Kolosseumplatz Süd
Special-use plan · Kreuzlingen · Repealed Jan 1, 2017
Document
- Number
- 843
- Kind
- Special-use plan
- Subkind
- Design plan
- Commune
- Kreuzlingen
- Canton
- Thurgau
- Level
- Communal
- Authority
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approved by
- RRB
- Procedure
- Genehmigung Änderung
- Adopted
- Apr 5, 1972
- In force since
- Apr 5, 1972
- Repealed
- Jan 1, 2017
- Source
- ÖREBlex, canton Thurgau
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The canton publishes no perimeter for this document. The map shows Kreuzlingen with its building zones.Open the full map
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Text
9328-E-1.pdf
pri11972
26 .11 • 72 FK 11.n Rau VP. rw;i 1 t:u nr: c; ru n( 1tHJ c ham t
vom
ßctrifft:
- 5. April 1972 ginze lp,est1L l tungsplan "Ko losseump lo.tz-Süll" <lor ~)t(•dL KreuzLingon
1. l<üt Schreiben vom 8. H:i.rz 1972 ersucht der Stadtrat von Kreuzlingen
um Genehmigung eines Einzelgosta.ltungsplans mit besondern Bestimnnmgcn "Kolosseum1)latz-Süd" für das Bobu.uungsn.reo.l der Tifra AG,
Zi.irich. Der Plan wurü o vom :Jta<l Lrat. ordnungsgemü.ss a.m 2. November
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1971 h oschlosscn un<l vom 23. Novcmhe:r bis 6. Dezember 1971 öff ent-
lfoh n,ufr,elogh.
f;~;
f~lnß
oino Einsprache ein, die der Stad tra t mit
Schreil>en vom 21. Junnur l 972 11lmios. Diosor i'.'ntsche i d. wur do nich t a.ngofochten, so <ln.füJ in formeller Hinsicht. der Gen ohmi gung nichts
ontgogena ·teht. 2. Der Gestal tu11gspla11 wnfä.ast in der Ci tyzone drei f'nr ze llen mi t Pflicht zum Erlass eines Gosfo.ltungsplans. Sie befinden sich im Bereiche der Straasen!:lpinne Unterseestrasse, Biich lis t r<.tsse, TPll-
strti,sse und Bachstras trn, von clonen <lie zuflrRt uncl zuletzt genannte 2 Sto.a.tsstrassen s inJ, ~>io Bruttof'Lchc 3229 m ; sio v ergrossort l>zw, vermirnlert sich um <lie Stra.ssenffö.chon (Zirkamn,sso), welche auf Plan 2 enthal tcn sind. lJer l)lan genügt clnmi t cleu Anfo r derungcm von Art. 21 ilcs Bauroglements, <ler fUr C:inzolgestalt1mgsplltne v or langt., dass min<lostcns drei Grunclstiick.o ml t einer F l.,1.che zwischen mindestens 2000 und höchstens 10'000 m2 einbozogcn wiru . Im weitern verlangt die ser
.
.
Artikel, dass gegenüber cler Hegclbauweise bessere \fohnverhiiltnisse
geschaffen und g ünstieere Verkchrsroeolungen erzielt werd en, dass forncr d '.l.s Stnclt un<l LandschaftsbilcJ durch eine bessere arcbitekton fa che Gosüd tung belebt und eine oekonomischere Erschli essung ermi.iglicht wird.
.
~,
• - 2
Nach Ziffer 5 der beson<leren Bestimmungen wir<l insbesondere eine bessero VorkohrsJ<,aunlJ flir don Kolosseumpln.tz nngestrebt, fornor sollen die Erachliessung verLessort und die Platzgestaltung "positiv boeinflusat" werden und schliesslich will man trotz dem starken Vorkehr a.n <licsem Platz optimn.lo l-lohnmCiglichkei ten schaffen.
/
Zweifellos ist der KolosselUnplatz heute ein vorkehrtechnisches Uni' kum, weil nicht wen1gor als sechs Strassen dort oinmlinden, darunter mit der Unterseestrasse eine Hauptverkehrsstrasse, wiilirend Dach- und Nationalstrasse o.ls Sammelstrn.ssen bezeichnet werden können. Dazu kommen mit der Tel lstr11~rno
und der Biichlistrasse zwei Strassen mit
Erschliessunesaufgaben.
