGENWERT : Intakt erhaltener Zeuge des Bahnbaus als Dokument einer s i edlungsgeschichtlichen Epoche. Symmetrisch aufgebauter Baukörper gernäss einem damals im Bahnbau weit verbreiteten Baukörperschema.
STELLENWERT : Achsial angeordneter Endpunkt der Bahnhofstrasse,was auf den ehemaligen Stellenwert des Bahnbaus hinweist.
SCHUTZMASSNAHME/ SCHUTZUMFANG : - Erhalten der äusseren Erscheinung des Gebäudes, d.h. ke ine ~modernen
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Anbauten!
- FUr bauliche Ve ränderungen ist die Stellungnahme der kant. Denkmalpflege einzu holen .
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OBJEKT NO,: OBJEKT
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Bahnviadukt
EIGENTÜMER: Schweizerische Bundesbahnen SBB BESTEHENDER SCHUTZ:
BESCHRIEB: Siebe njoch ige Steinbrücke von hundert Metern Länge und ca. 15 Meter Höhe,welche den Einschnitt des Geisslibaches überbrückt. Massive Hausteinkonstruktion mit sechs schlanken, über die ganze Breite messenden Pfeilern. Oben beidseitig durch ein einfaches Eisengeländer abgesch lossen. Guter Erhaltungszustand.
EI NSTUFUNG DES OBJEKTES: EIGENV;'ERT Einfa che, gut proportionierte Rundbogenkonstruktion von 1894 als intakt erhaltenes Dokument des Eisenbahnbaus .
STELLEN\t;'ERT : Markantes Landschaftselement, das den Siedlungsbereich von der schützenswerten Landschaft des Geisslibaches optisch trennt. Reizvolle Wechselwirkung zwischen dem relativ differenziert gegliederten Bauwerk und der Bachlandschaft sowie markanter Hintergrund für das Gehöft der mittleren Mühle. SCHUTZMASSNAHME/ SCHUTZUMFANG : Das Bauwerk ist i m heutigen Zustand zu erhalten.
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OBJEKT NO, : 5 OBJEKT
Hintere Mühle
EIGENTÜMER:
Privat
BESTEHENDER SCHUTZ :
BESCHRIEB: Breit gelagerter, 2-geschossiger und verputzter Baukörper mit stei lem Satteldach der traufständig an einem kleinen Mühienkanal steht. Grosses unterschlächtiges Wa sse rrad an der Südfassade. Bei der Umnutzung zu reinen Wohnzwecken ist die äussere Erscheinung des Gebäudes durch Dachaufbauten und Flachdachvorbaute verändert worden .
EINSTUFUNG DES OBJEKTES: EIGENWERT : Als Truchsessenmühle 1342 urkundlich erwähnt, im gleiche Jahrhundert als Kirch mühle neu erbau t. Ergänzung mit Lohstampfe und Säge im frühen 19.Jh., Ende des 19. Jh . zu Wohnhaus mit mech. Drechslerei umgebaut. Die durch Umbauten stark veränderte Bausubstanz stammt in ihren ältesten Teilen verm. aus dem l7./18.Jh. Baulicher Zeuge des Mühlengewerbes von Diessenhofen . STELLENWERT : Etwas versteckt im Gehölz des Geisslibaches am Mühlekanal gelegener Bau mit dem einzigen noch intakten Mühlerad von Diessenhofen . Im übrigen ohne besonderen Stellenwert .
SCHUTZMASSNAHMEf SCHUTZUMFANG
- Mühlekanal und Wasserrad sind im ursprünglichen Zustand zu erhalten. -Für bauliche Veränderunqen ist die Stellunqnah~e der kant. Denkmalpflege einzuholen.
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OBJEKT NO OBJEKT
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Mittlere Mühle
EIGENTÜMER:
Priva t
BESTEHENDER SCHUTZ:
BESCHRIEB: Ehern . Müh lena nlage bestehend aus zwei parallel zueinanderstehenden Riegelbauten und einem dahinter quer liegenden Oekonomiegebäu de. Mühle als 1- geschossige Fachwerkkonstru ktion auf 2- ge schoss igem ,gemauerten Sockel. Das dicht danebens tehende Oekonomiegebäude präsentiert sich dagegen als reine Fachwerkkonstruktion. Die Dachgeschosse der beiden Giebelbauten werden durch einen übergiebelten~geschlossenen Brückenbau mi teinander verbunden. Aeusserlich noch recht ursprüng l ich wirkende Gebäudegruppe, 7..T. jedoch renovationsbedürftig. EINSTUFUNG DES OBJEKTES: EIGENWERT Mitte des 16.Jh. erwähn te Mü hl e, welche vermutlich Mitte des 18 . Jh . neu erbaut worden ist . Ergänzun ~ mi t Gipsmühle i m letzten Viertel des l9.Jh. Stillegung der Mühle nach l9o5 , seit 192o re iner Landw irtschaftsbetrieb . Gute Ve rtreter von reg i onaltypischen Fachwerkbauten des 18 . /19 . Jhs. sowie inta kt wirkende Zeugen des Mühlengewerbes von Diessenhofen. STELLENWERT : Hoher Stellenwert als markante Gebäudegruppe in der sonst unverbaut wirkenden Senke des Geisslibaches mit dem Bahnviadukt als Hintergrund. Reizvolle Wechselwirkung zwischen Bachlandschaft,Viadukt und Fachwerkbauten.
