Zonenplan <1988> Weidäcker Parz.Nr. 678

Zoning plan · Uttwil · Repealed Dec 16, 2020

Document

Number
1237
Kind
Zoning plan
Commune
Uttwil
Canton
Thurgau
Level
Communal
Approved by
RRB
Procedure
Genehmigung Änderung
Adopted
Aug 4, 1992
In force since
Aug 4, 1992
Repealed
Dec 16, 2020

Map

The canton publishes no perimeter for this document. The map shows Uttwil with its building zones.Open the full map

Files

9157-E-1.pdfOpen in a new tab

Text

DER REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU Protokoll vom

- 4. Aug. 1992

Nr.

/2 ~1-

Zonenplanänderung Weidäcker Parzelle Nr. 678/EG Uttwil/Genehmigung

Mit Schreiben vom 30. Juni 1992 ersucht der Gemeinderat Uttwil um Genehmigung einer Änderung des rechtskräftigen Zonenplans (RRB Nr. 971 vom 5. Juli 1988) im Gebiet Weidäcker. Der den Akten beiliegende informative Planungsbericht enthält die zum Verständnis der Umzonung der Parzelle Nr. 678 von der Landwirtschaftszone in die definitive Wohnzone W2 notwendigen Hinweise. Durch diese Zonenplanänderung wird das im kantonalen Richtplan festgesetzte Landwirtschaftsgebiet flächenmässig nicht geschmälert, da es sich beim betroffenen Gebiet um rechtskräftiges Siedlungsgebiet handelt. Beizufügen ist noch, dass dieses kommunale Siedlungsgebiet im kantonalen Richtplan nicht in Frage gestellt ist. Festzuhalten ist ferner, dass diese Planänderung ordnungsgernäss durchgeführt wurde. In materieller Hinsicht erscheint die Planänderung zweckmässig. In materieller und formeller Hinsicht steht der Genehmigung der Zonenplanänderung nichts entgegen. Auf Antrag des Departementes für Bau und Umwelt beschliesst der Regierungsrat: 1. Die von der Gemeindeversammlung Uttwil am 29. Juni 1992 beschlossene Umzonung der Parzelle Nr. 678 von der Landwirtschaftszone in die definitive Wohnzone W2 wird genehmigt. 2. Mitteilung an: -fGemeinderat Uttwil, unter Beilage von zwei Zonenplanausschnitten je mit Genehmigungsvermerk ~~<HFrm.g:s:.. ae,r-i-eftt:eH-

- Amt für Umweltschutz und Wasserwirtschaft - Amt für Raumplanung, unter Beilage von zwei Zonenplanausschnitten je mit Genehmigungsvermerk sowie zwei Planungsberichten. Für richtige Ausfertigung Der Staatsschreiber

511.04 I 5000 I 49992