Bleichewiesen

Special-use plan · Kreuzlingen

Document

Number
1145
Kind
Special-use plan
Subkind
Building line plan
Commune
Kreuzlingen
Canton
Thurgau
Level
Communal
Approved by
RRB
Procedure
Genehmigung Ersterlass
Adopted
Jun 20, 1977
In force since
Jun 20, 1977

Map

2 plan features, from the canton's land-use plan data (geodienste.ch).Open the full map

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Text

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Die bestehende Promenadenstrasse kann entsprechend dem heute bestehenden Ausbaugrad mit Hochbauten die ihr zugewiesene Funktion nur kna pp __erfüll e n. Damit bei einem allfälligen Auss

bau des angrenzende'li. Baulandes die verkehrstechnische Erschliesswi.g sichergestellt wäre, würde sich dannzumal ein durchgehender Ausbau der Promenadenstrasse aufdrängen. Der Naherholungswert der angrenzenden Uferpartien und der Wohnwert der Liegenscha:f:'ten wiirde.1 inf'olge des erhöhten Verkehrsaufkorrunens,

insbesondere des Durchgangsverkehrs, verr!!.indert.

Durch die nun geplante rückwä rtige Erschliessung kann die Promenadenstrasse ihre Be deutung als Spazierweg und Zug ang zum Strandbad beibehalten. Im weiteren erfolgt die verkehrstechnische Erschliessung der Fabrikzone über die geplante Strasse. Der Baulinienabstand und der Ausbaustandard der geplanten Erschliessungsstrass e basiert auf den Minimalmassen für Industriestrassen. Nach de!l erwähnten Normen müssen unter anderem die Ein- und Ausfahrten grosszügig und sicher aus g ebildet werden. Dies setzt entsprechende Baulinienabstände voraus. Die Reduktion der in den Normen empfohlenen Abstände von 8,50 m auf 6,00 m bzw. 6,00 m auf 5,00 m ist im Hinblick auf die zu erwartende Verkehrsbelastung verantwortbar, Die I•'ahrbahnbrei te von 7, 00 m entspricht der Minimalbr e ite zweispuriger Industriestrassen. Der Genehmigung der Aenderung steht daher nichts entgegen. Der Regierungsrat beschliesst:

1. Der Baulinienplan "J3leichewiesen 11 in Kreuzlingen wird geneh-

migt. Gemäss Plan werden die gelb bezeichneten Baulini e n auf·gehob e n und durch di e rot bezeichneten Baulinien ersetzt; die blauen Baulinien behalten w1verändert ihre Rechtsk:raft.

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2. Mi tteiJ_ung an:

-

~:._

Stadtrat Kreuzlingen 8280 Kreuzlingen unter Beilage des Baulinienplans im Doppel mit Genehmigwi.gsvermerk <.

- Tiefbauamt -

Amt für_ Rq.ump_lanung unter Beilage eines Quartierplans mit Genehmigungsvermerk und der /1.kten

-

Baudepartement

Für richtiv Aus.'f'ertigung: DER STAATS CHREIBER

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