Fabrikstrasse
Special-use plan · Affeltrangen · Repealed Apr 30, 2024
Document
- Number
- 221
- Kind
- Special-use plan
- Subkind
- Building line plan
- Commune
- Affeltrangen
- Canton
- Thurgau
- Level
- Communal
- Authority
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approved by
- DBU
- Procedure
- Genehmigung Ersterlass
- Adopted
- Mar 12, 1999
- In force since
- Mar 12, 1999
- Repealed
- Apr 30, 2024
- Source
- ÖREBlex, canton Thurgau
Map
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Text
DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT DES KANTONS THURGAU ENTSCHEID
Frauenfeld,
12. März 1999 Entscheid Nr. 221
PG Affeltrangen Baulinienplan "Fabrikstrasse" 1.
Der Gemeinderat Affeltrangen ersucht mit Schreiben vom 9. Februar 1999 um Genehmigung des im Titel erwähnten Baulinienplans. Aufgrund der Akten kann geschlossen werden, dass das Planungsverfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde.
2.
Die Änderung und Ergänzung des Baulinienplans "Lauche und Hartenauer Bach" (RRB Nr. 814 vom 10.5.1983) sind durch ein Bauvorhaben respektive durch Brand und Abbruch von zwei Bauobjekten begründet. Dabei sollen gernäss Planungsbericht die extremsten Abstandsunterschreitungen gegenüber der Lauehe eliminiert werden und gleichzeitig ein optimaler Gestaltungsspielraum für neue Hochbauten erhalten bleiben. Mit einer Anlagebaulinie entlang der Böschungsoberkante werden die bestehenden Anlagen zwischen den beiden Lauehebrücken sichergestellt. Auf der Nordostseite der Parzelle Nr. 952 wird mit einer "neuen Baulinie" der gesetzliche Waldabstand reduziert. Für unterirdische Bauten und Anlagen wird eine ..unterirdische Baulinie für Bauten und Anlagen" vorgesehen. Gernäss § 17 Abs. 2 PBG "bestimmen Baulinien die Grenzen, bis zu denen Bauten und Anlagen erstellt werden dürfen. Vorbehalten bleiben besondere Vorschriften der kommunalen Bau- und Nutzungsordnung." Da entlang der Lauehe eine spezielle Baulinie für Anlagen vorgesehen ist, ist sowohl die "neue Baulinie" als auch die bestehende Baulinie für diesen Bereich wohl als Baulinie für Bauten zu verstehen. Der den Akten beiliegende Planungsbericht enthält die zum Verständnis der Vorlage notwendigen Detailinformationen. Im verwaltungsinternen Vernehmlassungsverfahren wurden keine Vorbehalte angemeldet. Der Baulinienplan ist rechtmässig.
22909311500
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-2-
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:
1.
Der vom Gemeinderat Affeltrangen am 21. Dezember 1998 beschlossene Baulinienplan .. Fabrikstrasse" wird im Sinne der Erwägungen genehmigt.
2.
Mitteilung an: - Gemeinderat Affeltrangen, 9556 Affeltrangen, unter Beilage von drei Baulinienplänen; je mit Genehmigungsvermerk (charge) - Amt für Umwelt - Hochbauamt - Forstamt - Amt für Raumplanung (2); unter Beilage eines Baulinienplans mit Genehmigungsvermerk, sowie der übrigen Akten
F7r:WA DEPARTEMENT
Regierungsrat H.P. Ruprecht
Rechtsmittel:
Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:
16. März 1999