Erlass von Planungszonen

Planning zone · Naters · Repealed Nov 25, 2026

Document

Kind
Planning zone
Commune
Naters
Canton
Valais
Level
Communal
Approved by
Aucune indication
Adopted
Nov 26, 2021
In force since
Nov 26, 2021
Repealed
Nov 25, 2026

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Vendredi 26 novembre 2021 Bulletin officiel du canton du Valais

4322

Rechtsverwahrungen sind innert 30 Tagen schriftlich und begründet an den Gemeinderat zu richten.

Inden, den 26. November 2021 Die Gemeindeverwaltung

ÄaN Gemeinde Leuk

Einladung zur Urversammlung

Donnerstag 16. Dezember 2021 - 19.30 Uhr im Zentrum SOSTA

Traktanden:

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1. Begrüssung

2. Wahl der Stimmenzähler

3. Protokoll der Urversammlung vom 20. Mai 2021

4. Primarschulhaus Susten: Sanierung und Erweiterung, Zusatzkredit für Sanierung Altbau

5. Oberbannstrasse, Leuk-Stadt: Sanierung und Finanzierung

6. Orientierung über die Finanzplanung 2023 — 2025

7. Budget 2022: Genehmigung — Erfolgsrechnung — Investitionsrechnung

8. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen während 20 Tagen vor der Urversammlung im Gemeindebüro auf. Jeder Bürger hat das Recht auf Einsichtnahme, weiter sind sie im Internet unter: www.leuk.ch/news/urversammlung16.12.2021 abrufbar.

Die Teilnehmer haben die geltenden COVID- Vorschriften zu beachten (Maskenpflicht).

Leuk, den 26. November 2021 Die Gemeindeverwaltung

ÄaN Gemeinde Leuk

Baugesuch

Auf dem Gemeindebüro liegt nachfolgendes Baugesuch während den üblichen Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf:

— Gesuchsteller: Rottgardt Daniel, Weidenweg 19, 4303 Kaiseraugst Grundeigentümer: Rottgardt Daniel, Weidenweg 19, 4303 Kaiseraugst Projektverfasser: Kippel Leo & Söhne AG, Industriestrasse 53, 3952 Susten Bauvorhaben: Montage Raumofen inkl. Installation Fassadenkamin an Nordfassade Bauparzellen: Parz. Nr. 2021, Plan 35, Gemeinde Leuk Ortsbezeichnung: in Leuk, im Orte genannt «St. Barbara»

Nutzungszone: Wohnzone Fl QP Koordinaten: 2'614°694 / 1'130°538

Allfällige Einsprachen und Rechtsverwahrung

sind innert 30 Tagen nach Erscheinen im

Amtsblatt schriftlich und in drei Exemplaren an

die Gemeindeverwaltung Leuk, Sustenstrasse 3,

3952 Susten, zu richten.

Leuk, den 26. November 2021 Die Gemeindeverwaltung

munnor

Ein

Gemeinde Leukerbad

Einberufung der Urversammlung

Alle Einwohnerinnen und Einwohner von Leukerbad sind einberufen zur Teilnahme an der

Urversammlung

Datum: 16. Dezember 2021 Zeit: 20.00 Uhr Ort: Theatersaal Gemeinde- und Schulzentrum

Traktanden:

1. Begrüssung

Wahl der Stimmenzähler

Protokoll der Urversammlung vom 30 Juni 2021 Kostenvoranschlag 2022

Finanzplan 2022-2025

Verschiedenes

AUPUDND

Wir weisen die Bevölkerung darauf hin, dass für die Teilnahme an der Urversammlung die Maskenpflicht gilt!

Die Unterlagen liegen bei der Gemeindeverwaltung vom Freitag, 26. November bis Donnerstag, 16. Dezember 2021, 12.00 Uhr

zur Einsichtnahme auf und können auch unter www.leukerbad.org eingesehen werden.

Leukerbad, den 26. November 2021 Die Gemeindeverwaltung

Gemeinde Leukerbad

Baugesuch

— Gesuchsteller: STWE Majesta c/o Hans Jäger, Grunibodenstrasse 23, 3954 Leukerbad Grundeigentümer: STWE Haus Majesta, 3954 Leukerbad Bauvorhaben: Konzeptionelles BG, Balkonverglasungen, Cover, Schiebe-Drehsystem, Anbringen Sonnenstoren Planverfasser: Spuhler, Dorfstrasse 16,

