Gestaltungsreglement für die Triftalp
Land-use plan · Saas-Grund
Document
- Kind
- Land-use plan
- Commune
- Saas-Grund
- Canton
- Valais
- Level
- Communal
- Authority
- Administration communale
- Approved by
- Conseil d'Etat
- Adopted
- Jan 26, 2011
- Published
- Jun 5, 2019
- In force since
- Jan 26, 2011
- Source
- ÖREBlex, canton Valais
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20110126_sagr_decce.pdf
Présidence du Conseil d'EloI Choncellerie d'Etol
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PrasidiumdesStoolsmles Sloolskonzlel
CANTON DU VALAIS KANlON WAlUS
Extrait du procès-verbal des séances du Conseil d'Etat Auszug aus dem Protokoll der Sitzungen des Staatsrates
Séance du Sitzung vom
2 6. Jan. 2011 DER STAATSRAT, ais Homologationsbehôrde i.S.v. Art. 38 Abs. 2 kRPG
Eingesehen das Gesuch der Burgergemeinde Saas-Grund vom 8. Juli 2009 mit dem Antrag auf Homologation des von der Burgerversammlung am 24. Juni 2009 genehmigten Gestaltungsbaureglements für die Triftalp ; Eingcsehen das Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG); Eingesehen die Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 (RPV); Eingesehen die Art. 75 und 78 der Kantonsvcrfassung vom 8. Mârz 1907 (KY); Eingesehen das Gesetz zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 23. Januar 1987 (kRPG); Eingesehen den Entscheid des Grossen Rates über die Raumplanungsziele vom 2. Oktober 1992; Eingesehen den kantonalen Richtplan; Eingesehen das Gemeindegesetz vom 5. Februar 2004 (GemG) ; Eingesehen das Baugesetz vom 8. Februar 1996 (BauG); Eingesehen die Bauverordnung vom 2. Oktober 1996 (Bau y) ; Eingesehen den Beschluss der Burgerversammlung der Burgergemeinde Saas-Grund vom 24. Juni 2009, womit das oberwâhnte Gestaltungsbaureglement für die Triftalp beschlossen wurde; Eingesehen den Mitbericht der Dienststelle für Raumentwicklung (ORE) vom 22. Juli 2010; Eingesehen das bereinigte Reglement gernâss Schreiben der Burgergemeinde SaasGrund vom 22. September 2010 Eingesehen die verfahrensleitende Verfügung der Oienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten (OIKA) vom 26. Juli 2010, womit der Mitbericht der ORE vom 22. Juli 2010 der Einwohnergemeinde Saas-Grund zur Kenntnis gebracht wurde ;
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Auf Antrag des Departements für Finanzen, Institutionen und Gesundheit,
entscheidet: Das von der Burgerversammlung der Burgergemeinde Saas-Grund am 24. Juni 2009 genehmigte Gestaltungsbaureglement für die Triftalp wird in der Fassung gemâss Scheiben der Burgergemeinde vom 22. September 2010 homologiert.
