Breite-/Toggenburgerstrasse

Special-use plan · Rickenbach · Repealed Sep 25, 2013

Document

Number
66
Kind
Special-use plan
Subkind
Building line plan
Commune
Rickenbach
Canton
Thurgau
Level
Communal
Approved by
DBU
Procedure
Genehmigung Ausserkraftsetzung
Adopted
Sep 25, 2013
In force since
Sep 25, 2013
Repealed
Sep 25, 2013

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Text

Departement für Bau und Umwelt

~ Thurgau~~ Frauenfeld, 25. September 2013

Entscheid Nr. 66 011 0/2013/DBU/ARP

Politische Gemeinde Rickenbach Aufhebung diverser Sondernutzungspläne

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die vom Gemeinderat Rickenbach am 09. April 2013 beschlossene Aufhebung nachfolgend aufgeführter Sondernutzungspläne wird genehmigt. - Baulinienpläne Weiher und Schützenmatt, RRB Nr. 822 vom 04. Mai 1982 - Baulinenplan Bachwiese, RRB Nr. 1372 vom 23. August 1983 - Baulinenplan Oberdorf, RRB Nr. 1130 vom 11. Juli 1984 - Baulinenplan Mattfeld, RRB Nr. 2028 vom 16. Dezember 1986 (Ergänzung, RRB Nr. 1125 vom 16. August 1988 bleibt rechtskräftig) - Baulinienplan Breite, RRB Nr. 1909 vom 24. November 1987 - Baulinienplan Breite-!foggenburgerstrasse, Entscheid DBU Nr. 12 vom 6. März 2000 ..: Quartierplan Nord-West, RRB Nr. 2288 vom 7. November 1960 . - Quartierplan Süd-West, RRB Nr. 3060 vom 23. November 1964 - Quartierplan West,RRB Nr. 3060 vom 23. November 1964 - Quartierplan Schützenmatt, RRB Nr. 3060 vom 23. November 1964 - Quartierplan Süd-Ost, RRB Nr. 1231 vom 13. Mai 1969 - Gestaltungsplan Zentrum,. RRB Nr. 1046 vom 7. Juli 1987 - Gestaltungsplan Pünt, Entscheid DBU Nr. 22 vom 4. März 2002

2. Mitteilung an: - Gemeinderat Rickenbach, Wilenstrasse 41, 9532 Rickenbach bei Wil, unter Beilage von einer Aufhebung diverser Sondernutzungspläne (Kopie), mit Genehmigungsvermerk (charge) -Amt für Umwelt - Forstamt - Tiefbauamt - Amt für Raumplanung (2), unter Beilage von einer Aufhebung diverser Sondernutzungspläne, mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten Erwägungen: Mit Schreiben vom 23. Mai 2013 ersucht der Gemeinderat Rickenbach um Aufhebung der im Titel erwähnten Vorlagen. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann ge-

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Thurgau~~ 212

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schlossen werden, dass die Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurden. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Vorlagen keine Rekurse hängig . Im Rahmen der Einführung des ÖREB- Katasters, gernäss dem neuen Geoinformationsgesetz des Kantons Thurgau, sind die Gemeinden verpflichtet, ihre Zonenpläne und Sondernutzungspläne zu überprüfen, gegebenenfalls anzupassen und digital aufzuarbeiten . Einige Sondernutzungspläne der Gemeinde Rickenbach sind veraltet und sollen deshalb ausser Kraft gesetzt werden. ln diesem Sinne werden lediglich diejenigen Sondernutzungspläne in den ÖREB- Kataster aufgenommen, welche weiterhin sinnvoll und erforderlich sind. Die vorliegend zur Ausserkraftsetzung eingereichten Sondernutzungspläne wurden in erster Linie zwecks Sicherung des Strassenraumes, der Strassenabstände oder zur Regelung der Erschliessung erlassen. Die Strassen bzw. die Erschliessung sind in den betroffenen Gebieten mittlerweile erstellt, geregelt oder nicht mehr notwendig bzw.. geplant. Zur Aufhebung des Gestaltungsplans Zentrum ist anzumerken, dass sich das be. troffene Gebiet bei der Genehmigung (RRB Nr. 1046 vom 7. Juli 1987) des Gestaltungsplans gernäss Planungsbericht in den Zonen WG3 und W3 befand. Heute ist das Gebiet der Dorfzone zugewiesen. Der Gestaltungsplan entspreche nicht mehr den heutigen Anforderungen an einen Gestaltungsplan, weshalb dieser aufgehoben werde. Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung wurden keine Vorbehalte gegen die Aufhebung der vorliegenden Sondernutzungspläne angebracht. Oie Aufhebung obgenannter Sondernutzungspläne eifüllt die Anforderungen von § 5 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700). Somit steht einer Genehmigung nichts entgegen.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid .kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:

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