Der Gestaltungsplan sieht vor, diese beiden Erschliessungsstrassen, die untergeordnet sind, südwestlich des Platzes zusammenzufassen und gemeinsam 70 Metor aü<llich t.les Plntzes . in die ßa.chstru.ss'o ei'nzufUhren. Auf cliot:io Weiso klmn, hierarchisch richtig, dor Kolosselunpla:hz zu einem sauberen Straase1uu-euz von zwei Strassen mit übergeordneten Punktionen ausgebaut werden. Die Zufahrt zur neuen Ueborbauung erfolgt von clen zusammengefassten Erschliessungsstrassen aus und belastet den Kolosseumsplatz nicht mehr. Da.s ist zweifellos · eine sehr wesentliche Verbesserung, die im öffentlilhen Interesse liegt und den Erlass des Gestaltungsplans rechtfertigt. Städtebaulich wird mit tlor differenzierten Ueberbauung durch ein zwei- bis dreigeschostiiges :.Jockelgeschoss und .oin neun- bis zohngeschossiges Hochhaus zweifellos ein starkef Akzent in ein bisher eher
klein mnsstJ.blich überbautes Areal gesetzt. Die Grenz- und Gebäudeabstände, die gomäss Art. 26 des Bauregl~ments einzuhalten sind (nach Ziffer 6 der besonderen Bestimmungen darf die Gesimshöhe des Hochhauses 27 Meter nicht übersteigen) geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Der Gestaltungsplan gibt keinen Aufschluss Über die nach Art. 33 des Daureglements zu schaffenden Kinderspielplil.tze; Es sind irmnerhin 38 Wohnungen vorgesehen, für deren Mieter unbedingt in dieser Hinsicht vorgesorgt werden muss. Der Stadtrat ist gehalten, bei Erteilung der Baubewilligung die notwendigen Auflagen zu machen, um - eventuell an an<lorer Stelle
diese Spinlpfatze für Kinder aicllerzuff'tellen.
.. ,: - 3 -
Eine Ueberpriifung ergtih, dass d i o durch die Uoborbammrr aeschaffene Nutzfliiche runtl 7150 111~ bot.r.t1: t,. llio in dem Gestalt.ungsplan nusgevieaene Bruttofl~i.che hetrii.gt 3229 m2. Es milssen jedoch noch die gemii..ss
l)lanbei lrige 2 im Gesto. l tungspltt.n einbezogenen Strassen-
flächen zugerechnet werden, die zusammen rund 930 m2 , <las macht zusammen rund 930 m2, so dass insgesamt eine Grundfläche von rund 4159 m2 zur Verfügung steht. Die vorgesehene Ueberbauung überschreitet daher die nach Bu.uroglement zulässige Nutzung nicht. Auf die · Verkehrsverhii.ltnisse wurne schon hingewiesen. Ergü.nzend. ist festzuh~lten,
dass das·Parkierungsproblem mit der Schaffung einer Tief-
garage im ersten und zweiten Uut,ergeschoss gut gelüst ist. Die Anzahl der Abstellpliltze für dio projektierte Latlenfläche und die 38 Wohnun{!en ist absolut 11usreichend. Die rückwii.rtige Erschliessung ist gut; anzustreben ist flir die Zukunft noch eine bessere 'fru.ssierung der Döchlistrasse. Ein entsprechender GestRltungsplan für das westlich anatossonde Gebiet wird vorbereitet.. ·3. Durch den Gestaltungsplan werden die folgenden Einzelheiten verbindlich festgelegt: a) grüne Baulinie für ~rdgeschoss und Obergeschosse gemäss Planbei lage J b) rote Baulinie für die Untergeschosse gomitss Planbeilage 3 c) Lago und Grliaae dor unterirdischon .Po.rkierungsgelegenhei ten, Lager- und lHrtschaft.srii.umc gom.iss !llnnbeilagen 6 und 7 d) Stellung und Geschosszahl der oberirdischen BRuten gemnss Planbeilage 8 und Ziffer 6 der besondorn ßestinunungen e) Art der Neugestaltung des Kolosseumplatzes, der neuen Führung •on Tell- und ßäch~istra~se tmd der rückwärtigen Erschliessung der neuen Ueberbauung Dor Gestaltungsplan ist dagegen flir Einzelheiten der neuen Strassengc:staltung nicht verbindlich; er dient 1t.ber als Riebt.plan für die Ausarbeitung der detaillierten Stra.ssenprojekte. Die im Plan 2 enthaltenen Abtauschflächen sind als Zirkama.sse zu betrachten; die endgilltigen Flächen werden erst nach Vorliegen der Det~ilprojekte bzw. nach Abschluss der Strat;3onha.uarbeiten festgelegt. Wegen des finnn-
.·
- ·1 -
ziellen Engpasses im :;trn.ssenlmu kann der Stn.at rni t der Genehmigung keinerlei 7.uoicherungen iiher clio Termine für die vorgesehenen Snnierungen der im Pln.n einbezor,onen Staa.tsstrn.sson abgoben.