Kostcnallftei11Ing: Entscheidgebühr Fr. 150.-Gesundheitsstempel Fr. 7.--
Für getreue Abschrift, DER STAATSKANZLER:
Verteiler: 6 Ausz. DFIG 1 Ausz. FI
Detailplan Erhaltungszone Trift EZ
Gemeinde Saas-Grund DetailplanErhaltungszone Trift EZ (nach Sondernutzungsplan)
Ausgangslage
In den Zonennutzungsplânen der Gemeinde Saas-Grund, die von der Urversamm1ung am 18. Juni 2008 angenommen worden sind und sich zur Zeit beim Kanton zur Homologation durch den Staatsrat befinden, ist für das Gebiet Trifta1p eine .Erhaltungszone Trift EZ nach Sondernutzungsplan" enthalten. In Artike1 80 des revidi erten Bau- und Zonenreglementes sind dazu die fo1genden Bestimmungen enthalten: " Die Erhaltungszone " Triftalp " ist ais wesentlicher Bestandteil des Wallise r Natur- und Kulturgutes zu erhalten, aufzu werten und vor dem Zerfall z u retten (Art. 27 kRPG). Fûr die Erhaltungszone " Triftalp " erlâsst die Gemeinde einen Detailnutzun gsplan mit einer Überbouungsordnung. D ie Ûberbauungsordnung enthdlt ein Hinweisin ventar sowie ein Reglement. Das Hin weisinventar legt die Schutzw ûrdigkeit von Bauten und Anlag en dar und das Reglement hait die genauen Gestaltungsbestimmungen fest. "
Bei der Alpe Trift handelt es sich ausschliessich um Boden der Burgergemeinde, auf dem 1ediglich Baurechte der Alpgetei1en (und Berechtigten) bestehen. Neue Baurechte und Bewilligungen ml' Neubauten werden keine ertei1t. Ein Sondemutzungsp1an ist desha1b nicht zweck-mâssig, denn ein solcher soll gemâss Art. 12 Abs. 2 kRPG für bestimmte Tei1e des Gemeindegebietes besondere Raumplanungsmassnahmen bestimmen und die Nutzungsart des Bodens im einze1nen regeln . Diese Nutzungsart ist durch die bestehenden Baurechte klar und hinreichend festge1egt. Die Burgergemeinde Saas-Grund hat 18. Juni 2008 u. a. auch ein neues " Gestaltungsbaureglement jür die Triftalp von Saas-Grund' beschlossen. Dieses soll mit den Nutzungszonenplânen und dem revidierten Bau- und Zonenreglement vom Staatsrat homologiert werden. Damit im staatsrâtlichen Homologationsentschcid die Sondemutzungsplanpflicht ml' die Erhaltungszone .Triftalp" fallen gelassen werden kann, verlangt die kantonale Dienststelle ml' Raumentwicklung (gem âss Mail vom 2. 6. 2010) einen " ...Detailplan, in dem aufgezeigt wird, welche Gebiiude umgebaut und erneu ert und welche bloss unterhalten werden sollen und fùr welche eine Zweckentfremdung zuldssig ist."
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Detailplan Triftalp
lm beiliegenden Plan im Massstab 1 : 500, der auf der in den Zonennutzungsplânen enthaltenen Erhaltungszone basiert, sind die bestehenden Gebâude dargestellt (siehe Beilage). Bei diesen wird unterschieden zwischen jenen, die bereits umgebaut u/o emeuert worden sind, sowie jenen, die noch saniert oder abgerissen werden sollten. Wie oben bereits erwâhnt werden keine neuen Baurechte verliehen und dementsprechend sind auch keine Neubauten môglich.
N utzungskonzept
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Seit dem Bau der .neuen'' Alpstallung im Jahre 1981 hat die Nutzungsart der Triftalpe grundlegende Ânderungen erfahren. Das Vieh wird nicht mehr in den Stâllen, die sich in den Untergeschossen der Alphütten befanden, untergebracht sondem in der Gemeinschaftsstallung. Erstere haben dadurch ihre urspüngliche Nutzung verloren. Dadurch sowie durch den Bau der Flur- und Forststrasse wurde ein (lângerer) Aufenthalt der Alpgeteilen in ihren Alphütten nicht mehr notwendig. AIs Folge davon hat dann sukzessive eine Umnutzung der Gebâude zu Freizeit- und Ferienzwecken stattgefunden. Ein Teil der Gebâude ist im Verlaufe der Jahre für Wohnzwecke um- und ausgebaut worden oder werden zur Zeit emeuert; einige befinden sich noch mehr oder weniger im ursprünglichen (und renovationsbedürftigen) Zustand und einzelne sind weitgehend zerfallen. Mit dem am 18. Juni 2008 beschlossenen "Gestaltungsbaureglement für die Triftalp von SaasGrund" bezweckt die Burgergemeinde gern âss Artikel 1 Buchstabe a) " ... den Schutz der noch bestehenden alten Gebâudegruppen und der erhaltenswerten Einzelgebâude auf der Trift. Es enthâlt Bestimmungen zur Erhaltung des landwirtschaftlichen Wertes der Triftalpe." Die Alpe wird nach wic vor landwirtschaftlich genutzt. Es wird alljâhrlich Vieh aufgetrieben und in der Sennerei werden Ziger und Kâse hergestellt. Für den Alpbetrieb sind aber die ehemaligen Alphütten nicht mehr erforderlich (ausser der Sennerei; siehe Inventar; Objekt Nr. 6). Die bestehenden Gebâude sollen deshalb für Wohnzwecke in der Freizeit und in den Ferien umgenutzt und auf der Grundlage des neuen Gestaltungsbaureglementes sowie des vorliegenden Inventars um- und ausgebaut werden kônnen. Neubauten werden, wie bereits erwâhnt, keine zugelassen. Einen Überblick über die in der Alpe Trift insgesamt bestehenden 22 Objekte und deren Zustand gibt das nachfolgende Inventar.