5303 Würenlingen Parzelle: Nr. 3598 im Orte genannt Gochti Nutzungszone: Wohnzone W4

Das Baugesuchdossier kann während den üb-

lichen Schalterstunden im Gemeindebüro einge-

sehen werden. Allfällige Einsprachen und

Rechtsverwahrungen sind innert 30 Tagen

schriftlich und begründet an den Gemeinderat zu

richten. Leukerbad, den 26. November 2021 Die Gemeindeverwaltung

munnor

mn Gemeinde Leukerbad [1

Strassensperre

Der Gemeinderat von Leukerbad, eingesehen Art. 3, Abs. 3 und 5 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG); eingesehen Art. 103, Abs. 3 des Strassengesetzes vom 3. September 1965 (StrG);

eingesehen die Signalisationsverordnung vom

5. September 1979 (SSV)

eingesehen Art. 2 des Ausführungsgesetzes vom 30. September 1987 über die Bundesgesetzgebung betreffend den Strassenverkehr (AGSVG)

eingesehen das Rechtsgutachten vom 3. Oktober 2008 von Prof. Thomas Probst,

eingesehen das Reglement über die Wintersperre von kantonalen Strassen und Wegen vom

6. Oktober 2010,

n°4/ beschliesst

die Sperrung folgender Strassen und Wege an

alle Benutzer sobald es die Wintersituation und

die meteorologischen Verhältnisse erfordern:

— Strasse Bodmen — Claa ab Römerweg

— Weg Melkerboden — Clavinen ab Melkerboden

— Weg Buljes — Chastlaweyd ab Kreuzung Wilaweyd

— Weg Buljes —- Majingsee ab Leischier

— Strasse Leukerbad - Folljeret ab Kreuzung Holzlagerplatz

Die Wiedereröffnung dieser Strassen und Wege

erfolgt im Frühjahr 2022, wobei der Schnee-

situation und den Wetterverhältnissen Rechnung

getragen wird. Die Strassenbenützer sind gebe-

ten, die angebrachte Signalisation zu beachten.

Jegliche Zuwiderhandlung wird gemäss Art. 27

Absatz. 1 SVG in Verbindung mit Art. 90 SVG

strafrechtlich geahndet.

Diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab deren

Veröffentlichung mittels Beschwerde bei der

öfffentlichrechtlichen Abteilung des

Kantonsgerichtes in Sitten angefochten werden.

So entscheiden im Gemeinderat zu Leukerbad.

Leukerbad, den 26. November 2021 Die Gemeindeverwaltung

Gemeinde Naters

Erlass von Planungszonen

Der Gemeinderat der Gemeinde Naters gibt bekannt, dass er in seiner Sitzung vom

2. November 2021 beschlossen hat, gestützt

auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG) sowie auf Art. 19 des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom

23. Januar 1987 (kRPG), in verschiedenen Gebieten in den Ortsteilen Massegga, Hegdorn, Ober Moos, Geimen, Blatten, Rischinen, Hasel- Müelera-Guferli-Tschugge, Erich-Tätsche, Niwa- Lugibielti, Birgisch und Mund Planungszonen zu erlassen.

Planungsabsicht:

Um einerseits den Vorgaben des Bundesgesetzes über die Raumplanung, des kantonalen Ausführungsgesetzes sowie des kantonalen Richtplanes in Bezug auf die Dimensionierung der Bauzonen gerecht zu werden und anderseits eine erwünschte räumliche Entwicklung, unter Berücksichtigung der veränderten Ausgangslage aufgrund des neuen Bundesgesetzes über den Zweitwohnungsbau, erreichen zu können, hat die Gemeinde einen Entwurf für ein Raumkonzept erarbeitet. Um die Umsetzung des Raumkonzepts nicht zu präjudizieren, erachtet es der Gemeinderat als zweckmässig, für verschiedene bezüglich Orts- und Landschaftsbild empfindliche, nicht oder nur zum Teil erschlossene Bauzonen abseits der Siedlungsschwerpunkte Planungszonen zu erlassen. Innerhalb dieser Planungszone darf nichts unternommen werden, was die Planungsabsicht beeinträchtigen könnte. In diesem Sinne stellen diese Planungszonen eine vorsorgliche Massnahme dar.

Planungszone (Perimeter):

Die von der Planungszone betroffenen Gebiete, bzw. Parzellen sind auf den von der Gemeinde öffentlich aufgelegten Plänen ersichtlich.

Planungszweck:

Innerhalb der Planungszone darf nichts unternommen werden, was eine künftige Abgrenzung des Siedlungsgebietes, bzw. eine zweckmässige Nutzung im Sinne von Art. 15 RPG erschweren bzw. verunmöglichen könnte. Insbesondere

n°4/

Freitag 26. November 2021 Amtsblatt des Kantons Wallis

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dürfen grundsätzlich keine Bauten und Anlagen erstellt werden, welche zu einer zusätzlichen Zersiedelung führen und eine allfällige spätere Zuweisung zu einer anderen Nutzungszone verunmöglichen.

