Bühlhalde
Special-use plan · Felben-Wellhausen
Document
- Number
- 69
- Kind
- Special-use plan
- Subkind
- Design plan
- Commune
- Felben-Wellhausen
- Canton
- Thurgau
- Level
- Communal
- Authority
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approved by
- DBU
- Procedure
- Genehmigung Ersterlass
- Adopted
- Nov 3, 2021
- In force since
- Dec 1, 2021
- Source
- ÖREBlex, canton Thurgau
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Text
2021.08-008A-E-1.pdf
Departement für Bau und Umwelt
Thurgau Frauenfeld, 03. November 2021
Entscheid Nr. 69 BOA/PG Nr. 2021.08-008
Politische Gemeinde Felben-Wellhausen Gestaltungsplan Büelhalde
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Der vom Gemeinderat Felben-Wellhausen am 22. Februar 2021 beschlossene Ge¬ staltungsplan Büelhalde wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Felben-Wellhausen, Poststrasse 13, 8552 Felben-Wellhausen, unter Beilage von zwei Dossiers des Gestaltungsplans Büelhalde je mit Genehmigungsvermerk (Charge) - bhateam ingenieure ag, Breitenstrasse 16, 8501 Frauenfeld - Forstamt - Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst - Hochbauamt - Amt für Umwelt - Amt für Archäologie x - Amt für Raumentwicklung, unter Beilage von einem Dossier des Gestaltungsplans Büelhalde mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten.
Erwägungen: Mit Schreiben vom 26. August 2021 ersuchte der Gemeinderat Felben-Wellhausen um Genehmigung des Gestaltungsplans Büelhalde. Die Vorlage wurde vom Gemeinderat am 25. Mai 2021 beschlossen. Vorgängig wurde die Planung durch den Kanton dreimal vorgeprüft (vgl. Berichte vom 15.11.2016, 22.7.2019 und 18.11.2020). Während der Auflagefrist vom 4. bis 23. Juni 2021 sind keine Einsprachen eingegan¬ gen. Aufgrund der eingereichten Akten kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde.
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Der Gestaltungsplänperimeter befindet sich in relativ steiler Hanglage am südwestlichen Dorfrand von Wellhausen. Das von der vorliegenden Planung betroffene Areal umfasst die Parzellen Nrn. 1010 und 341 (teilweise). Das Gebiet grenzt im Norden und Osten an ein bestehendes Einfamilienhausquartier. Im Süden und Westen befindet sich Wald und Landwirtschaftsland. Das Planungsgebiet liegt gemäss rechtskräftigem Zonenplan in der Wohnzone 2b und ist mit einer Gestaltungsplanpflicht und einer Zone archäologi¬ scher Funde überlagert. Gemäss Art. 1 Abs. 2 SBV bezweckt der Gestaltungsplan eine "spezifische Ordnung der Bebauungsstruktur sowie der Umgebungsgestaltung". Gemäss Art. 3 legt er zudem die planungs- und baurechtlichen Grundlagen mit folgenden Schwerpunkten fest: - Festlegung der Lage, Anzahl und Gestaltung der Neubauten - Sicherung der Erschliessung durch eine neue Quartierstrasse - Abstimmung auf die Umgebung und Eingliederung in die örtliche Bebauungs¬ struktur - Koordination mit dem Bachöffnungsprojekt. Das Konzept sieht eine Bebauung mit elf Einfamilienhäusern vor. Diese werden locker angeordnet. Die Gebäude werden über die Haldenstrasse und über eine neue Stich¬ strasse erschlossen. Der Aussenraum soll extensiv gestaltet und mit Obstbäumen be¬ pflanzt werden. Für die Farbgebung und Materialisierung wird das Farbkonzept vom 16.12.2020 in Art. 4 der Sonderbauvorschriften als verbindlich erklärt. Auch wenn das Postulat der inneren Verdichtung mit dem vorliegenden Gestaltungs¬ plan nicht gänzlich umgesetzt wird, ist das ausschliesslich aus Einfamilienhäusern be¬ stehende Bebauungskonzept an diesem Ort angemessen. Das bestehende Einfamilien¬ hausquartier wird bis zum südwestlichen Siedlungsrand von Felben-Wellhausen wie selbstverständlich und harmonisch ergänzt. Aufgrund der Hanglage und der abgestuf¬ ten, zueinander versetzten, punktförmigen Baukörper entsteht eine attraktive, von weitherum sichtbare, aufgelockerte und durchgrünte Gesamterscheinung. Insgesamt über¬ zeugt das gut durchdachte Erschliessungs-, Bebauungs- und Aussenraumkonzept. Der Gestaltungsplan «Büelhalde» weicht von den Vorschriften der Regelbauweise ab. Abweichungen sind gemäss § 24 Abs. 2 PBG möglich, wenn dadurch gesamthaft eine bessere Siedlungsgestaltung erzielt wird und diese im öffentlichen Interesse liegt. Die Abweichungen von der Regelbauweise werden im Kapitel 8.4 des Planungsberichts be¬ schrieben. Gemäss genanntem Kapitel darf kein Attikageschoss erstellt werden. Die Abweichung wird mit weniger in Erscheinung tretenden Bauvolumen in der Hanglage, der guten Besonnung und einer einheitlichen Bebauung am Siedlungsrand begründet. Die zonengemässe Nutzungsart wird mit dieser Abweichung nicht verlassen.
