Stoggete
Special-use plan · Kradolf-Schoenenberg
Document
- Number
- 8
- Kind
- Special-use plan
- Subkind
- Design plan
- Commune
- Kradolf-Schoenenberg
- Canton
- Thurgau
- Level
- Communal
- Authority
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approved by
- DBU
- Procedure
- Genehmigung Änderung
- Adopted
- Feb 23, 2017
- In force since
- Mar 15, 2017
- Source
- ÖREBlex, canton Thurgau
Map
The canton publishes no perimeter for this document. The map shows Kradolf-Schoenenberg with its building zones.Open the full map
Files
9802-E-1.pdfOpen in a new tab
Text
Departement für Bau und Umwelt
~~
Thurgau~~ Frauenfeld, 23. Februar 2017
Entscheid Nr. 8 0238/20"16/DBU/ARE
Politische Gemeinde Kradolf-Schönenberg Gestaltungsplan Stoggete, Änderungen 2016
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:
1. Die vom Gemeinderat am 20. September 2016 beschlossene Änderung des Gestaltungsplanes Stoggete wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Kradolf-Schönenberg, Gemeindeverwaltung, Thurbruggstrasse 11 a, 9215 Schönenberg a. d. Thur; unter Beilage von drei Exemplaren der Änderung des Gestaltungsplanes Stoggete, je mit Genehmigungsvermerk (A-Post+) - NRP Ingenieure AG, Lindenstrasse 1, 8580 Amriswil - Amt für Umwelt - Departement Bau und Umwelt, Rechtsdienst - Forstamt - Amt für Raumer]twicklung, Abteilung Natur und Landschaft - Amt für Raumentwicklung unter Beilage von einem Exemplar der Änderung des Gestaltungsplanes Stoggete, mit Genehmigungsvermerk, sowie der übrigen Ak. ten.
Erwägungen:
Show the full text
Mit S.chreiben ·vom 1. Dezember 2016 ersucht der Gemeinderat Kradolf~Schönenberg um Genehmigung der Änderung des Gestaltungsplanes Stoggete. Der Gemeinderat hat die Änderung am 20. September 2016 beschlossen. Während der öffentlichen Auflage vom 7. Oktober bis 26. Oktober 2016 sind keine Einsprachen eingegangen. Auf eine kantonale Vorprüfung in:i Sinne von § 11 PBG wurde verzichtet. Aufgrund der eingereichten Akten kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgemäss durch· geführt wurde.
~~
Thurgau~~ 2/3
Der rechtskräftige Gestaltungsplan Stoggete wurde mit DBU Entscheid Nr. 18 am 2 . Februar 2004 genehmigt. Der Gestaltungsplanperimeter erstreckt sich über die Gewerbezone im Gebiet Stoggete, deren Erweiterung im selben Verfahren genehmigt wurde. Mit dem Gestaltungsplan wurden di~ planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bauvorhaben eines Holzverarbeitungsbetriebes geschaffen. Im Gestaltungsplan sind die Erschliessung, die Gewässer- und Ufergehölzabstände, die Bebauung, sowie die Gestaltung der Bauten und deren Umgebung geregelt. Gemäss Planungsbericht plant der ansässige Holzverarbeitungsbetrieb, die bestehende Lagerhalle nach Norden zu verschieben und an deren Stelle eine neue Produktionshalle mit Bürogebäude zu errichten. Zurzeit befindet sich das Betriebsgebäude im Zentrum · von Schönenberg, in unmittelbarer Nähe zu Wohngebieten . Mit der Verlagerung der Produktion in das Gestaltungsplangebiet entfällt die Lärmbelastung und das zentral gelegene Grundstück könnte eir.:ier Wohnnutzung zugeführt werden. Die vorliegende Änderung des Gestaltungsplanes beinhaltet die Verschiebung derbestehenden Baulinie für Hochbauten im südöstlichen Bereich des GP-Perimeters . Die neue Baulinie für Hochbauten unterschreitet den gesetzlich vorgeschriebenen Abstand von Bauten und An lagen gegenüber Ufergehölzen (§ 75 PBG) und gegenüber Flüssen (§ 76 PBG). Gemäss Planungsbericht soll im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision die Gewerbezone-gegen Norden erweitert werden, damit später. eine Verlängerung der Lager.halle möglich ist. Es ist darauf hinzuweisen, dass diese angekündigte Zonenplanänderung im entsprechenden Verfahren beurteilt wird . Die Genehmigung der vorliegenden Gestaltungsplanänderung stellt kein Präjudiz fü r eine allfällige spätere Zonenplanänderung dar. Die Gemeindebehörde hat denn auch auf Nachfrage bestätigt, dass die vorliegende Änderung des Gestaltungsplanes unabhängig der künftigen Zonierung vorgenommen werden kann.
~~
Thurgau~~ 3/3
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:
2·3. Ft.i. 1017