Obergut

Special-use plan · Ermatingen

Document

Number
785
Kind
Special-use plan
Subkind
Neighbourhood plan
Commune
Ermatingen
Canton
Thurgau
Level
Communal
Approved by
RRB
Procedure
Genehmigung Ersterlass
Adopted
Jun 29, 1993
In force since
Jun 29, 1993

Map

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Text

EXEMPLAR ARP TG DER REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU

(

Protokoll vom

2 9. Juni 1993

Nr.

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Quartierplan "Obergut" I EG Ermatingen I Genehmigung

Mit Schreiben vom 8. Dezember 1992 ersucht der Gemeinderat Ermatingen um Genehmigung des Quartierplanes "Obergut". Aufgrund der eingereichten Akten ist zu schliessen, dass das Planungsverfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Der Quartierplan "Obergut" umfasst die dem Ortsteil Triboltingen südöstlich vorgelagerte Reserve-Einfamilienhauszone E2 (RRB Nr. 2062 vom 4. Dezember 1984). Das fragliche Gebiet ist Lärmimmissionen der Schiassanlage Triboltingen ausgesetzt. ln diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, ob mit dem vorliegenden Quartierplan eine bisher unerschlossene Bauzone erschlossen werden soll, womit nach Art. 30 LSV die entsprechenden Planungswerte einzuhalten wären. Es kann aber festgehalten werden, dass das fragliche Gebiet bereits weitgehend erschlossen und teilweise auch zonenkonform überbaut ist. So bietet die vorhandene Flurstrasse eine befriedigende strassenmässige Erschliessung und auch die meisten Werkleitungen sind heute schon vorhanden. Vor diesem Hintergrund präsentiert sich der eingereichte Quartierplan als Koordinationsinstrument zur Erneuerung und Vervollständigung der Erschliessungsanlagen in einem bereits weitgehend erschlossenen Gebiet, womit Art. 30 LSV nicht anwendbar ist. Die Gemeinde wird aber darauf aufmerksam gemacht, dass bei dieser Betrachtungsweise auch im Gebiet "Obergut" die Immissionsgrenzwerte einzuhalten sind, womit sich allenfalls eine Sanierung der Schiassanlage nach Art. 13 LSV aufdrängt und zusätzlich Art. 31 LSV betreffend Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten zu beachten ist. Die in die Vernehmlassung miteinbezogenen kantonalen Amtsstellen haben die Vorlage überprüft und keine grundsätzlichen Vorbehalte angebracht. Das Tiefbauamt weist noch darauf hin, dass die vorgesehene Erschliessungsstrasse bei der Einmündung in die Neustrasse auf der ersten Autolänge (5m) ein Gefälle von 3 % nicht überschreiten darf oder die Ausrundung so gewählt wird, dass ein Auto im Einmündungsbereich max. 3 % schräg steht. Der Quartierplan "Obergut" erscheint zweckmässig; einer Genehmigung steht somit in formeller und materieller Hinsicht nichts entgegen.

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511.04/10 000/173589

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Auf Antrag des Departementes für Bau und Umwelt beschliesst der Regierungsrat: 1. Der vom Gemeinderat Ermatingen am 14. September 1992 beschlossene Quartierplan "Obergut" wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. 2. Mitteilung an: -

• •

Gemeinderat Ermatingen, 8272 Ermatingen, unter Beilage von zwei Quartierplänen "Obergut", je mit Genehmigungsvermerk auf den Plänen "Strasse I Baulinien " Freihaltelinlen" und "Kanalisation und Werkleitungen" Departement für Bau und Umwelt Amt für Umweltschutz und Wasserwirtschaft Tiefbauamt Amt für Raumplanung, unter Beilage eines Quartierplanes "Obergut", je mit Genehmigungsvermerk auf den Plänen "Strasse I Bau fi nien I Freihaltelinien" und "Kanalisation und Werkleitungen" sowie der übrigen Akten

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