SCHUTZMASSNAHME/ SCHUTZUMFANG - Oie ~!echselwirkung zwischen Fachwerkbauten und Landschaft soll nicht beeinträchti gt werden . Notwendige landwirtschaftliche Modernisierungen und Erwe i terungen haben sich diesem Ziel unterzuordnen. - Für bau liche Veränderungen ist die Stellungnahme der kant. Denkmalpflege einzuholen.
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OBJEKT NO OBJEKT
I
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Haus Vogelsang
EIGENTÜMER:
Privat
BESTEHENDER SCHUTZ:
BESCHRIEB: Breitgelagerter, 3-geschossiger Putzba.u unter steilem Satteldach . Asymmetrische Fassadengliederung von 4 x 5 Achsen. Quer daneben stehendes Oekonomiegebäude als 2- geschossige Fachwerkkonstruktion mit Satteldach. Ursprünglich wirkende, je doch renovationsbedUrftige Bausubstanz .
EINSTUFUNG DES OBJEKTES : EIGENWERT : Vermut lich im 17 .Jh. erbautes, im 19. Jh. verändertes, stattliches Wohn haus,das zusammen mit dem kl'eineren und jüngeren Oekonomiegebäude einen Bereich der Bach senke hofartig abschliesst . Wahrscheinlich einziges nichtbäuerliches Wohnhaus des 17.Jh . ausserhalb der Stadt-
STELLENWERT :
mauern .
Durch Gehölz abgeschirmte , am Rand der Bachsenke stehende Gebäude welche einen gewissen Akzent im Bachraum darstellen und zusammen mit dem vorgelage rten Freiraum eine gewisse Trennung zwischen Altstadt und Neubauzone bewirken .
SCHUTZMASSNAHMEI SCHUTZUMFANG : - Der ös tlic h vorgelagerte Freiraum sollte nicht überbaut werden. - Die Bauten sollten demnächst fachgerecht renoviert werden. -Für bauliche Veränderunqen ist die Stel lungnahme der kant . Denkmalpflege einzuholen.
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OBJEKT NO . : 8 OBJEKT
Primarschulhaus
EIGENTÜMER:
Schulgemeinde 0 1 hofen
BESTEHENDER SCHUTZ:
BESCHR IEB: Grosser langrechteckiger Walmdachbau von 4 x 9 Achsen als 3-geschossiger Ba ukörper mi t westlich angebauter,l - geschossigei Pausenhalle und rü ckwärtigem Walmdachrisa~i t als Querfirst. Markante Zwerchgiebel sowie gedrungenes Uhrtürmchen als zentral angeordneter Dachreiter au f dem Dach . Guter Erhaltungszustand.
EI NSTUFUNG DES OBJEKTES: EIGENWERT : Von den Arch . Brenner und Stutz 1911 erstelltes Gebäude unter charakteristischer Verwendung der dekorativen Malerei im Innern. Intakt erhal tener Bau als repräsentatives Beispiel aus der Uebergangszeit von Jugendstil zu Heimatstil. Einziger Vert rete r dieser Architekturepoche in Diessenhofen . STELlENWERT : Mar kanter Baukorcer ausserhalb der Stadtmauern, der den Freiraum zwischen Schul~trasse
und Altstadtrand prägt .
SCHUTZMASSNAHMEf SCHUTZUMFANG : Integrale Erha ltung des Baukörpers als i n sich geschlossene Einheit, d.h. es sind keine Anbauten zul ässig. Für bauliche Veränderungen ist die Stellungnahme der kant. Denkmalpflege einzuho l en.
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OBJEKT NO.: OBJEKT
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Villa Rosenheim
EIGENTÜMER:
Privat
BESTEHENDER SCHUTZ:
BESCHRIEB: Zweigeschossige Backsteinvilla als querrechteckiger Baukörper mit Mansartdach und risalitartig vorgezogenem Quergiebel . Markante, z.T . geschwungene Giebel schilder welche durch laternenartige Aufbauten akzen-~==~~~ tuiert werden. Geschlossene Flachdachveranda über Eingang. Erdgeschoss du rch Rillenputz und Bossenquader EINSTUFUNG DES OBJEKTES:
etwas hervorgehoben. Gesamthaft guter Erhaltun9szustand.
EIGENWERT : Um 19oo erbaute, äusserlich intakt erhaltene Backsteinvilla als charakteristischer Vertreter des Stilpluralismus. Vermutlich durch die englische Architektur des aus gehenden 19.Jh. beeinflusste Gestaltung mit Stilelementen von Klassizismus, Barock und Jugendstil. STELLENWERT : Markantes Gebäude an den Zugangsachsen zur Altstadt und zum Bahnhof, das zusammen mit dem dazugehörenden Baumbestand den parkartigen Villencharakter des östlichen Altstadtrandes prägt. Einzige Villa aus dieser Architekturepoche in Diessenhofen.
SCHUTZMASSNAHMEf SCHUTZUMFANG : - Villa, Nebengebäude und Baumbestand sind zu erhalten . - Auch kleine bauliche Veränderungen haben sich dem vorgegebenen Material und Baustil unterzuordnen. Für bauliche Veränderungen ist die Stellungnahme der kant. Denkmalpflege einzu holen.
