Weierhau

Special-use plan · Schlatt · Repealed Sep 23, 2015

Document

Number
46
Kind
Special-use plan
Subkind
Design plan
Commune
Schlatt
Canton
Thurgau
Level
Communal
Approved by
DBU
Procedure
Genehmigung Ausserkraftsetzung
Adopted
Sep 23, 2015
In force since
Sep 23, 2015
Repealed
Sep 23, 2015

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Text

Departement für Bau und Umwelt

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Thurgau~"Z Frauenfeld, 23. September 2015

Entscheid Nr. 46 0022/2014/DBU/ARE

Politische Gemeinde Schlatt - Gestaltungsplan Materialabbau-und Deponieareal Paradies - Aufhebung Gestaltungsplan Abbauerweiterung Weierhau

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:

1. Die Aufhebung des Gestaltungsplans Abbauerweiterung Weierhau (RRB Nr. 1239 vom 15.11.1994) wird genehmigt. 2. Der vom Gemeinderat SchlaU am 29. Oktober 2013 beschlossene Gestaltungsplan Materialabbau-und Deponieareal Paradies wird genehmigt. 3. Mitteilung an: - Gemeinderat SchlaU, Gemeindehaus, 8252 Schlatt TG, unter Beilage von drei . Dossiers desI Gestaltungsplans Materialabbau- und Deponieareal Paradies sowie der Aufhebung des Gestaltungsplan Abbauerweiterung Weierhau, je mit Genehmigungsvermerk (charge) - Geotest AG, Birkenstrasse 15, 3052 Zollikofen - Forstamt - Amt für Wirtschaft und Arbeit, Arbeitsinspektorat - Amt für Umwelt - Landwirtschaftsamt - Tiefbauamt - SBB AG - Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst -Amt für Raumentwicklung, unter Beilage von zwei Dossiers des Gestaltungsplans Materialabbau- und Deponieareal Paradies sowie der Aufhebung des Gestaltungsplan Abbauerweiterung Weierhau, je mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten

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Erwägungen:

Mit Schreiben vom 29. Januar 201'4 ersucht der Gemeinderat der Politischen Gemeinde Schlatt um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlagen. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann gefolgert werden, dass das Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen den Gestaltungsplan Materialabbau- und Deponieareal Paradies und gegen die Aufhebung des Gestaltungsplans Abbauerweiterung Weierhau keine Rekurse hängig-. Mit Beschluss Nr. 1239 vom 4. Februar 1994 hatte der Regierungsrat im Zusammenhang mit der Erweiterung des Materialabbaugebietes am fraglichen Standort den Gestaltungsplan ,,Abbauerweiterung Weierhau" genehmigt. Am Standort wird bereits seit mehr als 10 Jahren eine NA-konforme Inertstoffdeponie betrieben . Im Sinne einer Standortoptimierung ist nun eine Überhöhung des Deponieperimeters um rund 10m mit einer Ablagerung von rund 470'000 m3 zusätzlichem Material (Deponieinhalt: 390'000 m3 Inertstoffe und 80'000 m3 unverschmutzter Aushub) und einer Oberflächenabdeckung samt Rekultivierung vorgesehen. Die vorgesehene Änderung der Geländegestaltung würde eine Anpassung des vorgenannten Gestaltungsplanes erfordern. Da die zugehörigen Sonderbauvorschriften umfassend überarbeitet worden sind, wird der Gestaltungsplan ,,Abbauerweiterung Weierhau" aufgehoben und durch den zur Genehmigung vorliegenden Gestaltungsplan Materialabbau-und Deponieareal Paradies-ersetzt. Das Departement für Bau und Umwelt genehmigte mit Entscheid Nr. 72 am 6. September 2007 den Gestaltungsplan "Materialabbau- und Deponieareal Paradies". Gegen die Genehmigung wurde ein Rechtsmittelverfahren bis vor das Bundesgericht geführt. Die Beschwerde hiess das Bundesgericht mit Entscheid BGE 1C_361/2008 vom 27 . April 2009 teilweise gut. Gleichzeitig wurde der Entscheid des Verwaltungsgerichts vom 14. Mai 2008 bezüglich des Gestaltungsplans wieder aufgehoben und zur erneuten Beurteilung ans Verwaltungsgericht zurückgewiesen. Auch das Verwaltungsgericht wies mit Entscheid vom 27. April 2009 das Geschäft zur koordinierten Neuabklärung und Neuentscheid an das Departement für Bau und Umwelt zurück. ln der Folge wurden für dasMaterialabbau-und Deponieareal Paradies diverse Erschliessungsvarianten geprüft. Ein Strassenprojekt für eine verkehrsmässige Erschliessung mit einem Bahnübergang betitelt als "Neue Ziegeleistrasse mit Rad- und Fussweg, Aufspurung Kantonsstrasse H 13" ist zwischen dem 13. April undl2. Mai 2012 öffentlich aufgelegen. Aufgrund von Einsprachen gegen das Strassenprojekt haben laut Entscheid des Departement für Bau und Umwelt vom 1. Oktober 2014 die Politische Gemeinde (PG) Schlatt und das Departement für Bau und Umwelt beschlossen, das Strassenprojekt zurückzuziehen. Infolgedessen wurde ·das Strassenprojekt überarbeitet und erneut öffentlich aufgelegt. Auch gegen dieses Strassenprojekt ging eine Eisprache ein. Mit Entscheid vom 16. März 2015 hat die PG Schlatt die Einsprache abgewiesen. Gegen den Entscheid der PG ~chlatt wurde innert der gesetzlichen Frist kein Rekurs

