Stadler Bussnang AG
Special-use plan · Bussnang
Document
- Number
- 8
- Kind
- Special-use plan
- Subkind
- Design plan
- Commune
- Bussnang
- Canton
- Thurgau
- Level
- Communal
- Authority
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approved by
- DBU
- Procedure
- Genehmigung Änderung
- Adopted
- Feb 5, 2018
- In force since
- Feb 5, 2018
- Source
- ÖREBlex, canton Thurgau
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Text
10031-E-1.pdf
Departement für Bau und Umwelt
Thurgau~. Frauenfeld, 5. Februar 2018
Entscheid Nr. ·a 0201/2017/DBU/ARE
Politische Gemeinde Bussnang · . Änderung Gestaltungspfan Stadler Bussliang AG
.
.
-
Das Dep_an:ement.für Bau und Umwelt entscheidet:
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1.
Die
.vom Gemeinderat Bussnang am 11. September 201.7 beschlossene Änderung „ „Bürohaus 2" zum Gestaltungsplan ;,stadler BUssnang AG" wird m;mehmigt.
2. Mitteilung an: - Gemeinderat Bt.issnang, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang, unter Beilage von drei . . \ Dossiers der Anderung des Gestaltungsplans „Stadler Bussnang AG", je mit.Ge. nehmigungsvermerk (charge) - NRP Ingenieure AG, Lindenstrasse 1, 8580 Amriswil - Amt für Umwelt . - Amt für Wirt~chaft und Arbeit, Arbeitsinspektorat . . - Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst - Amt für .Raumentwicklung (2), uriter Beilage von einem Dossier der Änderung des ·Gestaltungsplans „Stadler Bussnang AG", mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten.
Erwägungen:
Die Politische Ge.meinde Bussnang ersucht 4m Genehmigung der Änderung „Bürohaus 2" zum Gestaltungsplan „Stadler Bussnang AG". Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann gefolgert werden; dass das Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt .sind gegen die Änderung des Gestaltungsplans keine Rekurse hängig. Da es sich um eine Änderung des bestehenden altrechtlichen Gestaltungsplans ·„stadler Bussnang AG" handelt und die Gemeinde Zonenplan und Baureglement noch nicht an das seit 1. Januar 2013. geltende Planungs-. und Baugesetz (PBG; RB 700) angepasst hat, ist die Änderung nach dem bis 31. Dezember 2012 gültigen Recht (aPB.G vom 16.8.1995; RB 700) zu beurteilen.· ·
~
.
Thurgau~~ 213 '
Das Departement für Bau und Umwelt genehmigte mit Beschluss Nr. 63 vom 10. Aug_ust 2007 den Gestaltungsplan „Stadler Bussnang AG''. auf dem Produktionsgelände der Firma Stadler Bussnang AG, am östlichen Dorfrand von Bussnahg. Bereits früher, in den Jahren 2000 und 2003, wurden die Gestaltungspläne „Breiti 1"·und „Breiti 2" im Zusammenhang mit Ausbauvorhaben der Firma durch das Departement für Bau und . Umwelt genehmigt und im Rahmen der Genehmigung des vorgenannten Gestaltungs·plans „Stadler Bussn·ang AG" teilweise wieder ausser Kraft gesetzt. Der Gestaltungplan · „Stadler Bussnang AG" seinerseits erfuhr im Jahr 20t4 eine Anpassung (genehmigt mit DBU-Entscheid Nr. 59 vom 17.09.2014). Die Anpassung beinhaltete den Neubau einer Produktionshalle,_ ebenfalls auf dem Areal Nord, die sich aufgrund voh Kapazitätseng-· pässen aufdrängte. · · Zweck des Gestaltung~pl;:ins „Stadler Bussnang AG'' ist gemäss Art. 2 der Sönderbauvorschriften die Festlegung einer zweckmässigen internen Erschliessung·sowie von Rahmenbedingungen für eine industrielle Überbatiung des Planungsgebiets, unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Stadler Bussnang AG, der ortsbaulichen Situation, der bestehenden Beqauung S0\11/ie der Ökologie. Dabei ist eine verträgliche Einordnung der grossen Bauvolumen und der Aussenanlagen in d,i~ Landschaft anzustreben. Gemäss Planungsbericht sind die Büroräumlichkeiten im bestehenden Bürohaus für die Konzernfunktionen des in den vergangenen Jahren dynamisch gewachsenen Unternehmens zu klein. Um die Platzprobleme lösen und die Konzernzentrale für die globalen Werke am Standort E?ussnang belassen zu können, ist der Bau ~ines zweiten Bürohauses vorgesehen. In Folge dessen_ ist der genannte Gestaltungsplan anzupassen. .