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OBJEKT NO, :10 OBJEKT EIGENTÜMER:
Vil la Lindenhof Privat
BESTEHENDER SCHUTZ:
BESCHRI EB: Bl ockha fter . 2- gesc hoss i ger l~a l mdachbau von 3 x 5 Achsen . Symmetrisch gegliederter Baukörper dessen Eingangsfront durch e~ nen dreiachsige n, leicht vorgesetzten , durch Portal . Bal kon und f l ache Uebergiebelung akzentuierten Mittelrisalit betont wird. Cha ra kter is tis ches, durch Gurt abgetrenntes Halbgeschoss mit l i egenden Fensterehen im Dachstock . Guter Erha ltungszustand. Schöner Baumbestand und reizvoller Gartenza un als flächi ges Eisengitter zw i schen gemauerten Pfosten. EI NSTUFUNG DES OBJEKTES: EIGENWERT : Stattliches, um die Mi tte des l9.Jh . erbautes, spätklassizistisches Landhaus. Stilistisch wertvoller Einzelbau mi t dazugehörender~ charakteristischer Umgebungs gestaltun g.
STELLENWERT Im Grü nbereic h vis a vis des östlichen Stadteinganges erbaute Villa welche zusammen mit ihrem Baumbestand den parkarti gen Charakter des Altstadtrandes prägt .
SCHUTZMASSNAHME/ SCHUTZUMFANG : - Gebäude,Baumbestand und Gartenanlage sind zu erhalten . - Für bauliche Veränderungen ist die Stell ungnahme der kant. Denkmalpflege einzuholen.
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OBJEKT NO.: 11 OBJEKT
Haus Rosenegg
EIGENTÜMER:
Privat
BESTEHENDER SCHUTZ:
BESCHRIEB: Zweigeschossiger Kopfbau mit f lachem , einseitig abgewalmtem Satteldach als nördli cher Absch lu ss einer niedrigeren, dör flichen Gebä udezeile. Einfacher Putzbau mit regelmässig gegl i ederter Fassade . Erdgeschoss durch Rillenputz und Gurte vom Obergeschoss etwas abgesetzt. Gebäudeecken risalitartig betont. WUrfelfries l ängs der Dach untersicht . Allgemeinzustand intakt, Fassade jedoch renovationsbedürftig. EINSTUFUNG DES OBJEKTES : EI GENWERT : Spätklassizist isch ausgeprä gtes Wohnhaus aus der 2. Hälfte des l9.Jh. Einziger, nicht weitergeführter Ansatz einer städtisch geschlossenen Bebauung au sserhalb der Stadtmauern .
STELLEN'IJERT : Gut gegl iederter Baukö rper in der Senke des Geisslibaches am westlichen Altstadtzu gang . Wichtiges Element dieser Altstadtansicht .
SCHUTZMASSNAHME/ SCHUTZUMFANG : - Fachgerechte Renovation anstreben . - FUr bauliche Veränderungen ist die Stel1ungnahme der kant. Denkmaloflege einzu holen .
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OBJEKT NO
I
OBJEKT
:
12
Altes Schü tzenhaus
EIGENTÜMER:
Privat
BESTEHENDER SCHUTZ:
BESCHRIEB: Zweiqeschossiger, verputzter Fachwerkbau mit geschossweise abgebundener ,vorkragender Konstruktion und Krü ppe lwalmdach . Einfaches, im l9.Jh. erwei tertes Gebäude in seither wenig verändertem Zustand . Bergseitig Anbau von kleinerer Oekonomie .
EINSTUFUNG DES OBJEKTES: EIGENWERT : Mitte des 17 . Jh . erwähntes, einst der Stadtgemeinde gehörendes Gebäude. Ehemaliges Schützenhaus der Stadt Diessenhofen , das in der 2. Hälfte des 19 . Jh . zu einem Wohnhaus mit Stallgebäude umgesta l tet worden ist . Bauliches Dokument der Stadtgeschichte. STELLENWERT : Ohne besonderen Ste l lenwert .
SCHUTZMASSNAHME/ SCHUTZUMFANG : - Erhalten des Gebäudes als Zeuge der Stadt geschichte . - Für bauliche Veränderungen ist die Stellungnahme der kant. Denkmalpflege einzuholen.
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OBJEKT NO .: 13 OBJEKT
Ha us Rösch
EIGENTÜMER:
Privat
BESTEHENDER SCHUTZ:
BESCHRIEB: Zweigeschossiqes,verputztes Wohnhaus mit flachem Walmdach über langrechtec k. Grundriss und daran angebautem hohem,l - ges~hossigem Atel iertrakt . Schmuckl oser, winkelförmi ger Baukörper als kl are Or ganisations form mit einfacher Materialwahl.
EINSTUFUNG DES OBJEKTES: EIGEf\J\t.JERT : Gebäude aus dem 1.Drittel des 2o . Jh . mit stilistischen Ansätzen des Neu en Bauens . Gew iss e histori sche Bedeutung als Wohnhaus und Atelier des bekannten Diessenhafer Malers Carl Roesch . Einziger Vertreter dieses Baustils in Diessenhofen .
