Entenbach

Special-use plan · Fischingen

Document

Number
7
Kind
Special-use plan
Subkind
Design plan
Commune
Fischingen
Canton
Thurgau
Level
Communal
Approved by
DBU
Procedure
Genehmigung Ersterlass
Adopted
Feb 5, 2018
In force since
Feb 21, 2018

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Text

10066-E-1.pdf

Departement für Bau und Umwelt

-~

Thurgau"~ .

Frauenfeld, 5. Februar 2018

Entscheid Nr. 7 Ü234/2017/DBU/ARE

·

Pontische Gemeinde Fischingen Gestalturigsplan Entenbach

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. ·. Der vom Gemeindera~ Fischingen am 22. Mai 2017 beschlossene Gestaltungsplan Entenbach wird genehmigt. · 2. Mitteilung an: . . - GemeinderatFischingen, Kurhausstrasse 31, 8374 Dussnang; unter Beilage von 4 · Exemplaren des Gestaltungsplanes Entenbach, mit Genehmigungsvermerk (charge) . - Amt für Umwelt - Amt für Denkmalpflege - Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst ·- Hochbauamt · . - Forstamt . - Tiefbauamt - Amt für Raumentwicklung, Abteilung Natur und Landschaft - Amt für Raumenfvvicklung, unter Beilage von einem Exemplar des Gestaltungsplanes Entenbach mit Genehm.igi.Jngsvermerk, sowie der übrigen Akten

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Erwägungen: .

.

.

.

Mit Schreiben vom 26. Oktober 2017 ersucht der Gemeinderat Fischingen um Genehmigung des Gestaltungsplanes Entenbach .. Der Gestaltungsplan wurde mit Bericht vom 25. _Januar 2017 vorgeprüft und vom Gerrieioderat am 22. Mai 2017 beschlossen. Während der öffentlichen Auflage vom 2. Juni 2017 bis am 21. Juni 20.17 sind sechs Ein-· sprachen eingegangen, welche mit Entscheid des Gemeinderates vom 30. August 2017 abgewiesen wurden. Gegen diesen Entscheid sind keine Rekurse erhoben worden .. Aufgrund der eingereichten Akten kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde.

Thurgau~ . 213

Der Perimeter des Gestaltungsplanes umfasst die Parzelle Nr. 1295 im. Ortsteil Tannegg mit einer Fläche von rund 9'500 m2 . Die Parzelle Nr. 1295 wurde 2013 von der Landwirtschaftszone in die dreigeschossigen Kernzone eingezont und mit einer .Gestaltungsplanpflicht überlagert, um den Bau von Mehrfamilienhäusern zu ermöglichen (Ent· · scheid Nr. 77 vom 26. November 2013). Mit dem _Gestaltungsplan sollen unter anderem eine geordnete und auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmte ßebauung urid eine angemessene..,Verdichtung ermöglicht werden. . . . . Aufgründ des· Studiums verschiedeher Bebauungsvarianten werden im Gestaltungsplan drei längliche, viergeschossige Baufelder entlang der Tanneggerstrasse und drei Baufelder für viergeschossige Punktbauten mit Attikageschoss im hinterliege.nden Teil des Areals festgelegt. Dadurch entsteht im Zentrum ein grosszügiger Freiraum, welcher als Spiel und Freizeitfläche ausgestaltet wird. Die Parkierung für die Bewohner erfolgt in einer Tiefgarage, für Besucher stehen. in der südwestlichen Ecke oberirdische Parkplätze . zur Verfügung ..

