Baulinienplan Bachweg
Building lines · Zug
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- Kind
- Building lines
- Canton
- Zug
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeinde (Gde.)
- Approved by
- BD
- Adopted
- Jun 10, 2009
- In force since
- Jun 10, 2009
- Source
- ÖREBlex, canton Zug
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Beschluss BDB 10.06.2009.PDFOpen in a new tab
Text
Beschluss BDB 10.06.2009.PDF
Baudirektion
Kanton Zug
Zug, 10. Juni 2009
Gemeindewesen Baulinienplan Bachweg Gemeinde Oberägeri
Die Baudirektion,
gestützt auf $ 7 Bst. c der Delegationsverordnung vom 23. November 1999 (BGS 153.3),
beschliesst:
1.
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Der Baulinienplan Bachweg, Plan-Nr. 06.10.012-001 vom 27. April 2009, wird genehmigt.
2.
Gegen diesen Beschluss kann innert 20 Tagen nach der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizufügen.
3.
Mitteilung an: Gemeinderat Oberägeri, 6315 Oberägeri (2 Ex., 3 Pläne) Baudirektion Amt für Raumplanung (1 Plan) -
-
-
-
-
Tiefbauamt, Abteilung Verkehrstechnik und Baupolizei (1 Plan) Tiefbauamt, Sekretariat (1 Plan)
Baudirektio
Heinz
ännler
Regiefungsrat
Seite 2/2
A.1. Im Zusammenhang mit dem Baugesuch auf den GS 1931, 2160 und 2161 stellte die Bauherrschaft ein Gesuch für eine Unterniveaubaulinie entlang des Bachwegs, welche einen Strassenabstand von 1 m einhält.
Mit der Unterniveaubaulinie kann die Erschliessung in diesem Gebiet sichergestellt werden, auch eine erforderliche Verkehrserschliessung mit minimalem Aufwand für die Zukunft
A.2.
bleibt möglich.
Die betroffenen Grundeigentümer der GS 446, 839, 1931 und 2161 gaben schriftlich ihr Einverständnis zum Baulinienplan.
B.
Gestützt auf 8 38 PBG und die Zustimmung der direkt Betroffenen konnte auf eine öffentliche Auflage des Baulinienplans verzichtet werden. Der Gemeinderat hat den Baulinienplan am 18. Mai 2009 beschlossen.
c.
Die Baulinie muss nach den Richtlinien für die Ausarbeitung von Strassen-, Bau- und Niveaulinienplänen und nach dem technischen Konzept der Aufarbeitung, Nachführung und Abgabe von Baulinien im Kanton Zug vom 8. April 2002 ausgeführt werden. Das Datenmodell bestimmt die Informationsebene der Baulinien, die im INTERLIS-Format an die amtliche Vermessung abzugeben ist. Bei Verfahrensende sind die Daten und Attributierungen der Strassenlinien durch die Gemeinde an die amtliche Vermessung abzugeben resp. mitzuteilen (8 74 PBG). D.
E.
Der Baulinienplan ist rechtmässig, so dass er vorbehaltlos beschlossen werden kann.
25 Baulinienplan Bachweg, 10.06.2009.pdf
EINWOHNERGEMEINDE KANTON ZUG
x
1
450
1 1
inwohnergemeinde@oberaegeri zg.ch www.oberaegeri.ch
446
25
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107b
Baulinienplan 839
Bachweg
9160
D o
SITUATION 1: 500 2161 PLANUNG, VERHESSUNG. GEOINFORMATION,
PLAN:
001
AUFTRAGSNR.:
06.10.012
DATUM:
27. April 2009
11450
GEBZUG
1N G&N1&UR&
eo
GEOZUS INGENIEURE AG, RIGISTRASSE 37, 6340 BAAR
TEL INF
ÄNDERUNGEN:
9
Die Grundeigentümer GS 446
2160
445
Henggeler Rainer, Bachweg 24, 6315 Oberägeri
GS 839
Henggeler Cornelia, Bachweg 25, 6315 Oberägeri ..
GS 1931
Henggeler Anton, Bachweg 23, 6315 Oberägeri
GS 2161
1931
ml
1777
Ess
Wer
Henggeler Hans Rudolf, Sunnerainstrasse 22, 8309 Nürensdorf
1 1
6400
444
1 1
346
19
6166
1
1
7
838
1
Ol
6165
Mor(st 1
18, MAI 2009
1
DER GEMEINDESCHREIBER:
DER GEMEINDEPRÄSIDENT:
Kur VON DER BAUDIREKTION GENEHMIGT AM:
1
WW,AN, 1
19
VOM GEMEINDERAT BESCHLOSSEN AM:
1
Legende
1
Genehmigungsinhalt Neue Unterniveaubaulinie zu genehmigen
0, JUNI 2009
9400
810
Informationsinhalt Übrige Bauten
2624