STELLENWERT : Auffälliges, durch Bäume z. T. abgedecktes Gebäude exponiert über dem Rh ei nuferbord am östl i chen Rand der Altstadt. Im übrigen ohne besonderen Stel lenwert.
SCHUTZMASSNAHME/ SCHUTZUMFANG : Erhalten als eh. Wirkungsstätte Carl Roesc h.
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OBJEKT NO ,: 14 OBJEKT
Unterhof
EIGENTÜMER:
Privat
BESTEHENDER SCHUTZ: von natio naler Bedeutung i m Kulturgüterschutzve rzeichnis Fassadengemä l de unter Bundesschutz BESCHR IEB: (No . 4ol) Gebäudea nlage welche einen westseit i g vorgelagerten,ummauerten Hof winkelförmi g umschliesst . Verputzter Gebäudekomplex bes tehend aus: 1-gesch. eh. Pal as des l3.Jh . • eingezogenem Bergfried des 12 . Jh., 2-gesch. Wohntrakt des l8./1 9.Jhs. mit Mansartdach sowie stadtwärts angegliedertes, im 16. und 19 . Jh. verändertes,spätgotisches Wohnhaus. Sonnenuhr ,Fresco und Chronos von 173 5 an der Ostfassade. Recht ursprünglich wirkender Gebäudekomplex der seit l ängerer Zeit teilwe i se l eersteht. Markanter Baumbestand westlich der Gebäude. EINSTUFUNG DES OBJEKTES: EIGENWERT Ehemali ge Burg der kyburgischen Truchses sen aus dem l2.Jh. und eigentlicher Ansatz punkt der Stadtanlage Diessenhofens . Erweitert und umgebaut im 14.,16 . - 19.Jh . Wesent l ichstes Baudenkmal aus der Zeit der Sta dtg ründu ng .
STELLENWERT : Hoher Stellenwert des strategisch exponierten Gebäudekomplexes über dem Rheinufer als westlicher Eckpfeiler von Stadt anlage und fluss - seitiger Stadtsilhouette .
SCHUTZMASSNAHME/ SCHUTZUMFANG : Es soll eine sachgerechte Nutzung und eine fachgerechte Sani erung angestrebt werden . - Für bauliche Veränderungen ist die Ste l lungnahme rler kant . Den kmalpflege einzuholen - Bundesschutz: di e im Grundb uch eingetragenen Schutza uf lagen s ind zu beachten!
- 18 OBJEKT NO,: 15 OBJEKT : Evan g. Stadtkirche EI GENTÜMER : Ev. Kirchgemeinde BESTEHENDER SCHUTZ: von kantonaler Bedeutung im Kult urgUter schu tzverze i chn i s. unt er Bundess chutz seit 1968 (No.ll82 ) BESCHRIEB : Ei nfa cher , lanqr ech t eck i ger Baukörper mi t Satteldach und seitl ic h ei ngezogenem, gedrun0enem Turm mi t schlan kem Soitzhel m. Dreischiffi ge Anl age mi t eingezogenem , rechtec ki g sch l iesse ndem Cho r. Sehr gu ter Erhaltu ng szustand.
EI NSTUFUNG DES OBJ EKTES: EI GENI--IERT : Aus der 757 erwähnten Saalki r che hervorgega ngene r omanische Bas i li ka, welche im 14. und 15. Jh er neue r t und zu r Hallenkirch e umgestaltet worden ist. Diverse Umbauten in den fo l genden Jahrhunderten . Gesamtrestauration und Wiederherstell ung des gotischen Raumes 196 8/7o . Wichti ges Element der Stadt anla ge und der Stadtgeschichte . Interes santes Beispiel eines gotischen Kirc henbaus. STELLENWERT : Sehr hoher St ellenwe rt als wichtigstes Element der nörd l ichen und westlichen Stadtsi l houett e sowie al s bau l icher Akzen t in der Kirchgasse.
SCHUTZMASSNAHME/ SCHUTZUMFANG : - Beibeha l tu ng des heut igen Zus ta ndes.
- FUr bauli che VeränderunQen i st die Stell unqnahme der kant. Denkmalpflege einzuhol en . - Bundesschu tz : die i m Grundbuch ei ng etragenen Schutzaufl agen sind zu beachten!
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OBJEKT NO.: 16 OBJEKT
Oberhof
EIGENTÜMER:
Privat
BESTEHENDER SCHUTZ: von kantonaler Bedeutung im Kulturgüterschutzverzeichnis un ter Bundesschutz seit 1976 (1235) BESCHRIEB: Dreigeschossiger,schlossartiger Massi~bau mit Satteldach und einem in der Mi tte der Gassenfassade schief eingestellten Treppenturm über langrechteckigem Grundriss . Treppenturm und Giebelwä nde mit auffälligem Treppenz innengiebel gekrön t • Verein zelt noch wertvolle Innenausstattung . Gassenseitiger ummauerter Vorgarten . 1969/71 als Wohnhaus restauriert und heute in gutem Erhaltungszustand. EINSTUFUNG DES OBJEKTES: EIGENWERT : 1527 durch Albrecht von Breitenlandenberg erbaut anstelle des Freisitzes aus der Zeit der Stadtgründung . Herrschaftssitz des 16 . Jhs. und wertvolles Baudokument der Stadtgeschichte.