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erhoben. Bezüglich Zufahrt sind keine Rechtsverfahren mehr hängig. Entsjjrechend ist nun eine hinreichende strassenmässige Erschliessung zum Gestaltungsplanareal rechtlich sichergestellt. Der Gestaltungsplan Materialabbau- und Deponieareal Paradies (nachfolgend: GP Materialabbau- und Deponieareal Paradies) wurde mit Schreiben vom 27. Februar 2013 und 4. Oktober 2013 zweimal vorgeprüft Die im Prüfbericht ausgeführten Anregungen und Vorbehalte wurden hinreichend berücksichtigt, so dass der zu Genehmigung vorliegenden Gestaltungsplan Materialabbau-und Deponieareal Paradies den Grundanforderungen gernäss § 23 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) entspricht. Im Nordwesten des Gestaltungplanperimeters des GP Materialabbau-und Deponieareal Paradies wird das Abbaugebiet um eine Fläche von ca. 6.4 ha erweitert. Dazu wurde eine Zonenplanänderung und der Gestaltungsplan "Undere Weier" mit UVB und Rodungsgesuch eingereicht. Die Genehmigung der Zonenplanänderung und des Gestaltungsplans "Undere Weier" wird in einem separaten Planungsverfahren behandelt.

Gestaltungsplan "Materialabbau- und Deponieareal Paradies" Der Gestaltungsplan Materialabbau-und Deponieareal Paradies erstreckt sich über eine Fläche von rund 20 ha und umfasst einen Teil der Parzelle Nrn. 537, die im rechtskräftigen Zonenplan der PG Schlatt verschiedenen Zonen (u.a. einer Deponiezone) zugewiesen ist. Entsprechend den Ausführungen in Art. 37 des Baureglements der PG Schlatt (RRB Nr. 925 vom 6.11.2001) dient die Deponiezone vorab der Materialgewinnung. Der Gestaltungsplan Materialabbau-und Deponieareal Paradies beinhaltet einen allgemeinverbindlichen Teil ( Situationsplan 1:1000, Plan Profile 1 :500 und 1 :250 Detail, Erschliessung und Endgestaltung, Sonderbauvorschriften), einen informativen Planungsbericht sowie einen Umweltverträglichkeitsbericht Der zur Genehmigung vorliegende Gestaltungsplan bezweckt und regelt laut Art. 1 SBV die Sicherstellung des etappenweisen Materialabbaus und der etappenweisen Deponie von Inertstoffen und Aushub, die Erschliessung des Abbau- und Deponiegeländes, den Schutz sowie die Neu- bwz. Umgestaltung der Biotopflächen während der Deponiezeit und die Endgestaltung und Folgenutzung des Deponiegeländes gernäss den Erfordernissen der Forst- und Landwirtschaft sowie des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes. Im GP wird nebst den Geltungsbereichen Inertstoffdeponie und Ablagerung für unverschmutzten Aushub auch die maximale Endgestaltungshöhe geregelt. Im Norden des Gestaltungsplanperimeters wird ein wechselfeuchtes Biotop festgelegt. Insgesamt sind die in den SBV festgelegten Massnahmen auf den Zweck des vorliegenden Gestaltungsplans abgestimmt.

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Verschiedenes Gernäss Abteilung Abfall und Boden des Amtes für Umwelt (AfU) ist fü r die Errichtung und den Betrieb der Deponie gernäss kantonaler und Bundesgesetzgebung eine abfallrechtliche Bewilligung erforderlich. Diese Bewilligung wird durch das Amt für Umwelt im Rahmen des nachfolgenden Baubewilligungsverfahrens erteilt und m it der Baubewilligung der Gemeinde eröffnet. Die vorgelegte Endgestaltung sieht eine Magerwiese mit nur.geringmächtigem Aufbau aus magerem Abraummaterial vor. Für den Fall, dass sich im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ,im Hinblick auf bautechnische Fragestellungen techn ische Abweichungen ergeben , bringt die Abteilung Abfall und Boden den Vorbehalt ein, dass Details im Rahmen d~r Errichtungs- und Betriebsbewilligung geregelt werden können.

Im Süden grenzt der Gestaltungsplanperimeter an die Geleise der Schweizerischen Bundesbahn (SBB). Die SBB hält in seiner Stellungnahme fest, dass Sträucher und Bäume nicht höher wachsen dürfen als ihr Abstand zum Gleis beträgt. Bestehende höhere Bäume oder höher wachsende Bäume sind vorgängig zu fällen. Allfäl lig daraus entstehende Bauvorhaben sind der SBB zur Prüfung nach dem Eisenbahngesetz Art. 18m zuzustellen . Mit einem Gestaltungsplan ist gernäss § 2 der Verordnung des Reg ierungsrates zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV; RB 814.011) gleichzeitig ein Umweltverträglichkeitsbericht zu erstellen, sofern der Detaillierungsgrad des Gestaltungsplans eine umfassende Prüfung der Umweltverträglichkeit zulässt. Dies ist im zur Genehmigung eingereichten Gestaltungsplan der Fall. Bei der Beurteilung des Hauptberichts zur Umweltverträg lichkeit kommt die Umweltschutzfachstelle in ihrem Bericht vom 20. August 2013 zum Schluss, dass das Vorhaben bei vollständiger Übernahme der im vorgenannten Bericht gestellten Anträge als umweltverträglich eingestuft werden könne. Der Gestaltungsplan Materialabbau-und Deponieareal Paradies erfüllt die Anforderungen von § 5 Abs. 3 PBG und kann genehmigt werden.

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Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert: ·

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