Bruggweiherstrasse

Special-use plan · Eschlikon

Document

Number
610
Kind
Special-use plan
Subkind
Building line plan
Commune
Eschlikon
Canton
Thurgau
Level
Communal
Approved by
RRB
Procedure
Genehmigung Ersterlass
Adopted
May 18, 1993
In force since
May 18, 1993

Map

2 plan features, from the canton's land-use plan data (geodienste.ch).Open the full map

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Text

EXEMPLAR ARP TG DER REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU Protokoll vom

1 8. Maf 1993

Nr. 6/o

Baulinienplan «Bruggwelherstrasse» I OG Eschlikon I Genehmigung

Mit Schreiben vom 19. April 1993 ersucht die Ortsbehörde Eschlikon um Genehmigoog des Baulinienplans .cBruggweiherstrasse». Den Akten ist zu entnehmen, dass das Planauflage- und Beschlussesverfahren ordnungsgernäss nach den Bestimmungen des ·kantonalen Baugesetzes erfolgte. Beim Departement für Bau und Umwelt sind keine Rekurse eingegangen. Mit dem vorliegenden Baulinienplan wird die rechtskräftige Baulinie (RRB Nr. 695 vom 25. April 1984) teilweise ersetzt. Die betroffenen Reihenhäuser wurden am 5. September 1991 durch einen Brand zerstört. Die Baulinienplan-Änderung wurde durch die geplante Verschiebung der Neubauten notwendig. Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung wurden keine Vorbehalte angemeldet Ener Genehmigung steht daher in formeller und materieller Hinsicht nichts entgegen. Schliesslich wird darauf hingewiesen, dass Planungsbelichte der Erläuterung von Planungen dienen, jedoch keiner Genehmigoog durch den Regierungsrat bedürfen

Auf Antrag des Departementes für Bau und Umwelt beschllesst der Regierungsrat: 1.

Der von der Ortsbehörde Eschlikon am 15. Juni 1992 beschlossene Baulinien plan .cBruggweiherstrasse• wird genehmigt.

2.

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Mitteilung an: - Ortsbehörde Eschlikon, 8360 Eschlikon, unter Beilage eines Baulinienplans .cBruggweiherstrasse» mit Genehmigungsvermerk und eines Planungsberichtes mit Hinweisvermerk - Amt füri Raumplanung (3) unter Beilage eines Baulinienplans «Bruggweiherstrasse» mit Genehmigungsvermerk, eines Planungsberichtes mit Hinweisvermerk und der übrigen Akten Für richtige Ausfertigung Der Staatsschreiber

511.0ol / 5000 / 49992

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