Bachwiesen
Special-use plan · Kreuzlingen · Repealed Sep 19, 2024
Document
- Number
- 286
- Kind
- Special-use plan
- Subkind
- Building line plan
- Commune
- Kreuzlingen
- Canton
- Thurgau
- Level
- Communal
- Authority
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approved by
- RRB
- Procedure
- Genehmigung Änderung
- Adopted
- Feb 23, 1988
- In force since
- Feb 23, 1988
- Repealed
- Sep 19, 2024
- Source
- ÖREBlex, canton Thurgau
Map
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Files
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Text
vom
23. Feb. 1988
Nr.
2 t=6
Aenderung Baulinienplan Bachwiesen / Stadt Kreuzlingen / Genehmigung
A. Mit Schreiben vom 3. November 1987 ersucht der Stadtrat Kreuzlingen um Genehmigung des geänderten Baulinienplans Bachwiesen. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 7. September bis 6. Oktober 1987. Sie wurde im kantonalen Amtsblatt (Nr. 35) publiziert. Während dieser Frist gingen beim Stadtrat keine Einsprachen ein. Ebenfalls sind beim Baudepartement keine Rekurse gegen den Plan hängig,. so dass der Genehmigung in formeller Hinsicht nichts im Wege steht. B. Mit den geänderten Strassenbaulinien soll den heutigen Verhältnissen der Strassenführung Rechnung getragen werden. Der Plan sieht deshalb vor, innerhalb des Strassengevierts Schwimmbadstrasse -BleichestrasseSonnenwiesenstrass e und alte Bleiehestrasse einen Baubereich festzulegen, der in der Regel 5 m Trottoirabstand einhält. Gegenüber der Schwimmbadstrasse ist hingegen ein Abstand von 7 m vorgesehen. Die bisherigen Baulinien werden deshalb wo nöt lg aufgehoben. Im weiteren soll in Zukunft auf die Sicherung der alten Bleiehestrasse zwischen Sonnenwiesenstrass e und SBB-Trassee verzichtet werden. Die neue Verbindung zum südlichen Baugebiet führt heute über
511.04/10 000/1.84
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die Bleiehestrasse . Deshalb werden auch diese Baulinien aufgehoben. Die Aenderungen erscheinen insgesamt als zweckmässig. Einer Genehmigung steht somit auch in materieller Hinsicht nichts entgegen.
Auf Antrag des Baudepartementes beschliesst der Regierungsrat: 1. Die von der Stadt Kreuzlingen beschlossene Aenderung des Baulinienplanes Bachwiesen wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Stadtrat Kreuzlingen, 8280 Kreuzlingen, unter Beilage von zwei Baulinienplänen mit Genehmigungsvermerk - Baudepartement - Tiefbauamt
- Amt für Raumplanung unter Beilage eines Baulinienplans mit Genehmigungsvermerk und den Akten Für richtige Ausfertigung DER STAATSSCHREIBER