.
Die zur Genehmigung eingereichte Vorlage sieht vor, auf dem Areal Nord die planungs-. rechtlichen Voraussetzungen für eine -Ergänzung der Büroräumlichkeiten für die Holding Stadler Bussnang AG zu schaffen. Gleichzeitig sollen weitere kleinere Anpassungen beim bestehenden Bürohaus, beim Regallager und fn der Umgeburigsgestaltung vorgenommen werden. Für die vorgesehenen Änderungen wurde _ein separater Änderun_gs- · perimeter festgelegt. D~r Situationsplan 1:50.0 mit den Änderungen beschränkt sich auf dieses Gebiet. Ebenfalls angepasst werden die Sonde.rbauvorschriften. Der von der" Gestaltungsplanänderung betroffene Perimeter liegt gemäss rechtskräftigem Zonenplan in der Industriezone. Im Rahmen der vorliegenden Anpassung des Gestaltungsplans wird hinsichtlich Gebäudehöhe von der Regelbauweise abgewichen. Das rechtskräftige Baureglement sieht eine maximale Gebäudehöhe von 16 m vor. Der Gestaltungsplan ermöglicht indessen eine Gebäudehöhe von 24 m. In Anbetracht derbetrieblichen Notwendigkeit,· der engen ·Platzverhältnisse auf dem Areal urid der.baulichen . Orientierung am Bestehenden wird die massive Abweichung gegenüber der Regelbauweise in der Industriezone ausnahmsweise akzeptiert.
Thurgau~ 3/3
· Bereits vorgesehen, aber nicht Bestandteil des vorliegenden Genehmigungsverfahrens, ist eine Überarbeitung des Gestaltungsplanareals Süd. Diese Anpassung wurde mit Schreiben vom 19. Juni 2017 vom Amt für Raumentwicklung vorgeprüft und als grund. . sätzlich zulässig erachtet. Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung sind keine Vorbehalte gegen die · Vorlage angebracht worden. Die vorliegende Änderung „Bürohaus 2" züm -Gestaltungs. plan „Stadler Bussnang AG" kann genehmigt werden. ' . .
Rechtsmittel:· Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beirn Verwalturigsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und ·eine Begründung zu enthalten: Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen .Entschei.des einzureichen. · ·
Expediert:
- 6. FEB. 2018
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10031-S-1.pdf
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Kanton Thurgau Politische Gemeinde Bussnang
Gestaltungsplan Stadler Bussnang AG (Entscheid DBU Nr. 63 vom 10.08.2007) (Entscheid DBU Nr. 59 vom 22.09.2014)
Sonderbauvorschriften - Änderung Bürohaus 2
Öffentliche Auflage vom
15.09.2017 bis
04.10.2017
Vom Gemeinderat beschlossen am 11 .09.2017 Der Gemeindeammann
Die Gemeindeschreiberin
Ruedi Zbinden
Vom Departement für Bau und Umwelt genehmigt mit Entscheid Nr.
8.. vom . S.~„ .Z. : Z.9J6
Änderungen vom Gemeinderat in Kraft gesetzt per
KANTON THURGAU DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT 8500 FRAUENFELD
Der Gemeinderat Bussnang erlässt, gestützt auf § 5 Abs. 3 altP!anungs- und Baugesetz
vom 16.08.1995, den Gestaltungsplan Stad/er Bussnang AG.
Art. 1
:
Geltungsbereich 1 Der Gestaltungsplan Stad/er Bussnang AG gilt für das im Situationsplan
1:500 umgrenzte, weitgehend der Industriezone zugewiesene Gebiet der Parzellen Nr. 128, 145, 166, 167, 172, 312, 348 und 352, Grundbuch Bussnang. Zusätzlich einbezogen ist auch ein Teilbereich des Bahnarea!es der Thurbo AG (Teil Parzelle Nr. 168). 2 Soweit durch den Gestaltungsplan nichts anderes bestimmt wird, gelten die
Vorschriften des Baureglementes der Gemeinde sowie die weiteren einschlägigen Erlasse der Gemeinde, des Kantons und des Bundes. 3
Kleinere Abweichungen vom Gestaltungsplan können, sofern sie den Gesamtinhalt nicht beeinträchtigen, im Baugesuchsverfahren durch den Gemeinderat bewilligt werden.