Der Gestaltungsplan weicht von der Regelbauweise ab. Dank der überzeugend gewählten Körnung und Platzierung der Bauten, des einheitlichen architektonischen Ausdrucks · (Dach- und Fassadengestaltung) söwie der guten Einordnung in die bestehende Siedlungsstruktur und Landschaft, Vfird eine gesamthaft bessere Siedlungsgestaltung erreicht. Die Empfehlung, die konkreten Qualitäten der Archhekturund der Umgebungsgestaltur:1g v~rbindlich festzusetzen, wurden nur teilweise umgesetzt. Die restlichen Hinweise aus der Vorprüfung wurden bei der Überarbeitung mehrheitlich berücksichtigt und umgesetzt, insb~sondere die Vorbehalte bezüglich Wald- und Ge· wässerabstände. Allerdings weisen wir darauf hin, .dass die Baulinie für Gebäude, welche einen Waldabstand von 20 m festlegt, keinen Sinn macht, da Gebäude ohnehin nur innerhalb der bezeichneten Baubereiche erstellt werden dürfen.

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. .

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Thurgau"'~ · 3/3

Im Rahmen der verwaltungsinternen Verne.hmlassung haben die involvierten Fachstellen keine weiteren Vorbehalte gegen den Gestaltungsplan Entenbach angebracht. Die Vorlage entspricht den Anforderungen von § 5 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes .(PBG; RB 700) und kann somit g~nehmigt werden.

Rechtsmittel: . . Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau,· 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese· hat .einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen.

Expediert:

„

fi. -FEB. 2018

10066-S-1.pdf

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Kanton Thurgau Politische Gemeinde Fischingen

Gestaltungsplan 'Entenbach' Sonderba uvorsch riften Genehmigung

Unterliegt dem fakultativen Referendum gemäss § 24 Abs. 3 PBG

Öffentliche Auflage vom: 2. Juni 2017

bis: 21. Juni 2017

Vom Gemeinderat beschlossen

am : 22. Mai 2017 Der Gemeindepräsident:

Die Gemeindeschreiberin

Hedwig Schick

Durch Departement für Bau und Umwelt genehmigt am:

S - 2 2 G Jg

Entscheid Nr.

1

KAN 1ON 1HURGAU DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT 8500 FRAUENFELD

Vom Gemeinderat in Kraft gesetzt:

am:

Frauenfeld 1 Sirnach 1 Winterthur bhateam ingenieure ag 1Breitenstrasse 16 18501 Frauenfeld Tel. +41 52 724 03 00 [email protected]

team

ingenieure und planer Projekt-Nr. 6188 1 Datum: 10. 10.2017

Politische Gemeinde Fischingen Gestaltungsplan 'Entenbach' 1 Sonderbauvorschriften

Genehmigung

2

Inhalt A.

Allgemeines

3

B.

Bauvorschriften

3

c.

Gestaltungsvorschriften

4

D.

Umgebungsgestaltung

5

E.

Erschliessung

5

F.

Schlussbestimmungen

6

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Politische Gemeinde Fischingen Gestaltungsplan 'Entenbach' 1 Sonderbauvorschriften

A.

Allgemeines

Art. 1 Geltungsbereich und Zweck

Art. 2 Genehmigung

3

1

Der Gestaltungsplan gilt für den im Plan 1 : 500 bezeichneten Perimeter.

2

Der Gestaltungsplan bezweckt eine geordnete und auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmte Bebauung, welche Rücksicht auf die vorhandene Bausubstanz der Umgebung nimmt, eine angemessene Verdichtung ermöglicht und eine Versorgung mit erneuerbaren Energien aufweist.

Bestandteile und Verbindlichkeiten 1

Der Gestaltungsplan setzt sich zusammen aus dem Plan 1 : 500, den Sonderbauvorschriften und dem Planungsbericht.

2

Der Plan 1: 500 und die Sonderbauvorschriften sind allgemein verbindlich. Der Planungsbericht hat erläuternden Charakter.

B.

Bauvorschriften

Art. 3 Tabelle der Höchst- und Mindestmasse

Für Neubauten gelten folgende Bauvorschriften: Baumassenziffer

2.70 l) 2l

Grenzabstand gross/klein

Gemäss Baubereiche

Gebäudeabstand

Gemäss Brandschutzrichtlinien

Bauweise

Offen / Halboffen

Max. Gesamthöhe Baubereich A

13.20 m

J

Max. Gesamthöhe Baubereich B

15.70 m 3l

j

Max. Gebäudelänge

Gemäss Baubereiche

Max. Einbautiefe unterirdische Bauten

591 m.ü.M.

