Junkholz West

Special-use plan · Amlikon-Bissegg

Document

Number
28
Kind
Special-use plan
Subkind
Design plan
Commune
Amlikon-Bissegg
Canton
Thurgau
Level
Communal
Approved by
DBU
Procedure
Genehmigung Ersterlass
Adopted
Jun 10, 2016
In force since
Jul 12, 2016

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Text

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Departement für Bau und Umwelt

~~

Thurgau~~ Frauenfeld, 10. Juni 2016 ·

Entscheid Nr. 28 0077/2016/DBU/ARE

Politische Gemeinde Amlikon-Bissegg Gestaltungsplan Junkholz West

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:

1. Der vom Gemeinderat Amlikon-Bissegg am 19. Januar 2016 beschlossene Gestaltungsplan "Junkholz West" wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Amlikon-Bissegg, Flugplatzstrasse 12, 8514 Amlikon-Bissegg, unter Beilage von drei Dossiers Gestaltungsplan "Junkholz West", je mit Genehmigungsvermerk (charge) - BHAteam Ingenieure AG, Breitenstrasse 16, 8501 Frauenfeld -Amt für Umwelt - Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst · - Tiefbauamt - Amt für Raumentwicklung, unter Beilage von einem Dossier Gestaltungsplan "Junkholz West", mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten.

Erwägungen:

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Mit Schreiben vom 23. März 2016 ersucht der Gemeinderat Amlikon-Bissegg um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlage. Die eingereichten Unterlagen wurden in der Folge nochmals geringfügig überarbeitet und mit Datum vom 8. April neu eingereicht. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Vorlage keine Rekurse hängig. Der Gestaltungsplan wurde mit Bericht vom 23. April 2013 durch das Amt für Raumentwicklung vorgeprüft Das Gebiet "Junkholz West" befindet sich am nördlichen Siedlungsrand des Ortsteils Bissegg, östlich derWilerstrasse. Die Topografie ist gegen Norden abfallend. Gernäss rechtskräftigem Zonenplan ist der Planungsperimeter der zweigeschossigen Wohn- und Gewerbezone (WG2) zugeordnet.

~~

Thurgau"~ 2/2

Der nun zur Genehmigung vorliegende Gestaltungsplan "Junkholz West" (im Folgenden : Gestaltungsplan) regelt gemäss Art. 1 der Sonderbauvorschriften (SBV) die Erschliessung und legt die Randbedingungen für eine haushälterische sowie eine gut auf die Umgebung und die Siedlungsrandlage abgestimmte Bebauung fest. Zur Umsetzung des Zweckartikels wurden eine Erschliessungsstrasse inklusive Wendeplatz und der Verlauf der Werkleitungen geregelt sowie Bestimmungen zur Bebauung und Umgebungsgestaltung in den Sonderbauvorschriften festgelegt. Insgesamt kann der Gestaltungsplan im Hinblick auf die Anforderungen von § 23 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) als sachgerecht bezeichnet werden. Die Bestimmungen zur Bebauung werden in den Art. 3 bis 8 SBV geregelt. Gernäss Aussage im Planungsbericht (Kap. 7.2) wird dabei nicht von der Regelbauweise abgewichen. Im Rahmen der veiWaltungsintemen Vernehmlassung haben die angeschriebenen Fachstellen keine Vorbehalte gegen den Gestaltungsplan vorgebracht. Der Gestaltungsplan "Junkholz West" erfüllt die Anforderungen von § 5 Abs. 3 PBG und kann durch das Departement für Bau und Umwelt genehmigt werden.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim VeJWaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden . Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel. unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen . Expediert:

13. JUNI 2016

9595-S-1.pdf

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Kanton Thurga u Politische Gemeinde Amlikon-Bissegg

OEREB09595

Gestaltungsplan •Junkholz West• Sonderbauvorschriften

Genehmigung 3.1

Vom Gemeinderat beschlossen am:

19. Januar 2016

Öffentliche Auflage vom:

08. Februar 2016

meindepräsident:

bis:

29. Februar 2016

Die Gemeindeschreiberin

Durch Departement für Bau und Umwelt genehmigt am : ,1() . CG - 20)6

Entscheid Nr.