Saas-Grund im Juli 2010
Burgergemeinde Saas-Grund
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Inventar der bestehenden Gebâude in der Triftalp (Stand Juli 2010) Eine Übersicht über die bestehenden Gebâude liefert der beiliegende Plan 1 : 500.
Objekt 1, Baurechtsparzelle Nr. 3539 Es handelt sich um einen eingeschossigen Blockbau auf einem gemauertem Unter- resp. Kellergeschoss. Das Gebâude ist vor Jahren vollstândig emeuert worden. Das Mauerwerk, der Blockbau und das Dach (mit Steinplatten gedeckt) sind in gutem Zustand. Das Gebâude wird nur noch zu Freizeit- und Ferienaufenthalt genutzt.
Objekt 2.1, Baurechtsparzelle Nr. 3538 Es handelt sich um einen kleinen Mauerbau mit Pultdach (ehemaliger Schweinestall), der auf der Frontseite eine Türe aufweist und verputzt ist. Die als Toilette genutzte Kleinstbaute weist ein Steinplattendach aufund ist vollstândig emeuert worden.
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Objekt 2, Baurechtsparzelle Nr. 3537 Das eingeschossige Gebâude auf einem gemauerten Unter-/Kellergeschoss (ehemaliger Stall), mit einer gemauerten Hâlfte auf der Bergseite, ist grôsstenteils umgebaut und wird nur noch für Wohnzwecke (Freizeit / Ferien) genutzt. Das Untergeschoss weist, ausser eines Eingangs auf der Seite, keine Ôffnungen auf. Der Blockbau befindet sich in gutem Zustand, und die berg- (ost-) seitige Steinhâlfte ist vollstândig renoviert. Das Dach ist neu mit Steinplatten gedeckt.
Objekt 3, Baurechtsparzelle Nr. 3536 Das auf einem gemauerten Untergeschoss (mit Eingangstüre aber ohne Fenster) stehende eingeschossige Wohngebâude ist vollstândig emeuert worden. Die Mauerteile weisen einen Rohputz auf; der Blockbau ist in gutem Zustand, jedoch mit falschen Gwâtten versehen. Das Gebâude weist auf der Westseite einen eingeschossigen Anbau mit Flachdach und einem Fenster auf. Dieser sollte mit einem zweiten Giebeldach versehen werden (offenbar hângiges Baugesuch). Das Dach ist mit Steinplatten gedeckt.
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An der Ostfassade ist eine Parabolantenne und an der Nord-West-Fassade ein Sonnenkollektor angebracht, die stôrend wirken. Dies gilt auch fur die ans Blech bestehende Dachrinne.
Objekt 4, Baurechtsparzelle Nr. 3535 Die ehemalige Alphütte weist noch grôsstenteils die ursprünglichen Strukturen auf. Der Stall im UG, der aus Bruchsteinmauerwerk besteht, wird nicht mehr genutzt und ist renovationsbedürftig. Der eingeschossige Blockbau befindet sich in recht gutem Zustand. Er hat nur ein kleines Fenster auf der Nordseite sowie eine Türe auf der Südseite. Das Steinplattendach hângt in der Mitte durch und ist emeuerungsbedürftig. Das Objekt wird zur Zeit nicht (mehr) genutzt.