STELLENV-IERT : Gassenseitig wenig auffallendes Gebäude, das jedoch in der rheinseitigen Stadtansicht einen wichtige n Akzent setzt .
SCHUT~~SSNAHME/ SCHUTZUMFANG :
- Für bauliche Veränderungen ist die Stellu ngnahme der kant . Denkmalpflege einzuholen - Bundesschutz: die im Grundbuch eingetragenen Schutzauflagen sind zu beachten~
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OBJEKT NO. : 17 OBJEKT : Si egelturm EIGENTÜMER :
Stadtgemeinde D'hofen
BESTEHENDER SCHUTZ: von nationaler Bedeutung im Kulturgüterschutzverzeichnis unter Bundesschutz (No . 59o) seit 1944 BESCHRIEB: Kurzer stattlicher Turm in der Hauptstrassenachse. Verputzter Massivbau mit bre item 1eicht spitzbogigen Durchgang und vi er·seiti g getrepptem Kreuzgi ebe 1 dem ein offener Glockenträger mit Spitzhelm aufs i tzt. Turmkanten mit Eckquader betont . Grosse, je gassenseitig angebrachte Turmuhr . Turm südseitig an 3- geschossiges Wohnhaus angelehnt nordseitig ist ein arkadisiertes, geriegeltes Treppenhäuschen angebaut . Gesamthaft intakter Erhaltungszustand, Durchgangsgewölbe durch Fahrzeuge beschädigt . EI NSTUFUNG DES OBJEKTES: EJ GEN'WERT : 1545 als Ersatz eines funktionslos gewordenen Aussentores neu erstelltes Binnentor, das die Hauptgasse von der Vorstadt optisch trennt. Funktion als Zeitglockenturm und Arch iv. Wertvo l ler Bauzeuge der Si edlungsgeschi chte und wichtigster Akzent im Ortsbild. STELLENWERT : Hoher Stellenwert im Ortsbild als Einzelbau der sowoh l den Hauptgassenraum wie die eh . Vorstadt prägt . Akzent in der Dachlandschaft .
SCHUTZMASSNAHME/ SCHUTZUMFANG
- Für bauliche Veränderungen ist di e Stel lungnahme der kant. Denkmalpflege einzuholer .- Bundesschutz: die im Grundbuch eingetragenen Schutzauflagen sind zu berücksichtiger.
-21 OBJEKT NO OBJEKT
I
:
18
Südliehe Stadtmauer
EIGENTÜMER: Stadtgemeinde + Private BESTEHENDER SCHUTZ: unter Bundesschutz seit 1981 (17g7) BESCHRIEB: Landseitige Wehrmauer der ursprünglichen Stadtanlage längs dem aufgefüllten Trockengraben. Massive Bollensteinmauer , im westlichen Bereich ohne Zinnen jedoch durch den Thüerenturm akzentuiert , im Ostabschnitt noch tei lweise in ganzer H~he erhalten und mit Zinnenbildunq. Z.T. im östlichen Bereich auch Hinterbauten und störende Fensterausbrüche. EI NSTUFUNG DES OBJEKTES: EIGENWERT : Landseitig über grosse Strecken erhaltene Weh ranlage des 12. und 13. Jh.als heute noch ablesbare Begrenzung der Stadtanlage . Hoher Eigenwert als wichtiges Bauwe r k aus den Anfängen der Stadtgeschichte von Diessenhofen . STELLENWERT : Hoher Stellenwert der Mauern und des Thüerenturmes als Stadtbildelemente welche die südliche und südwestliche Stadtansicht prägen. ·
SCHUTZMASSNAHMEf SCHUTZUMFANG : - Die noch vorhandenen Wehranlagen sind zu erhalten und wo möglich in ihrem ursprüng l ichen Zustand wieder herzustellen .
- Für bauliche Veränderungen ist die Stellungnahme der kant. Denkmalpflege ei nzuholen . - Bundesschutz: die im Grundbuch eingetragenen Schutzauflagen sind zu beachten!
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OBJEKT NO . :19 OBJEKT
Rheinbrü cke
EIGENTÜMER: Stadtgemeinde 0 1 hofen BESTEHENDER SCHUTZ: von nationaler Bedeutung i m Kul turg Uters c hutzverzeichn~s
unter Bundess ch utz seit 1984 (18o3) BESCHRIEB: 5- jochige Holzkonstruktion mit ausgeba~ tem) geschl ossen Verbrettertern Oberbau mit Satteldach . Im Flussbett 3 Pfeiler aus je 9 i n Reihe geset zten Ho lzpfosten . Breite offe ne Fenster Uber jedem Joch .
EI NSTUFUNG DES OBJEKTES: EIGENWERT : 1292 erwähnter, vermutlich mehrfach erneuerter Rheinübergang , der 1799 von den russischen Truppen auf i hrem RUckzug verbrann t worden ist. Heutiger Neubau von 1814-1 8 (A .Widmer + J . Ru ch ), na ch Bombardi erung von 1945 renoviert. Gute Zi mmer mannsa rbeit und wi cht i ger Bauzeuge der Siedlungsgeschichte. STELLENWERT Hoher Stellenwert als charakteristisches Element der rhei nseitigen Stadtansicht und Symbo l des Brückenstädtchens Diessenhafen • Einzige Holzbrücke über den Rhein zwischen Bodensee und Rhe i nfa ll .