1

l Für Balkone, welche mehr als die Hälfte durch Abschlüsse im Sinne von Ziffer 8.3 Anhang 1 IVHB umgrenzt sind, kann eine zusätzliche BMZ von 0.50 gelten gemacht werden.

2

l Für Klein- und Anbauten gilt eine zusätzliche Baumassenziffer von 0.2 m 3/m 2 •

3

l Die obersten 2.5 m der festgelegten Gesamthöhe sind nur beim Bau eines Atti-

kageschosses gern. § 29 PBV bebaubar.

Art. 4 Baubereiche

Die Baubereiche dienen der Erstellung von Mehrfamilienhäusern.

Art. 5 Aussenraum Siedlung

Der Bereich dient der Gestaltung des Aussenbereichs sowie als attraktiver Aufenthalts- und Begegnungsbereich für die Bewohner. Es sind An- und Kleinbauten, vorspringende Gebäudeteile sowie Anlagen wie Wege, Spielplätze, etc. zugelassen.

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Politische Gemeinde Fischingen Gestaltungsplan 'Entenbach' 1 Sonderbauvorschriften

Art. 6

Art. 7 Genehmigung

4

Spiel- und Freizeitfläche 1

Es sind Spiel- und Sitzmöglichkeiten zu erstellen und dauernd zu erhalten. Der Bereich ist als Aufenthaltsort mit einheimischer, standortgerechter Bepflanzung zu gestalten.

2

Es sind nur Kleinbauten und Anlagen zulässig, die dem Zweck der Spiel-und Freizeitflächen dienen.

Baulinien für Bauten und Anlagen

Die Baulinien bestimmen den minimalen Gewässer- und Waldabstand von Gebäuden sowie von Kleinbauten und Anlagen.

Art. 8 Grenzabstände

1

Für Klein- und Anbauten gemäss § 22 PBV gilt ein Grenzabstand von 3.0 m.

2

Für Anlagen wie Zufahrten, Abstellplätze, Hauszugänge, Spielplätze, Verteilkabinen, Entsorgungsplätze oder Unterflurcontainer gilt ein Grenzabstand von 0.50 m. Gehen von ihnen nachteilige Auswirkungen aus, kann der Grenzabstand bis auf 3.0 m erhöht werden.

3

Aufschüttungen, Abgrabungen, Stützbauwerke, Mauern und Wände haben einen Grenzabstand von der Hälfte der Höhe, im Minimum 0.50 m, einzuhalten.

C.

Gestaltungsvorschriften

Art. 9 Gesamtwirkung

Alle Gebäude und Anlagen sind in ihrer Proportion und äusseren Gestaltung so auszuführen, dass eine gute Gesamtwirkung und Einordnung ins Ortsbild erzielt wird.

Art. 10

Art. 11 Fassadengestaltung

1

Für die Fassaden der Gebäude sind keine grellen Farben zu verwenden. Die Farbgebung und Materialisierung der Gebäude sind aufeinander abzustimmen.

2

Balkone sind gestalterisch im Gebäude zu integrieren.

Dachgestaltung 1

Die Gebäude sind einheitlich mit Flachdächern auszugestalten. Die Flachdächer dienen als Retentionsflächen und sind entsprechend zu begrünen.

2

Solarenergieanlagen und weitere technisch bedingte Aufbauten sind in Material und Farbe unauffällig und schlicht auszuführen.

3

Technisch bedingte Aufbauten dürfen die Gesamthöhe um max. 1.50 m überragen. Mit Ausnahme der Sonnenkollektoren müssen sie zudem um mindestens das Mass ihrer eigenen Höhe von der Fassade zurückversetzt sein. Sie sind in Material und Farbe möglichst unauffällig auszuführen.

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Politische Gemeinde Fischingen Gestaltungsplan 'Entenbach' 1 Sonderbauvorschriften

D.

