Langfeldstrasse, Parz. Nr. 61471

Special-use plan · Frauenfeld

Document

Number
56
Kind
Special-use plan
Subkind
Building line plan
Commune
Frauenfeld
Canton
Thurgau
Level
Communal
Approved by
DBU
Procedure
Genehmigung Ersterlass
Adopted
Oct 22, 2015
In force since
Oct 22, 2015

Map

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Text

Departement für Bau und Umwelt

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Thurgau~~ Frauenfeld, 22. Oktober 2015

Entscheid Nr. 56 0155/2015/DBU/ARE

Politische Gemeinde Frauenfeld - Baulinie Langfeldstrasse, Liegenschaft Nr. 61471

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die vom Stadtrat Frauenfeld am 18. August 2015 beschlossene Baulinie Langfeldstrasse, Liegenschaft Nr. 61471 wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Stadt Frauenfeld, Stadtkanzlei, Rathaus, 8501 Frauenfeld, unter Beilage eines Dossiers Baulinie Langfeldstrasse, Liegenschaft Nr. 61471 mit Genehmigungsvermerk (Aplus) -Amt für Raumentwicklung, unter Beilage eines Dossiers Baulinie Langfeldstrasse, Liegenschaft Nr. 61471 mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten

Erwägungen: Mit Beschluss vom 18. August 2015 ersucht der Stadtrat Frauenfeld um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlage. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann gefolgert werden, dass das Verfahren ordnungsgeilläss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Vorlage keine Rekurse hängig. Im Zuge der Sanierung und dem Ausbau der Langfeldstrasse zwischen dem Langdortund dem Langfeldkreisel wurde nordseitig zwischen dem Bubenweg und der Tankstelle beim Langfeldkreisel ein Trottoir von gesamthaft 3 m Breite inkl. Baumallee erstellt. Damit dieser Ausbau realisiert werden konnte, trat die Langfeld AG in diesem Bereich ca. 751 m 2 Land ab. Im Gegenzug scheidet die Stadt Frauenfeld entlang der Langfeldstrasse auf der Parzelle Nr. 61471 der Langfeld AG eine Baulinie im Abstand von 1 m zum Trottoirrand aus. Weiter wurde im Zusammenhang mit dem Neubau des Allmendcenters eine neue Strassenverbindung von der Langfeldstrasse bis zur Juchstrasse gebaut. ln diesem Zusammenhang wird entlang der neuen Strassenverbindung auf der

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Thurgau~~ 2/2

Parzelle Nr. 61471 der Langfeld AG eine Baulinie im Abstand von 9 m ab östlichem. Strassenrand ausgeschieden. Insgesamt werden durch die neuen Baulinien die ordentlichen Grenz- bzw. Strassenabstände zwischen Parzelle Nr. 61471 und den Strassenparzellen Nrn. 61472 und 61965 reduziert.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. , · Expediert: 2 2. Okt. 2015