Entscheid Departement

Groundwater protection zones · Saas-Fee

Document

Number
1
Kind
Groundwater protection zones
Commune
Saas-Fee
Canton
Valais
Level
Cantonal
Approved by
Aucune indication
Adopted
Nov 23, 2012
In force since
Feb 28, 2018

Map

The canton publishes no perimeter for this document. The map shows Saas-Fee with its building zones.Open the full map

Files

20121123_safe_decdp.pdfOpen in a new tab

Text

Read by text recognition from a scanned file: it can contain errors.

Departement des transports, de !’&quipement et de l'environnement Departement für Verkehr, Bau und Umwelt

Ar

CANTON DU VALAIS KANTON WALLIS

GENEHMIGUNG DER GRUNDWASSERSCHUTZZONEN UND -ÄREALE DER GEMEINDE SAAS-FEE

(QUELLFASSUNGEN: SAF 201, SAF 202, SAF 203, SAF 204, SAF 205, SAF 206, SAF 301, SAF 902) j

Eingesehen:

fi - das Gesuch vom 26. März 2007 der Gemeinde Sass Fee betreffend die Genehmigung der Grundwasserschutzzonen und -areale (Schutzzonenpläne vom 5. März 2007 und 16. Oktober 2012, die hydrogeologischen Berichte vom 11. August 2003, 28. November 2006 und 20. Januar 2011 mit den dazugehörigen Vorschriften vom 3. Dezember 2003 und 27. November 2006);

- die öffentlichen Auflagen im Amtsblatt vom 17. Dezember 2003 und vom 23. Februar 2007, und dass keine Einsprachen eingegangen sind;

Show the full text

- die Stellungnahme der Gemeinde 26. März 2007;

- den aktuellen Zonennutzungsplan der Gemeinde Saas-Fee, homologiert durch den Staatsrat am 11. März 1998;

- die Art. 19 bis 21 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar 1991 (GSch6G) und die Art. 29 ff. der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV);

- den Art. 7 Abs. 1 lit. e des kantonalen Gesetzes betreffend die Vollziehung des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer gegen die Verunreinigung vom 16. November 1978 (GVGSchG);

- die Wegleitung Grundwasserschutz des BUWAL von 2004 (Wegleitung) sowie die kantonalen Richtlinien vom Juni 1995 des für den Grundwasserschutz zuständigen Departements;

- den Art. 4 des Reglements des Staatsrates betreffend das Verfahren über die Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen und -arealen vom 31. Januar 1996; .

- das Gesetz über das Verwaltungsverfahren und die Verwaltungsrechtspflege vom 6. Oktober 1976 (VVRG);

- das Gesetz betreffend den Tarif der Kosten und Entschädigungen vor Gerichts- oder Verwaltungsbehörden vom 11. Februar 2009 (GTar); Erwägend:

Das vorliegende Projekt bezweckt den Schutz der von der Gemeinde Saas-Fee genutzten Trinkwasserquellen auf dem Gemeindegebiet von Saas-Fee.

Das Aufgrund des Färbversuches vom 10. Dezember 2010, die Grundwasserschutzzonen der Fassungsbrunnen SAF101-SAF103 gemäss der Quellschutzzonenkarte vom 16. Oktober 2012 reduziert . werden konnten.

Die zum Schutz von Trinkwasserquellen und -fassungen notwendigen Eigentumsbeschränkungen werden durch die gesetzlichen Bestimmungen des Bundes festgelegt-und durch die Bestimmungen des hydrogeologischen Berichts ergänzt respektive präzisiert.

Die Ausscheidung der Grundwasserschutzzonen und -areale erfolgte in Koordination mit der Revision des Zonennutzungsplans der Gemeinde Saas-Fee.

Der Schutzzonenplan und die Schutzzonenvorschriften der Quellfassungen von Saas-Fee erfüllen die rechtlichen und administrativen Anforderungen und können somit genehmigt werden.

Gemäss Art. 88 VVRG, Art. 23 GSTar und Art. 37 GVGSchG muss die Gemeinde Saas-Fee für die durch den vorliegenden Entscheid entstandenen Kosten aufkommen, wobei die Einfachheit sowie der geringe Umfang der Angelegenheit berücksichtigt werden. .

Auf Antrag der Dienststelle für Umweltschutz, {

Entscheidet

DAS DEPARTEMENT FÜR VERKEHR, BAU UND UMWELT:

1. Die Schutzzonenpläne vom 5. März 2007 und 16.Oktober 2012 der Quellfassungen von Saas-Fee sowie die dazugehörigen Schutzzonenvorschriften vom 3. Dezember 2003 und 27. November 2006 werden hiermit genehmigt.

2. Die Schutzmassnahmen der bundesrechtlichen Gesetzgebung bleiben vorbehalten.

3, Die Grundwasserschutzzonen und -areäle werden als Hinweis in den Zonennutzungsplan der Gemeinde Saas-Fee übertragen.

4. Alle Bauvorhaben innerhalb der Schutzzonen und -areale müssen vorgängig der Dienststelle für Umweltschutz unterbreitet werden.

‚5. Anhand einer hydrogeologischen Expertise muss der Gesuchsteller nachweisen, dass ein solches Vorhaben die Anforderungen in Bezug auf den Gewässerschutz (Gewässerschutzgesetz vom 24, Januar 1991, Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998, Wegleitung Grundwasserschutz des BUWAL von 2004, technische Nutzungsvorschriften der hydrogeologischen Berichte vom 11. August 2003, 28. November 2006, 20. Januar 2011) erfüllt.

6. "Die Geneinde Sass-Fee überwacht die Umsetzung der'in den Schutzzonenvorschriften aufgeführten Schutzmassnahmen auf ihrem jeweiligen Gemeindegebiet. Im Falle einer Verschmutzung der Quellfassungen müssen die Schutzmasshahmen neu beurteilt werden.

7. Die Verfahren der formellen und/oder materiellen Enteignung bleiben vorbehalten. Vorliegende Genehmigung gilt in diesem Sinne als Anerkennung des öffentlichen Nutzens. 2

8. Die Kosten des vorliegenden Entscheides von Fr. 187.-- (Gebühren Fr. 180.--, Gesundheitsstempel Fr. 7.--) werden der Gemeinde 5; Saas-Fee auferlegt.

‚ Gemeinde Saas- „Fee, „Senehmiging der On Grundwasserschutzzonen und- areale auf den Gemeindegebieten von Saas-Fee I 273-

Sitten, den 2:3 NON. 012

Jagques Melly . S} atsrat

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach Seiner Eröffnung Beschwerde beim Staatsrat eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist in so vielen Doppeln einzureichen als Interessierte bestehen (Art. 72 VVRG). Die Beschwerdeschrift muss eine knappe Darstellung des Sachverhalts und eine Begründung unter Angabe der Beweismittel und Schlussfolgerungen enthalten. Der Beschwerde sind ein Exemplar des angefochtenen Entscheids und die als Beweismittel. angegebenen Dokumente beizulegen, sofern sie im Besitz des Beschwerdeführers sind (Art 80 Abs. 1 lit. c und Art. 48 VVRG).

Eröffnet am: 23 Nov. 202

Verteiler

a) Zustellung: . Gemeindeverwaltung, 3906 Saas-Fee,

b) Mitteilung: « Dienststelle für Raumentwicklung « Dienststelle für Landwirtschaft . Dienststelle für Umweltschutz

"Gemeinde £ Saas-Fee, Genehmigung der Grundwasserschutzzonen und - areale auf den Gemeindegebieten von Saasfe I 373