Der ltecierunr,srat heschlicsst: /
1. Der Einzelgostaltunr,splan Kolossewnplatz-Süd der Stadt Kreuzlingen
wird im Sinne der Erwägungen unter Ziffer 3 genehmigt.
2. Der Stadtrat Krouzlingen ist gehalten, -bei Erteilung der Baubewilligung dio im Ba.ures:tl crnen t vorgeschriebenen Kinderspiel-. pli.itze für die 38 Wohnungen zu verlangen.
3. Mi.Lteilunu n.n:
- ~t!l~~~.!'~i'.._Ki:.e~zlins(}n, . 82?0 Kreu:.r.lingen unt,or Bei la.go eines Gos tn.l t.ungspla.ns mit Genohmigungsvermerk - Strassen- und Baudepartement (4-fach) - 'i' i o fhturnm·t
Uegiona lp1 a.mmgaumt unter Beilage eines Gestaltungsplans mit GonellDligun~svermerk und der .Akten
Pilr richtige Ausfertigung DER S'fAA'l'S8ClffiJo:lBF.U:
Wll/he
9328-S-1.pdf
. 1
Büroexem,Jlar Bauverwaltung
111111l i z i 1•(1l (j ( ~ 111 ( ~ i 11 ( l ( ~
~ { r C~ l 1 Z 1i 11 CJ 4~ 11
kolosseu mplatz sµd C~ i 11 Z C~ 1CJ t ~St ( t l ·t 1111 CJ S J) l (111 für das
bebauungsareal
der
tifru cuJ ziirich begrenzung süd west nord ost
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proj. bächlistrasse + proj. tellstrasse proj. bächlistrasse + parzelle nr 401' unterseestrasse bachstrasse
CJ {~ l l 4~ i l 111 i Cj 111 t 4J
vom stadtrat
kreuzlingen
beschlossen am / „2.1 V. 1971 STADTP'\T 11·1 - Lh 'GEN Der Stadtammann:
,~~
vom gemeinderat kreuzlingen
offentliche
beschlossen
planauflage 'Z.3. Nov.
D r SLdtschrniber i
Q~
oi.m - - - - -
- Co. Dez.. 1971
i 111·1'1 I t s Y • ~ r z •~ i (~ l 111 i s
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tex t gestaltungsbe reich
grenzkorrektur en - l andabtausch
neue
baulinien
grenzbaurech t
ersc hliess u ng
autoeinstellplät ze
1. untergeschoss
autoeinstel l pi ätze
2. unter g esc hoss
stell u n g der g e b ä u de J g e schoss zahl
schnitte gebäucJehöhen
BAUVEAWALTUNG KREUZLIN_GEN
EINZELGE:STALTUNGSPLAN KCl.Cl3SEUMPLATZ SUD 1„ ERLASS
2o EINBEZOGENE GRUNDS TUCKE
Der Stadtrat Krauzlingen erlässt gestützt auf Arto 21, litobo des Bauraglemantas für das Bebauungsareal des Kolosse!Umplatzaa-Süd einen Einzelgestaltungeplan mit besonderen Bastiwmungano Dieser Gestaltungsplan ersetzt denjenigen ~~m l2o e. 1963 und teilweise den Vertrag ~am 13. 6. 19620 Geltungsbereich und Inhalt sind in den beigefügten Plänen l - 9 eingezeichneto
Der ~erliegende Einzelgastelt!Jtllgsplan umfasst die nachstahsndan genannten Grundstücke:
Bruttofläche Total
3229 rrf
a) Kat. Nr. Kat~ Nr. Kato Nr.
2010 n? 1219 nf
414 ::;;
519 =
518""
?6 n?
(n~tzbare Fläche)
(Weggabiet)
b) von Strassengebiet:
Kat. Nr. Kat. Nr. Kato Nr. Kat. Nro Kat. Nro
teilweise Bachstrasse 513 " Tallstrasse 403 " Bächlistrasse 387 n Unterseestrasse „ 565 Lllwanstrasse
520
Die einzelnen Flächenmassa sind in Plan 2 enthalten und sind bis zur def. Mutation approxomativ.
3. BAUZONE
Alle ~erstehend aufgeführten Grundstücke liegen in der Cityzone und sind laut Zonenplan gestaltungs~lanpflichtig.
4o AUSNl.ElZUNG
Die Auanützung darf auf die Bruttofläche ( nützbara Fläche) bazcger11 200 o/. betragen (Ziff. 2 a) .