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Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung haben die einbezogenen Fach¬ stellen keine Vorbehalte geäussert. Der Gestaltungsplan Büelhalde entspricht den An¬ forderungen von § 5 Abs. 3 PBG und wird genehmigt. itfür Bau und Umwelt
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Ent¬ scheides einzureichen. Expediert:
- ^ |10V. 2021
2021.08-008A-S-1.pdf
Kanton Thurgau Gemeinde Felben-Wellhausen
Gestaltungsplan 'Büelhalde'
Sonderbauvorschriften Genehmigung
Öffentliche Auflage
vom: 04.06.2021
bis: 23.06.2021
Vom Gemeinderat beschlossen
am: 25.05.2021 Der Gemeindepräsident
Der Gemeind
rächtiger
Werner Künzler Durch Departement für Bau und Umwelt genehmigt
am:
2
-
-
/A
2.C2 A
Entscheid Nr.
Durch den Gemeinderat in Kraft gesetzt
am:
Frauenfeld I Sirnach I Winterthur bhateam ingenieure ag I Breitenstrasse 16 I 8501 Frauenfeld Tel. +41 52 724 03 00 I [email protected] I www.bhateam.ch
Projekt-Nr. 6774 | Datum: 08.09.2021
aufden:
KANTON THURGAU DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT 8500 FRAUENFEL.D
Genehmigung Gestaltungsplan 'Büelhalde' | Sonderbauvorschriften
2
Inhalt A.
Allgemeines
3
B.
Bauvorschriften
3
C.
Gestaltungsvorschriften
3
D.
Umgebungsgestaltung
4
E.
Erschliessung
4
F.
Weitere Bestimmungen
5
G.
Schlussbestimmungen
5
bhateam ingenieure ag | Frauenfeld P:\6774 Felben-Wellhausen, GP Bühlhalde\04_Entwürfe_Analyse_0.1\Bericht
Genehmigung Gestaltungsplan 'Büelhalde' | Sonderbauvorschriften
A.
Allgemeines
Art. 1 Geltungsbereich und Zweck
3
1
Der Gestaltungsplan gilt für den im Plan 1 : 500 bezeichneten Perimeter.
2
Mit dem Gestaltungsplan wird für den bezeichneten Perimeter eine spezifische Ordnung der Bebauungsstruktur sowie der Umgebungsgestaltung aufgestellt.
3
Der Gestaltungsplan legt die planungs- und baurechtlichen Grundlagen innerhalb des Pla¬ nungsperimeters mit folgenden Schwerpunkten fest: a) Festlegung der Lage, Anzahl und Gestaltung der Neubauten b) Sicherung der Erschliessung durch eine neue Quartiersstrasse c) Abstimmung auf die Umgebung und Eingliederung in die örtliche Bebauungsstruktur d) Koordination mit dem Bachöffnungsprojekt
Art. 2 Bestandteile und Verbindlichkeiten
1
Der Gestaltungsplan setzt sich zusammen aus dem Plan 1 : 500, den Sonderbauvorschriften und dem Planungsbericht.
2
Der Plan 1 : 500 und die Sonderbauvorschriften sind allgemein verbindlich. Der Planungsbe¬ richt sowie das dem Gestaltungsplan zu Grunde liegende Grundlagenprojekt vom 18.05.2021, das Freiraumkonzept vom 18.05.2021 sowie das Farbkonzept vom 16.12.2020 haben wegleitenden Charakter.
B.
Bauvorschriften
Art. 3 Baubereiche
1
Vor Baubeginn ist das im Plan gelb bezeichnete Gebäude auf Parzelle Nr. 1110 abzubre¬ chen.
2
Die Flauptbauten sind innerhalb der bezeichneten 'Baubereiche Hauptgebäude' zu erstel¬ len. Attikageschosse sind nicht zulässig.
3
An- und Kleinbauten sind innerhalb der im Plan 1: 500 bezeichneten 'Baubereiche An- und Kleinbauten' zu erstellen.
4
Im Baubereich 'unterirdische Abstellplätze' ist ein unterirdisches Gebäude für Park- und Ab¬ stellflächen zulässig.
5
Ausserhalb der Baubereiche sind keine Bauten zulässig. Davon ausgenommen sind Geräte¬ häuschen und Treppenanlagen im Aussenbereich mit einer Grundfläche von bis zu 10 m2.