Objekt 5, Baurechtsparzelle Nr. 3534 Es handelt sich um ein relativ grosses Gebâude. Die Ostseite besteht aus Mauerwerk und die Westseite aus Blockbau. Zudem hat das Gebâude auf der Westseite einen eingeschossigen Anbau. Auf der Nordscite weist der Blockbau zwei Fenster und auf der Ostseite sowie auf der Südseite je eine Türe auf. Das Untergeschoss (ehemalige Stalle) besteht zum Teil aus verputztem Mauerwerk und hat auf der Nordseite zwei Türen. Das Dach (ohne Doppelschalung) ist mit Steinplatten gedeckt. Das Gebâude befindet sich (mit Ausnahme des ehemaligen Schweinestalles auf der Westseite) in gutem Zustand und wird nur noch für Freizeit- und Ferienaufenthalte genutzt.
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Objekt 6, Baurechtsparzelle Nr. 3540
Das eingeschossige Mauergebâude enthâlt die nach wie vor von der Alpgeteilschaft genutzte Sennerei (im Eigentum der Burgergemeinde) und ist in gutem Zustand. Die Mauem sind roh verputzt und das Dach ist mit Steinplatten gedeckt. Der Bau ist saniert und in gutem Zustand. Es besteht kein Bedarf fur einen Umbau oder eine Umnutzung. Das Gebâude ist in seiner Struktur zu erhalten.
Objekt 8, Baurechtsparzelle Nr. 3533
Es handelt sich um einen eingeschossigen Nutzbau, der zur Zeit nicht (mehr) genutzt wird. Die talseitige Hâlfte besteht aus roh verputztem Mauerwerk; das Obergeschoss auf der Südseite (gegen den Weg hin) aus Blockbau. Der Bau hat nur sehr wenig Ôffnungen, eine Türe auf der Südseite (zum Weg hin) und eine auf der Westseite (in das Untergeschoss); zudem bestehen nur zwei kleine Fenster, eines auf der Nord- und eines auf der Westseite. Das Gebâude ist renoviert und in gutem Zustand. Das Dach ist neu mit Steinplatten gedeckt.
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Objekt 9, Baurechtsparzelle Nr. 3528 Der eingeschossige Mauerbau (Bruchsteine) oberhalb des Weges wurde früher als Schweinestall genutzt. Zur Zeit dienen einzelne Teile (3 Eigentümer) als Einstellrâume. Das Mauerwerk im Westteil ist vor geraumer Zeit emeuert worden; es weist aber an mehreren Stellen Risse aufund ist im Ostteil renovationsbedürftig. Das mit Steinplatten gedeckte Dach ist zum Teil beschâdigt und hat eine nach Innen neigende Absenkung (Delle). Das Gebâude ist zu erhalten, sollte aber nicht zu Wohnzwecken umgenutzt werden (eher zur Nutzung durch die Sennerei).
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Objekt 10, Baurechtsparzelle Nr. 3532 Das eingeschossige Gebâude, bestehend aus Stâllen im Untergeschoss und einer Scheune, mit seitlichem Wohnteil (mit offener Feuerstelle/Trâcha), und nur einer Ôffnung auf der Nordseite, ist zum Teil in schlechtem Zustand und wird zur Zeit auch nicht mehr genutzt. Auf der Ostseite sind die Wand und ein Teil des Daches des dort bestehenden Anbaus eingestürzt. Das Mauerwerk im Untergeschoss ist ebenfalls renovationsbedürftig. Das Steinplattendach weist grôssere Schâden auf und müsste auch emeuert werden.
Dem Gebâude kommt nicht nur ein Eigenwert sondem in der Reihe der unterhalb des Weges bestehenden Reihe auch ein Situationswert zu. Es sol1te in seiner Substanz erhalten werden.
Objekt 11, Baurechtsparzelle Nr. 3531 Das Gebâude besteht aus einem gemauerten Unter-/Kellergeschoss und einem Obergeschoss, zur Hâlfte aus Mauerwerk und zur andem Hâlfte aus Blockbau. Das Objekt wird zur Zeit (Juli 2010) umgebaut (Baubewilligung der KBK vom 28. 1. 2010), wobei das Mauerwerk komplett und der Blockbau teilweise emeuert wurden. Das Dach wird mit Steinplatten gedeckt. Das Gebâude sol1 fur Ferien- und Freizeitaufenthalte genutzt werden.
