Cham Bebauungsplan Nr. 22 - Cham Nord 01
Special-use plan · Zug
Document
- Kind
- Special-use plan
- Subkind
- Development plan
- Canton
- Zug
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeinde (Gde.)
- Approved by
- RR
- Adopted
- Apr 6, 2004
- In force since
- Apr 6, 2004
- Source
- ÖREBlex, canton Zug
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KANTON ZUG / GEMEINDE CHAM
BEBAUUNGSPLAN CHAM NORD O1
VOM GEMEINDERAT BESCHLOSSEN
VORPRUEFUNG DURCH DIE KANTONALE BAUDIREKTION:
PUBLIZIERT IM AMTSBLATT:
1. OEFFENTLICHE AUFLAGE AUF DER GEMEINDEKANZLEI
VON DER EINWOHNERGEMEINDE- VERSAMMLUNG BESCHLOSSEN
PUBLIZIERT IM AMTSBLATT:
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2. OEFFENTLICHE AUFLAGE AUF DER GEMEINDEKANZLEI
VOM REGIERUNGSRAT DES KANTONS ZUG GENEHMIGT
LEGENDE
GS-NR.; 401, 191
8, 2794
PLAN NR.: 81/6 DATUM: 23.4.2002/ REV.28.5/28.9/5.11/17.12.2003 MASSSTAB: 1: 500
AM: 29.4.2002 DER GEMEINDEPRAESIDENT: DER GEMEINDESCHREIBER: HEINZ WYSS LV. IRENE SPICHTIG
ZUG, DEN 20.1.2003 DER BAUDIREKTOR:
HANS-BEAT UTTINGER
1, PUBLIKATION NR.: VOM : 6./13.6.2003 ZIFFER : VOM 6.6.2003 BIS 5.7.2003 BESCHEINIGT 2.6.2003 DER GEMEINDESCHREIBER- MARTIN TOGGWEILER AM : 15.12.2003 DER GEMEINDEPRAESIDENT: MEINDESCHREIBER: ALL 02 BRUNO WERDER 2. PUBLIKATION NR.: VOM: 9./16.1.2004 ZIFFER: VOM 9.1.2003 BIS 28.1.2004 BESCHEINIGT 5.1.2004 DER GEMEINDESCHREIBER: ROLAND BRITT AM: 0 6. APR 2004 Genehmigungsinhalt LD uu neve, zu genehmigende Baulinie Informationsinhalt fe) Koordinaten-Punkte
Perimeter
Baufelder A - D
Vorprojekt Erschliessungsstrasse
Achse leistungsfähiger Feinverteiler für den öffentlichen Verkehr Vorprojekt Einmündung Kantonsstrasse (Motorisierter Verkehr)
Vorprojekt Einmündung Kantonsstrasse (Langsamverkehr)
Vorprojekt Standort Bushaltestellen
Plangrundlage Gaetzi AG Geometer Baar 05.02.2002
Soweit dieser Baulinienplan keine abweichenden Bestimmungen enthält, gilt die jeweilige Bauordnung. Der Gemeinderat kann kleine Abweichungen bewilligen.
TEAMverkehr, oscar merto, Verkehrsingenieurbüro, Hünenbergerstrasse 5, 6330 Cham, Tel. 041 783 27 33, Fax 041 783 27 34
Steinmann & Rey, Dipl. Architektinnen ETH/SIA, Schulstrasse 2, 4436 Oberdorf, Tel. 061 961 92 40, Fax 061 961 92 46
Call 677 000
1505
\ 6009 \ © 434.70
Baulinie gemäss separatem Verfahren. Siehe Plan 81/7, TT Baulinienplan
Knonauerstrasse, Teilstrecke
Cham Nord 01.
2794
Eizmoos
4a id
Baulinie gemäss separatem Verfahren. Siehe Plan 8177, TT Baulinienplan
Knonauerstrasse, Teilstrecke
Cham Nord 01.
i 1795
DER QUARTIERPLATZ VON 400 - 900M2 SOLL AUF BAUFELD B ANGEORDNET WERDEN
i Lorzenweid
GRENZABSTAND ZU LANDWIRTSCHAFTSZONE MIN. 5.00M
677 200
227 400
227 300
227 200
I. BESTIMMUNGEN
1. Nutzung Cham Nerd 01 wird schrittweise entwickelt, Ziel ist eine vielfältige Nutzung mit dem Hauptanteil Arbeitsplätze.
Hauptanteil: Dienstleistung, Büro, Gewerbe
Mitanteil: Wohnen, Kultur, Einkaufsladen, Restaurant, Hotel
Mit der Nutzungsverteilung soll gesamthaft die angestrebte Nutzungsdurchmischung erreicht werden.