6
Im Waldabstand von 20.00 m dürfen nur Anlagen, die der Erschliessung dienen, erstellt werden.
C.
Gestaltungsvorschriften
Art. 4 Fassadengestaltung
Die Farbgebung und Materialisierung hat nach dem Farbkonzept vom 16.12.2020 zu erfolgen.
bhateam ingenieure ag | Frauenfeld P:\6774 Felben-Wellhausen, GP Bühlhalde\04_Entwürfe_Analyse_0.1\Bericht
Genehmigung Gestaltungsplan 'Büelhalde' | Sonderbauvorschriften
Art. 5 Dachgestaltung
1
Die Gebäude in den Baubereichen sind einheitlich mit Flachdächern auszugestalten. Die Flachdächer der Flauptbauten sind mit einem allseitigen Vorsprung von max. 0.5 m auszu¬ gestalten. Sofern sie nicht für die Nutzung erneuerbarer Energien genutzt werden, dienen sie als Retentionsfläche und sind entsprechend unter Berücksichtigung der jeweils gültigen SIA- Norm (SN 564 312) zu begrünen.
2
Solarenergieanlagen und weitere technisch bedingte Dachaufbauten sind in Material und Farbe unauffällig und schlicht auszuführen.
D.
Umgebungsgestaltung
Art. 6 Umgebungsflächen
1
Der Bereich 'Umgebungsfläche' dient als privater Aussenraum. Der Bereich ist zu mind. 75% als Rasen, extensive Wiese oder Pflanz- bzw. Bewirtschaftungsbereich auszuführen und dauerhaft zu erhalten. Sitzplätze mit sickerfähigen Belägen sind zulässig.
2
Einzelbäume sind gemäss der in der Planzeichnung 1: 500 dargestellten Struktur der 'Baumpflanzung' auszuführen. Es sind standortgerechte Pflanzen zu verwenden.
3
Zur Gliederung des Aussenraums sind, in Anlehnung an das Freiraumkonzept, 'Pflanzberei¬ che' vorgesehen, die mit Hecken- und Staudenpflanzen auszugestalten sind.
4
Die im Plan bezeichneten 'Mauern' sind als Trockenmauern auszuführen.
E.
Erschliessung
Art. 7 Erschliessung
Art. 8 4
1
Die im Plan 1 : 500 als 'Erschliessungsstrasse' bezeichnete Fläche, dient als Zufahrtsstrasse. Die Stassenfläche ist in einem 3.5 m breiten asphaltierten Fahrstreifen und einem 1.0 m breiten Mehrzweckstreifen optisch zu unterteilen.
2
Die im Plan 1 : 500 als 'Vorplatz' bezeichneten Flächen dienen als Garagenvorplätze und sind einheitlich mit sickerfähigem Belag und übergangsfrei auszuführen.
Werkleitungen und Entwässerung
1
Die Bauten sind gemäss des Plans 1: 500 an das bestehende Werkleitungsnetz anzuschliessen. Die technischen Vorgaben der Gemeinde sind bei der Ausführung massgebend.
2
Die Baugrundstücke innerhalb des Perimeters sind im modifizierten Trennsystem zu ent¬ wässern. Dabei sind die Abflusskoeffizienten des Generellen Entwässerungsplan einzuhal¬ ten.
3
Die Umgebung der Gebäude ist nach dem Prinzip einer möglichst geringen Bodenversiege¬ lung zu gestalten. Anlagen, mit undurchlässigen Belagsarten, sind minimal zu halten.
bhateam ingenieure ag | Frauenfeld P:\6774 Felben-Wellhausen, GP Bühlhalde\04_Entwürfe_Analyse_0.1\Bericht
Genehmigung Gestaltungsplan 'Büelhalde' | Sonderbauvorschriften
Art. 9 5
Entsorgungsstandort
Für die Abfallentsorgung ist die erforderliche Fläche für einen Kehrichtsammelplatz oder die Installation eines Unterflurcontainers in den im Plan ausgeschiedenen Bereich bereitzustellen. Die Anlage hat sich funktional und gestalterisch gut in die Umgebung einzugliedern.
F.
Weitere Bestimmungen
Art. 10 Energie
Die beheizten Neubauten haben den Minergie-Baustandard zu erfüllen oder müssen in den opaken Teilen der Aussenhülle einen U-Wert von 0.15 W/m2K oder weniger und in den Fens¬ tern einen U-Wert von 1.0 W/m2K oder weniger einhalten.
Art. 11 Bodenbelastung
Die örtliche Bodenbelastung ist gemäss 'Vollzugskonzept Qualitativer Bodenschutz 2012' auf¬ zuzeigen.
G.
Schlussbestimmungen
Art. 12 Inkrafttreten
Nach der Genehmigung durch das Departement für Bau und Umwelt, setzt der Gemeinderat den Gestaltungsplan 'Büelhalde' auf einen von ihm zu bestimmenden Zeitpunkt in Kraft.
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