Eberle Mühlen
Special-use plan · Rickenbach
Document
- Number
- 2
- Kind
- Special-use plan
- Subkind
- Design plan
- Commune
- Rickenbach
- Canton
- Thurgau
- Level
- Communal
- Authority
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approved by
- DBU
- Procedure
- Genehmigung Änderung
- Adopted
- Feb 8, 2016
- In force since
- Apr 1, 2016
- Source
- ÖREBlex, canton Thurgau
Map
The canton publishes no perimeter for this document. The map shows Rickenbach with its building zones.Open the full map
Files
9492-E-1.pdfOpen in a new tab
Text
9492-E-1.pdf
Departement für Bau und Umwelt
~~
Thurgau~~ Frauenfeld, 08. Februar 2016
Entscheid Nr. 2 0195/2015/DBU/ARE
Politische Gemeinde Rickenbach -Änderung Baureglement Spezialzone Mühle -Änderung Gestaltungsplan Eberle Mühlen
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:
1. Die von der Gemeindeversammlung Rickenbach am 16. März 2015 beschlossene Änderung des Baureglements (Spezialzone Mühle) wird genehmigt. 2. Die vom Gemeinderat Rickenbach am 2. Oktober 2015 beschlossene Änderung des Gestaltungsplans Eberle Mühlen (DBU Nr. 70 vom 14.08.2006) wird genehmigt. 3. Mitteilung an: - Gemeinderat Rickenbach, Wilenstrasse 41, 9532 Rickenbach bei Wil, unter Beilage von zwei Dossiers der Änderung des Baureglements Rickenbach (Spezialzone Mühle) und drei Dossiers des Gestaltungsplans Eberle Mühlen, je mit Genehmigungsvermerk (A-Post Plus) - Amt für Denkmalpflege -Amt für Umwelt - Arbeitsinspektorat - Hochbauamt - Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst - NRP Ingenieure AG, Lindenstrasse 1, 8580 Amriswil - Amt für Raumentwicklung, unter Beilage von zwei Dossiers der Änderung des Baureglements Rickenbach (Spezialzone Mühle) und einem Dossier des Gestaltungsplans Eberle Mühlen, mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten
Erwägungen:
Show the full text
Mit Schreiben vom 16. November 2015 ersucht der Gemeinderat Rickenbach um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlagen. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann gefolgert werden, dass die Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurden. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Vorlagen keine Rekurse hängig.
~~
Thurgau~~ 2/3
Der mit DBU-Entscheid Nr. 70 vom 14. August 2006 genehmigte Gestaltungsplan Eberle Mühlen (nachstehend: GP) betrifft ein Gebiet am Rande des Ortszentrums von Rickenbach. Der Gestaltungsplanperimeter umfasst einengrossen Teil der Parzelle Nr. 147 und beinhaltet Gewässer, Wald, Freihaltezone, eine dreigeschossige Wohn- und Gewerbezone und insbesondere die Spezialzone Mühle. Die Spezialzone Mühle wurde am 14. August 2006 zusammen mit einer Anpassung des Baureglements gleichzeitig mit dem heute rechtskräftigen GP Eberle Mühlen genehmigt. Der Wortlaut der bisherigen Sonderbauvorschriften und der Zonenbeschreibung der Spezialzone Ebe~le Mühlen im rechtskräftigen Baureglement der Politischen Gemeinde Rickenbach lässt Umnutzungen der Bauten urid Anlagen der Eberle Mühlen fürWohnund Gewerbezwecke zu . Hingegen sind Abbrüche und Ersatzbauten für Wohn- und Gewerbezwecke nicht möglich. Mit der vorliegenden Änderung des GP Eberle Mühlen sowie des Baureglements sollen die Voraussetzungen für eine Umnutzung der Mühlegebäude mittels Abbrüchen , Umund Ersatzbauten für Wohn- und Gewerbezwecke geschaffen werden . Zudem wurden einzelne Artikel der rechtskräftigen Sonderbauvorschriften , die einer heutigen rechtlichen Beurteilung nicht mehr Stand halten würden , angepasst. Für die Änderung des rechtskräftigen· GP Eberle Mühlen gilt grundsätzlich das alte Planungs- und Baugesetz (aPBG). Mit einem breit abgestützten Planungsverfahren, unter Begleitung eines Fachgremiums, kann für die weitere Entwicklung des Areals der Eberle Mühlen eine koordinierte, ortsbaulich-architektonisch gute Entwicklung gewährleistet werden. Aufg rund der prominenten Erscheinung wird ein besonderes Augenmerk auf die Qualität der architektonischen Gestaltung gelegt. Der Gestaltungsplan basiert auf einem konkreten , gut ausformulierten Projekt. Indessen ist das zugrunde liegende Projekt in den Sonderbauvorschriften nicht als richtungsgebend festgelegt. Es fehlen in den Sonderbauvorschriften verbindlichen Vorgaben zu den wichtigen Aspekten des Fassadenaufbaus wie Struktur, Massstäblichkeit und Gliederung . Damit der Bezug zur ,industriellen Vergangenheit des Ortes hergestellt werden kann , gilt dies ~insbesondere für die Materialisierung in Sichtbeton . ln diesem Zusammenhang ist das Fachgremium von grosser Bedeutung. Das Gremium sollte den Prozess nicht nur bis und mit Baueingabe begleiten, sondern auch während der A usführungsphase zur Verfügung stehen. Das Planungsgebiet des GP Eberle Mühlen in Rickenbach tang iert den im Kataster der belasteten Standorte des Kantons Thurgau (KbS) eingetragenen Standort Register-Nr. 4751 S 02- Eberle & Co AG, Mühlebetrieb-auf der Parzelle Nr. 147. Der Eintrag der Parzelle Nr. 147 in den KbS erfolgte mit dem Entscheid Nr. 2532/12 vom 25. September 2012. Der Standort Register-Nr. 4751 S 02 gilt im KbS als belastet und muss mit einer Voruntersuchung nach Art. 7 der Verordnung über die Sanierung von 'belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltiV) abgeklärt werden.
~~
Thurgau~~ 3/3
Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung haben die einbezogenen Fachstellen keine Vorbehalte gegenüber der Änderung des GP Eberle Mühle und des Baureglements der PG Rickenbach geäussert. Die Änderung des Gestaltungsplans GP Eberle Mühle und des Baureglements erfüllt die Anforderungen von § 33 des Planungsund Baugesetzes (aPBG; RB 700). Somit steht einer Genehmigung nichts entgegen.
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:
10. FEB. Z016
9492-S-1.pdf
1111111111 ~IIIIIIIIUIIIUIIIIIIIIII OEREB09492
KANTON THURGAU POLITISCHE GEMEINDE RICKENBACH TG
GESTALTUNGSPLAN •• EBERLE MUHLEN (Entscheid DBU Nr. 70 vom 14.08.2006)
Sonderbauvorschriften .. Anderungen 2015 Öffentliche Auflage vom 09. 10.2015 bis 28.10.2015
Vom Gemeinderat beschlossen am: 02.10.2015
meindepräsident:
Die Gemeindeschreiberin:
!J.u__ Nadja Stricker
Vom Departement für Bau und Umwelt genehmigt mit: Entscheid Nr. ...Z ...... ..
KANTONTHURGAU
vom ... ~ : ..2...2Q!,GFÜRDB~~:~~~Jn:LT 8500 FRAUENFELD
Vom Gemeinderat in Kraft gesetzt per: .. . ... .. .... .... .. . Stand 22.09.20 15
Der Gemeinderat Rickenbach TG erlässt gestützt auf die §§ 18 ff. Planungs- und Baugesetz vom 16. 08. 1995 den Gestaltungsplan "Eberle Mühlen".
Art. 1
:
Geltungsbereich
1
Der Gestaltungsplan "Eberle Mühlen" gilt für das im Situationsplan 1:500 umgrenzte Gebiet der Parzellen Nr. 138, 139, 140, 147 und 1133 im Grundbuch Rickenbach TG.
