Restaurant Schiff, ParzNr. 54 / AssNr. 77
Protection plan · Berlingen
Document
- Kind
- Protection plan
- Subkind
- Cultural objects
- Commune
- Berlingen
- Canton
- Thurgau
- Level
- Communal
- Authority
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approved by
- Gemeinderat
- Procedure
- Einzelentscheid, geschützt
- Adopted
- Oct 29, 2025
- In force since
- Oct 29, 2025
- Source
- ÖREBlex, canton Thurgau
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Berl-KO-0009-E-1.pdfOpen in a new tab
Text
Gemeindeverwaltung Berlingen Bauverwaltung Seestrasse 78 8267 Berlingen einfach charmant
Telefon 058 346 1 1 46 E-Mail
[email protected] Verfügbar MoMo.Di.MiMo.DoMo
Politische Gemeide Berlingen Seestrasse 78 8267 Berlingen
Entscheid
Unterschutzstellung eines erhaltenswerten Einzelobjektes
Objekt: Parz. Nr.: Geb. Nr. Eigentümer/in:
Restaurant Schiff Berlingen 54 77 Politische Gemeinde Berlingen, Seestrasse 78, 8267 Berlingen
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A. Der Gemeinderat entscheidet: 1.
Das Objekt Restaurant Schiff Berlingen wird im Sinne der Erwägungen wie folgt unter Schutz gestellt: a. Über das Gebäude wird ein Abbruchverbot erlassen. b. Das Haus ist in seiner Substanz ungeschmälert integral (innen und aussen) zu erhalten.
2.
Mitteilung an: - Eigentümer - Die nach § 24 NHG TG rechtsmittelberechtigten Organisationen - Amt für Denkmalpflege des Kantons Thurgau - Amt für Geoinformationen des Kantons Thurgau
B. Sachverhalt Die Gemeinde Berlingen hat noch keinen kommunalen Schutzplan. Aufgrund der Umstrukturierung der Denkmalpflege müssen Bauten die im Hinweisinventar aufgeführt werden bei Umbauarbeiten unter Schutz gestellt werden. Die Unterschutzstellung des Restaurant Schiff ist unbestritten und wurde vom Eigentümer selber beantragt.
2
Der Entwurf des Entscheides wurde am 23.07.2025 dem Grundeigentümer und dem Thurgauer Heimatschutz zur Stellungnahme zugestellt. Der Thurgauer Heimatschutz äussert sich zum Entwurf am 24.07.2025 wie folgt: Die Unterschutzstellung des Rathauses/Rest. Schiff, Parz. Nr. 54 ist aus unserer Sicht zwingend- ein bedeutendes Gebäude für die Gemeinde Berlingen mit traditionsreicher Geschichte. Der Eigentümer äusserte sich zum Entwurf wie folgt: Wir sind damit einverstanden. C. Erwägungen 1.
Nach § 10 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat (NHG TG, RB 450.1) haben die Ortsgemeinden den Schutz und die Pflege von erhaltenswerten Objekten im Sinne von §2 Abs. 1 Ziff. 4 NHG TG zu sichern, die von kulturgeschichtlicher Bedeutung sind. Zu diesem Zweck können sie Eingliederungs- oder Gestaltungsvorschriften, Abbruchverbote, Nutzungsbeschränkungen, umfassende Eingriffsverbote oder Bewirtschaftungsvorschriften erlassen. Im Einzelfall ist immer die Verhältnismässigkeit in sachlicher und örtlicher Hinsicht zu wahren (§ 10 Abs. 2 NHG TG). Hinweise auf erhaltenswerte Objekte ergeben sich namentlich aus Inventaren, Sach- und Richtplänen des Bundes, des Kantons und der Gemeinden (§ 2 Abs. 2 NHG TG). Die wichtigsten Inventare sind in § 43 der Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat (NHVTG, RB450.11) aufgelistet.
2.
Das Restaurant Schiff ist im Hinweisinventar alter Bauten und Ortsbilder im Kanton Thurgau, Gemeinde Berlingen“ verzeichnet und als «besonders wertvoll» eingestuft. Seine kulturgeschichtliche Bedeutung besteht in erster Linie in: - Zu erhalten und zu pflegen ist die gewachsene Substanz des Gebäudes - Substantiell zu erhalten sind im Äusseren die für den Gesamtbau charakteristischen Konstruktions- und Gestaltungselemente. - Die Liegenschaft Seestrasse 77 ist ein sehr stattlicher Bürgerhausbau und besitzt eine hervorragende Stellung am Stediplatz und im gesamten Ortsbild.
Um die kulturgeschichtliche Bedeutung des Objektes zu bewahren, ist sicherzustellen, dass das Haus in seiner Substanz ungeschmälert erhalten bleibt und die relevante Umgebung und wesentlichen Sichtbereiche resp. Sichtachsen geschützt werden. Bauliche Änderungen sind im Rahmen dessen möglich, soweit die oben beschriebene kulturgeschichtliche Bedeutung nicht beeinträchtigt wird. Solche Eingriffe bedürfen jedoch einer Bewilligung nach § 7 Abs. 1 NHG TG. Das Objekt ist zu erhalten und zur Wahrung seines Wertes zu pflegen. Die bisherige Nutzung des Objektes ist auch nach einer Unterschutzstellung möglich, weshalb diese Massnahme zumutbar ist. Aufgrund der beschriebenen kulturgeschichtlichen Bedeutung dieses Objektes erweisen sich die genannten Anordnungen als notwendig und verhältnismässig:
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Der Gemeindepräsident
Die Gemeindeschreiberin
Lara Hirsiger
x/ .. t Versanddatum:
29. SEP. 2025
Rechtsmittel: Gegen diesen Beschluss kann innert 20 Tagen seit Zustellung schriftlich und im Doppel Rekurs eingereichte werden. Der Rekurs hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen.
Legal bases
RB 450.1 · TG NHG · Cantonal
RB 450.11 · TG NHV · Cantonal
SR 451 · NHG · Federal
SR 451.1 · NHV · Federal