Entscheid des Departementvorstehers
Groundwater protection zones · Zwischbergen
Document
- Number
- 0
- Kind
- Groundwater protection zones
- Commune
- Zwischbergen
- Canton
- Valais
- Level
- Cantonal
- Authority
- Service de l'environnement
- Approved by
- Aucune indication
- Adopted
- Dec 4, 2014
- In force since
- Apr 19, 2018
- Source
- ÖREBlex, canton Valais
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44H
IHN
Departement des transports, de l'&quipement et de l'envIronnement Departement für Verkehr, Bau und Umwelt "
CANTON DU VALAIS
KANTON WALLIS
"GENEHMIGUNG DER GRUNDWASSERSCHUTZZONEN UND -AREALE . DER GEMEINDE GONDO-ZWISCHBERGEN
(QUELLFASSUNGEN : ZWN101, ZWN201, ZWN301, ZWN401, ZWNS01, ZWVNS01, ZVVN7O1, ZWN801,
ZWN901, ZWN1001, ZWN1101, AMEISTOLA UND BACHFASSUNG : ZWN1201) Eingesehen:
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das Gesuch vom 20. August 2014 der Gemeinde Gondo-Zwischbergen betreffend die Genehmigung
der Grundwasserschutzzonen und -areale für die Quellfassungen (Quellschutzzonenpläne 1: 5'000 und 4:10'000, hydrogeologischer Bericht‘und Schutzzonenvorschriften vom 11. Oktober 2006 der
OSPAG sowie Quellschutzzonenplan vom 5. Juli 2007 hydrogeologischer Bericht und
Schutzzonenvorschriften zur Quelle Ameistola vom 6. Juli 2007 des Büros Rovina+Partner AG);
die öffentliche Auflage im Amtsblatt (Quellschutzzonenpläne, hydrogeologischer Bericht und Schutzzonenvorschriften vom 11. Oktober 2006 der OSPAG) Nr. 46 vom 17. November 2006 gegen welche” keine Einsprachen erhoben wurden und die öffentliche Auflage im Amtsblatt (Quellschutzzonenplan vom 5. Juli 2007 hydrogeologischer Bericht und Schutzzonenvorschriften zur Quelle Ameistola vom 6. Juli2007 des Büros Rovina+Partner. AG) Nr. 28 vom. 13. Juli 2007 gegen welche keine Einsprachen erhoben wurden; :
die Stellungnahme der Gemeinde Gondo-Zwischbergen vom 20. August 2014 betreffend den
öffentlichen Auflagen der Quellschutzzonendossiers;
die Stellungnahme der Gemeinde Gondo-Zwischbergen vom 20. August 2014 betreffend der Quelle
. Mischischlucht (ZWN102) welche nicht mehr zur Trinkwasserversorgung genutzt wird;
den aktuellen Zonennutzungsplan der Gemeinde. Gondo-Zwischbergen, homologiert durch den Staatsrat am 12. August 2008; .
die Art. 19 bis 21 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar 1991 (GSchG) und die Art. 29 ff. der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV);
die Art. 31 ünd 32 des kantonalen Gewässerschützgesetz vom 16. Mai 2013 (kGSchG);
die Wegleitung Grundwasserschutz des BUWAL von 2004 (Wegleitung) sowie die kantonalen Richtlinien vom Juni 1995 des für den Grundwasserschutz zuständigen Departements;
den Art. 4 des Reglements betreffend das Verfahren über die Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen und -arealen vom 31. Januar 1996; .
den Art. 4 des kantonalen Gesetzes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte vom 28. März 1990 sowie den Art. 1 des Ausführungsreglements vom 4. Juli 1990; -
das Gesetz über das Verwaltungsverfahren und die Verwaltungsrechtspflege vom 6. Oktober 1976 (VVRG);
- das ‚Gesetz betreffend den Tarif der Kosten und Entschädigungen vor, Gerichts- oder Verwaltungsbehörden vom 11. Februar 2009 (GTar);
‚Erwägend:
Das vorlisgende Projekt bezweckt den Schutz der entweder von der Gemeinde Gondo-Zwischbergen selbst oder von Genossenschaften und Privaten genutzten’ Trinkwasserfassungen auf dem Gemeindegebiet von Gondo-Zwischbergen.
Die zum Schutz von Trinkwasserquellen und -fassungen notwendigen Eigentumsbeschränkungen werden durch die gesetzlichen Bestimmungen des Bundes festgelegt und durch die Bestinmungen der Schutzzonenvorschriften sowie des hydrogeologischen Berichts ergänzt respektive präzisiert.