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Objekt 12, Baurechtsparzelle Nr. 3530 Das unterste Gebâude unterhalb des Weges weist ein gemauertes Untergeschoss (verputztes Bruchsteinmauerwerk) und ein Obergeschoss in Blockbau auf. Zudem hat es einen gemauerten Anbau auf der Süd-Ostseite. Das Objekt ist vor Jahren renoviert worden und befindet sich in gutem Zustand. Das mit Steinplatten gedeckte Dach ist ebenfalls neuwertig. Der Eigentümer hat bei der Gemeinde ein Baugesuch für einem Umbau, mit Einbezug des ehemaligen Schweinestalls auf der Ostseite (in schlechtem Zustand), eingereicht. Dieses solI nach dem neuen Gestaltungs-Reglement fur die Triftalpe beurteilt / behandelt werden.
Objekt 12.1, Baurechtparzelle Nr. 3530 Das eingeschossige, mit einem Pultdach versehene Mauergebâude diente früher aIs Schweinestall und ist insgesamt in baufâlligem Zustand.
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Objekt 13, Baurechtsparzelle Nr. 3529 Die kleine Kapelle, bestehend aus einem rechteckigen Mauerbau mit Altarnische und einem kleinen quadratischen Tünnchen, ist mit Steinplatten gedeckt und mehrheitlich in gutem Zustand. Die Kapelle ist im Inventar der schützenswerten Objekte der Gemeinde Saas-Grund (OP- Bericht yom November 1990) enthalten und wird dort aIs wertvoll (Eigen- und Situationswert) beurteilt,
Objekt 14, Baurechtsparzelle Nr. 3521 Es handelt sich um einen zweigeschossigen Mauerbau aus grobem Bruchsteinmauerwerk mit lückigem KaIkverputz, der im Untergeschoss aIs Stall und im Obergeschoss aIs Scheune (mit Wohn-/Schlafgelegenheit) genutzt worden ist. Auf der Ostseite besteht eine Eingangstüre in den WohnteiI, der sich in einem ebenfalls gemauerten Anbau befindet. Das Steinplattendach ist beeintrâchtigt und renovationsbedürftig; dies gilt zum Teil auch für das Mauerwerk. Das Gebâude wird seit Lângerem nicht mehr genutzt.
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Objekt 15, Baurechtsparzelle Nr. 3520 Es handelt sich bei diesem Objekt um eine Bauruine, bestehend aus einem eingeschossigen Blockbau auf einem Mauerfundament sowie einem kleinen Mauer-Anbau auf der Süd-WestSeite. Der Blockbau ist noch in recht gutem Zustand, das Mauerwerk hingegen ist renovationsbedürftig. Das Dach ist vor lângerer Zeit eingestürzt Eine Nutzung findet nicht mehr statt.
Objekt 16, Baurechtsparzelle Nr. 3522 Das verhâltnismâssig lange Gebâude besteht aus zwei Teilen, mit je einem niederen Stall im gemauerten Untergeschoss und einem Scheunen- und Wohnteil im Obergeschoss, der aus zum grôsseren Teil noch recht gut erhaltenem Blockbau besteht. Von den früher auf der Ostseite bestandenen Vor- oder Anbauten bestehen nur noch die Fundamente. Die Konstruktion ist verschoben und das Steinplattendach weist einige Schâden auf, auf der Südseite ist es sogar einsturzgefâhrdet, Der Bau wird seit Lângerem nicht mehr genutzt.
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Objekt 16.1, Baurechtsparzelle Nr. 3519
Beim Objekt handelt es sich um einen kleinen eingeschossigen Blockbau mit Pultdach, der früher aIs Schweinestall genutzt worden ist. Dieser soIlte im Interesse des SiedIungsbiIdes und der Landschaft entweder in Stand gesteIlt und einer anderweitigen Nutzung zugeführt oder abgerissen werden.