SCHUTZMASSNAHME/ SCHUTZUMFANG : - Für bauliche Veränderungen is t di e Stel lu ngnahme der kant . Denkmalpflege ei nzuhole n. Bundesschutz : die im Grundbuch ei ngetragenen Schutz auflagen sind zu beachten~
- 23 OBJEKT NO.: 20 OBJEKT : Bezirksgebäude EIGENTÜMER: Kanton Thurgau BESTEHENDER SCHUTZ:
BESCHRIEB: Blockhaftes 2- geschossiges Gebäude von 3 x 5 Achsen mit einem im untersten Teil nach aussen geknickten, grosse n Walmdach . Symmetrisch gegliederter, verputzter Baukörper , dessen Eingangsachse in der Frontfassade durch einen 3- achsigen Quergiebelaufbau mit Ocu l us und einem eingeschossi ge n, halbrunden Vorbau mi t Vortreppe betont wird. . Breite Dachuntersicht mit schematisch bemalter Kassettieröng. 2 _ Giebellukarnen in der Längsachse des Gebäudes . Schmiedeisengitter am Balkon und an den Fenstern im Erdgeschoss. Parkartiger Vorgarten. EI NSTUFUNG DES OBJEKTES EIGENV-JERT: Vermutl ich 1854 als Wohnhaus erbaut. Damals erwähnt als "Neuhof beim Todtengarten". 19o8 E~1erb durch die Spar- und l ei hkasse . 1911 durch einen Quergiebelaufbau und den runden Vorbau im Stil des nahegelegenen Schulhausneubaus erwei t ert. Stilistisch bemerkenswertes,ursprünglich biedermeierliches Gebäude. STELLENV-JERT: Herrschaft l ich anmu tender Baukörper am südlichen Stadtzugang der zusammen mit seiner Gartenanlage den Altstadtrand bereichert.
SCHUTZMASSNAHMEfSCHUTZUMFANG - Für bauliche Veränderu ngen ist die Stellungnahme der kant. Denkmalpflege einzu holen . - Gebäude, Vorgarten mit Baumbestand sind zu erhalten .
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OBJEKT NO I: 21 OBJEKT
Villa "Eichbühl "
EIGENTÜMER:
Privat
BESTEHENDER SCHUTZ:
BESCHRIEB: Nach 19ol anstelle eines abgebrannten Lusthäuschen erstelltes Wohnhaus, das 1919 erweitert worden ist. Winkelförmiger , 2-geschoss·i ge r und talseitig au f hohem Kellersockel stehender Baukörper mit Satteldach , in dessen Südgiebel ein erhöh t angesetzter Brustwalm eine kleine Walmdachlukarne tr~gt. Westseitig in die Fassade integrierter 3- geschossiger Turm mi t Verschindeltern Obergaden und Zeltdach . Verputztes Gebäude dessen Obergeschoss jedoch ein leicht vorkragendes, einfaches Sichtfachwerk aufweist. Balkon über di e ganze ostseitige Giebelfassade.
EI NSllJFUNG DES OBJEKTES : EIGENWERT: Auffälliges Gebäude in exponierter Stel lung das mit sei nem Baumbestand an einen "Englischen Garten " erinnert . Eigenwill i ger Baustil aus einer Mi schung von Hi storizismus, Jugendst il und Heimatstil .
STELLENWERT: Sehr hoher Stellenwert als markanter Baukörper auf der Kuppe des Eichbühl, de r zusammen mi t dem umgebenden Baumbestand ein wesentliches Landschaftselemen t dar stellt .
SCHUTZMASSNAHMEISCHUTZUMFANG : - Für bauliche Veränderungen ist die Stellungnahme der kant. Den kmal pflege ei nzuholen. - Der Baumbestand ist zu er halten.
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EINZELNE NATUROBJEKTE
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OBJEKT NO . : A OBJEKT
Hecke Allmend , südwestlich Gehöft Bleiche
EIGENTÜMER :
Privat
BESTEHENDER SCHUTZ:
BESCHRIEB : Aussergewohnlich lange Hecke mit grossen Hase l büschen al s Leitgehöl z. No r dse i t i g ohne Unterwuchs , ve reinzelt Waldreben ,Eschen sowie 2 Nussbäume al s Akzent . SUdseitiger Unterwuchs vorwiegend aus Pfaffenhut (qeschUtzt) und rotem Ha r triege l, ergänzt durch Schwarzdorn ,Weissdorn , Hag rosen, Liguster und wi lden Hi mmbeere n.
EI NSTUFUNG DES OBJEKTES: EJ GENWERT : Artenreiche Hecke von aussergewöhnli cher Länge, an ihrem östlichen Ende etwas vernachlässigt.
STELLENWERT : Hoher Stellenwert al s markantes Landschaftsel ement an der Krete des Rhe i nuferhanges, als obere Begrenzung des Fl ussraumes .
SCHUTZMASSNAHME/ SCHUTZUMFANG : Artenreichtum und bisheriger Unterhalt bei behalten, von Zeit zu Ze it etwas aus l ichten. Waldrebenüberwuchs am östlichen Ende besei t igen .
