Entscheid Departement
Groundwater protection zones · Naters
Document
- Number
- 1
- Kind
- Groundwater protection zones
- Commune
- Naters
- Canton
- Valais
- Level
- Cantonal
- Authority
- Service de l'environnement
- Approved by
- Aucune indication
- Adopted
- Dec 2, 2011
- In force since
- Oct 17, 2019
- Source
- ÖREBlex, canton Valais
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j Departement des fransporis, de l'&quipement et de I'envIronnement Departement für Verkehr, Bau und Umwelt
AR
CANTON DU VALAIS KANTON WALLIS
GENEHMIGUNG DER GRUNDWASSERSCHUTZZONEN UND -AREALE DER GEMEINDE NATERS
(QUELLFASSUNGEN: NATION, NAT102, NAT103, NAT104, NAT105, NAT501, NATS02, NAT503, NATAOT, NAT902, NAT903, NAT904, NAT1102, NAT1103, NAT1301- 1305, NAT1401, NAT1402, NAT1403, NAT1404, NAT1405, NAT1406, NAT1407, NAT1601) .
Eingesehen:
. - das Gesuch vom '8.11.2011 der Gemeinde Naters betreffend die Genehmigung .der h Grundwasserschutzzonen und -areale der oben erwähnten Quellfassungen (Schutzzonenplan vom “15.9.2011 und hydrogeologischer | Bericht mit den dazugehörigen Vorschriften vom 15.9.2011);
- die öffentliche Auflage im Amtsblatt Nr. 39 vom 30.9.2011, gegen welche keine > Einsprachen erhoben wurden; .
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- die Stellungnahme der Gemeinde Naters vom 8.11.2011;
- den aktuellen Zönennutzungsplan der Gemeinde Naters, homologiert durch den Staatsrat am 25.06.1997;
- die. Art. 19 bis 21 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar 1991 (GSchG) und die Art. 29 ff. der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV);
.. den Art. 7 Abs. 1 lit. e des kantonalen Gesetzes betreffend die Vollziehung des Bundesgesetzes über den Schutz der. Gewässer gegen die Verunreinigung vom 16. November 1978 (GVGSch6);
- die Wegleitung Grundwasserschutz des BUWAL von 2004 (nachfolgend: Wegleitung) sowie die . kantonalen Richtlinien vom Juni 1995 des für den Grundwasserschutz zuständigen Departements;
"den Art. 4 des Reglements des Staatsrates betreffend das: Verfahren über die Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen und -arealen vom 31. Januar 1996;
- das Gesetz über das Verwaltungsverfahren und die Yerwaltungsrechtspflege vom 6. . Oktober 1976 (WVRO);
- das ‘Gesetz betreffend den Tarif der Kosten und Entschädigungen vor Gerichts- oder . Verwaltungsbehörden vom 11. Februar‘2009 (STaN); Erwägend:
Das vorliegende Projekt bezweckt den Schutz der von Naters genutzten Trinkwasserfassungen auf dem Gemeindegebiet von Naters. oo:
Die zum Schutz von 'Trinkwasserquellen und -fassungen notwendigen Eigentumsbeschränkungen werden,durch die gesetzlichen Bestimmungen des Bundes festgelegt und durch die Bestimmungen des hydrogeologischen Berichts und der Schutzzonenvorschriften ergänzt respektive präzisiert.
Die Ausscheidung der Gfundwasserschutzzonen und -areale > erfalgte | in Koordination mit.der Revision des Zonennutzungsplans der Gemeinde Naters.
Der Schutzzonenplan und die Schutzzonenvorschriften der Quelifassungen von Naters erfüllen die rechtlichen und administrativen Anforderungen und können somit genehmigt werden.
Gemäss Art. 88 VVRG, Art. 23 GTar und Art. 37 GVGSchG muss die Gemeinde Naters für die durch den vorliegenden Entscheid entstandenen Kosten aufkommen, wobei die Einfachheit sowie der geringe Umfang der Angelegenheit berücksichtigt werden.
Auf Antrag der Dienststelle für Umweltschutz,
Entscheidet
DAS DEPARTEMENT FÜR VERKEHR, BAU UND UMWELT:
1. Der Schutzzonenplan vom 15.9.2011 (Massstab 1:10’000) "sowie die dazugehörigen Schutzvorschriften (Schutzmassnahmen) v vom 15.9.2011 werden hiermit genehmigt.
2.. Die Schutzmassnahmen der bundesrechtlichen Gesetzgebung bleiben vorbehalten.
3. Die Grundwasserschutzzonen und -areale werden als Hinweis in den Zonennutzungsplan der "Gemeinde Naters übertragen.
4. Alle Bauvorhaben‘ innerhalb der Grundwasserschutzzonen “und -areale müssen. vorgängig der
Dienststelle für Umweltschutz unterbreitet werden.
5. Anhand einer hydrogeologischen Expertise muss der Gesuchssteller nachweisen, dass ein solches Vorhaben die Anforderungen in Bezug auf den Gewässerschutz (Gewässerschutzgesetz vom 24. . Januar 1991, Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998, Wegleitung Grundwasserschutz., des BUWAL von 2004, technische Nutzungsvorschriften des hydrogeologischen Berichtes vom
15. 2. 2011) erfüllt.
6. Die Gemeinde Naters überwacht die Umsetzung der in den Schutzzonenvorschriften aufgeführten . Schutzmassnahmen auf ihrem Gemeindegebiet. Im Falle einer Verschmutzung der Quellfassungen müssen die Schutzmassnahmen neu beurteilt werden.
7. Die Verfahren der formellen und/oder materiellen Enteignung bleiben vorbehalten. Vorliegende Genehmigung gilt in diesem Sinne als Anerkennung des öffentlichen Nutzens.
8. ‘Die Kosten des vorliegenden Entscheides von Fr. 187.-- (Gebühren Fr. 180.--, Gesundheitsstempel Fr. 7.--) werden der Gemeinde Naters auferlegt. , "
de Nat I i er}
Gemeinde Naters, Genehmigung der "Grundwasserschutzzonen und- "zreale
Sitten, den 92 per. 30M
‚Jagques Melly. Satsrat
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung Beschwerde beim Staatsrat eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist in so vielen Doppeln einzureichen als Interessierte bestehen (Art. 72 VVRG). Die Beschwerdeschrift muss eine knappe Darstellung des Sachverhalts und eine Begründung unter Angabe der Beweismittel und Schlussfolgerungen enthalten. Der Beschwerde sind ein Exemplar des angeföchtenen Entscheids und die als Beweismittel angegebenen Dokumente beizulegen, sofern sie im.Besitz des Beschwerdeführers sind (Art 80 Abs, 1 lit. c und Art. 48 VVRG).
Eröffnetam: 92 DEC som
Verteiler
a) Zustellung: . * _ Gemeindeverwaltung, 3904 Naters
b) Mitteilung: - .* Dienststelle für Raumentwicklung «. Dienststelle für Landwirtschaft « Dienststelle für Umweltschutz
Gemeinde Naters, Genehmigung der Grundwasserschutzzonen und -areale 3 13 B
Legal bases
RS-VS 814.200 · Cantonal
RS-VS 814.3 · LcEaux · Cantonal
RS 814.20 · LEaux · Federal
RS 814.201 · OEaux · Federal