Objekt 17, Baurechtsparzelle Nr. 3523
Der zweigeschossige Mauerbau (aus Bruchstein mit KaIkverputz) wies im Untergeschoss den StaIl und darüber, neben der Scheune einen Wohnraum auf. Auf der Frontseite (West) hat es eine Türe und ein kleines Fenster; ein solches besteht auch auf der Ostseite. Der Anbau ist bereits eingefaIlen; das Gebâude, das seit Lângerem nicht mehr genutzt worden ist, weist deutliche Schâden auf. Dies gilt auch für das mit Steinplatten gedeckte Dach.
Dem Gebâude ist für die GesamtsiedIung von Bedeutung und soIlte renoviert werden.
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Objekt 18, Baurechtsparzelle Nr. 3524
Die ehemals zweigeschossige Bauruine, ohne Dach, die vor mehr als 30 Jahren (1971) durch die Bauseilbahn beschâdigt worden ist, bestand talseitig aus einem Blockbau und bergseitig (im Süd-Osten) aus einem gemauerten Ôkonomieteil. Wenn das Objekt durch die Eigentümer nicht renoviert werden kann, sollte es im Interesse des Siedlungsbildes abgebrochen werden.
Objekt 18.1
Der frühere Schweinestall besteht heute nicht mehr.
Objekt 19, Baurechtsparzelle Nr. 3525
Beim Objekt handelt es sich um einen zweigeschossigen und zweiteiligen Mauerbau mit Steinplattendach. Der ôstliche Teil ist renoviert und zu einer Wohnunterkunft ausgebaut. Der westliche Teil wird seit einiger Zeit nicht mehr genutzt. Das Mauerwerk weist bei dieser Hâlfte einige Schâden auf; dies gilt teilweise auch für das Dach.
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Objekt 19.1, Baurechtsparzelle Nr. 3525
Der frühere Schweinesta11 oberhalb des Gebâudes Nr. 19 ist inzwischen verfa11en und grosstenteils abgerâumt. Es sind nur noch Fundamentreste sichtbar.
Objekt 20, Baurechtsparzelle Nr. 3526
Das etwas grôssere Gebâude - es handelt sich um die ehemalige Sennhütte - besteht aus einem gemauerten Untergeschoss (ehemaliger Sta11) und einem Wohnteil aus Holz im Obergeschoss. Der Eingang befindet sich auf der Ostseite; und auf der Nordseite bestehen vier Fenster. Die Holzkonstruktion ist in gutem Zustand. Das Dach auf der Ostseite wird emeuert, die Westhâlfte, noch mit alten Steinplatten gedeckt, weist einige Schâden auf. Der seitliche Anbau auf der Westseite ist in weniger gutem Zustand als das Haupgebâude.
Objekt 20.1, Baurechtsparzelle Nr. 3526
Der ehemalige Schweinesta11 (siehe Aufnahme oben) ist umfunktioniert worden zu einem Holz- und Materialunterstand
Objekt 21, Baurechtsparzelle Nr. 3527
Die aus einem gemauerten Untergeschhoss mit Obergeschass aus Blockbau bestehende ehemalige Alphütte wird zur Zeit als Freizeit- und Ferienhaus umgebaut. Das Mauerwerk und die Wânde sind bereits emeuert worden; ebenso das Dach, das noch mit Steinplatten gedeckt werden solI.
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Objekt 21.1, Baurechtsparzelle Nr. 3527 Der ehemaliger Schweinestall besteht aus einem eingeschossigen Mauerbau mit Pultdach (siehe Aufnahme oben) und ist zu einer Toilette umgebaut worden.
Objekte 22 und 23, Parzelle Nr. 3518 Die im Jahre 1981 erstellte Alpstallung (mit Wohnteil) der Burgergemeinde besteht aus einem gemauerten Erdgeschoss mit einem Blockbau und einem aus Mauerwerk bestehenden Anbau auf der Südseite. Diese steht auf der Parzelle Nr. 3518 am Süd-Westrand der Erhaltungszone Trift.