2. Entwicklung / Kommission Cham Nord 01
Die Entwicklung von Cham Nord 01 wird aktiv gestaltet. Verantwortlich für die Steuerung und Koordination des Planungsprozesses (Weiterentwicklung des Leitbildes Cham Nord 01) ist die Kommission Cham Nord 01. Sie stellt die Qualität der nachhaltigen Entwicklung sicher. In Zusammenarbeit mit Behörden und Bauherrschaften bereitet sie die Projekte effizient zur Bewilligung durch den Gemeinderat vor. Die Kommission wird vom Gemeinderat gewählt.
3. Grundmuster als Qualitätskriterien Als Qualitätskriterien für die nachhaltige Entwicklung von Cham Nord 01 dienen fixe Grundmuster, die verbindlich sind. (Ziff. il. nachfolgend}
4. Geschosszahl
Die Gebäudehöhe ist maximal 4 Geschosse, dies entspricht max. 18.00 m Höhe. Um städtebauliche Akzente im Sinne des Leitbildes Cham Nord 01 zu setzen, können diese Begrenzungen überschritten werden, dies entspricht max. 24.00m Höhe. Um langfristig eine hohe Flexibilität zu ermöglichen, sind grosse Geschosshöhen in Abweichnung zu Art. 42. Abs. 2 der Bauordnung erwünscht.
5. Dachformen Die Dachformen sind frei
6. Anordnung der Baukörper Die Anordnung der Baukörper ist lediglich durch die Baulinien begrenzt und hat sich nach dem Leitbild Cham Nord nl zu richten.
7. Parkierung
7.1 Grundsatz
Die Bebavungsetappen werden je nach Kapazität der kantonalen Verkehrsinfrastrukturen freigegeben:
1. Etappe mit Destehendem Strassennetz (Stand 2003}
2. Etappe bei Realisierung von flankierenden Massnahmen zur Kapazitätserhöhung im bestehenden
Strassennetz (Dosierung resp. Pförtnerung auf der Zuger-, Sinser-, Knonauer- und Luzernerstrasse oder
Ausbau Knoten Untermühlestrasse, nachgewiesene Entlastung durch Eröffnung Ad etc.).
Weitere Etappen im Gleichschritt mit der Realisierung des Kammerkonzeptes und unter Berücksichtigung les jeweiligen Erschliessungsgrades durch den öffentlichen Verkehr.
Das gemeindliche Parkplatzreglement gilt subsidiär.
7.2 Parkplatzberechnung
Die Anzahl der Parkplätze werden nach der Fahrtenzahl gemäss Punkt 8.1 im Verhältnis zur
Verkehrserzeugung je Parkplatz bestimmt. Werden Massnahmen zur Reduktion der Verkehrserzeugung ro Parkplatz angewandt, fon um das Mass der Beeinflussung die Parkplatzzahl erhöht werden.
Wenn das Fahrtenmodell keine Anwendung findet, gilt das gemeindliche Parkplatzreglement.
7.3 Parkplatzbewirtschaftung und Mobilitätsmanagement
Sämtliche Parkplätze auf dem Areal - ausser jenen für die Bewohner - sind zu bewirtschaften.
Zur Förderung der Benützung der der öffentlichen Verkehrsmittel, des Velos und des Zufussgehens ist die Bewirtschaftung mit einem aktiven Mobilitätsmanagement zu verbinden.
8, Fahrtenaufkommen
8.1 Prinzip für fixe Anzahl Ausfahrten
In Abhängigkeit von den Kapazitäten der Verkehrsinfrastrukturen gemäss Punkt 7.1 werden die erlaubten Ausfahrten in den Spitzenstunden festgelegt:
1 Etappe: max. 110 Auelnhrien / h
2. Etappe: max. 150 Ausfahrten / h {entspricht 1. Etappe + 40 Ausfahrten).
Weitere Etappen gemäss Punkt 7.1.
8.2 Regelung Abendspitzenstunden
Das Fahrtenaufkommen wird durch Rampenbewirtschaftung dynamisch in Abhängigkeit von der momentanen Belastungssituation des öffentlichen Strassennetzes gesteuert. Die festgelegte Fahrtenzahl muss mit entsprechenden Mitteln kontrolliert und eingehalten werden. Die Massnahmen sowie die Verfahren bei Nichteinhaltung müssen rechtlich gesichert sein.
8.3 Regelung Morgenspitzenstunden
Das Fahrtenaufkommen wird im Rahmen des Mobilitätsmanagements mittels tageszeitabhängigen Parkgebühren für einfahrende Fahrzeuge geregelt.
Die Massnahmen sowie die Verfahren bei Nichteinhaltung müssen rechtlich gesichert sein.
8.4 Voraussetzungen
Spätestens mit der Inbetriebnahme der 1, Etappe der Stadtbahn Zug sind die Massnahmen zur Steuerung des Fahrtenaufkommens einzuführen, sofern der Regierungsrat dannzumal gestützt auf $ 12 Abs. 2 lit a EG USG Rahmenbedingungen für den ruhenden Verkehr für speziell bezeichnete Gebiete und Objekte mit hohem Verkehrsaufkommen erlassen hat.
