Buechwis
Special-use plan · Aadorf
Document
- Number
- 63
- Kind
- Special-use plan
- Subkind
- Design plan
- Commune
- Aadorf
- Canton
- Thurgau
- Level
- Communal
- Authority
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approved by
- DBU
- Procedure
- Genehmigung Änderung
- Adopted
- Dec 9, 2016
- In force since
- Jan 11, 2017
- Source
- ÖREBlex, canton Thurgau
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Text
Departement für Bau und Umwelt
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Thurgau~~ Frauenfeld, 09. Dezember 2016
Entscheid Nr. 63 0163/2016DBU/ARE
Politische Gemeinde Aadorf Änderung Gestaltungsplan Buechwis
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die vom Gemeinderat Aadorf am 15. Juni 2016 beschlossene Änderung des Gestaltungsplans Buechwis wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Aadorf, Gemeindeplatz 1, 8355 Aadorf, unter Beilage von einem Exemplar der Gestaltungsplanänderung Buechwis, mit Genehmigungsvermerk (A-Post+) · - ITK Planungen GmbH, Bahnhofstrasse 1, 8355 Aadorf - Amt für Umwelt - Forstamt - Amt für Raumentwicklung unter Beilage von einem Exemplar der Gestaltungsplanänderung Buechwis, mit Genehmigungsvermerk, sowie der übrigen Akten.
Erwägungen: Mit Schreiben vom 10. August 2016 ersucht der Gemeinderat Aadorf um Genehmigung der Änderung des Gestaltungsplans Buechwis. Der Gemeinderat hat diese Änd.erung am 15. Juni 2016 beschlossen. Während der öffentlichen Auflage vom 8. Juli bis am 27. Juli 2016 sind keine Einsprachen eingeg_angen. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde. ·Auf eine kantonale Vorprüfung im Sinne von § 11 PBG wurde verzichtet. Der Gestaltungsplan Buechwis wurde am 8. Juli 2004 mit Entscheid Nr. 68 genehmigt. Der Perimeter umfasst ein ca. 4 ha grosses Gebiet südlich der Bahnlinie Winterhur-Wil und der Lützelmurg. Zwischen 2004 und 2015 wurden die Baubereiche A und B1 vollständig und der Baubereich B2 zur Hälfte überbaut und neu parzelliert. Die ursprünglich den ganzen Baubereich B umfassende Parzelle Nr. 348 wurde auf den östlichen Bereich (Areal des Freihofes) begrenzt und soll an ·einen neuen Grundeigentümer verkauft werden. Um eine zweckmässige Bebauung zu ermöglichen, soll die Unterteilung des Baufeldes B angepasst werden. Konkret wird das Baufeld B2 auf den, heute bereits
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Thurgau°"~ 212
überbauten Bereich , verkleinert und das Baufeld B3 in Richtung Baufeld B2 vergrössert. Der zwischen diesen beiden Baufeldern liegende Freiraum „Freihof' wird ebenfalls in Richtung des Baufeldes B2 verschoben , er bleibt jedoch gleich gross. Dazu müssen der „Überbauungsplan 1:500" und der „Erschliessungsplan Lärmschutz 1:500" entsprechend angepasst werden . Die Sonderbauvorschriften bleiben unverändert. Gemäss Planungsbericht zum Gestaltungsplan Buechwis vom Januar 2004, dienen die drei im Überbauungsplan festgelegten Freiräume als Werkleitungskorridore, zur Anordnung der Kinderspielplätze und weiterer Gemeinschaftsflächen und als Notzufahrten . Aufgrund der Nutzungsansprüche wurde für die Freiräume eine minimale Breite festgelegt. Der von der Änderung betroffenen Freiraum „Freihof' wurde zwar als verschiebbar definiert, allerdings ist der festgelegte Spielraum für die vorgesehene Neuüberbauung zu klein . · Insgesamt handelt es sich um eine geringfügige Änderung des Gestaltungsplanes Buechwies. Die Planungsziele gemäss Planungsbericht zum Gestaltungsplan Buechwis vom Januar 2004 werden trotz der vorliegenden. Änderung eingehalten ; insbesondere wird der Zweck des festgelegten Freiraums weiterh in erfüllt und der Freiraum bleibt in · seiner Dimension bestehen. Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung haben die einbezogenen Fachstellen keine Vorbehalte gegen die Änderung des Gestaltungsplanes "Buechwis" geäussert. Die Vorlage entspricht den Anforderungen von§ 5 ABs.3 des Planungs- und Baugesetzes (PGB; RB 700) und kann somit genehmigt werden. ·
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau , 8570 Weinfelden , Beschwerde geführt werden . Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen.
Expediert:
- 9. DEZ. 2016