Amtsblatt vom 01.07.2022
Planning zone · Blatten · Repealed Apr 30, 2025
Document
- Kind
- Planning zone
- Commune
- Blatten
- Canton
- Valais
- Level
- Communal
- Authority
- Administration communale
- Approved by
- Aucune indication
- Adopted
- Jul 1, 2022
- In force since
- Jul 1, 2022
- Repealed
- Apr 30, 2025
- Source
- ÖREBlex, canton Valais
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Text
n° 26
Freitag 1. Juli 2022 Amtsblatt des Kantons Wallis
Wild-Trails» oberhalb des Gebiets Ze Ziine. Für die Optimierung des sogenannten «Into the Wild-Trails» ist auf einer Länge von 317m ein forstrechtliches Servitut im Sinne von Art. 16 WaG, Art. 14. WaV, Art. 14 FG und Art. 15 VR erforderlich. Das Gesuch bildet integralen Bestandteil des Auflagedossiers. Gesuchstellerin: Einwohnergemeinde Bellwald Zweck des Servituts: Linienanpassung «Into the Wild Trail» Standort des Servituts: Oberer Wald / Ze Ziine (Koordinaten 2´656´167 / 1´142´922) Länge: 317m Zur Einsprache berechtig sind Personen, die durch die Planungsmassnahmen direkt berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung haben. Einsprachen sind schriftlich und begründet innert 30 Tagen ab Veröffentlichung an die Gemeinde zu richten. Wer nicht fristgerecht Einsprache erhebt, kann im weiteren Verfahren seine Rechte nicht mehr geltend machen. Bellwald, 01. Juli 2022 Die Gemeindeverwaltung
Gemeinde Blatten Verlängerung der Planungszone – Entscheid der Urversammlung Der Gemeinderat von Blatten gibt bekannt, dass die Urversammlung der Gemeinde Blatten in der Sitzung vom 24. Juni 2022 beschlossen hat, gestützt auf Artikel 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG) sowie Artikel 19 des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 23. Januar 1987 (kRPG), die bestehende Planungszone zu verlängern. Die bestehende Planungszone, beschlossen am 23. Mai 2017 für 2 Jahre, erstmals verlängert am 30. April 2019 um 3 Jahre, wird mit Abstimmungsbeschluss durch die Urversammlung um weitere 3 Jahre bis zum 30. April 2025 verlängert. Die Planungsabsicht besteht darin, innerhalb dieser Planungszonen den Nutzungsplan und die diesbezügliche Reglementierung anzupassen, um den vom Bundesrat am 1. Mai 2019 genehmigten revidierten kantonalen Richtplan sowie die neuen kantonalen Rechtsgrundlagen der Raumplanung umzusetzen. Innerhalb dieser Planungszonen darf nichts unternommen werden, was die vorerwähnte Planungsabsicht beeinträchtigen könnte. Die von der Verlängerung der Planungszone betroffenen Gebiete, bzw. Parzellen sind auf einem Plan ersichtlich und liegen auf der Gemeinde öffentlich auf. Interessierte Personen können während den Bürozeiten auf der Gemeindeverwaltung Einsicht in das Dossier nehmen. Gegen die verfügte Planungszone, bzw. die Verlängerung kann innert 30 Tagen ab Erscheinen der heutigen Publikation im kantonalen Amtsblatt mit schriftlicher Einsprache an den Gemeinderat geltend gemacht werden, dass die verfügte Planungszone und ihre Dauer nicht notwendig seien oder dass die bekanntgegebene Planungsabsicht nicht zweckmässig sei. Über unerledigte Einsprachen entscheidet der Staatsrat als einzige kantonale Instanz. Blatten, 01. Juli 2022 Die Gemeindeverwaltung
Gemeinde Ferden Betriebsbewilligung In Ausführung des Gesetzes vom 8. April 2004 über die Beherbergung, die Bewirtung und den Kleinhandel mit alkoholischen Getränken bringt die Gemeinde Ferden dem Publikum zur Kenntnis, dass Herr Ebener Dominik das Gesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung im Sinne dieses Ge-setzes eingereicht hat: Gesuchsteller: Ebener Dominik, Alte Talstrasse 8A, 3916 Ferden Räumlichkeiten / Plätze: Parzelle Nr. 25, Kummenalp 2, 3916 Ferden Schild: Gasthaus Kummenalp Dienstleistungen: Gewerbsmässiges Angebot der Beherbergung; das Angebot von Speisen und/oder alkoholischen und alkoholfreien Getränken zum Genuss vor Ort und zum Mitnehmen Öffnungs- und Schliessungszeiten: Montag – Donnerstag, von 08.00–23.00 Uhr, Freitag – Sonntag, von 08.00–24.00 Uhr Beginn der Tätigkeit: 1. Juli 2022 Allfällige Einsprachen gegen dieses Gesuch sind innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung schriftlich und im Doppel an die Gemeindeverwaltung Ferden zu richten. Ferden, 01. Juli 2022 Die Gemeindeverwaltung
