Zonenplan Balterswil <1982> Sonnenberggebiet

Zoning plan · Bichelsee-Balterswil

Document

Number
773
Kind
Zoning plan
Commune
Bichelsee-Balterswil
Canton
Thurgau
Level
Communal
Approved by
RRB
Procedure
Genehmigung Änderung
Adopted
Jul 5, 1994
In force since
Jul 5, 1994

Map

The canton publishes no perimeter for this document. The map shows Bichelsee-Balterswil with its building zones.Open the full map

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Text

DER REGIERUNGSRAT DES KANTONS.THURGAU. Protokoll vom

l- 5. Juli' 1994

Nr.

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· Staatsarchiv Thurgau 3ioo 'J"o6

Mit Schreiben vom 17. Mai 1993 ersucht die Ortsbehörde Balterswil um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlage. Den Akten der Gemeinde ist zu entnehmen, dass beim Planauflage- und Beschlussesverfahren den formellen Anforderungen der kantonalen Gesetzgebung entsprochen wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt ist ein Rekurs hängig, der in einem separaten Verfahren entschieden wird~ Die von der Umzonung betroffenen Parzellen im Gebiet Sonnenberg sind im rechtskräf- · tigen Zonenplan (RRB Nr. 2137 vom 6. Dezember 1982) der eingeschossigen Reser-. ve-Wohnzone W1 zugewiesen. Mit der vorliegenden Umzonung in die zweigeschossic : ge Wohnzone für Einfamilienhäuser WE kann laut Aussagen der Gemeinde durch eine erhöhte Ausnützung wertvolles Baul:;i_nd gespart werden. Weiter finde .d.qdJ.1rch auch eine planerische Gleichbehandlung der betroffenen Parzellen gegenüber ähnliclrüegenden Parzellen in der näheren Umgebung statt, welche bereitS der z:Weigeschossigen Wohnzone für Einfamilienhäuser angehören. Gemäss Protokoll war die ur'sprünglich Zonierung als eigentlicher Kuppenschutz gedacht. Diesbezüglich ist jedoch anzumerken, dass der Schutz dieser Kuppe nur mit Hilfe einer Freihalte- oder efner ähnlichen Zonen hätte erreicht werden können und nicht durch eine Bauzone mit tiefer Ausnützung. So gesehen erscheint der optische Eindruck einer Überbauung der. Kuppe _g~mäss.den Bestimmungen der zweigeschossigen Wohnzone für Einfamilienhäuser WE äl:mlich derjenigen der eingeschossigen Wohnzone W1. . ... Die vorliegende Umzonu.ng ist im Sinne des haushälterischen t/mgangs dem Bauland zweCkmässig. Einer Genehmigung steht scimit sciwofifi~ formeller als auch in mat9-. . . . rieller ljinsicht nichts-entgegen. ·- · - - - -. - - ···-··--· .. ·"· ..

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Auf Antra_g des Departem~nts fQr Bau und U111welt beschllesst der Reglerun~srat:

1.

Die· von der Gemeindeversammlung ßalterswil am 13. Mai 1993 beschlossene Zonenplanänderung "Sonnenberg• (Umzonung von eingeschossiger Reserve-Wo.hnzone W1 in definitive zweigeschossige Wohnzone für Einfamilienhäuser WE) wird unter Vorbehalt allfälliger Änderungen als Folge von Entscheiden der Rech.tsmittelin- · stanzen genehmigt.

2. Mitteilung an: -

-

Ortsbehörde Balterswil, 8362 Balterswil, unter Beilage eines Zonenplanausschnitts mit Genehmigungsvermerk Departement ~ür Bau und Umwelt Amt für Denkmalpflege Amt für _Raumplanung (4), unter Beilage von zwei Zonenplanausschnitten, je mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten.

Für richtige Ausfertigung Der Staatsschreiber

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