Teilrevision Weilerzone Breitfeld
Zoning plan · Zug · Repealed May 27, 2026
Document
- Kind
- Zoning plan
- Canton
- Zug
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeinde (Gde.)
- Approved by
- BD
- Adopted
- Mar 9, 2009
- In force since
- Mar 9, 2009
- Repealed
- May 27, 2026
- Source
- ÖREBlex, canton Zug
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Text
Genehmigung Zonenplanänderung Weiler Breitfeld.pdf
Kanton Zug
Baudirektion AmtfürRaumplanung
Gemeindeaufsicht 1. Genehmigung der Änderung der Richtplankarte Weiler Breitfeld 2. Genehmigung der Änderung des Richtplantextes Weiler Breitfeld Gemeinde Risch
Das Amt für Raumplanung,
gestützt auf § 36 Abs. 1 Ziff. 2 des Gemeindegesetzes vom 4. September 1980 (BGS 171.1), § 5 Abs. 2 Bst. c und § 43 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. September 1998 (POG, BGS 721.11), § 3 Abs. 1 Bst. b) der Delegationsverordnung vom 23. November 1999 (BGS 153.3) sowie in Anwendung von Ziff. 2 Bst. d der Verfügung der Baudirektion über die Delegation von Zustandigkeiten der Baudirektion [...J vom 12. Mai 2003 (BGS 153.741),
beschliesst:
1.
Die vom Gemeinderat am 14. Juni 2011 beschlossene Änderung der Richtplankarte Wei ler Breitfeld und die Änderung des Richtplantextes Weiler Breitfeld werden genehmigt.
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2.
Die Genehmigungen der Änderung der Richtplankarte Weiler Breitfeld und,des Richtplan textes Weiler Breitfeldsind vom Gemeinderat Risch mit Amtsblattpublikation bekannt zu machen ( 43 Abs. 2 PBG).
3.
Gegen diesen Entscheid kann der Gemeinderat Risch innert 30 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht ( 40 VRG i.V.m. § 5, 37 und 43 PBG) schriftlich Verwaltungs gerichtsbeschwerde erheben. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Be gründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizufügen oder genau zu bezeich nen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen. Nach Ablauf der Beschwerdefrist tritt die Änderung der Richtplankarte Weiler Breitfeld und die Änderung des Richtplantextes Weiler Breitfeld in Kraft, sofern sie nicht angefochten werden.
4.
Mitteilung an: Gemeinderat Risch, Zentrum Dorfmatt, 6343 Rotkreuz (Beilage: 7 Expl. Änderung der Richtplankarte Weiler Breitfeld und Änderung des Richtplantextes Weiler Breitfeld) Kantonale Denkmalpflege Amt für öffentlichen Verkehr Tiefbauamt, Abteilung Verkehrstechnik und Baupolizei Amt für Umweltschutz / Amt für Raumplanung, Abteilung Ortsplanung und Baugesuche (Beilage: 2 Expl. Än derung der Richtplankarte Weiler Breitfeld und Änderung des Richtplantextes Weiler Breitfeld)
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Aabachstrasse 5, 6300 Zug T 041 728 54 80, F 041 728 54 89 www.zug.ch/raumplanung
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Seite 2/3
Amt für Raumplanung
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Ren Hutter Kantonspianer
Zug, 5. JuI 2011? 16202 / SCIL
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Seite 3/3
A. Im kantonalen sowie im kommunalen Richtplan sind die Ortsteile Breitfeld, Berchtwil und Ibikon als Weiler gekennzeichnet. Am 5. Dezember 2006 genehmigte der Regierungsrat die Nutzungsplanung (Zonenplan und Bauordnung) der Gemeinde Risch. Zu diesem Zeitpunkt waren die erwahnten Weilerzonen nicht Bestandteil dieser Genehmigung. In der darauf folgen den Zeit wurden für den Ortsteil Breitfeld, unter Partizipation der Grundeigentümer, die Grund lagen für eine Weilerzone erarbeitet. Gestützt darauf wurden der Zonenplan, die Bauordnung, der kommunale Richtplan und der dazugehörende Richtplantext geändert und angepasst. Der gemeindliche Richtplan 2007 sowie der dazugehörende Richtplantext