Art. 2
:
Zweck Der Gestaltungsplan bezweckt die Festlegung einer zweckmässigen internen Erschliessung sowie von Rahmenbedingungen für eine industrielle Überbauung des Planungsgebietes, unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Stad/er Bussnang AG, der ortsbau!ichen Situation, der bestehenden Bebauung sowie der Ökologie. Dabei ist eine verträgliche Einordnung der grossen Bauvolumen und der Aussenanlagen in die Landschaft anzustreben.
Art. 3
:
Inhalt und Wirkung Der Gestaltungsplan Stad/er Bussnang AG, umfasst folgende Bestandteile: 1.
2.
Allgemein verbindlich: -
Sonderbauvorschriften
-
Situationsplan 1 : 500
Erläuternd: -
Planungsbericht
Art. 4
:
Verkehrserschliessung
Verkehrsmässig gilt das Gestaltungsplangebiet als erschlossen. Die im Situationsplan festgelegten internen Verkehrsflächen sind deshalb privat durch den Grundeigentümer zu erstellen. 2
Zu- und Wegfahrten zum Werkareal haben weitmöglichst über diese internen Verkehrsflächen zu erfolgen.
3
Die im Situationsplan festgelegten Höhenkoten sind im Rahmen von ± 0.50 m verbindlich.
4
Die internen Verkehrsflächen sind zeitlich abgestimmt mit der öffentlichen Beleuchtung an den im Situationsplan bezeichneten Stellen zu beleuchten. Die Lampen sind dabei nach oben abzuschirmen.
5 Entlang der Hauptstrasse ist an der im Situationsplan definierten Lage ein in-
terner Fussweg anzulegen. Der Fussweg hat eine Breite von 2.0 m aufzuweisen (mit Ausnahme im Bereich der Hochstammbäume) und ist zu beleuchten. 6
In dem im Situationsplan bezeichneten Bereich ist eine befestigte Platzfläche zur internen Zirkulation anzulegen.
Art. 5
:
Ver- und Entsorgung
Die technischen Basiserschliessungen für die Abwasserbeseitigung, Trinkund Löschwasser-, Elektrizitäts- und Gasversorgung sind gemäss Situationsplan auszuführen. Im übrigen erfolgen die Erschliessungen werkintern. 2
Das Abwasser ist im reduzierten Mischsystem abzuleiten, wobei das Regenabwasser (aus Dach- und privaten Verkehrsflächen) permanent über die Störfallbecken abzuleiten ist. Wo dies aus technischen Gründen nicht möglich ist, ist für den Störfall eine Umleitung mittels Schieber in ein Störfallbecken vorzusehen.
3
Der Gesamtspitzenabflusskoeffizient Regenabwasser von 0.65 ist einzuhalten. Wo erforderlich sind in Absprache mit dem Amt für Umwelt Rückhaltemassnahmen vorzusehen.
2
4
Der Umschlag von wassergefährdenden Stoffen ausserhalb der 1m Situationsplan festgelegten Umschlagplatze ist nicht erlaubt.
5 Die Störfallbecken smd, soweit nicht als unterirdische Bauwerke konzipiert,
natumah auszugestalten. 6 Für die öffentlichen Regenabwasserleitungen auf privatem Grund sowie die
privaten Leitungen durch das Bahnareal der Thurbo AG sind entsprechende Durchleitungsvertrage im Grundbuch einzutragen.
Art. 6
:
Parkierung 1
Oie mit der Änderung Bürohaus 2 erforderlichen total ca 825 Parkplätze sind innerhalb des Betnebsareals zu platzieren. Davon sind ca 175 Parkplätze innerhalb der Gebietsabgrenzung Nord zu erstellen, wovon 15 im Unterge-
schoss der Bürogebäude. Die oberirdischen Parkplätze (Parkfelder und Fahrgassen) sind mit einem sickerfähigen Belag zu versehen und soweit erforderlich über die Schulter via bewachsene Humussch1cht zu entwässern. 2
Für Velos und Motorrader sind die aktuell bestehenden Abstellplätze beizubehalten . Für Velos und Motorräder sind die bestehenden ca. 70 Abstellplätze beizubehalten und weitere ca. 50 zu erstelfen.
3
Lage und ungefähre Ausdehnung der Parkierungsanlagen sind im S1tuat1onsplan festgelegt .