.Gemäss Schutzzonenvorschriften Art. 2.05:110 hat die Gemeinde zu veranlassen, dass die im zugehörigen hydrologischen Quellschutzzonenbericht genanhten Massnahmen zum Schutz der Quellfassungen umgesetzt werden (vgl. hydrologischer Bericht vom 11. Oktober 2006 Kapitel 5-7). Gegebenenfalls ist die Gemeinde verpflichtet, Eigentümsbeschränkungen nach Bedarf mittels punktueller
Verfügungen anzuordnen. Das Verfahren wird durch das Gesetz über das Verwaltungsverfahren und die '
Verwaltungsrechtspflege (VVRG) geregelt (Art. 5 Abs. 2 Reglement betreffend das Verfahren über die Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen und -arealen vom 31. Januar 1996)..
Zwecks Verminderung des Verschmutzungsrisikos der Quellen ist zu prüfen, ob die Parzellen in der Schutzzone S1, soweit nicht bereits erfolgt, durch die Fassungseigentümer erworben werden sollen.
Gemäss dem Hydrogeologischeri Bericht vom 11. Oktober 2006 (Seiten 8-34) sind folgende bestehende Konflikte durch die vorgeschlagenen Massnahmen von der Gemeinde Gondo-Zwischbergen und den privaten Fassungseigentümern zu’beheben:
«. Die Hütte Sagi befindet sich in der.Quellschutzzone S3 der Quelle Sagi (ZWN401). Der grösste Konflikt wird durch die Weidung von Schmalvieh in der unmittelbaren Umgebung .der Quellfassung gebildet, was mit einer Umzäunung der Quellschutzzone S1 ‘geregelt werden kann;
e Dadie Bachwasserfassung Bellegen (ZVVB501) nicht gegen Meteorwasser geschützt ist, kann es zu bakteriologischen und viralen Verschmutzungen kommen, deshalb muss das Wasser vor Gebrauch als Trinkwasser abgekocht werden;
* Die Weiden oberhalb der Quelle Bord (ZWN601) werden im Frühling zur Haltung von Rindern genutzt, weshalb eine Umzäunung der Quellschutzzone S1 vorzusehen ist;
« Die Quelle Gassa (ZWN801) besteht aus mehreren provisorisch gefassten Quellaustritten entlang des Baches aus dem Seehaltuwald.' Es wird daher empfohlen nur mehr das besser geschützte Quellwasser als Trinkwasser zu nutzen und diese Fassungen fachgerecht auszuführen;
« Die Fassung Chrizji/Müllerhütte (Zuunaon) wird: zum Teil durch Obernflächen gespiesen, was.
. durch eine fachgerechte Fassung behoben werden kann;
« Die provisorische Fassung Innri Alpa/Erblatten (ZWB1101) kann durch Oberflächenwasser verschmutz werden, weshalb eine fachgerechte Fassung zu erstellen ist;
. Die Bachwasserfassung Sand/Bach (zwN1201) im Apionbach ist nicht ‚durch eine schützende Deckschicht umgeben;
Gemeinde Gondo-Zwischbergen, Ausscheldung der Grundwasserschutzzonen auf dem Gemelndegeblet von Gondo-Zwischbergen 2/4
« Wie in den Kapiteln 6 und 7 (Tabelle : Quelle Gondo !Zwischbergen: Synopse Quellschutzzonen) erwähnt, sind die oben aufgelisteten Fassungen mit einer Verschmutzungsgefahr gemäss den Richtlinien für Projektierung, Ausführung und Betrieb von Quellfassungen des Schweizerischer - Verein des Gas- und Wasserfaches zu verbessern und das Wasser der Bachwasserfassungen abzukochen: oder entsprechend aufzubereiten; "
Die Ausscheidung der Grundwasserschutzzonen und -areale erfolgte in Kooreination mit der Revision des Zonennutzungsplans der Gemeinde Gondo-Zwischbergen.
Die Schutzzonenpläne vom 11. Oktober 2006 und 5. Juli 2007 sowie die oben genannten Schutzmassnahmen festlegenden Vorschriften der Quellfassungen von Gondo-Zwischbergen erfüllen die rechtlichen und administrativen Anforderungen und können somit genehmigt werden.
