Mühle, Hatswil

Special-use plan · Hefenhofen · Repealed Jan 16, 2018

Document

Number
1
Kind
Special-use plan
Subkind
Site development plan
Commune
Hefenhofen
Canton
Thurgau
Level
Communal
Approved by
DBU
Procedure
Genehmigung Ausserkraftsetzung
Adopted
Jan 16, 2018
In force since
Jan 16, 2018
Repealed
Jan 16, 2018

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Text

Departement für Bau und Umwelt . . ·.~

Xh-ufgau_____ __ _ Fraµenfeld, 16. Januar 2018

Entscheid Nr. 1 0198/2017/DBU/ARE

Politische Gemeinde Hefenhofen Aufhebung Arealüberbauu.ngsplan «Mühle», Hatswil

Das Departement .für Bau und Umwelt entscheidet: · 1.

Die vom Gemeinderat Hefenhofen am 14. Juni 2017 beschlossene Aufhebung des Arealüberbauungsplans «Mühle», Hatswil (genehmigt mit RRB Nr. 252 vom 09.03.1993rwird genehmigt. - (

-2. Mitteilung an: - Gemeinderat Hefenhofen, Amriswilerstrasse 30, 8580 Hefenhofen, unter· Beilage zweier Dossiers der Aufhebung des_Arealüberbauungsplans «Mühle», Hatswil (genehmigt mit RRB Nr. 252 vom 09.03.1993), je mit den notwendigen·Geneh-:migungsvermerken (A-Post +) · · Amt für Denkmalpfl~ge Amt für Umwelt Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdien-st Forstamt H_ochbauamt Tiefbauamt NRP Ingenieure AG, Lindenstrasse 1, 8580 Amriswil Amt für Raumentwicklung, unter Beilage eines Dossiers der Aufhebung de~ Arealüberbauungsplans «Mühl~». Hatswil (genehmigt mit RRB Nr. 252 vom _09.03.1993), mit G~nehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten

Erwä~ungen: --

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-1. - Mit Schreiben vom 19. September 2017 ersuchte der Gemeinderat Hefenhofen um Gen~hmigung der im Titel erwähnten-Planaufhebung. Aufgrund einer generellen Sichtung zeigte sich, dass die Gesuchsunterlagen ergänzt werden-mussten. Die geforderten Unterlagen wurderi mit Schreiben vom ·10. Oktober 2_017 nachgereicht.· Mit E-Mail vom -8. Dezember 2017 wurde die Politische Gemeinde Hefenhofen aufgefordert, sich zur Stellungnahme des Rechtsdienstes vom 27. November 2017 zu äussern. Diese Stellungnahme wurde dem Amt für RaumentwiGklung mit E-Mail vom 12. Dezember2017 ebenfalls noch eingereicht. Gegen die Aufhebung· des_ -

-

. .

~

Thurgau"~ 2/3

Arealüberbauungsplans ·«Mühle», Hatswil, sind beim Departement für Bau und Umwelt keine Rekurse hängig. Vom Amt für Raumentwicklung wurde die Planaufhebung nicht vorgeprüft. · 2.

Das Genehmigungsgesuch betrifft den Arealüberbauungsplan «Mühle» am nördli-. chen Dorfrand von Hatswil. Vom Regierungsrat wurde dieser Arealüberbauungsplan mit RRB Nr: 252 am 9. März 1993 genehmigt. Das Gebiet «Mühle» war damals iin Zonenplan der Dorfzone zugewiesen. Im heutigen, rechtskräftigen Zonenplan befindet es sich in der Wohn- und .Gewerbezone WG 2-3. Der rechtskräftige Arealüberbauungsplan «Mühle» bezweckt insbesondere eine geordnete, in das bestehende Orts- und Landschaftsbild gut eingepasste, verdichtete Überbauung und Gestaltung. Des Weiteren wird eine zweckmässige und rationale Erschliessung, h.aushälterische Bodennutzung und eine Verbesserung der bestehenden räumlichen und strukturellen Qualität angestrebt. Zur planerischen Umsetzung des Zweckartikels hat der Arealüberbauungsplan verschiedene Festlegungen. Insbesondere regelt er die Lage, Grösse und Gestaltung der Hauptb.auten, der Erschliessung, der Umgebung und der gemeinschaftlichen Bauten· und Anlagen. Planerische Grundlage für den Arealüberbauimgsplan war die Idee einer «verdichteten Gesariitüberbauung». · . Gemäss dem Planungsbericht hat sich im Verlauf der letzten 20 Jahre gezeigt, dass die angestrebte Gesamtüberbauung nicht mehr realisierbar ist. So haben sich insbesondere die Eigentumsverhältnisse und die Projektvorstellungen der einzeinen Eigentümer wesentlich geändert. Auch soll ein Teil der zum Abbruch vorgesehene.n Bauten erhalten bleiben. Neu bestehen für die Parzelle Nr. 576 konkrete Bauabsichten, welche sich auf der Grundlage des heutigen Arealüberbauungsplans nicht verwirklichen lassen. Daher hat die Politischen Gemeinde Hefenhofen entschieden; den Arealüberbauungsplan aufzuheben. Da im Sinne von Art. 21 RPG erheblich .geänderte Verhältnisse vorliegen,· ist gegen die Aufhebung des Arealüberbau- . ungsplans «Mühle» grundsätzlich nichts einzuwenden. Neu soll auf der Parzelle Nr. 576 eine Überbauung mit vier Einfamilien- und zwei Doppeleinfamilienhäusern . ·verwirklicht werden. Ein entsprechendes Baugesuch wird derzeit vor der PG He. fenhofen geprüft. Um die verkehrsmässige ErschliessLing sicherzustellen, plant die PG Hefenhofen, die heutige Gemeindestrasse bis zur Parzelle Nr.. 576 hin zu v~r. längern. Ein entsprechender Erschliessungsvertrag und Landabtretungsverträge für · dieses Strassenprojekt liegen im Entwurf vor. Definitiv sollen die Verträge im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens abgeschlossen werden. Soweit notwendig, sol. len zudem verschiedene Dienstbarkeitsverträge (Ourchleitungsrechte, etc.) abge-: schlossen werden. Weitere Angaben zum Verständnis der Genehmigungsvorlage enthält der Planungsbericht. ·

~ ThurgaU~~ 3/3

Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung haben die einbezogenen Fachstellen keine grundsätzlichen Vorbehalte geäussert. Aus kantonaler Sicht ist gegen die Aufhebung des Arealüberbauungsplans «Mühle», Hatswil (genehmigt mit RRB Nr. 252 vom 09.03.1993) nichts einzuwenden. Sie erfüllt die Anforderungen von § 5 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) und kann geneh· migt werden.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde.geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:

17. JAN. 2018