Il. FIXE GRUNDMUSTER
1. Identifizierbares Quartier - Ein Zentrum und eine klare Grenze
Hohe Gestaltungsqualität und verdichtetes Bauen geben dem neuen Quartier eine identifizierbare räumliche Einheit,
Das Quartier hat folgende Merkmale:
® Ein räumliches Zentrum
® Eine klar definierte Grenze (Strassen, Wald etc.)
® Eine Ausdehnung von 300 - 600 Meter {Fünf Minuten Gehdistanz)
® Eine gemischte Nutzung
2. Ein Quartierplatz - Innen- und Aussenräume für die Gemeinschaft im Zentrum
Das Herz des neuen Quartiers ist ein attraktiver Platz. Dieser Platz ist Ausgangspunkt des neuen Quartiers, der sozialen und räumlichen Entwicklung.
+ Wichtige Funktionen für die Gemeinschaft haben beim Quartierplatz Priorität
® Der Platz ist ca. 20 - 30 m lang und breit
* Gebäude und Platz sind fussgängerfreundlich gestaltet
3. Positiver Aussenraum - Zusammenhängende Gebäude Die Gestaltung des öffentlichen Raums, von Strassen und Plätzen, hat zentrale Bedeutung. Die Aussenräume zwischen den Gebäuden haben eine klare Gestalt und sind räumlich definiert. Wo immer möglich sollen Gebäude miteinander verbunden werden. Attraktive Durchgänge, Aus- und Einblicke rantieren eine hohe Durchlässigkeit der Gebäudestrukturen. reiräume, Wege und Bauten sind im Quartier und mit der weiteren Umgebung ökologisch vernetzt. Sie realisieren auch den ökologischen Ausgleich.
4. Ein Netz von Strassen und Wegen - Fussgänger, Velo, Bus, Auto
Die Quartiererschliessung durch Fussgänger, Velo, öffentlichen und motorisiertem Verkehr wird durch ein Netzwerk von Strassen und Wegen sichergestellt.
Die Quartierstrassen werden so angelegt, dass sie nicht als Wegabkürzungen benutzt werden. Für Velos und Fussgänger sind die Gebäudestrukturen möglichst durchlässig zu gestalten. .
Das Quartier hat bei Nutzungsbeginn mindestens eine Busstation. Die Verbindung des neuen Quartiers mit dem Ortskern und den Wohngebieten erfolgt mit attraktiven Fuss- und Velowegen.
5. Integrierte Parkplätze - Kleine und gestaltete Autoparkplätze
Der Aussenraum darf nicht durch grossflächige Parkplätze dominiert werden.
Oberflächig angeordnete Parkplätze müssen mit Bäumen etc. sorgfältig gestaltet werden und dürfen nicht direkt an der Quartierstrasse liegen. Kurzzeitparkplätze für Besucher hen entlang der Quartierstrasse angeordnet werden.
Ill. ERLAEUTERUNGEN
1. Planungsidee
Das Ziel der nachhaltigen Entwicklung wird durch einen Prozess angesteuert. Dieser Prozess ermöglicht die allmähliche Entstehung und langfristige Qualitätserhaltung eines kohärenten Quartiers aus verschiedenen Bautätigkeiten. Der Plus von Planung, Ausführung, Diagnose, Verbesserung wird von der Kommission Cham Nord 01 geleitet.
2. Variable Grundmuster
Neben den fixen Grundmustern werden nach Bedarf von der Kommission variable Grundmuster erarbeitet
und weiterentwickelt. Sie definieren die angestrebte, nachhaltige Qualität der konkreten Gestaltung von
Gebäuden und Aussenräumen. Die Grundmuster sind nicht formal oder metrisch definierte Vorgaben,
sondern qualitatitve, die je nach Situation räumlich und gestalterisch verschieden interpretiert werden nen.
3. Arbeits- und Kommunikationsmittel Diagnosekarte und Leitbild sind für die Kommission verbindliches Arbeits- und Kommunikationsmittel. Sie koordiniert und iniziiert die Bau- und Unterhaltsarbeiten in Cham Nord 01.
Mit dem Leitbild (Leitbild Cham Nord 01) zeigt die Kommission wie die fixen Grundmuster räumlich umgesetzt werden sollen. Bevor mit der Erschliessung eines neuen Gebiets begonnen wird, muss ein Leitbild erstellt werden.
4. Vertragliche Regelungen Neben den gesetzlichen Vorgaben sind vertragliche Regelungen mit den Grundeigentümern und Bauherrschaften über Planungskosten, Erschliessungskosten, Landabtretungen etc. anzustreben.