Z8

KANTON THURGAU DEPARTEMENT FÜR BAU UNO UMWELT 8500. FRAUENFELD

lnkraftsetzungsbeschluss des Gemeinderates am:

BHAted/11.ch

BHAteam Ingenieure AG

BHAteam Ingenieure AG Breitenstrasse 16 I 8501 Frauenfeld Tel. 052 724 03 00 I Fax 052 724 03 01 Projekt-Nr. S787 I Dat um : OS.04.2016

Politische Gemeinde Amlikon-Bissegg Gestaltungsplan 'Junkholz West' I Sonderbauvorschriften

Genehmigung 3.1 Seite 2 von 5

Inhaltsverzeichnis A.

B.

c.

D.

E.

F.

Allgemeines

3

Art. 1 Geltungsbereich und Zweck

3

Art. 2 Bestandteile und Verbindlichkeiten

3

Bau- und Gestaltungsvorschriften

3

Art. 3 Nutzungsziffer

3

Art. 4 Traufseitige Fassadenhöhe

3

Art. 5 Grenzabstände

3

Art. 6 Gebäudelänge

3

Art. 7 Dachgestaltung

3

Art. 8 Farbgebung

3

Umgebungsgestaltung

4

Art. 9 Terraingestaltung

4

Art. 10 Bepflanzung

4

Erschliessung

4

Art. 11 Verkehr

4

Art. 12 Ver- und Entsorgung

4

Weitere Bestimmungen

5

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Art. 13 5

Lärmschutz entlang der Wilerstrasse

Schlussbestimmungen

5

Art. 14 5

in krafttreten

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Politische Gemeinde Amlikon-Bissegg Gestaltungsplan 'Junkholz West' I Sonderbauvorschriften

A.

Allgemeines

Art.l

Geltungsbereich und Zweck

Genehmigung 3.1 Seite 3 von 5

Der Gestaltungsplan gilt für den im Plan 1 : 500 bezeichneten Perimeter. 2

Art. 2

Der Gestaltungsplan bezweckt eine geordnete und auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmte Bebauung und ermöglicht eine zweckmässige Erschliessung mit Werkleitungen, Strassen und Wegen, eine haushälterische Nutzung des Bodens und berücksichtigt die Siedlungsrandlage.

Bestandteile und Verbindlichkeiten

Der Gestaltungsplan setzt sich zusammen aus dem Plan 1 : 500, den Sanderbauvorschriften und dem Planungsbericht. 2

Der Plan 1: 500 und die Sonderbauvorschriften sind allgemein verbindlich. Der Planungsbericht hat erläuternden Charakter.

8.

Bau- und Gestaltungsvorschriften

Art. 3 Nutzungsziffer

Im Gestaltungsplanperimeter gilt eine Geschossflächenziffer GFZ von 0.60 für reine Wohnbauten und 0.80 für gemischt genutzte Bauten.

Art. 4 Traufseitige Fassadenhöhe

Im Gestaltungsplanperimeter gilt eine traufseitige Fassadenhöhe von 7.00 m ab dem massgebenden Terrain.

Art. S

Grenzabstände

Der minimalegrosse Grenzabstand beträgt 8.0 m. 2

Der minimale kleine Grenzabstand beträgt 6.0 m. Für Anlagen gilt ein Grenzabstand von 0.5 m

Art. 6 Gebäudelänge

Die maximal zulässige Gebäudelänge beträgt 30.0 m

Art. 7 Dachgestaltung

Es sind symmetrische Satteldächer mit einer Dachneigung von 30° bis 40° zulässig. Dacheinschnitte sind nicht erlaubt.