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OBJEKT NO.: B OBJEKT :
Hecke nördlich Birkenhof
EI GENTÜHER:
Privat
BESTEHENDER SCHUTZ :
BESCHRIEB: Vorwiegend reine Hase lhecke ohne Unterwuchs, mit Eiche und Nussbaum als Akzent .
EINSTUFUNG DES OBJEKTES: EIGENWERT : Ohne besonderen Eigenwert.
STELLENWERT : Hoher Stel l enwert als markantes Landschafts eleme nt das die Krete des Rheinuferhanges betont.
SCHUTZMASSNAHMEI SCHUTZUMFANG : Artenreichtum anstreben, i m Uebrigen bisherigen Unterhal t bei behalten. Ev. Weidga ng auf Nordseite beschränken.
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OBJEKT NO OBJEKT
I
:
c
Hecke Scheibenstand
EIGENTÜMER: Muni z i pa 1geme i nde Diessenhafen BESTEHENDER SCHUTZ :
BESCHRIEB : Kleines Gehölz an der Südseite des Scheibenstandes, vorwiegend aus Weiden bestehend ( Silberweide,Ohrweide) . He ute ohne ersi chtl ichen Un terhal t,z .T . ältere Schuttablagerung .
EINSTUFUNG DES OBJEKTES: EIGENWERT : Ohne besonderen Eigenwert .
STELLENWERT : Gewisser Stellenwert als kleines Landschaftselement, das die Hügelkuppe hinter dem Scheibenstand akzentuiert .
SCHUTZMASSNAHME/ SCHUTZUMFANG : Entfernen des Schuttes und sachgerecht unterhalten (peri odi sch auslichten) . Ergänzen der Hecke ostseitig hinter dem Kugelfang mit artenreichem Gehölz.
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OBJEKT NO,. : OBJEKT
D
Linden (Lindenspi tz )
EIGENTÜMER: Stadtgemeinde D' hofen BESTEHENDER SCHUTZ: Frei ha ltez one
BESCHR IEB: Markanter Baumbes t and in der Strassengabelung ös tlich der Altstadt, bestehend aus drei Sommerlinden au f kleinem Parkarea l. Zwei jüngere , etwas kränkelnde Exemplare mit einem Sta~nd urchmesser von ca. Bo cm, das wesen t lich ältere•ge sunde Exemplar mit einem Stammdurchmesser von ca . 15o cm.
EINSTUFUNG DES OBJEKTES : EIGENWERT : Seh1~
stat tli che Exemp la re von "Dorflinden "
STELLENWERT : Sehr hoher Stellenwert als auffällige Baumgruppe we l che den villenartigen, östlichen Altstad tein gang prägt und die Neubaubereiche optisch vom Stadtrand abhebt.
SCHUTZMASSNAHMEf SCHUTZUMFANG : Als Einzelbäume erhalten und sachgerechte Pflege gewährleisten .
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OBJEKT NO I: E OBJEKT
Esche Friedhofmauer
EIGENTÜMER:
Stadtqemeinde
BESTEHENDER SCHUTZ:
BESCHR IEB : Ungewöhnlich grosse Esche an der nördlic hen Friedhofmauer mit einem Stammdurch messet- von ca . 12o cm.
EINSTUFUNG DES OBJEI<TES: EIGENWERT : HoherEi genwe rt als aus sergewöhnlich sel ten grosses Exempl ar einer Es che.
STELLENWERT : Hoher Ste ll e nwert als mäch ti qer Einzelbaum , der den Friedhofbere ich und den Stadtgraben berei chert.
SCHUTZMASSNAHME/ SCHUTZUMFANG : Als Einzelba um erhalten und sachgerechte Pf lege gewähr l eisten.
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OBJEKT NO ': F OBJEKT : Hecke Zivi l schutz EIGENTÜMER: Kanton Thurgau BESTEHENDER SCHUTZ:
BESCHRIEB : Junge Hecke l ängs der Strasse auf der Gel ändekuppe de r Gri eshalde. Artenren1ches Gehölz bestehend aus Birken,Liguster , Lärchen, Hagenbu chen,Vogelbeeren und Eschen ergä nzt durch Schneeball und l~eiden sowie Nadelgehölz wie Jungtannen und Fähren.
EINSTUFUNG DES OBJ EKTES: EI GENV-JERT : Artenreiche Hecke
STELLENWERT : Guter Stellenwert al s grösseres Landschaftse lement das den Hügel der Gri eshalde bereichert. Optischer Abschluss der Neu bau zone .
SCHUTZJV\ASSNAHME/ SCHUTZUMFANG : Artenreichtum und bestehenden Unterhalt
be ibeh alten.
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OBJEKT
NO
0
:
G
OBJEKT : Chlos t erlinde EIGENTÜMER:
Kanton Thurqau
BESTEHENDER SCHUTZ :
BESCHR IEB: Al te, mächtige Linde (ev . Winte rli nde) mi t einem Stammdurchmesser von ca. 3oo cm am Westfus s der Grieshalde. Aussichts p.la tz mit Sitzbänken um den Stamm.
EINSTUFUNG DES OBJEKTES: EIGENWERT : Sehr hoher Ei genwer t al s ausse rgewöhnlich grosses und gesu ndes Exemplar einer Linde von be t rächtlichem Alter (vermutlich mehrere Jahrhunderte alt).