Saas-Grund, im Juli 2010 / STA
Burgergmeeinde Saas-Grund
BüroWRU Stany Andenmatten
Gestaltungsbaureglement für die Triftalp
- - - - - - - - - Gemeinde
GESTALTUNGSBAUREGLEMENT FÜR DIE TRIFTALP VON SAAS-GRUND
1ALLGEMEINES
Art. 1 Ziel und rechtliche Grundlage
a) Dieses Baureglement bezweckt den Schutz der noch bestehenden alten Gebaudegruppen und der erhaltenswerten Einzelgebaude in der Alpe .Trift". Es enthalt Bestimmungen zur Erhaltung des landwirtschaftlichen Wertes der Triftalpe. b) Diese Bestimmungen erqanzen das Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Saas-Grund (vom ...). c) Es stützt sich auf die Art. 36, (39), (41), (57), (58) und 86 (BZR) sowie auf die einschlâqiqen kantonalen Vorschriften.
Art . 2 Bauberechtigte und Nutzungsbestimmung Baubewilligungen für Wohn- und Landwirtschaftszwecke werden nur an Burgerinnen und Burger sowie deren Erbberechtigte erteilt. Der Eigentumswechsel von Bauten an Nicht-Burgerinnen und Nicht-Burger ist untersagt (ausser bei Erbfolge). ln Ausnahrnefâllen kann der Burgerrat, wenn kein Interesse von Burgerinnen und Burgern angemeldet wird, Baurechtsvertraqe auch an andere Personen übertragen, die sich zur üblichen Nutzung des entsprechenden Geoaudes und zum Einhalten der vorliegenden Bestimmungen verpflichten .
Il BAUVORSCHRIFTEN Art . 3 Umbaupflicht und Gestaltung a) Baufalliqe Gebaude müssen innert der vom Burgerrat festgelegten Frist saniert werden. Bei nicht Einhalten dieser Frist, fallt das Baurecht dahin und die Hofstatt geht an die Burgergemeinde zurück. b) Stërende Elemente: Bei bewilligungspflichtigen Arbeiten an einem Gebâude sind stilfremde Elemente und Anbauten zu entfernen, respektiv soweit ais mëqlich dem ursprünglichen Zustand anzupassen, auch wenn diese nicht von den vorgesehenen Arbeiten betroffen werden. Der Gemeinderat ist berechtigt, die Bewilligung von einer solchen Auflage abhangig zu machen. - 1Gemeinde Saas-Grund .:. Postfach 43 .:. 3910 Saas-Grund .:. Tel. 027/9572431 .:. Fax 027/957 31 23 .:. [email protected] .:. www.3910 .ch
-2c) Balkone und Einfriedungen jeglicher Art sind verboten.
Art. 4 Gebâudedimenslonen
a) Die Bauten müssen der Bauart der bestehenden Gebaude in der Alpe entsprechen. Massverhaltrusse , Fassadenôffnungen und Geschosshôhen sind den gebrauchlichen Dimensionen anzupassen . b) Statisch und thermisch bedingte Mehrhôhen für Dachkonstruktionen und Dachisolationen sind gestattet. Alle weiteren Veranderungen des âusseren Bauvolumens sind untersagt.
Art. 5 Baumaterialien
Für die Renovation der Fassadenteile kommen in Frage : bei Holzwerk, saqerohe Balken aus Massivholz mit Vorstoss (Gw âtt): bei Mauerwerk, grober Naturputz oder Natursteinmauerwerk. Die Fassadenmaterialien sind Natur zu behandeln und müssen den umgebenden Gebauden angepasst werden. Alle stilfremden Materialien , wie Keramik, Kunststoffe, Fassadenverkleidungen aus Massivholz, Schindeln, Schiefer, schieferëhnliche Materialien und dg!. sind verboten .