2
Soweit durch den Gestaltungsplan nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des Baureglementes der Gemeinde sowie die weiteren einsch lägigen Erlasse der Gemeinde, des Kantons und des Bundes.
3
Kleinere Ab\veichungen vom Gestaltungsplan können, sofern sie den Gesamtinhalt nicht beeinträchtigen, im Baugesuchsverfahren durch den Gemeinderat bewilligt werden .
Art. 2
:
Zweck Der Gestaltungsplan "Eberle Mühlen" bezweckt die Festlegung einer geeigneten Erschliessung für das umzunutzende Areal, die Festlegung von optimalen Rahmenbedingungen für eine Umnutzung der bestehenden Mühlegebäude mittels Abbrüchen, Umund Ersatzbauten für Wohn-/ Gewerbe- und kulturelle Zwecke sowie die Sicherung der Weiherumgebung für die Naherholung. Bestehende Fusswegverbindungen sollen dabei erhalten und soweit zweckmässig ,ergänzt werden.
Art. 3
:
Inhalt und Wirkung Der Gestaltungsplan "Eberle Mühlen" umfasst folgende Bestandteile: 1. Allgemein verbindlich: - Sonderbauvorschriften - Situationsplan 1 : 500 2. Erläuternd: - Planungsbericht
22.09.20 15/an/0918 .4/Aenderungen Sondert:Jauvorschriften.docx
2
Art. 4
:
Verkehrserschliessung
1
Die Verkehrserschliessung erfolgt über die Eberlestrasse. neu ins Eigentum der Gemeinde zu übernehmende Mühlestrasse ab der Flawilerstrasse (Kantonsstrasse) sowie ergänzend die bestehende private Mühlestrasse ab der Toggenburgerstrasse (Gemein destrasse).
2
Eine alternative Zufahrtsmöglichkeit kann mit einerneuen Ge meindestrasse zur Toggenburgerstrasse geschaffen werden. Da mit 't"t'Ürde die Uebernahme der Mühlestrasse gernäss Abs. 1 ins Gemeindestrassennetz hinfällig. Jedoch ist eine öffentliche Fuss wegverbindung zur Flawilerstrasse zu gewährleisten.
3 Zur internen Erschliessung des Gestaltungsplangebiets "Eberle
Mühlen" sind verschiedene neue öffentliche Fusswegverbindungen gernäss Situationsplan zur Anbindung an das übergeordnete Fusswegnetz zu schaffen. Diegenauen Linienführungen sowie der Ausbaustandard der neuen Fusswegverbindungen sind im Rahmen des Baugesuchsverfahrens festzulegen. Die minimale Breite der Fusswege beträgt 2.0 m. 4
Die Bau- und Unterhaltskosten der neuen Fusswegbrücke über den Alpbach Fusswege gehen zu Lasten des Grundeigentümers. Dannzumal ist auch ein entsprechendes Fusswegrecht zu Gunston der Politischen Gemeinde Rickenbach im Grundbuch einzutragen.
5 Sämtliche Strassen und die Fusswegverbindung zum Dorf zwi-
schen Mühle und Kirchplatz sind zu beleuchten.
Art. 5
:
Ver- und Entsorgung
1
Die Entwässerung aller Bauten und Anlagen erfolgt gernäss Generellem Entwässerungsplan im reduzierten Mischsystem.
2
Das Schmutzabwasser wird über die bestehenden Misch-/ Schmutzabwasserleitungen abgeleitet. Wo die Ableitung mit Freispiegelleitungen nicht möglich ist, ist das Schmutzabwasser mit privaten Pumpwerken in die öffentliche Kanalisation zu fördern.
22.09 .2015/an/0918.4/Aenderungen Sonderbauvorschriften. docx
3
3
Das anfallende Regenabwasser ist soweit möglich zu versickern oder zur Retention in den Mühleweiher zu leiten.
4
Die Versorgung mit Wasser erfolgt mit den bestehenden Leitungen gernäss Situationsplan.
5
Eine a llfä llige spätere Versorgung mit Gas hat mit einer noch zu erstellenden Leitung ab der Toggenburgerstrasse zu erfolgen.
