Märwilerstrasse
Special-use plan · Affeltrangen · Repealed Apr 30, 2024
Document
- Number
- 56
- Kind
- Special-use plan
- Subkind
- Building line plan
- Commune
- Affeltrangen
- Canton
- Thurgau
- Level
- Communal
- Authority
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approved by
- DBU
- Procedure
- Genehmigung Änderung
- Adopted
- Aug 27, 2021
- In force since
- Oct 1, 2021
- Repealed
- Apr 30, 2024
- Source
- ÖREBlex, canton Thurgau
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2021.05-005B-E-1.pdfOpen in a new tab
Text
2021.05-005B-E-1.pdf
Departement für Bau und Umwelt
Thurgau Frauenfeld, 27. August 2021
Entscheid Nr. 56 BOA/PG Nr. 2021.05-005
Politische Gemeinde Affeltrangen Gestaltungsplan Dorfzentrum, Änderung Baulinienpläne Märwilerstrasse und Lauche+Hartenauerbach
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:
1. Der vom Gemeinderat Affeltrangen am 22. Februar 2021 beschlossene Gestaltungs¬ plan Dorfzentrum wird genehmigt. 2. Die vom Gemeinderat am 22. Februar 2021 beschlossenen Änderung der Baulinien¬ pläne Märwilerstrasse (RRB Nr. 111 vom 28.01.1992) sowie Lauche und Hartenau¬ erbach (RRB Nr. 814 vom 10.05.1983) wird genehmigt. 3. Mitteilung an: - Gemeinderat Affeltrangen, Hauptstrasse 6, Postfach, 9556 Affeltrangen, unter Beilage von zwei Dossiers des Gestaltungsplans Dorfzentrum und der Änderung der Baulinienpläne, je mit Genehmigungsvermerk (Charge) - bhateam ingenieure ag, Breitenstrasse 16, 8501 Frauenfeld - Amt für Denkmalpflege - Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst - Hochbauamt - Amt für Raumentwicklung, Abt. Natur und Landschaft - Amt für Umwelt - Departement für Inneres und Volkswirtschaft, Abt. öffentlicher Verkehr - Tiefbauamt - Amt für Raumentwicklung, unter Beilage von einem Dossier des Gestaltungsplans Dorfzentrum und der Änderung der Baulinienpläne, je mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten.
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Erwägungen: Mit Schreiben vom 5. Mai 2021 ersuchte der Gemeinderat Affeltrangen um Genehmi¬ gung des Gestaltungsplans Dorfzentrum sowie einer Änderung der Baulinienpläne Märwilerstrasse (RRB Nr. 111vom 28.01.1992) sowie Lauche und Hartenauerbach (RRB Nr. 814 vom 10.05.1983). Die Vorlagen wurden mit Bericht vom 30. Juni 2020 vorge¬ prüft und vom Gemeinderat am 22. Februar 2021 beschlossen. Während der Auflage¬ frist vom 26. März bis am 14. April 2021 sind keine Einsprachen eingegangen. Aufgrund der eingereichten Akten kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsge¬ mäss durchgeführt wurde. Der sorgfältig ausgearbeitete Gestaltungsplan wurde im Auftrag der Genossenschaft Dorfzentrum Affeltrangen erarbeitet. Der Planungsperimeter umfasst die Parzellen Nrn. 964 und 1047 im Dorfzentrum von Affeltrangen und beinhaltet eine rund 0,4 ha grosse, bereits bebaute Fläche. Im Norden des Gebiets verläuft der Bach "Lauche", im Süden die Kantonsstrasse. Gemäss rechtskräftigem Zonenplan der Gemeinde ist das Areal der Dorfzone D2 zugeordnet. Im Weiteren sind im betroffenen Gebiet Baulinien gemäss den Baulinienplänen "Lauche und Hartenauer Bach" (RRB Nr. 814 vom 10.5.1983) und "Märwilerstrasse" (RRB Nr. 111 vom 28.1.1992) ausgeschieden, welche einer Anpas¬ sung bedürfen. Der Gestaltungsplan besteht aus den allgemeinverbindlichen Bestandteilen Situations¬ plan 1:500 und Sonderbauvorschrifteh (SBV) sowie dem erläuternden Planungsbericht. Das Richtprojekt und das Konzept zur Umgebungsgestaltung werden als wegleitend er¬ klärt bei der Umsetzung des Projektes (Art. 2 Abs. 2 SBV). Gemäss Art. 1 Abs. 2 der Sonderbauvorschriften bezweckt der Gestaltungsplan eine geordnete und auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmte Bebauung, welche Rücksicht auf die historische Bausubstanz der Umgebung nimmt und eine angemessene Verdich¬ tung im Zentrum von Affeltrangen erlaubt. Ziel ist eine gegenüber der Regelbauweise gesamthaft bessere Siedlungsgestaltung und die Schaffung eines lebendigen Ortszent¬ rums. Die bestehende Bebauung soll komplett abgebrochen werden. Um die Ziele der Neube¬ bauung gemäss Art. 1 SBV zu erreichen, werden die Baubereiche A und B für die Er¬ stellung von Mehrfamilienhäusern mit Gewerbenutzung sowie ein Baubereich C für die Belieferung des Gewerbes im Erdgeschoss ausgeschieden. Die Baubereiche sind ge¬ konnt und durchdacht angeordnet, so dass nebst dem Vorplatzbereich, der als Ver¬ kehrs- und Parkierfläche dient, ein von den Bauten gefasster Dorfplatz entsteht. In der Verlängerung des Dorfplatzes Richtung Norden wird über die Lauche eine direkte Fussgängerverbindung zum ortsbaulich attraktiven Ortsteil entlang der Fabrikstrasse ge¬ schaffen. Die Lauche wird über die dem Ufer entlang geführte Freifläche in das Areal integriert.
