Hasenbühl
Special-use plan · Frauenfeld · Repealed Nov 22, 2024
Document
- Number
- SB 809:10.09.1969/SB 992 12.11.1969
- Kind
- Special-use plan
- Subkind
- Design plan
- Commune
- Frauenfeld
- Canton
- Thurgau
- Level
- Communal
- Authority
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approved by
- Stadtrat
- Procedure
- Genehmigung Ersterlass
- Adopted
- Nov 12, 1969
- In force since
- Nov 12, 1969
- Repealed
- Nov 22, 2024
- Source
- ÖREBlex, canton Thurgau
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Amt für Raumentwicklung
Hinweis zum Planungsinstrument Dieser Plan wurde durch den Stadtrat beschlossen und öffentlich aufgelegt. Zum damaligen Zeitpunkt wurde es jedoch versäumt, den Plan durch den Kanton genehmigen zu lassen. Die Genehmigung durch das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau ist noch ausstehend. Bis zur Genehmigung fehlt die formelle Rechtskraft dieses Sondernutzungsplanes (Baulinienplan, Gestaltungsplan u.ä.). Amt für Raumentwicklung Die Amtschefin
Dr. Andrea Näf-Clasen
9247-S-1.pdf
STADTRAT FRAVENFELD Sitzung vom
12 • Nov • 1969
Auszug aus dem Protokoll
Nr. 992
Baukonsortium Obe~~iesen, Frauenfeld, zweite generelle BauaufraRe für Areal-Ueberbauung auf Liegenschaft Grunder Für die Ueberbaunng des Areals Grunder an der Oberwieseustrasse reichte das Baukonsortium Oberwiesen ein abgeändertes generelles Ueberbauungsprojekt ein. Die Bauherrschaft geht von der .~~~alune aus, dass flir die voreesehene Ueberbauung die zonengernässe Ausnützung um 25 % erhöht werden könne. Um einen Bonus von 25 % zur no~alen Ausnützung zu erhalten, müssen die Bedingungen, wie sie in Art. 8 Abs. 3 des Baureglementes aufgestellt sind, optimal erfüllt sein. Beim vorliegenden Projekt trifft dies nicht zu; die Ueberbauung ist besser als bei einer Regelbauweise, so dass eine etwas bessere Ausnützung zugestanden werden kann. Die zusammenhfingenden Griinflächen und die unterirdischen, beg.Mlnten Garagen dürfen vor allem als positiv bewertet werden. Die Bedinguneen im Art. 8 Abs. 3 müssen für Jie Gewährung einer höheren Ausnützung komulativ erfüllt sein. Auf Grund des eingereichten generellen Ueberbauun,gsvorschlages ist der Stadtrat bereit, der Bauherrschaft eine Erhöh~~g der zonengernässen Ausnützung um höchstens 15 ~ zu gel-Tiihren. Sei den Bauten Al, A2, F und G sind die Schla zi~er im Bereich der Ost-und Westfassaden gegen Norden orientiert. Die Fenster in den ifordfassaden sind aufzuheben LL:'l.d in den \~est-bezw. den Ostfassaden einzubauen. Im weitem ist das Projekt so zu überarbeiten, dass keine Baute mehr als fünf Geschosgy aufweist. Die weiteren Details bezüglich der Erschliessungsanlagen sind mit den Werkven{altungen und dem Stadtbauamt zu klaren und gei einer neuen Projektvorlage aufzuzeigen. Nebst Spielplätzen sollten für die Kinder auch Bastelräume bereit gestellt werd.en. !1i tteilung an Baukonsortium Obcrtliesen, Frauenfeld, J. Köver, Architekt, ZUreherstrasse 269, Frauenfeld, und das Stadtbauamt.
Namens des Stadtrates Frauenfeld •
Der Stadta mmann.
Der Stadtschreiber:
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STADTRAT FRAVENFELD Sitzungvom lO.Sept.
1969
Auszug aus dem Protokoll
Nr. 809
Baukonsortium überwiesen, Baugesuch für ArenlUberbauung südlich Oberwiesenstrasse Das Baukonsortium Oberwiesen beabsichtigt, auf Parzelle Nr. 488 II an der Oberwiesenstrasse 8 iliehrfamilienhät,;,ser zu erstellen. Die Bauten sollen in der Höhe differenziert werden ~~d 3,5 und 6 Geschosse auf\feisen. Die zulässige AusnUtzungsziffer von 0, 6 wird mit 0,85 wesentlich überschritten. Ein Bonus von ~öc~stens 25 % kann nur zugesprochen Herden, \o7enn die Bedin,gu!'l.g von Art. 8 Absatz 3 und 5 des Baureglementes erfUllt sind. Das projektierte Bauvorhaben vermag weder in der sti:idteba~J.lichen Gestaltu!'lg noch in der Anlage der Parkierungs:'l.löglichkeiten, der GrUnflächen und der Kinderspielplätzen zu befriedi{l;f.m. Ausserdem sind die Gebäudeabstände nicht in allen 'reilen eingehalten, sodass das BaugeS'.l.Ch zurJc.keevrie~;en werden muss. Dringend wUnschbar ist die Ausarbeitune eines Gestaltungsplanes bis zur projektierten Häberlinatrn~Jse, dm:li t auch die Ueberbauung auf dem ungünstig gefor:nten dstlichen Westareal aufgezeigt 'il'erden kann. Um möglichst grosse zu.saornenhi:ingende GrUnflächen nieherzustellen und den internen Verkehrskärr:~ zu eliminieren, sind auch unterirdische Parkierungsmöglichkeiten zu schaffen. Die westliche :~uartierstraGse ko:c,mt nur zur Hälfte (4.00 rn) auf das GrundstUck des Baukonsortiums zu liegen. ilei der Neubearbeitung sind die Bestimmungen des Baureglementes bezUglieh Areal-Ueberbauungen zu beachten. Sofern das BaukonsortiQ~ Oberwiesen diesen ablehnenden Entscheid anfechten will, fu~t es i!mert einer Frist von 14 Tagen, ab Datum der Zustellung dieses .Protokollauszuges gerechnet, beim Regierungsrat des Kantons Thurgau schriftlich Beschwerde zu erheben. Mitteilung an Baukonsortium, z.Hd.v. E.Sl!:hch, im Baumgarten 12, J.Köver, Architekt, ZUrcherstr. 269, J?raueni'eld und an das Stadt__Q_Ei.~:t.__ _
Der Stadbmmonn:
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