6
Die Versorgung mit Elektrizität erfolgt ab der neu zu erstellenden Trafostation gernäss Situationsplan.
Art. 6
:
Baubereiche/Baulinien, Rückbau, Gebäudehöhen, Gestaltung
1
Die Baubereiche "Silo" , "Maschinenhaus" ' "Alte Mühle" und "Sockelgeschoss" und "Parl<:garage" können bis zu der im Situationsplan bezeichneten Gebäudehöhe durch Hauptbauten ausgefüllt werden. Ausnahmen für Vorbauten im Sinne von § 6 Abs. 2 PBV sind lediglich beim Baubereich Maschinenhaus zulässig. sowie für Kleinbauten und Anlagen sind im Rahmen der Regelbauweise zulässig. Soweit heutige Bauten die obigen Baubereiche und Gebäudehöhen überschreiten, sind diese bis auf die bezeichneten Volumen rückzubauen.
2
Im Baubereich "Alte Mühle" (Assekuranz Nr. 168) ist die wesentliche Bausubstanz, das äussere Erscheinungsbild und die Grundstruktur der heutigen Bauten zu erhalten, wobei der südliche Anbau auch abgebrochen werden kann.
3
Dieas markanten Erscheinungsbilder der Baubereiche "Silo" und ,.Maschinenhaus" ist-sind durch eine entsprechende Fassadenstruktur, Fassadengestaltung sowie Materialisierung zu gewährleisten. Insbesondere muss der Wahrzeichencharakter bewahrt und der Ursprung der Bauten ablesbar bleiben. Dazu sind im Baubereich ''Silo" die Fassaden vertikal zu gliedern und es ist ein differenzierter Dachabschluss zu erstellen. Im Baubereich "Maschinenhaus" sind die Fassaden horizontal zu gliedern .
22.09.2015/an/091 8.4/Aenderungen Sonderbauvorschriften.docx
4
4
Der Baubereich "Parkgarage" dient der Erstellung gedeckter Park plätze . Der Gemeinderat holt zur Beurteilung der Gestaltung von Bauproj ekten die Stellungnahme ein es Fachgremiums ein.
5
Die Baulinie für Anlagen bestimmt die Grenze, bis zu der Anlagen wie Zufahrten, Parkplätze, Kinderspielplätze, etc. erstellt werden dürfen.
6
Wo keine Baubereiche festgelegt sind, sind die bestehenden Bauten (Assekuranz Nrn. 161-162, 164-167 sowie 260) in ihrem Bestand gesichert. Umnutzungen und Umbauten in den bestehenden Volumina sind gestattet. Neue Hauptbauten für Wohn- und Gewerbezwecke sind nur im Rahmen von Gestaltungsplänen zulässig. Die Gebäude Assekuranz Nrn. 170 und 171 sind abzubrechen.
7
Die maximalen Gebäudehöhen gelten für Hauptbauten. Untergeordnete technische und für de n Dachaufstieg erforderliche Aufbauten sowie Installationen für die Nutzung als Dachterrasse dürfen diese Höhen um maximal 3.2 m überschreiten. Davon ausgenommen sind Fahnenmasten.
Art. Ga: Qualitative Vorgaben 1
Im Rahmen der Umnutzung für Wohnzwecke ist qualitativ hochwe rtig er Wohnraum zu schaffen. Dabei ist ein guter Wohnungsmix mit Wohnungen zwische n 2.5 und 5.5 Zimmern sicherzustellen und die kleinsten Wohnungen müssen eine Nutzfläche von mindestens 90 m 2 aufvifeisen.
2
Wohn- und Schlafräume müssen eine Nutzfläche von mindestens 13 m 2 und ein e lichte Höhe von mindestens 2.45 m aufweisen. Auch sind grasszügig e Nasszellen und genügend Nebenräume einzuplanen.
3
Im obersten Geschoss des Baubereichs "Silo" ist ein öffentlich zugänglicher Gemeinschaftsraum einzuplanen. Dieser kann nach Absprache mit dem Eigentümer von der Politischen Gemeinde Rickenbach genutzt werden.