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Die Planung zeugt von einer differenzierten und verantwortungsvollen Auseinanderset¬ zung mit den ortsbaulichen Gegebenheiten. Umso wichtiger ist es, dass die Gemeinde ihre Verantwortung bezüglich ortsbaulicher Einpassung und hochwertigen Architektur im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens übernimmt. Folgende Hinweise sind zu beachten: -
Bushaltestellen: Die Platzierung und gleichzeitig auch behindertengerechte Sanie¬ rung der Bushaltestelle ist mit dem vorliegenden Gestaltungsplan abgestimmt. Die beiden Haltekanten sollen noch in diesem Jahr saniert werden. Die Sanierung er¬ folgt im Rahmen der Werkleitungsarbeiten in der Märwilerstrasse und muss vor dem finalen Deckbelagseinbau stattfinden. Das Vorhaben liegt derzeit öffentlich auf. Mit der Installation der Fahrbahnhaltestellen werden die Busbuchten beidseitig rück¬ gebaut.
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Abwasser: Flächige Versickerungen oder Teilversickerungen sind in der Regel auch in Gebieten mit geringer Sickerfähigkeit möglich. Aus diesem Grund ist das Dach¬ wasser in erster Priorität über die Schulter zu entwässern. Erst in zweiter Priorität ist das Dachwasser über allfällige Retentionsanlagen in die Lauche einzuleiten. In Ab¬ sprache mit der Abteilung Gewässerqualität wurde der Abflusskoeffizient für das Regenabwasser (Einleitung in die Lauche) auf 0.15 festgelegt.
Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung haben die einbezogenen Fach¬ stellen keine Vorbehalte geäussert. Der Gestaltungsplan Dorfzentrum sowie die Ände¬ rung der Baulinienpläne Märwilerstrasse (RRB Nr. 111 vom 28.01.1992) sowie Lauche und Hartenauerbach (RRB Nr. 814 vom 10.05.1983) entsprechen den Anforderungen von § 5 Abs. 3 PBG und werden genehmigt.
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Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Ent¬ scheides einzureichen. Expediert:
3fli AU6. 2021
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2021.05-005B-P-1.pdf
Kanton Thurgau Gemeinde Affeltrangen
Politische Gemeinde Affeltrangen
AFEE IT RANGEN
SUCH
M/UWIE ZEZtKON
Änderung Baulinienpläne 'Märwilerstrasse RRB Nr. 111, 28.01.1992' 'Lauche+Hartenauerbach RRB Nr. 814, 10.05.1983'
1 : 500 Genehmigung
Öffentliche Auflage vom: 26.03.2021 bis 14.04.2021
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Vom Gemeinderat beschlossen am: 22.02.2021 Die Gemeindeschreiberin:
Die Gemeindepräsidentin:
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Sandra Schneider
Ursula Klaus Vom Departement für Bau und Umwelt genehmigt mit: Entscheid Nr.: .....h.<?.. ... am:
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KANTON THURGAU DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT 8500 FRAUENFELD
Vom Gemeinderat in Kraft gesetzt am:
bestehende Baulinien, RRB Nr. 111, 28.01.1992 / RRB Nr. 814, 10.05.1983 aufzuhebende Baulinien, RRB Nr. 111, 28.01.1992 / RRB Nr. 814,10.05.1983