werden durch die Richtplankarte Weiler Breitfeld und den Richtplantext Weiler Oreitfeld erweitert. Im Zuge der Prüfung der Neubauanfrage vom April 2010 im Gebiet Weiler Breitfeld des Grundeigentümers Alfred Knüsel, sind dem Amt für Raumplanung Bauabsichten aufgefallen, für wel che die bestehend rechtskräftige Richtplankarte und der Richtplantext des Weilers Breitfeld keine Gewährung vorsah. Mit Schreiben des Amtes für Raumplanung vom 19. August 2010 wurde die Anpassung des Richtplanes Weiler Breitfeld beantragt. Die Gemeinde Risch beabsichtigt, durch die Änderung der Richtplankarte und des Richtplan textes Weiler Breitfeld eine behutsame Entwicklung des Weilers zu ermöglichen und den neuen Ansprüchen Rechnung zu tragen. B. Die Änderung der Richtplankarte Weiler Breitfeld und die Änderung des Richtplantextes Weiler Breitfeld wurden vom Amt für Raumplanung am 1. April 2011 vorgeprüft am 6. und 13. Mai 2011 im Amtsblatt publiziert. Während der öffentlichen Auflage vom 6. Mai bis und mit 6. Juni 2011 gingen gegen die Änderung der Richtplankarte Weiler Breitfeld und die Änderung des Richtplantextes Weiler Breitfeld keine Einwendungen ein. Am 14. Juni 2011 beschloss der Gemeinderat Risch die Änderung der Richtplankarte Weiler Breitfeld und die Änderung des Richtplantextes Weiler Breitfeld. C. Mit Schreiben vom 26. Mai 2011 reichte der Gemeinderat Risch die Änderung der Richtplankarte Weiler Breitfeld und die Änderung des Richtplantextes Weiler Breitfeld an die Baudirektion zur Genehmigung ein. Gemäss § 4‘ PBG unterbreitet der Gemeinde- oder Stadt rat gemeindliche Richtpläne der Baudirektion zur Genehmigung. In Anwendung von Ziff. 2 Bst. d) der Verfügung über die Delegation von Zuständigkeiten der Baudirektion [...] vom 12. Mai 2003 ist im vorliegenden Fall das Amt für Raumplanung für die Genehmigung der Planände rung zuständig. Dieser steht nichts entgegen.
SW
0
Genehmigung Zonenplanänderung Weiler Breitfeld Plan.pdf
KANTON ZUG
Ausschnitt aus dem rechtsgültigen Zonenplan
Ausschnitt mit Änderungen
\�!]GEMEINDE RISCH TEILÄNDERUNG DES ZONENPLANS Weilerzone Breitfeld
Zug, den 20. Juni 2008
Der Baudirektor:
Vorprüfung durch die Kantonale Baudirektion:
Nr.:
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vom: 14. August 2008/22. August 2008 Ziffer: bescheinigt: b o mOOr2008 pW S O ... ......... .. ... .. !) r :: ::� m o� : . Go :�
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1. Publikation im Amtsblatt:
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33/34
1. Öffentliche Auflage auf der Gemeindekanzlei
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Ziffer: vom: Dezember 2008 bescheinigt: D om r 2 � � .� .. ..... ::�Gomo:��::� :.�OO.. . rr . ... 2. Publikation im Amtsblatt:
6914
05.
49
2. Öffentliche Auflage auf der Gemeindekanzlei
29.
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9. März 2009
111�111 lllt=.llll Planteam Planteam S AG- Entwicklungs- und Raumplanung - Bahnhofstrasse 19a- Postfach - 6203 Sempach-Station Telefon 041 469 44 44- Fax 041 469 44 45- [email protected] www.planteam.ch Grundlage: ITF-Dalen vom 17.02.04 Da!: 18.12.2008 Plan-Nr.:900.62.201.4 Gez: ae Datei: 6_ris_zpg_mut-2_zgV24.gws Neu
: ITF-Daten vom 03.06.05
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200
Meter
Der Baudirektor:
Von der Baudirektion genehmigt am: Zug,
100
D Landwirtschaftszone (L) � Übrige Zone mit speziellen Vorschriften für Freizeit (UeFr) � Landschaftsschutzzone gemeindlich
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ES Weilerzone (W)
D Landwirtschaftszone (L) 8 Übrige Zone mit speziellen Vorschriften für Freizeit (UeFr) Landschaftsschutzzone gemeindlich
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