- 2 -
So ZWECK
Dar Einzelgeetaltungsplan soll:
- aina bessere Verkehrslösung für die Kreuzung Kolosseumplatz ermBglichen - die Erschliessung verbessern - die Platzgestaltung positiv beeinflussen - trotz des starken Verkehrs optimale Wohnmöglichkeiten schaffano 60 BESONDERE
BESTIMMUNGEN
- die Stellung der Bauten ist im Plan 8 festgehalten
- die Anordnung der Sammelgaragen sowie die Zu- und Abfahrtsn sind in den Plänen 5 0 6 und ? enthalten - dia Gebäudahöhan sind im Plan 9 dargestall t p sie darf beim Hochhaus 27,0 m Gesimshßhe nicht überschreiteno Attika und Liftaufbauten dürfen zusammen maxo 5 0 50 m Hßhe erhalten - die Anzahl der Abstellplätze in der Tiefgarage beträgt 132, oberirdisch werden keine Abstellplät~e erstellt - es werden Total 2150 rl
38 Wohnungen und
Ladenfläche arstellto
?o BAULINIEN
- im Rahmen dieses Gestaltungsplanes
So LANOMUTATIONEN
-
werden neya Baulinien gemäss Ziffer 3 festgelagto
1.111 den Verkehrsknotenp1Jnkt Kolosseumplatz ausbauen zu k8nnen 0 müssen dia Bächlistro sowie die Tellstressa abgakröpft und mit grössarar Distanz auf die Kreuzung in die Bachstrasse eingeführt werdeno
Dar Landabtausch arfolgt wie im Plan 2 festgelegt gegenseitige
9o CEFFENTLICHE STRASSEN
TROTIOIAS Uo WERKLEITUNGEN
Uo KANALISATIONEN
Die Erstellung dar neuen Strassen Uo Trottoirs ist Sache des Kantens und der Gemeinde Krauzlingeno Die Bauherrschaft iet beitragspflichtige
- 3 -
a) Gamaindsetrassan:
An die Erstellungskosten der 8ächli- Uo Tellstrassa sowie an die Tr~ttoiranlage Tellstrasse im Bereiche das Gestaltungsplanes übernimmt die Bauharrsichaft 50 °/.. der Baukosteno Perimetarbaiträgs an die Verlegung der Gemeindestr·assen werden nicht erhobeno b) Staatsetrassen: Oie Kosten dar Anpassungsarbeiten Sochstr. und Unterseaetrasse sowie die Troittoi1·an-
lage Bachstrasse Uo Unterseestrasse werden vom Staat Thurgau und der Gemeinde Kreuzlinge~ ja zur Hälfte übsrncaimeno Oie Bauherrschaft °KolosssWTiplatz - Süd" wird
aeitena der Gemeinde nicht mit einem Perimsterbeitrag an die obgenannten Anlagen balasteto
c) Jl.EE'.15!!.1 turgan: Dis Kosten der Verlegung der Varsorguregs-
lei tungen für Gas- u„ Wasser u„ Ele!<.;trizität
werden in einer sapo Vereinbarung geragelto
d) Kanelisation: Oie gamäss Vertrag W10 13. 60 1962 festgelegten Umlegungskosten (Fr. 28°750„~) an dan Kanal Tallstrasse sind der GBmei~da Krauzlingen zu 'l#Srgüteno
lOo GRUNDBUCHEINTRAG
-
dis Rechtsgültigkeit diasas Gastalt~ngs planss ist im Grundbuchamt anzumelden„ Dis GrLnndbuch- und Vermessungskosten soweit diese ni©ht Landabtretungen an die affentliche Hand betreffen, sind von den Grundeigentümern zu tragano
llo VCl.LZUG
-
den Bestimmungen das Einzelgestaltungsplanes ist im Zeitpunkt der Uabsrbeuung
ne.dlz~cmmeri o
-
im übrig~n gelten die Bestimmungen des Baureglemantes der zustMndigen kantcnnals~ Verwaltung Yo allfälliger zusätzlicher Auflagen.
- 4 -
l2o ZUSTIMMUNG
-
die E:f.gentümer dar ·vam Einzalgestal tungs-
plen batroff enen Grundstüci~e erklären sich hiermit unterschriftlich mit Fanninhalt Uo · Rechtswirkung sowie der Anmerkung des GaStaltungsplanss im Grundbuch einveratandeno
1~. OKT. 1971
Bauherrschaft Kolosseumplatz - 6üci:
Gemeinde Kreuzlingen:
STADTF{AT KREUZUNGEN Der Stadtammann :
Staat Thurgau:
Der Stadtschreiben
t. 1?w.~~