Obergriesen

Special-use plan · Frauenfeld

Document

Number
2240
Kind
Special-use plan
Subkind
Building line plan
Commune
Frauenfeld
Canton
Thurgau
Level
Communal
Approved by
RRB
Procedure
Genehmigung Ersterlass
Adopted
Dec 21, 1982
In force since
Dec 21, 1982

Map

2 plan features, from the canton's land-use plan data (geodienste.ch).Open the full map

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Text

1982 Siaatra~ Nr• ..9'f~ ·.~

..

REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU PROTOKOLL

vom

Nr.) )t/o

21. Dez. 1982

Stadt Frauenfeld Waldabstandslinie in Obergriesen, Genehmigung

Mit Auszug aus dem Protokoll der Sitzung vom 24. November 1982 ersucht der Stadtrat Frauenfeld um Genehmigung einer Waldabstandslinie in Obergriesen. In formeller Hinsicht wurde den baugesetzlichen Vorschriften bei der Planauflage entsprochen. Es gingen keine Einsprachen ein und der Beschluss des Stadtrates wurde beim Regierungsrat nicht angefochten.

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•

Die Baulinie ist notwendig, weil der Eigentümer der Parzelle 102, Landwirt Thomas Kraft, anstelle einer kleinen Remise eine neue Scheune erstellen will. Sie liegt südlich einer Güterstrasse, an die nordwärts das Griesertöbeli mit e1ner Waldbestockung angrenzt. Der Abstand der geplanten Baute zur Stockgrenze beträgt 15 Meter. Nach Auffassung des Kantonsforstamtes liegen hier besondere Verhältnisse vor, die erlauben, für den geplanten Neubau eine spezielle Waldabstandslinie zu erlassen. Die Neubaute behindert weder die Bewirtschaftung des Waldes, noch ist aus Gründen der Sicherheit und der Wohnhygiene der reglementsgernässe Abstand erforderlich. Die Baulinie kann genehmigt werden.

Der Regierungsrat beschliesst:

1. Die Waldabstandslinie im Weiler Obergriesen der Stadt Frauenfeld

gernäss Situationsplan

1 : 1000 wird genehmigt.

- 2 -

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2. Mitteilung an: Stadtrat Frauenfeld unter Beilage eines Situationsplans 1

1000

mit Genehmigungsvermerk - Kantonsforstamt - Baudepartement Amt für Raumplanung unter Beilage eines Situationsplans 1 mit Genehmigungsvermerk sowie den Akten

Für richtige Ausfertigung

DER

,

STAATS~IBER

1000