22.09.2015/an/09 18.4/ Aenderungen Sonderbauvorschriften.docx
5
Art. 7
:
Parkierung
1
Für die Baubereiche "Silo", "Maschinenhaus", "Alte Mühle" und "Sockelgeschoss" sowie das bestehende Gebäude Assekuranz Nr. 167 sind die gernäss Baureglement erforderlichen total 80 Parkplätze für Bewohner, Angestellte und Besucher zu schaffen . Davon sind mindestens 2/3 unterirdisch bzw. in gedeckten Ein stellhallen anzuordnen. Der Baubereich der Tiefgarage sowie der Bereich der oberirdischen Parkplätze sind im Situationsplan bezeichnet.
2
Für den Bereich "Alte Mühle" sind die erforderlichen Parkplätze separat innerhalb des Baubereichs "Alte Mühle" zu realisieren. Die Anordnung innerhalb des Baubereichs ist im Rahmen des Bauprojektes festzulegen.
3
Oberirdische Parkplätze sind nach Möglichkeit mit einer wasser durchlässigen Oberfläche zu versehen und mit Bäumen zu be schatten.
4
Zusätzlich si-Ra-ist eine genügende Anzahl mindestens 20 niveau fFe+ gut zugänglicher gedeckte Abstellplätze für Zweiräder im Bereich der im Situationsplan bezeichneten Standorte zu schaffen.
Art. 8
:
Umgebungsgestaltung, Aussenanlagen
1
Die als Ufergehölz bezeichnete Bestockung am Weiherufer ist punktuell mit weiteren Bopflanzungen zu ergänzen, sodass eine vielfältige, aufgelockerte Bestockung entsteht. Diese Bepflanzung hat mit standortgerechten und aufeinander abgestimmten einheimischen Baum- und Straucharten zu erfolgen .
2
An geigneter Lage östlich der Mühlebauten ist unter weitmöglichster Schonung des Trockenstandortes ein Kinderspielplatz und Aufenthaltsbereich zu schaffen. Dieser ist unter Einhaltung der Sicherheitshinweise "Kinderspielplätze" der BfU und der einschlägigen SN-Normen mit Spielgeräten auszustatten.
3
ln dem ,im Plan bezeichneten Gebiet kann unter weitmöglichster Schonung des Trockenstandortes eine Liegewiese mit Weiherzugang inklusive der dafür notwendigen Infrastruktur geschaffen
22.09.2015/an/0918 .4/Aenderungen Sonderbauvorschriften .docx
6
werden (z. B. Bootssteg, Badesteg, Grillplatz, Ruhebänke). 4
Die Nutzung des Weihers als beschränktes Badegewässer ist zulässig.
5
ln denm im Situationsplan bezeichneten Bereichen ist je ein §€stalteter Containerstandplatz oder eine Sammelstelle für Kehricht säcke Abfallsammelplatz zu erstellen. Der Standort bei der Tiefegarageneinfahrt ist nach Möglichkeit als Unterflurcontainer vorzusehen . Dergenaue Standort ist im Rahmen des Baugesuchs verfahrens festzulegen .
Art. 9
:
Lärmschutz Es sind die Immissionsgrenzwerte der Empfindlichkeitsstufe 111 einzuhalten .
Art. 10 : Schlussbestimmungen
1
2
Der Gestaltungsplan "Eberle Mühlen" tritt .mit Datum der Genehmigung durch das Departement fü r Bau und Umwelt in Kraft. Die Änderungen 2015 treten auf einen vom Gemeinderat festzulegenden Zeitpunkt in Kraft. Gleichzeitig 'A'ird der Gestaltungsplan 11 Mühleweiher Weingartenil (DBU Entscheid Nr. 33 vom 17. März 1997 und Nr. 51 vom 30 . Mai 1997) ausser Kraft gesetzt, soweit sich dessen Gebietsab grenzung mit derjenigen des Gestaltungsplans "Eberle Mühlenil überschneidet.
22.09.2015/an/0918.4/Aend erungen Sonderbauvorschriften.docx