Art. 6 Fassadenôffnungen
a) Die Fenster müssen , mit Ausnahme der kleinen Lichtôffnungen, hochrechteckig durch einen Holzpfosten von mindestens 10 cm Breite getrennt und mit zwei Quersprossen und einer Vertikalsprosse aus Holz versehen sein. Die Fensterbreite muss zwischen mit 50 cm und 70 cm, die Hëhe zwischen 70 cm und maximal 95 cm betragen. Dabei 5011 das Verhâltnis Breite zu H ëhe zwischen 3:4 und 4:5 betragen. Bei Umbauten sind neue Fenster im Ausmass und in der Gruppierung in einer einheitlichen Gliederung anzuordnen. b) Eingangstüren müssen die ortsüblichen Dimensionen aufweisen und in Massivholz ausgeführt werden. Die verglaste Flache muss in ihrer Art den benachbarten Fensterôffnungen angepasst werden. c) Fenster- und Türl ëden sind ausschliesslich aus Massivholz auszuführen. Gitter, Rollladen , Storen und dg!. sind verboten.
Art. 7 Bedachungen
a) Ais Bedachungsmaterial sind nur Natursteinplatten zugelassen. b) Die bestehenden Dachneigungen dürfen nicht geandert werden . c) Dimensionen und Formen der Vordacher müssen den umgebenen Gebauden angepasst werden. Vordacher dürfen nicht mehr ais 50 cm vorspringen. d) Dachaufbauten, Entlüftungen, Antennen , Sonnenkollektoren und liegende Dachfenster sind nicht gestattet.
Gemeinde Saas-Grund .:. Postfach 43 .:. 3910 Saas-Grund .:. Tel. 027/9572431 .:. Fax 027 1957 31 23 .:. [email protected] .:. www.3910.ch
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e) Kaminaufhüte sind in der alten Bauweise auszuführen (Naturverputz oder mit Natursteinmauerwerk aufgernauert).
f)
Dachrinnen sind aus massivem Rundholz oder aus Kupfer (nicht verzinkt) anzubringen.
Art. 8 Erschliessung
Alle Erschliessungskosten gehen zu Lasten des Bauherren. Durch die Erteilung der Baubewilligung in diesem Gebiet gehen die Burger- und die Munizipalgemeinde keinerlei weiteren Verpflichtungen ein. Die Infrastrukturanlagen müssen laut Planen und Weisungen der Gemeinde und des Kantons ausgeführt werden . Die Abwasserbehandlung muss für jedes Gebaude gemass Konzept der Gemeinde realisiert werden. Bestehende Abwasserleitungen sind zu sanieren. Die Kehrichtabfàlle sind zu der nachsten ëffentliche Sammelstelle zu führen. Zuleitungen und Anschlüsse für Strom und Telefon müssen verkabelt und erdverlegt werden .
III BAUBEWILLIGUNGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN Art . 9 Baugesuchunterlagen Die Baugesuchsgrundlagen müssen den elnschlaqiqen Bestimmungen des Bau- und Zonenreglementes der Gemeinde Saas-Grund sowie der kantonalen Baugesetzgebung entsprechen. Bei der Baueingabe sind Farbfotographien von der Umgebung und allen Fassaden beizulegen. lm Übrigen gelten die Bestimmungen der kommunalen und kantonalen Bauvorschriften.
Art. 10 Inkrafttreten
Das vorliegende Reglement tritt auf Beschluss des Gemeinderates und nach der Genehmigung durch die Burgerversammlung und der Homologierung durch den Staatsrat in Kraft.
Saas-Grund , im Februar 1988 ErganztJuni2009 Korrekturen gemass Mitbericht der DER vom 22 .07 .2010 vorgenommen am 21. September 2010
Von der Burgerversarnmlung genehmigt am 24. Juni 2009 . Homologiert vorn Staatsrat an seiner Sitzung vom 26. Januar 2011 .
Gemeinde Saas-Grund .:. Postfach 43 .:. 3910 Saas-Grund .:. Tel. 027/9572431 .:. Fax 027 1957 31 23 .:. info@3910 .ch .:. www.3910 .ch
Legal bases
BZR_SAG.2011 · Communal · The canton's text
RS-VS 701.1 · LcAT · Cantonal
RS-VS 705.1 · LC · Cantonal
RS-VS 705.100 · OC · Cantonal
RS-VS 705.101 · AIHC · Cantonal
RS 700 · Loi sur l'aménagement du territoire, LAT · Federal