Art. 7
:
Bebauung Die durch Mantelbaulinien begrenzten Baubereiche können durch Hauptbauten ausgefüllt werden. Ausserhalb der Baubereiche sind lediglich Vorbauten
gemäss § 6 Abs 2 aPBV sowie Kleinbauten und Anlagen im Rahmen der Regelbauweise gestattet 2 Der Baubereich fOr unterirdische Bauten dient der Erstellung einer untenrdi-
schen Verbindung zwischen den Gebäuden nördlich und südlich der Bahnlinie
3
3
Die maximalen Gebäudehöhen (ohne Shed-Dächer sowie technische Aufbauten und dergleichen) in den einzelnen Baubereichen sind im Situationsplan in Meter über Meer festgelegt.
4
infolge Überschreitung der Anlagegrenzwerte gemäss § 16 NISV (SR 814. 710 vom 01. 02.2000) sind im auf dem Situationsplan bezeichneten Abstandsbereich zur NOK 220 kV Leitung keine OMEN (Orte mit empfindlicher Nutzung wie ständige Arbeitsplätze, Büros, Aufenthaltsräume) gestattet. Als ständige Arbeitsplätze gelten dabei Arbeitsbereiche, die während mehr als 2.5 Tagen pro Woche durch Arbeitnehmer/innen besetzt sind.
5 Die lärmintensive Stahlproduktion ist im Zusammenhang mit der Realisie-
rung der neuen Produktionshallen vom bisherigen Standort beim Bahnhof in die Neubauten im Nordosten zu verlegen. Im übrigen richtet sich die Nutzung der Bauten nach den Angaben im Situationsplan. 6
Die Fassaden- und Dachgestaltung der neuen Hallen ist bezüglich Materialisierung und Farbe angelehnt an die bisherigen Hallen vorzunehmen. Das Bürohaus ist als eigenständiger schlichter Baukörper zu gestalten.
7 Auf den Dächern dürfen keine Leuchtreklamen angebracht werden. B Die im Situationsplan festgelegten Geleiseanlagen sind ohne Gefälle zu er-
stellen. Auf den Schotterflächen sind Pflanzenschutzmittel untersagt.
Art. 8
:
Umgebungsgestaltung, Bepflanzung Die im Situationsp/an bezeichneten Grünflächen sind vorzugsweise als gepflegte Rasenflächen anzulegen. 2
Die im Plan bezeichneten extensiven Wiesen sind gemäss den Vorschriften der DZV (Direktzahlungsverordnung) für den Typ 1 zu bewirtschaften, wobei eine Flexibilisierung des Schnittzeitpunktes (15. Juni) möglich ist.
3
Der neu anzulegende Trockenstandort (Böschung) darf nicht humusiert werden und ist mit einer standortgerechten einheimischen Trockenwiesensaat zu begrünen.
4
Die Auffüllung zwischen den neuen Geleiseanlagen sowie den Geleisen der Thurbo ist mit Unterbodenmaterial aus dem Aushub vorzunehmen. Die F/ä-
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ehe ist spontan und mit Direktbegrünung zu begrtinen und mit Kleinstrukturen wie Stein- und Asthaufen auszustatten. 5 Entsprechend den Vorgaben im Situat1onsplan sind die Umgebungsbereiche
mit e1nheirn1schen Hochstammbäumen (Alleebäume, Baumhaine), Obstbäumen und einheimischen Strauchhecken mit emem Krautsaum von mindestens 2 m zu bepflanzen. Die Umgebung des Büroneubaues ist mit mar kanten Park /Säu(cnb8umcn als Gcsta(tungsclementc zu bepflt3nzen. Die Bäume und Sträucher sind zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. 6 Die minimalen Vertikalabstände der Baumpflanzungen zu den Leitern der
Hochspannungsfreile1tung gemäss § 35 LeV (SR 734.3 7 vom 30.03. 1994) von 5.0 m müssen eingehalten werden .
Schlussbestimmungen
Art. 9
: 1
Die Gestaltungspläne "Breiti 1" {Entscheid DBU Nr. 53 vom 31.08.2000) und „ Breiti 2" (Entscheide DBU Nr. 61 vom 30.06.2003 und Nr. 115 vom
18. 12.2003) werden, soweit vom Gestaltungsplan Stad/er Bussnang AG uberlagert, ausser Kraft gesetzt. 2 Die Änderung des Gestaltungsplans Stadler Bussnang AG Änderung Büro-
haus 2 tritt nach Genehmigung durch das Departement für Bau und Umwelt auf einen vom Gemeinderat zu bestimmenden Zeitpunkt in Kraft.
11 .09.2017/egi /0971.40/SBV_GP_Stadler_Änderung Bürohaus 2.doc
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