Gemeindegebiet
Planning zone · Maerstetten
Document
- Kind
- Planning zone
- Commune
- Maerstetten
- Canton
- Thurgau
- Level
- Communal
- Authority
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approved by
- Gemeinderat
- Procedure
- Genehmigung Ersterlass
- Adopted
- Sep 13, 2022
- In force since
- Oct 5, 2022
- Source
- ÖREBlex, canton Thurgau
Map
The canton publishes no perimeter for this document. The map shows Maerstetten with its building zones.Open the full map
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PZ-Maer-2022-E-1.pdfOpen in a new tab
Text
Märstetten, 27. September 2022
Protokollauszug Der Gemeinderat Märstetten hat an seiner Sitzung vom, 13. September 2022 beschlossen: Protokoll Nr. 11 vom 13. September 2022
7.5.4.1.
Ressort: Verwaltungsstelle: Verfasser: Budgetrelevant:
Ortsplanung / Zonenplanung B-Traktandum Ortsplanung Erlass Planungszone Hochbau, Flurwesen; Sabina Michel Bauverwaltung Michael Schönholze, Bauverwalter Nein, Ja, Wenn Ja: budgetiert
Nein
Ja, Konto: Nr.
Sachverhalt Im Zusammenhang mit der vorgezogenen Planung für den «Dorfkern West» / «Wydenweg» zeigt sich, dass nun der Zeitpunkt angebracht ist, eine Planungszone zu erlassen. Dabei wird empfohlen, nicht nur über besagten Perimeter eine solche Zone zu erlassen, sondern sogleich das gesamte Gemeindegebiet einzubeziehen, um den Fortschritt der weiteren Ortsplanungsarbeiten ebenfalls nicht zu gefährden. Erwägungen Zur Sicherstellung planerischer Massnahmen oder der Erschliessung kann die zuständige Behörde für eine Dauer bis zu zwei Jahren Planungszonen festlegen. Die Planungszone wird mit der Veröffentlichung im kantonalen Amtsblatt wirksam. Innerhalb der Planungszone werden neue Bauten und Anlagen nur bewilligt, wenn sie die vorgesehene Planung nicht erschweren oder beeinträchtigen. Die Planungszone fällt dahin mit dem Inkrafttreten der Massnahmen, zu deren Sicherstellung sie festgelegt wurde. Sie ist aufzuheben, wenn die Gründe weggefallen sind, aus denen sie festgelegt wurde.
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Protokollauszug (33)
Antrag Bauverwalter Es soll baldmöglichst über das gesamte Gemeindegebiet eine Planungszone im Sinne von § 32 PBG erlassen werden. Beschluss Der Antrag wird einstimmig genehmigt. Protokollauszug an - Bauverwaltung, intern (zur Erledigung) - GR-Aktenablage, intern
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Aufnahme in Pendenzenliste GR: JA
verantwortlich:
NEIN
keine (zusätzliche) Massnahme erforderlich
erledigen bis:
Aufgabe gemäss Legislaturziele: JA
verantwortlich:
NEIN
keine (zusätzliche) Massnahme erforderlich
erledigen bis:
Mitteilung im Publikationsorgan: JA
NEIN
Absprache mit Verwaltungsstelle/Ressortleitung
Für den Protokollauszug
Susanne Vaccari-Ruch, Gemeindepräsidentin
Thomas Fleischmann, Gemeindeschreiber
Versand: 27. September 2022
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