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Gemeinde Fiesch
Baugesuch Bei der Gemeindeverwaltung sind folgende Baugesuche eingereicht worden: – Gesuchsteller: Schlapbach Beat, Lehrastrasse 4, 3984 Fiesch Grundeigentümer: Schlapbach Beat und Stefanie Vorhaben: Einbau Luft-Wasser-Wärmepumpe Parzelle: 1141 im Orte genannt Leera Koordinaten: 2‘653‘430 / 1‘139‘726 – Gesuchsteller: Hoogstede Bernardus, Costerweg 63, NL-6702 AA Wageningen Grundeigentümer: Hoogstede Bernardus Vorhaben: Erstellen Unterstand/Abstellplatz Parzelle: 2573 im Orte genannt Obermatta Koordinaten: 2‘653‘186 / 1‘139‘500 Einsprachen sind innert dreissig Tagen ab Veröffentlichung, schriftlich im Doppel, an den Gemeinderat zu richten. Fiesch, 01. Juli 2022 Die Gemeindeverwaltung
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2217
Öffnungs- und Schliessungszeiten: täglich 09.00–19.00 Uhr Beginn der Tätigkeit: 1. Mai 2022 Allfällige Einsprachen gegen dieses Gesuch sind innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt schriftlich an die Gemeinde zu richten, nämlich bis am 2. August 2022. Fiesch, 01. Juli 2022 Die Gemeindeverwaltung
Gemeinde Fiesch Öffentliche Auflage UV-Entscheid Festlegung Baulinienplan Gondelbahnkorridor Fiesch – Bellwald Plan und Artikel Bau- und Zonenreglement Gestützt auf Art. 36 des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (kRPG) und Art. 42 des kantonalen Stassengesetzes vom 03. September 1965 (Stand: 01.01. 2018), ist der von der Urversammlunng vom 23. Juni 2022 genehmigte Baulinienplan zur Festlegung des Seilbahnkorridors Fiesch – Bellwald auf der Gemeindekanzlei Fiesch während 30 Ta-gen öffentlichen aufgelegt. Die Planungsmassnahme beinhaltet die Definition und Festlegung eines Baulinienplans für den Bahn-korridor auf Territorium der Gemeinde Fiesch mit den entsprechenden Anpassungen des Bau- und Zonenreglements. Der Baulinienplan wird gleichzeitig als lineare Festlegung auf den Zonennutzungsplan übertragen Zur Beschwerde berechtigt sind Personen, die ihre Einsprache aufrechterhalten und diejenigen, die durch die von der Urversammlung genehmigten Änderungen berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung haben. Beschwerden sind begründet und schriftlich innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 26 von Freitag, den 01. Juli 2022 an den Staatsrat des Kantons Wallis zu richten. Fiesch, 01. Juli 2022 Die Gemeindeverwaltung
Gemeinde Fieschertal
Betriebsbewilligung
Öffentliche Auflage UV-Entscheid Festlegung Baulinienplan Gondelbahnkorridor Fiesch – Bellwald Plan und Artikel Bau- und Zonenreglement
In Ausführung des Gesetzes vom 8. April 2004 über die Beherbergung, die Bewirtung und den Kleinhandel mit alkoholischen Getränken bringt die Gemeinde Fiesch dem Publikum zur Kenntnis, dass Herr Alexander Furrer, Wichelweg 23, 3984 Fieschertal das Gesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung im Sinne dieses Gesetzes eingereicht hat: Räumlichkeiten / Plätze: Bistro Fly In, Fieschertalstrasse 57, 3984 Fiesch Schild(er): Bistro Fly In Dienstleistungen: Gewerbsmässiges Angebot und Abgabe von Speisen und/oder alkoholischen oder alkoholfreien Getränken zum Genuss vor Ort.
Gestützt auf Art. 36 des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (kRPG) und Art. 42 des kantonalen Stassengesetzes vom 03. September 1965 (Stand: 01.01. 2018), ist der von der Urversammlunng vom 22. Juni 2022 genehmigte Baulinienplan zur Festlegung des Seilbahnkorridors Fiesch – Bellwald auf der Gemeindekanzlei Fieschertal während 30 Tagen öffentlichen aufgelegt. Die Planungsmassnahme beinhaltet die Definition und Festlegung eines Baulinienplans für den Bahnkorridor auf Territorium der Gemeinde Fieschertal mit den entsprechenden Anpassungen des Bau- und Zonenreglements.
Gemeinde Fiesch
Legal bases
BZR_BLA.2010 · Communal · The canton's text
RS-VS 701.1 · LcAT · Cantonal
RS-VS 705.1 · LC · Cantonal
RS-VS 705.100 · OC · Cantonal
RS-VS 705.101 · AIHC · Cantonal
RS 700 · Loi sur l'aménagement du territoire, LAT · Federal