GewR_Allmendbach-Zentrum

Special-use plan · Taegerwilen

Document

Number
13
Kind
Special-use plan
Subkind
Water space
Commune
Taegerwilen
Canton
Thurgau
Level
Communal
Approved by
DBU
Procedure
Genehmigung Ersterlass
Adopted
Feb 14, 2020
In force since
Mar 3, 2020

Map

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2019.12-003A-E-1.pdfOpen in a new tab

Text

Departementfur Bau und Umwelt

Thurgau Frauenfeld, 14. Februar2020

Entscheid Nr. 13 PG Nr. 2019.12-003

Politische Gemeinde Tagerwilen - Gewasserraumlinienplan "Allmendbach-Zentrum' - Aufhebung Gestaltungsplan "Bahnhof-, Post-, Talackerstrasse, Teil C"

-Anderung Baulinienplan 3, "AIImendbach-Castellbach"

Das Departement fiir Bau und Umwelt entscheidet: 1. Der vom Gemeinderat Tagerwilen am 13. August 2019 beschlossene Gewasserraumlinienplan 'Allmendbach-Zentrum' wird genehmigt. 2. Die vom Gemeinderat Tagerwilen am 13. August 2019 beschlossene Aufhebung des Gestaltungsplans "Bahnhof-, Post-, Talackerstrasse, Teil C" (RRB Nr. 349 vom 10.

Marz 1992) wird genehmigt. 3. Die vom Gemeinderat Tagerwilen am 13. August 2019 beschlossene Anderung des Baulinienplans 3, "Allmendbach-Castellbach" (RRB Nr. 45 vom 13. Januar 1981) wird genehmigt.

4. Mitteilung an: - Gemeinderat Tagerwilen, Bahnhofstrasse 3, Postfach 141, 8274 Tagerwilen unter Beilage van drei Exemplaren Gewasserraumlinienplan 'Allmendbach-Zentrum', Aufhebung Gestaltungsplan "Bahnhof-, Post-, Talackerstrasse, Teil C" und Ande-

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rung Baulinienplan 3, "Allmendbach-Castellbach", je mit Genehmigungsvermerk

(charge) - Amt fur Umwelt - Amtfur Raumentwicklung, unter Beilage des Gewasserraumlinienplans 'Allmendbach-Zentrum', der Aufhebung des Gestaltungsplans "Bahnhof-, Post-, Tala-

ckerstrasse, Teil C" und derAnderung des Baulinienplans 3, "Allmendbach-Castellbach", je mit Genehmigungsvermerk sowie der ubrigen Akten

Thurgau 2/3 Erwagungen: Mit Schreiben vom 28. November 2019 ersuchte der Gemeinderat Tagerwilen um Genehmigung der im Titel erwahnten Vorlagen. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann gefolgertwerden, dass die Verfahren ordnungsgemass durchgefuhrtwurden. Die eingereichten Planvorlagen wurden mit Bericht vom 4. April 2019 durch das Amt fur Raumentwicklung vorgepruft. Beim Departement fur Bau und Umwelt sind gegen die Vorlagen keine Rekurse hangig. Das von den vorliegenden Planungsmassnahmen betroffene Gebiet liegt im Zentrum van Tagerwilen. Gemass Planungsberichtwird der bestehende Gestaltungsplan "Bahnhof-, Post-, Talackerstrasse Tell C" (RRB Nr. 349 vom 10. Marz 1992) aufgehoben, da sich die Verhaltnisse seit dessen Erlass geandert haben. Insbesondere wurden die damals im Gestaltungsplan verankerten Bauabsichten bis heute nicht umgesetzt und entsprechen auch nicht mehr den heutigen Bedurfnissen. Weiter bezieht sich der Gestaltungsplan stark auf die bestehenden Bauten. Dabei handelt es sich auch um mehrere gewerblich genutzte Bauten, welche sich jedoch in einem sanierungsbedurftigen oder gar abbruchwurdigen Zustand befinden. Urn die notwendigen Neubauten samt Erschliessung zeitgemass und im Sinne einer haushalterischen Nutzung des Bodens erstellen zu konnen, wird der Gestaltungsplan aufgehoben. Die vormals bestehende Gestaltungsplanpflicht in der Dorfzone besteht seit der Ortsplanungsrevision 2014 nicht mehr. Hingegen enthalten die neuen Baureglementsbestimmungen zur Dorfzone auch Festlegungen zur Einordnung ins Ortsbild. Unter diesen Voraussetzungen 1st die Aufhebung des Gestaltungsplans "Bahnhof-, Post-, Talackerstrasse Teil C" (RRB Nr. 349 vom 10. Marz 1992) nachvollziehbar. Im Zusammenhang mit derAufhebung des Gestaltungsplans "Bahnhof-, Post-, Talackerstrasse Teil C" wurden die Baulinien im betroffenen Gebiet uberpruft. Insbesondere auch diejenigen Baulinien, welche den Abstand gegenuber dem Allmendbach regelten und mit derAufhebung des Gestaltungsplans wegfallen. Seit dem Erlass des aufzuhebenden Gestaltungsplans "Bahnhof-, Post-, Talacker-

strasse Teil C" hat sich jedoch die Gewasserschutzgebung geandert. Gemass Art. 36a des Gewasserschutzgesetzes (GSchG; SR 814.20) ist der Gewasserraum festzulegen und im Rahmen der Nutzungsplanung zu berucksichtigen. ZurAbgrenzung des Gewasserraums im Sinne von Art. 36a GSchG legen die Gemeinden Gewasserraumlinien fest (vgl. § 34 des Gesetzes uber den Wasserbau und den Schutz vor gravitativen Naturgefahren, WBSNG; RB 721.1). Mit dem Gewasserraumlinienplan 'Allmendbach-Zentrum' kommt die Gemeinde Tagerwilen dieser gesetzlichen Verpflichtung nach. Anstelle der aufgehobenen Baulinien gemass dem Gestaltungsplan "Bahnhof-, Post-, Talacker-strasse Teil C" werden entlang

Thurgau 3/3 des Allmendbachs Gewasserraumlinien festgelegt. Die Wahl der naturlichen Sohlenbreite van 2.8 Metern und der resultierende Gewasserraum von 14 Metern kann aus kantonaler Sicht als sachgerecht bezeichnetwerden. Entlang des Allmendbachs wurden bereits mit dem Baulinienplan 3, "AIImendbach-Castellbach" (RRB Nr. 45 vom 13. Januar 1981) Baulinien ausgeschieden. Mit dem neuen Gewasserraumlinienplan 'Allmendbach-Zentrum' werden einzelne Baulinien dieses Baulinienplans nicht mehr benotigt. Diesewerden mittels einerAnderung des Baulinienplans 3, "Allmendbach-Castellbach" (RRB Nr. 45 vom 13. Januar1981) aufgehoben. Zusammenfassend gilt es festzuhalten, dass das geplante Vorgehen mit derAufhebung und Anderung der beiden bereits in die Jahre gekommenen Planungsinstrumente und dem Erlass eines neuen Gewasserraumlinienplans 'Allmendbach-Zentrum' zweckmassig erscheint. Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung wurden gegenuber den vorlie-

genden Planvorlagen keine Vorbehalte angebracht. Die Vorlagen erfullen die Anforderungen von § 5 Abs. 3 PBG und werden genehmigt.

Bau und Umwelt s^chefin

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde gefuhrt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begrundung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen.

Expediert: -j 8. FEB, 2020