Umgebungsgestaltung

Art. 12 Terraingestaltung

Genehmigung 5

Terraingestaltungen haben sich dem natürlichen Geländeverlauf anzupassen. Abgrabungen und Aufschüttungen sind in ihrer Höhe auf max. 1.0 m zu beschränken.

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Art. 13 Aussenraumgestaltung

Es sind einheimische, standortgerechte Pflanzen zu verwenden.

Art. 14 Bäume und Sträucher

1

In dem Bereich sind einheimische, standortgerechte Bäume und Sträucher zu pflanzen.

2

Die Zugänglichkeit zum Bach muss für dessen Unterhalt dauernd gewährleistet sein.

E.

Erschliessung

Art. 15 Fusswege und Haupteingänge

Art. 16 1

Für die Gebietserschliessung sind die im Plan 1: 500 dargestellten Fusswege und Haupteingänge mit einer Breite von mindestens 1.2 m zu erstellen.

2

Der im Plan bezeichnete Bereich 'Notzufahrt' muss für Rettungsfahrzeuge befahrbar sein. Maximal 2.0 m der Wegbreite darf mit nicht sickerfähigen Materialien (z.B. Asphalt) erstellt werden.

Erschliessungsflächen Die Erschliessungsflächen dienen der Entsorgung, Parkierung sowie deren Zufahrten.

Art. 17

Art. 18 Tiefgarage und Parkierung

1

Die maximale Ausdehnung der Tiefgarage ist durch den Bereich 'Tiefgarage' festgelegt. Die Zufahrt in die Tiefgarage erfolgt an der im Plan bezeichneter Stelle.

2

Pro Wohnung sind mind. 1.25 unterirdischer Abstellplätze zu erstellen.

3

Pro Wohnung sind 0.25 Besucherparkplätze zu erstellen. Dabei sind mindestens 2/3 an den im Plan bezeichneten Stellen oberirdisch anzuordnen.

Zweirad-Abstellplätze 1 Es sind ausreichend Kurz- und Langzeitabstellplätze an den im Plan bezeichneten Stellen

zu realisieren und/oder in die Bauten zu integrieren. 2 Es sind mindestens 2 Abstellplätze pro Wohnung zu erstellen. Dabei sind mindestens 1/3

der Abstellplätze oberirdisch zu erstellen.

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Politische Gemeinde Fischingen Gestaltungsplan 'Entenbach' 1 Sonderbauvorschriften

Art. 19

Art. 20 Genehmigung

6

Werkleitungen und Entwässerung 1

Die Hausanschlüsse für Meteor- und Abwasser sind im Trennsystem zu erstellen.

2

Die Anschlüsse an das bestehende Werkleitungsnetz sind im Plan dargestellt. Die Details der Hausanschlüsse (Anschlusspunkt ans kommunale Netz, Höhenlage, Dimension etc.) werden bei der Ausführungsplanung definiert.

Entsorgungsstandort Im Bereich 'Entsorgungsstandort' sind Unterflurcontainer für Haushaltsabfall anzulegen. Die erforderliche Fläche ist im Rahmen des Erschliessungsprojektes sicherzustellen.

Art. 21 Energie

1

Die beheizten Hauptbauten sind als zertifizierte Minergie Gebäude zu erstellen oder die opaken Teile der Aussenhüllen müssen einen U-Wert von 0.15 W/m 2 K und die Fenstereinen U-Wert (Glas) von 1.0 W/m 2 K oder weniger erreichen resp. unterschreiten.

2

Die Warmwasser- und Wärmeversorgung ist mit erneuerbarer Energie zu decken. Es ist ein Anschluss an das Fernwärmenetz zu erstellen.

F..

Schlussbestimmungen

Art. 22 Inkrafttreten

Nach der Genehmigung durch das Departement für Bau und Umwelt setzt der Gemeinderat den Gestaltungsplan 'Entenbach' auf einen von ihm zu bestimmenden Zeitpunkt in Kraft.

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