Art. 8 Farbgebung

Die Farbgebung der Bauten ist auf die Umgebung abzustimmen. Auffallende und grelle Farben sind nicht zugelassen.

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Politische Gemeinde Amlikon-Bissegg Gestaltungsplan 'Junkholz West' I Sonderbauvorschriften

c.

Umgebungsgestaltung

Art. 9 Terraingestaltung

Genehmigung 3.1 Seite 4 von 5

Das massgebende Terrain wird auf dem Grundstück Nr. 703 gernäss Abs. 2 und Plan 1 : 500 festgelegt. Ansonsten gilt innerhalb des Perimeters der natürlich gewachsene Geländeverlauf als massgebendes Terrain. Der natürlich gewachsene Geländeverlauf des Grundstücks Parz. Nr. 703 ist im nördlichen Bereich bis zu einer Höhenkote von 501.00 m ü.M. anzuheben. Gegen Süden ist das Gelände zwischen der Höhenkurve 501.00 und 504.00 m ü.M. gleichmässig anzupassen. Sämtliche Böschungsteile sind mit einer maximalen Neigung von 2 : 3 und innerhalb der Bauzone anzulegen. 3

Art. 10 Alle übrigen Terraingestaltungen haben sich dem natürlichen Geländeverlauf

anzupassen. Stützmauern sind auf ein M inimum zu beschränken. Stützmauern, Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis zu einer Höhe von 1.20 m zulässig. Natürliche Böschungen sind mit einer Neigung von maximal 2 : 3 anzulegen.

Bepflanzung 1

Entlang der Kantonsstrasse und dem Bauzonenrand sind mindestens 5 einheimische Laubbäume zu pflanzen. Dabei ist die Wirkung einer Allee zu erzielen.

2

Es sind nur einheimische und standortgernässe Bepflanzungen zulässig.

3

Gegenüber dem Bauzonenrand dürfen keine Zäune und Mauern erstellt werden. Abgrenzungen gegenüber der Landwirtschaftszone mit durchlässigen Bepflanzungen sind zugelassen.

D.

Erschliessung

Art. 11 Verkehr

Art. 12 1

Die Lage und Dimensionen der Strassen und Wege ist im Plan 1 : 500 definiert.

2

Offene Parkierungsflächen müssen mit einem sickerfähigen Belag ausgeführt werden.

Ver- und Entsorgung Die genaue Lage und Dimensionen der Werkleitungen ist im Plan 1 : 500 definiert. 2

Mit der Baueingabe ist die Einhaltung der Abflusskoeffizienten gernäss generellem Entwässerungsplan GEP nachzuweisen. Für Meteorwasser, welches den GEP-Wert überschreitet, ist eine Retentionsanlage zu errichten, um eine verzögerte Einleitung in die Kanalisation sicherzustellen.

3

An der im Plan 1: 500 bezeichneten Stelle ist ein Sammelstandort für Kehricht zu erstellen.

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Politische Gemeinde Amlikon-Bissegg Gestaltungsplan 'Junkholz West' I Sonderbauvorschriften

E.

Weitere Bestimmungen

Art. 13 Lärmschutz entlang der Wilerstrasse

Genehmigung 3.1 Seite 5 von 5

Lüftungsfenster sind nur an Fassaden, welche um 90" von der Strassenachse der Wilerstrasse abgedreht sind (Süden/Norden/Osten) zulässig. Lärmschutzwände sind nicht zugelassen.

F.

Schlussbestimmungen

Art. 14 lnkrafttreten

Der Gestaltungsplan tritt mit Genehmigung durch das Departement für Bau und Umwelt und separatem Beschluss des Gemeinderates in Kraft.

BHAteam Ingenieure AG I Frauenfeld P:\5 787 Amlikon-Bissegg, GP Junkheiz Nord\07 Berichte, Berechnungen\_Gene hmigu ng\Genehmigu ng_3.1 \SBV-Genehmigu ng-3.1-cbr.docx