Gemäss Art. 88 WURG, Art. 23 GTar und Art, 37 GVGSchG muss die Gemeinde Gondo-Zwischbergen für die durch den vorliegenden Entscheid entstandenen Kosten aufkommen, wobei die Einfachheit sowie der - ‚geringe Umfang der Angelegenheit berücksichtigt werden. .
Auf Antrag der Dienststelle für Umweltschufz,
Entscheidet
DAS DEPARTEMENT FÜR VERKEHR, BAU UND UMWELT:
E
1. Die. Schutzzonenpläne vom 11. Oktober 2006 vom Büro OSPAG und 5. Juli 2007 vom Büro Rovina und Partner AG der Quellfassungen von Gondo-Zwischbergen sowie die dazugehörigen Schutzzonenvorschriften vom 5. Oktober 2006 (OSPAG) und vom 6. Juli 2007 (Rovina ünd.Partner
* AG) werden hiermit genehmigt. .
2. . Die Schutzmassnahmen der bundesrechtlichen Gesetzgebung bleiben vorbehalten.
3. Die mit vorliegendem Entscheid genehmigten Grundwasserschutzzonen und -areale sind als ' Hinweis in den Zonennutzungsplan der Gemeinde Gondo-Zwischbergen zu übertragen.
4. Alle Bauvorhaben innerhalb der Schutzzonen und ‚areale müssen | vorgängig der Dienststelle für Umweltschutz unterbreitet werden.
5. Anhand einer Hiydrogeologischen Expertise muss der Gesuchsteller nachweisen, dass ein solches Vorhaben die Anforderungen in Bezug auf den Gewässerschutz (Gewässerschutzgesetz vom 24. Januar 1991, Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998, Wegleitung Grundwasserschutz des BUWAL von 2004, technische Nutzungsvorschriften den hydrogeologischen Berichten vom 11. Oktober 2006 und vom 6. Juli 2007) erfüllt. ' .
6. Die Gemeinde Gondo-Zwischbergen überwacht die Umsetzung der in den Schutzzonenvorschriften aufgeführten Schutzmassnahmen auf ihrem jeweiligen Gemeindegebiet (insbesondere auch - wo gefordert - die Umzäunung der Schutzzonen S1 sowie alle gemäss Schutzzonenvorschriften möglichen organisatorischen Massnahmen in Konfliktbereichen gemäss Vorschlägen im hydrogeologischen Bericht und der Erwägung dieses Entscheides). Im Falle einer Verschmutzung der Quellfassungen müssen die Schutzmassnahmen neu beurteilt werden. .
7. Die Verfahren der formellen und/oder materiellen Enteignung bleiben vorbehalten. Vorliegende Genehmigung gilt in diesem Sinne als Anerkennung des öffentlichen Nutzens.
8. Die Kosten des vorliegenden Entscheides von Fr. 247.-- (Gebühren Fr. 240.--, Gesundheilsstempel Fr. 7.--) werden der Gemeinde Gondo-Zwischbergen auferlegt.
Gemeinde Gondo-Zwisohbergen, Ausscheidung der Grundwasserschutzzonen auf dem Gemeindegeblet von Gondo-Zwischbergen 3/4
Siten, den BE DEZ. 2014
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung Beschwerde beim Staatsrat eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist in so vielen Doppeln !einzureichen als Interessierte- "bestehen (Art. 72 VVRG). Die Beschwerdeschrift muss eine knappe Darstellung des Sachverhalts und eine Begründung unter Angabe der Beweismittel und Schlussfolgerungen enthalten. Der Beschwerde sind ein Exemplar des angefochtenen Entscheids und die als Beweismittel angegebenen Dokumente beizulegen; sofern sie im Besitz des Beschwerdeführers sind (Art 80 Abs. 1 lit. c und Art. 48 VVRG).:
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Eröffnet am: - 5 DET, 2014
Verteiler
a) Zustellung: . B - « _ Gemeindeverwaltung Gondo-Zwischbergen, 3907 Gondo
b) Mitteilung: *., Dienststelle für Raumentwicklung « Dienststelle für Landwirtschaft e, Dienststelle für Verbraucherschutz und Veterinärwesen . * Dienststelle für Umweltschutz
Gemeinde Gondo-Zwischbergen, Ausscheldung der Grundwasserschutzzonen auf dem Gemeindegebiet von Gondo-Zwischbergen 414
K
Legal bases
RS-VS 814.200 · Cantonal
RS-VS 814.3 · LcEaux · Cantonal
RS 814.20 · LEaux · Federal
RS 814.201 · OEaux · Federal