STELLENWERT : Guter Stellenwert als markantes Landschaftsel ement.
SCHUTZMASSNAHME/ SCHUTZUMFANG : Als Einzelba um erhalten und sachgerechte Pflege gewährleisten.
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OBJEKT NO .: H OBJEKT
Gehölz
EIGENTÜMER :
Ei chbüel Privat
BESTEHENDER SCHUTZ:
BESCHRIEB : Westliches Gehölz
sehr l ockeres Eichenrelikt dazwischen vereinzelt Holunder. Unterwuchs aus Schwarzdorn,Pfaffenhut und wi lden Himbeeren. Nördliches Gehölz heckenartiges Gehölz aus Has l en,Birken,Eiche,Hagebuche,Buche Föhre und wildem Kirschbaum. Wa ldartig. Gehölz um Vi 11 a z.T. locker gestreut, fast parkartig angeordneter Baumbestand aus Föhren,Tannen , Eichen,Birken,Haslen und Kastanie mit sUd1<1ärts angeordnetem Lebhag au s Hagebuche ,Schwarzdorn EINSTUFUNG DES OBJEKTES: und Flieder. EIGENWERT : vorwiegend hoher, fast wal dartiger Baum- und Sträucherbestand mit einer eher seltenen,reinen Eichengehölzgrup~e.
STELLENWERT : Hoher Ste ll enwer t als markan te Gehö lz gruppe in exponierter Lage auf dem EichbUel, welche die Huqelkuppe betont und zum wichtigen Landschaftse lement aufwertet.
SCHUTZMASSNAHME/ SCHUTZUMFANG : - wuchernde Himmbeeren im Eichengehölz entfernen, übriges Gehölz periodisch etwas auslichten , im Uebrigen heutigen Unterhal t beibehalten. - grundsä tzlich Gehölz in heut i gem Umfang etwa beibehalten, Artenreichtum fördern.
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OBJEKT NO. : H OBJEKT
Gehölz Eichbüel
EIGENTÜMER:
Privat
BESTEHENDER SCHUTZ:
BESCHRIEB:
Nördliches Gehölz um Villa Eichbüel Te xt siehe Blatt 34
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OBJEKT NO .: J OBJEKT
Lättenweiher
EIGENTÜMER:
Privat
BESTEHENDER SCHUTZ:
BESCHR IEB: Grundwassertei eh in ehema 1i ger Lehmgrube ,mit schma 1em Schilfgürte 1 und 1ockerem Gehölzbestand längs dem Ufer. NatUrliches , kaum beeinträchtigtes Biotop . Seerosen im südlichen Gewässerteil, kle i ner Entenbestand. Uferzugang z.T . mit Drahtgeflecht verwehrt, 2 kleine orivate Bootsstege an den Kopfseiten des Weihers. Weiher im nördlichen Uf erbereich etwas durch Laub verschlammt. Holzstapel und Lagerbauten der Sägerei Hanhart längs dem Ostufer. Gehöl z vorwiegend aus diversen Arten von Weiden sowie Hagebuchen,Birken , Weissdorn EINSTUFUNG DES OBJEKTES: und Hagrosen. EIGENWERT : Relativ intaktes Biotop in Siedlungsn~he , Eislaufgel egenheit im Winter.
STELLENWERT : Landschaftselement welches das Siedlungsgebiet gliedert (Trennung von Wohnzone und Wohn - Gewerbezone) und mit seinem Baumbestand die industrieartigen Bauten der WG 3 etwas abschirmt.
SCHUTZMASSNAHME/ SCHUTZUMFANG : -Erhalten von Gewässer und Baumbestand in seinem heutigen Umfang . -Noch besseres Abdecken der Lagerba ut en am Ostufer durch Gehölz. -Periodisch Schilf schneiden und das Laub im Ufe rbe reich entfernen.
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OBJEKT NO
I
:
K
OBJEKT : Wei her und Gehölz Oionysli EI GENTÜMER :
Privat
BESTEHENDER SCHUTZ:
BESCHR IEB: Gehölz das einen kleinen Weiher in ei ner Geländesenke im Ackerland umschliesst. Heckenbestand vorwiegend aus diversen Wei den und Haslen, ergänzt durch Schneebal l , Pf affe nhu t, Holunder und Weissdorn . Grosse Silberweide als Akzent. Ringförmiger, ve rsch l ammter Weiher mi t kle iner Insel i n der Mitte.
EINSTUFUNG DES OBJEKTES : EIGENWERT : Nassstandort und Kl einbiotop in sonst f ast au~ g eräumter Ackerlandschaft.
STELLENWERT : Reizvolles Landsc haftselement al s Akzent i n wei träumigem Ackerl and .
SCHUTZMASSNAHME/ SCHUTZUMFANG : Ausgeschieden als Naturschutzzone: - Verh i ndern des Verlanden des Weihers durch periodisches Entfe rnen von Schlamm und Laub . - Artenreichtum der Hec ke erha lten und Gehölz periodisch sachgerecht ausli chte n.
Legal bases
RB 450.1 · TG NHG · Cantonal
RB 450.11 · TG NHV · Cantonal
SR 451 · NHG · Federal
SR 451.1 · NHV · Federal