Geltungsdauer: Die Planungszone gilt für eine Dauer von fünf

Jahren. Sie wird mit der Publikation des Gemeinderatsbeschlusses im kantonalen Amtsblatt rechtskräftig. Aus wichtigen Gründen ann die Planungszone von der Urversammlung um höchstens drei Jahre verlängert werden.

Öffentliche Auflage: Der Beschluss, der erläuternde Bericht und die

dazugehörigen Pläne liegen ab dem Freitag,

26. November 2021 während dreissig Tagen auf dem Bauamt der Gemeinde Naters, Kirchstrasse 3, öffentlich auf. Interessierte Personen können während den Öffnungszeiten auf dem Bauamt Einsicht in das Auflagedossier nehmen. Die Unterlagen werden zudem auf der Homepage der Gemeinde Naters publiziert.

Einsprachen: Begründete Einsprachen, namentlich gegen die

Notwendigkeit der Planungszone, deren Dauer oder die Zweckmässigkeit der Planungsabsicht, sind gemäss Art. 19 Abs. 3 KRPG schriftlich (per Einschreiben) und unterzeichnet innert 30 Tagen ab dem Erscheinen der Publikation im Amtsblatt bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Über unerledigte Einsprachen entscheidet der Staatsrat (Art. 19 Abs. 4 KRPG).

Naters, den 26. November 2021 Die Gemeindeverwaltung

Gemeinde Naters

Baugesuche

Auf dem Bauamt liegen ab Freitag,

26. November 2021 folgende Baugesuche zur

öffentlichen Einsichtnahme auf.

— Gesuchsteller: Hans Imwinkelried, Landstrasse 62a, 3904 Naters Projektverfasser: Schenker Storen AG Visp, Kantonsstrasse 62, 3930 Visp Grundeigentümer: Stwe-Gemeinschaft 62a, 3904 Naters Vorhaben: Anbringen von Vertikalstoren beim Wohnhaus an der Landstrasse 62a in Naters Parzelle: 7253 Koordinaten: 642'753.000 / 130'652.000 Nutzungszone: Wohnzone W4

— Gesuchsteller: Markus Stirnimann, Nuttelstrasse 1, 6264 Pfaffnau Projektverfasser: Architekturbüro Lochmatter Beat Naters, Belalpstrasse 2a, 3904 Naters Grundeigentümer: Stwe-Gemeinschaft Eija 1, 3914 Blatten b. Naters Vorhaben: Dach- und Fenstersanierung beim Wohnhaus in der Eija 1 in Blatten bei Naters Parzelle: 3852 Koordinaten: 641'640.777 / 134'088.219 Nutzungszone: Wohnzone W2

— Gesuchsteller: Raiffeisenbank Belalp-Simplon, Kelchbachstrasse 18, 3904 Naters Projektverfasser: Atelier Summermatter Ritz, Furkastrasse 7, 3900 Brig Grundeigentümer: Stwe-Gemeinschaft Zentrum Kelchbach, Kelchbachstrasse 18, 3904 Naters Vorhaben: Umbauarbeiten bei der Raiffeisenbank im Zentrum Kelchbach an der Kelchbachstrasse 18 in Naters Parzelle: 609 Koordinaten: 642'468.000 / 130'569.000 Nutzungszone: Kernzone K5

Allfällige Einsprachen sind innert dreissig Tagen ab Erscheinen im Amtsblatt Nr. 47 schriftlich an die Gemeindeverwaltung zu richten.

Naters, den 26. November 2021 Die Gemeindeverwaltung

« Gemeinde Riederalp

Baugesuche

— Gesuchsteller: Schuppli-Ritz Ida, Conthey Grundeigentümer: Schuppli-Ritz Ida Projektverfasser: Schuppli-Ritz Ida Bauvorhaben: Terrainveränderung und Abriss Hühnerstall Koordinaten: 644°638 / 133°628 Parzellen: GBV985, Plan 20, im Orte genannt Wyden, Oberried Nutzungszone: Dorfzone D

— Gesuchsteller: Ritler Georges, Naters Grundeigentümer: Im STWE GBV210/1 bis und mit GBV210/7 Projektverfasser: Ritler Georges Bauvorhaben: Balkone sanieren und nach Süden verlängern Koordinaten: 645'415 / 136°313 Parzellen: GBV210, Plan Nr. 3, im Orte genannt Schwarzbach, Riederalp Nutzungszone: Wohnzone W2 Plus

Riederalp, den 26. November 2021 Die Gemeindeverwaltung

Jaas Fee Gemeinde Saas-Fee

Erteilung einer Betriebsbewilligung

In Ausführung des Gesetzes vom 8. April 2004 über die Beherbergung, die Bewirtung und den Kleinhandel mit alkoholischen Getränken bringt die Gemeinde Saas-Fee dem Publikum zur Kenntnis, dass folgendes Gesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung im Sinne dieses Gesetzes eingereicht wurde:

Gesuchsteller: Benita Hischier - Bumann Räumlichkeiten / Plätze: Parzelle Nr. 2013 im Orte genannt Längfluh

Schild: Bergrestaurant Längfluh Dienstleistungen: Gastronomie - Verkauf von Speisen und Getränken

Öffnungs- und Schliessungszeiten: 08.00 Uhr - 17.00 Uhr Beginn der Tätigkeit: 1. Dezember 2021 Allfällige Einsprachen gegen dieses Gesuch sind innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt schriftlich an die Gemeinde zu richten, nämlich bis am 26. Dezember 2021

Saas-Fee, den 26. November 2021 Die Gemeindeverwaltung

IN Gemeinde Saas-Grund >

Erteilung einer Betriebsbewilligung

In Ausführung des Gesetzes vom 8. April 2004 über die Beherbergung, die Bewirtung und den Kleinhandel mit alkoholischen Getränken schreibt die Gemeinde Saas-Grund folgendes Gesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung im Sinne dieses Gesetzes aus:

Gesuchsteller: Pedro Cabecas, Dammstrasse 191, 3910 Saas-Grund

Schild: Bergrestaurant Kreuzboden Dienstleistungen: Gewerbsmässiges Angebot von Beherbergung, Speisen und/oder alkoholischen oder alkoholfreien Getränken zum Genuss vor Ort oder zum Mitnehmen.

Räumlichkeiten / Plätze: Kreuzboden,

3910 Saas-Grund

Öffnungs- & Schliesszeiten: Jahresbetrieb Montag — Sonntag, 09.00 Uhr — 22.00 Uhr Beginn der Tätigkeit: 9. Dezember 2021 Allfällige Einsprachen gegen dieses Gesuch sind innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt schriftlich an die Gemeinde zu richten.

Saas-Grund, den 26. November 2021 Die Gemeindeverwaltung

Gemeinde St. Niklaus

Baugesuch

Auf der Gemeindekanzlei liegt folgendes Baugesuch zur öffentlichen Einsichtnahme auf: — Bauherr: Kanapathipillai Nanthini & Kuma-

ran Vasanthakumar, Talstrasse 47,

3924 St. Niklaus

Eigentümer: Kanapathipillai Nanthini des

Vadivelu, Kumaran Vasanthakumar des

Kumaran

Plan/Parzelle: 5 / 294

Koordinaten: 628'084 / 113'805, Unners Dorf

Bauvorhaben: Hauszugang Stahltreppe

Nutzungszone: Wohnzone W3, Steinschlag rot Allfällige Einsprachen sind innert der Frist von 30 Tagen schriftlich an die Gemeindeverwaltung St. Niklaus zu richten.

St. Niklaus, den 26. November 2021 Die Gemeindeverwaltung

A r% Gemeinde Törbel

Erteilung einer Betriebsbewilligung

In Ausführung des Gesetzes vom 8. April 2004 über die Beherbergung, die Bewirtung und den Kleinhandel mit alkoholischen Getränken bringt die Gemeinde Törbel dem Publikum zur Kenntnis, dass Herr Juon Dominic das Gesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung für zwei Betriebe im Sinne dieses Gesetzes eingereicht hat:

Räumlichkeiten: Przl Nr. 738,

Moosalpstrasse 96, 3923 Törbel

Schild: Hotel-Restaurant Weisshorn Dienstleistungen: Betrieb eines Hotels mit Angebot von Beherbergung, Führen eines Gastronomiebetriebes mit gewerbsmässigem Angebot von Speisen und alkoholischen und nicht alkoholischen Getränken vor Ort. Öffnungs- und Schliessungszeiten: Montag bis Sonntag: 08.00 Uhr bis 24.00 Uhr (je nach Saison)

Beginn der Tätigkeit: Januar 2022

Räumlichkeiten: Przl Nr. 875,

Moosalpstrasse 2, 3923 Törbel

Schild: Bistrotto

Dienstleistungen: Führen eines Gastronomiebetriebes mit gewerbsmässigem Angebot von Speisen und alkoholischen und nicht alkoholischen Getränken vor Ort. Öffnungs- und Schliessungszeiten: Montag bis Sonntag: 08.00 Uhr bis 24.00 Uhr (je nach Saison)

Beginn der Tätigkeit: Januar 2022

Allfällige Einsprachen gegen dieses Gesuch sind innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt, bis am 26. Dezember 2021, schriftlich an die Gemeindeverwaltung, Wegsolstrasse 17, 3923 Törbel zu richten.

Törbel, den 26. November 2021 Die Gemeindeverwaltung